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   BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 89/12 B   

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https://dejure.org/2012,33255
BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 89/12 B (https://dejure.org/2012,33255)
BSG, Entscheidung vom 18.10.2012 - B 11 AL 89/12 B (https://dejure.org/2012,33255)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - B 11 AL 89/12 B (https://dejure.org/2012,33255)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 89/12 B
    Um eine Abweichung in einer den Anforderungen des § 160a Abs. 2 S 3 SGG genügenden Weise zu bezeichnen, hat die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und in einer Entscheidung des BSG oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts andererseits aufzuzeigen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).

    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt worden ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; SozR 4-1500 § 62 Nr. 9 RdNr 6; stRspr).

    Diese ist indessen nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; stRspr).

  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 89/12 B
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt worden ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; SozR 4-1500 § 62 Nr. 9 RdNr 6; stRspr).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

    Auszug aus BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 89/12 B
    7 3. Soweit schließlich die Klägerin am Ende ihrer Beschwerdebegründung "die Entscheidung über die vorliegende Rechtsfrage" auch deshalb für grundsätzlich bedeutsam hält, weil der erkennende Senat im Urteil vom 2.5.2012 (B 11 AL 6/11 R - Juris) einen Fall entschieden habe, in dem die Hinnahme einer Kündigung bei Androhung einer objektiv rechtmäßigen ordentlichen Kündigung als nicht zumutbar beurteilt wurde, und soweit sich die Klägerin ergänzend auf das Senatsurteil vom 8.7.2007 (B 11 AL 17/08 R - BSGE 104, 57 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 20) bezieht, erfüllt ihr Vorbringen ebenfalls weder die Darlegungserfordernisse des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache noch der Abweichung des LSG von der angeführten Rechtsprechung.
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den

    Auszug aus BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 89/12 B
    7 3. Soweit schließlich die Klägerin am Ende ihrer Beschwerdebegründung "die Entscheidung über die vorliegende Rechtsfrage" auch deshalb für grundsätzlich bedeutsam hält, weil der erkennende Senat im Urteil vom 2.5.2012 (B 11 AL 6/11 R - Juris) einen Fall entschieden habe, in dem die Hinnahme einer Kündigung bei Androhung einer objektiv rechtmäßigen ordentlichen Kündigung als nicht zumutbar beurteilt wurde, und soweit sich die Klägerin ergänzend auf das Senatsurteil vom 8.7.2007 (B 11 AL 17/08 R - BSGE 104, 57 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 20) bezieht, erfüllt ihr Vorbringen ebenfalls weder die Darlegungserfordernisse des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache noch der Abweichung des LSG von der angeführten Rechtsprechung.
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 89/12 B
    Zwar zitiert die Klägerin aus den Entscheidungen des 11a. Senats vom 12.7.2006 (B 11a AL 47/05 R - BSGE 97, 1 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 13) und vom 17.11.2005 (B 11a/11 AL 69/04 R - BSGE 95, 232 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11) wörtlich diverse Passagen der Begründung, versäumt es aber, aus diesen einen abstrakten Rechtssatz von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung herauszufiltern.
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 89/12 B
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt worden ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; SozR 4-1500 § 62 Nr. 9 RdNr 6; stRspr).
  • BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 89/12 B
    Schlüssig darzulegen ist auch, dass die angefochtene Entscheidung auf der Abweichung beruht (vgl ua BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 18).
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 89/12 B
    Zwar zitiert die Klägerin aus den Entscheidungen des 11a. Senats vom 12.7.2006 (B 11a AL 47/05 R - BSGE 97, 1 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 13) und vom 17.11.2005 (B 11a/11 AL 69/04 R - BSGE 95, 232 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11) wörtlich diverse Passagen der Begründung, versäumt es aber, aus diesen einen abstrakten Rechtssatz von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung herauszufiltern.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 89/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss die Beschwerdebegründung mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
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