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   BSG, 18.10.1994 - 2 RU 5/94   

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https://dejure.org/1994,2471
BSG, 18.10.1994 - 2 RU 5/94 (https://dejure.org/1994,2471)
BSG, Entscheidung vom 18.10.1994 - 2 RU 5/94 (https://dejure.org/1994,2471)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 1994 - 2 RU 5/94 (https://dejure.org/1994,2471)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 75, 193
  • NZS 1995, 137 (Ls.)
  • BB 1995, 314
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.08.1975 - 8 RU 228/74

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Durchschnittlicher

    Auszug aus BSG, 18.10.1994 - 2 RU 5/94
    Für die Sonderregelung gebe es hinreichende Gründe, wie sie bereits vom Bundessozialgericht (BSG) in BSGE 40, 134 angeführt worden seien.

    Das BSG hat weiter entschieden, daß die §§ 780 ff Reichsversicherungsordnung (RVO) Sondervorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung (UV) darstellen, die eine Anwendung der allgemeinen Vorschriften über den JAV (§§ 571 ff RVO) ausschließen, wenn JAV-Durchschnittssätze festgesetzt worden sind (BSGE 36, 98, 101 = SozR Nr. 4 zu § 560 RVO; BSGE 40, 134, 137 = SozR Nr. 2 zu § 780 Reichsversicherungsordnung (RVO) mwN), und daß diese Regelung nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (BSGE 40, 134, 138 = SozR aaO).

    Der Senat hat sogar dann, wenn ein mitarbeitender Familienangehöriger iS des § 780 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) neben seiner Tätigkeit in der Landwirtschaft hauptberuflich in einem Gewerbebetrieb beschäftigt war, bei einem Arbeitsunfall in dem landwirtschaftlichen Unternehmen den JAV nach Durchschnittssätzen bestimmt (BSG SozR Nr. 1 zu § 780 RVO; vgl auch BSGE 40, 134 = SozR aaO).

    Diese Gesetzesregelung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 6 Abs. 1 GG (BSGE 40, 134, 138 = SozR aaO; Krasney/Noell/Zöllner, Das landwirtschaftliche Sozialrecht und Möglichkeiten seiner Fortentwicklung, 1982, S 79 ff).

  • BSG, 27.02.1981 - 8a RU 68/79

    Jahresarbeitsverdienst - Landwirtschaftliches Unternehmen - Festsetzung von

    Auszug aus BSG, 18.10.1994 - 2 RU 5/94
    Das Holzrückeunternehmen der Ehefrau des Klägers war entgegen der Meinung der Revision ein forstwirtschaftliches Lohnunternehmen iS des § 776 Abs. 1 Nr. 2 RVO, das von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (UV) umfaßt wurde und insofern trotz mangelnder Bodenbewirtschaftung zu den landwirtschaftlichen Unternehmen im weiteren Sinne zählte (BSG SozR 2200 § 780 Nr. 3); dessen Unternehmerin war dementsprechend landwirtschaftliche Unternehmerin und kraft Gesetzes Mitglied der örtlich zuständigen BG (§ 792 iVm § 658 RVO).

    Das BSG hat bereits entschieden, daß die Festsetzungen von Durchschnittssätzen als JAV (§ 780 Abs. 1 RVO) nicht nur für die in § 776 Abs. 1 S 1 Nr. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) bezeichneten landwirtschaftlichen Unternehmen im engeren Sinne, sondern für alle landwirtschaftlichen Unternehmen - im weiteren Sinne (vgl § 776 Abs. 1 S 1 Nr. 2 und 3 RVO) - zulässig ist (BSG SozR 2200 § 780 Nr. 3 mwN; dazu Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR 2200 § 780 Nr. 4).

    Ferner besteht auch nach der Satzung der Beklagten die Möglichkeit der freiwilligen Höherversicherung (BSG SozR 2200 § 780 Nr. 3).

  • BSG, 26.07.1973 - 7 RU 79/70

    Art und Weise der Berechnung von Verletztengeld - Anspruch auf Verletztengeld

    Auszug aus BSG, 18.10.1994 - 2 RU 5/94
    Das BSG hat weiter entschieden, daß die §§ 780 ff Reichsversicherungsordnung (RVO) Sondervorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung (UV) darstellen, die eine Anwendung der allgemeinen Vorschriften über den JAV (§§ 571 ff RVO) ausschließen, wenn JAV-Durchschnittssätze festgesetzt worden sind (BSGE 36, 98, 101 = SozR Nr. 4 zu § 560 RVO; BSGE 40, 134, 137 = SozR Nr. 2 zu § 780 Reichsversicherungsordnung (RVO) mwN), und daß diese Regelung nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (BSGE 40, 134, 138 = SozR aaO).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BSG, 18.10.1994 - 2 RU 5/94
    Grundsätzlich ist es Sache des Gesetzgebers, darüber zu entscheiden, welche von diesen Elementen er für eine Gleich- oder Ungleichbehandlung als maßgebend ansieht (BVerfGE 85, 238, 244).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe -

    Auszug aus BSG, 18.10.1994 - 2 RU 5/94
    Der Senat hat im übrigen entgegen der Meinung der Revision bereits entschieden, daß auch schon zur Zeit des Inkrafttretens des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) vom 30. April 1963 (BGBl I 241) grundsätzlich zwischen Ehegatten ein Beschäftigungsverhältnis iS des § 539 Abs. 1 Nr. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) wirksam begründet werden konnte (BSGE 34, 207, 210 = SozR Nr. 31 zu § 539 RVO; s dazu auch BSGE 74, 275 [BSG 23.06.1994 - 12 RK 50/93] = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84

    Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus BSG, 18.10.1994 - 2 RU 5/94
    Verheiratete dürfen jedenfalls nicht deswegen, weil sie verheiratet sind, benachteiligt werden (BVerfGE 75, 382, 393).
  • Drs-Bund, 21.09.1993 - BT-Drs 12/5700
    Auszug aus BSG, 18.10.1994 - 2 RU 5/94
    Dem entspricht auch die Einschätzung, die der Gesetzgeber des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (ASRG 1995) vom 29. Juli 1994 (BGBl I 1890) der Rolle des Ehegatten im bäuerlichen Familienbetrieb beigemessen hat: "Vor dem Hintergrund der tiefgreifenden strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft, die dem Ehegatten landwirtschaftlicher Unternehmer eine immer verantwortungsvollere und tragendere Rolle im bäuerlichen Familienbetrieb zugewiesen haben, soll die Bäuerin in der Altershilfe nicht weiterhin ohne eigenen Sicherungsanspruch bleiben" (BT-Drucks 12/5700, S 62, Begründung, A. Allgemeiner Teil Nr I 3).
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69

    Arbeitsunfall - Gegen Arbeitsunfall Versicherter - Beschäftigter Ehegatte

    Auszug aus BSG, 18.10.1994 - 2 RU 5/94
    Der Senat hat im übrigen entgegen der Meinung der Revision bereits entschieden, daß auch schon zur Zeit des Inkrafttretens des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) vom 30. April 1963 (BGBl I 241) grundsätzlich zwischen Ehegatten ein Beschäftigungsverhältnis iS des § 539 Abs. 1 Nr. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) wirksam begründet werden konnte (BSGE 34, 207, 210 = SozR Nr. 31 zu § 539 RVO; s dazu auch BSGE 74, 275 [BSG 23.06.1994 - 12 RK 50/93] = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BSG, 18.10.1994 - 2 RU 5/94
    Die Berücksichtigung der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten darf den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft nicht widersprechen und damit nicht als Diskriminierung der Ehe anzusehen sein (BVerfGE 69, 188, 205/206).
  • BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 27/93

    Vergütungsfähigkeit - Leistungen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 12. Oktober 1994 - 2 RU 5/94 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5) handelt es sich bei dem genannten Gebot um eine Regelung mit vorwiegend objektivrechtlichem Charakter, auf deren Verletzung sich Ärzte nur unter bestimmten, in der genannten Entscheidung im einzelnen aufgezeigten Voraussetzungen berufen können.
  • LSG Bayern, 18.12.2007 - L 17 U 381/01

    Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) für landwirtschaftliche Unternehmer

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinen Urteilen vom 18.10.1994 -2 RU 5/94- und 08.12.1994 -2 RU 29/93- dazu ausführlich Stellung genommen.
  • SG München, 25.05.2021 - S 1 U 5011/20

    Anspruch auf Betriebshilfe der verunfallten Ehefrau eines Landwirts

    Für den Unfallversicherungsschutz kommt es auf die Rechtsgrundlage der Zusammenarbeit nicht an (vgl. BSG, Urteil vom 18. Oktober 1994, Az. 2 RU 5/94, Rz. 29, 31 nach juris).
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