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   BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 1/93   

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https://dejure.org/1995,2923
BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 1/93 (https://dejure.org/1995,2923)
BSG, Entscheidung vom 18.10.1995 - 9 RVg 1/93 (https://dejure.org/1995,2923)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 1/93 (https://dejure.org/1995,2923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsanspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) auf Grund eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs - Voraussetzungen eines mit gemeingefährlichen Mitteln begangenen Verbrechens gemäß § 1 Abs 2 Nr 2 OEG - Vorsatz eines Inhaftierten zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit gemeingefährlichen Mitteln begangene Verbrechen iS. des OEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 832
  • NStZ-RR 1996, 225
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 1/93
    Ein Rechtsirrtum des LSG in dieser Hinsicht ist indessen unschädlich, weil auch der objektive Tatbestand des § 306 Nr. 3 StGB ebenso wie derjenige des § 308 Abs. 1 1. Alternative StGB verlangt, daß die Räumlichkeit, die zum Aufenthalt von Menschen dient, in der Weise in Brand gesetzt wird, daß der Brand Gebäudeteile erfaßt, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (BGHSt 16, 109; 18, 363).

    Die Sache muß derart vom Feuer ergriffen sein, daß sie auch nach Entfernung oder Erlöschen des Zündstoffs selbständig weiterbrennen kann (RGSt 71, 194; BGHSt 18, 363).

    Im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Brandstiftungstatbestanden reicht es nicht aus, daß die Holzpritschen wesentliche Bestandteile des Gebäudes i.S. der zivilrechtlichen Vorschrift des § 94 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind; vielmehr kommt es auf die Bedeutung des Bestandteils für das Gebäude an (BGHSt 18, 363).

    Auch das Brennen fest eingebauter Gegenstände ist im strafrechtlichen Sinne dann nicht ausreichend, wenn sich nach den örtlichen Gegebenheiten der Brand nicht auf das übrige Gebäude ausdehnen kann (BGHSt 18, 363, 365).

  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 196/61
    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 1/93
    Ein Rechtsirrtum des LSG in dieser Hinsicht ist indessen unschädlich, weil auch der objektive Tatbestand des § 306 Nr. 3 StGB ebenso wie derjenige des § 308 Abs. 1 1. Alternative StGB verlangt, daß die Räumlichkeit, die zum Aufenthalt von Menschen dient, in der Weise in Brand gesetzt wird, daß der Brand Gebäudeteile erfaßt, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (BGHSt 16, 109; 18, 363).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 1/93
    Denn alle Auffassungen stimmen darin überein, daß der Täter zumindest über die Möglichkeit des Erfolgseintrittes nachgedacht haben und sich im Augenblick der Tathandlung der möglichen Tatbestandsverwirklichung bewußt gewesen sein muß (vgl. BGH NJW 1989, 781; BGH JZ 1981, 35; Cramer in Schönke/Schröder, aaO., § 15 RdNr. 73).
  • OLG München, 27.07.1979 - 2 Ws 514/79

    Verhältnismäßigkeit; Rechtsmittelverfahren; Vorläufige Entziehung der

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 1/93
    Denn unter diese Alternative fallen auch Büroräume und andere Räume, die zur Verrichtung von Arbeiten dienen (RGSt 69, 150) oder in denen sich Menschen aus sonstigen Gründen aufhalten (Telefonzellen innerhalb eines Gebäudes: OLG Düsseldorf, MDR 1979, 1042).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 1/93
    Denn alle Auffassungen stimmen darin überein, daß der Täter zumindest über die Möglichkeit des Erfolgseintrittes nachgedacht haben und sich im Augenblick der Tathandlung der möglichen Tatbestandsverwirklichung bewußt gewesen sein muß (vgl. BGH NJW 1989, 781; BGH JZ 1981, 35; Cramer in Schönke/Schröder, aaO., § 15 RdNr. 73).
  • RG, 14.03.1935 - 3 D 91/35

    Kann die Entmannung eines nach § 51 Abs. 2 StGB. vermindert zurechnungsfähigen

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 1/93
    Denn unter diese Alternative fallen auch Büroräume und andere Räume, die zur Verrichtung von Arbeiten dienen (RGSt 69, 150) oder in denen sich Menschen aus sonstigen Gründen aufhalten (Telefonzellen innerhalb eines Gebäudes: OLG Düsseldorf, MDR 1979, 1042).
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

    Der Gesetzgeber des OEG hat sich zur klaren Abgrenzung der zur Entschädigung verpflichtenden Gewalttaten und zum Zwecke einer einfachen und überschaubaren Regelung eng an die Terminologie des StGB angelehnt (vgl hierzu BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 5 S 18; BT-Drucks 7/2506 S 10, 14).
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R

    Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter

    Ob bedingter Vorsatz genügt, hat der Senat bisher offengelassen (vgl Entscheidungen vom 22. Juni 1988 SozR 1500 § 128 Nr. 34 S 31 und aaO Nr. 35 S 35; auch Urteil vom 18. Oktober 1995 SozR 3-3800 § 1 Nr. 5 S 17).
  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VG 7/97 R

    Gewaltopferentschädigung - rechtswidriger tätlicher Angriff - bedingter Vorsatz -

    Das heißt, der Täter muß sich im Augenblick der Tathandlung zumindest über die Möglichkeit des Erfolgseintrittes (zB einer Körperverletzung) im klaren gewesen und diese in Kauf genommen haben (vgl BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 5).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2003 - L 7 (5) VG 22/02

    Rechte von minderjährigen Opfern sexuellen Missbrauchs

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  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R

    Opferentschädigung - türkischer Geschädigter - tätliche Auseinandersetzung

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, daß eine Entschädigung nach dem OEG dem Grunde nach auch bei einem Angriff in der Strafhaft möglich ist (vgl BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 5).
  • OLG Oldenburg, 24.01.2002 - Ss 331/01

    Umfang der richterlichen Ermittlungspflicht und Darlegungspflicht; Anlass zur

    Dabei genügt indessen, wenn neben der Mitteilung des Urteilstenors eine kurze, präzise Zusammenfassung der ihm zu Grunde liegenden Tat(en) erfolgt, BGH NStZ-RR 1996, 226 [BSG 18.10.1995 - 9 RVg 1/93] .
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