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   BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R   

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https://dejure.org/2015,33950
BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R (https://dejure.org/2015,33950)
BSG, Entscheidung vom 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R (https://dejure.org/2015,33950)
BSG, Entscheidung vom 18. November 2015 - B 12 R 7/14 R (https://dejure.org/2015,33950)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Betriebsprüfung - Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides - Erhebung einer weiteren Beitragsnachforderung für den selben Prüfzeitraum - Vertrauensschutz - Verjährung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 23 Abs 1 S 2 SGB 4 vom 06.04.1998, § 23 Abs 1 S 3 SGB 4 vom 06.04.1998, § 25 Abs 1 S 1 SGB 4, § 25 Abs 1 S 2 SGB 4
    Betriebsprüfung - Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides - Erhebung einer weiteren Beitragsnachforderung für den selben Prüfzeitraum - Vertrauensschutz - Verjährung - Bösgläubigkeit - bedingter Vorsatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund; Rechtmäßigkeit der Erhebung einer weiteren Beitragsnachforderung nach Eintritt der Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides für den selben Prüfzeitraum

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Betriebsprüfung - Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides - Erhebung einer weiteren Beitragsnachforderung für den selben Prüfzeitraum - Vertrauensschutz - Verjährung - Bösgläubigkeit - bedingter Vorsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund; Rechtmäßigkeit der Erhebung einer weiteren Beitragsnachforderung nach Eintritt der Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides für den selben Prüfzeitraum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1264
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R
    Die gegenteilige Auffassung des LSG stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG zu Betriebsprüfungen und der Bindungswirkung von dabei ergangenen Prüfbescheiden (Hinweis ua auf BSGE 115, 1 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 5 und BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 1) .

    Das LSG kann sich für seine Auffassung insbesondere nicht auf das Urteil des BSG vom 30.10.2013 (BSGE 115, 1 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 5, RdNr 24) berufen.

    Wie der 12. Senat nämlich ebenfalls bereits entschieden hat, darf auch bei "kleineren" Betrieben eine Betriebsprüfung auf Stichproben beschränkt bleiben (vgl BSGE 115, 1 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 5, RdNr 26) .

    Betriebsprüfungen - ebenso wie das Ergebnis der Prüfung festhaltende Prüfberichte der Versicherungsträger - bezwecken nämlich insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen oder ihm etwa mit Außenwirkung "Entlastung" zu erteilen (vgl erneut BSGE 115, 1 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 5, RdNr 24 mwN) .

    Der Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 30.10.2013 (BSGE 115, 1 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 5, RdNr 33-35; hierzu auch Körtek, jurisPR-SozR 13/2014 Anm 2; Neidert, DB 2014, 2471) ausführlich mit der vom Berufungsgericht und Teilen des Schrifttums erhobenen Forderung nach einem derartigen "Bestandsschutz" als Folge von beanstandungsfrei endenden Betriebsprüfungen befasst und darauf hingewiesen, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt (BSG aaO, RdNr 28 ff mwN) .

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R
    Diese verlängert sich jedoch durch eine rückwirkende Umwandlung in die 30-jährige Verjährungsfrist (§ 25 Abs. 1 S 2 SGB IV) , wenn der Beitragsschuldner noch vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bösgläubig wird (vgl bereits BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 34 f) .

    Bösgläubigkeit ist in diesem Zusammenhang nämlich nicht erst bei einer absichtlichen bzw bewusst vorsätzlichen Beitragsvorenthaltung - zB bei klassischer "Schwarzarbeit" - anzunehmen, es reicht vielmehr aus, wenn der Schuldner die Beiträge mit bedingtem Vorsatz vorenthält, er also seine Beitragspflicht für möglich hält, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf nimmt (vgl BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 35 mwN; BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2, RdNr 26) .

    Bedingter Vorsatz liegt nach der Rechtsprechung des Senats in diesem Zusammenhang nahe, wenn etwa Beiträge für verbreitete "Nebenleistungen" zum Arbeitsentgelt nicht gezahlt werden und zwischen steuerrechtlicher und beitragsrechtlicher Behandlung eine bekannte oder zumindest ohne Weiteres erkennbare Übereinstimmung besteht (so BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 35 f) .

    Dieser darf regelmäßig nicht pauschal aufgrund allgemeiner rechtlicher Erwägungen unterstellt werden, sondern ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles und bezogen auf den betreffenden Beitragsschuldner durch Sachverhaltsaufklärung individuell zu ermitteln (vgl BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 22 ff; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 36 f, vgl aber erneut S 35 f) .

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R
    Selbst bei einer Betriebsprüfung in einem sog Kleinstbetrieb mit nur einem einzigen "Aushilfsarbeiter" besteht danach keine Verpflichtung der Prüfbehörden, die versicherungsrechtlichen Verhältnisse (aller) Mitarbeiter vollständig zu beurteilen (vgl BSGE 93, 119 = SozR 4-2400 § 22 Nr. 2, RdNr 36) .
  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R

    Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn -

    Auszug aus BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R
    Bösgläubigkeit ist in diesem Zusammenhang nämlich nicht erst bei einer absichtlichen bzw bewusst vorsätzlichen Beitragsvorenthaltung - zB bei klassischer "Schwarzarbeit" - anzunehmen, es reicht vielmehr aus, wenn der Schuldner die Beiträge mit bedingtem Vorsatz vorenthält, er also seine Beitragspflicht für möglich hält, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf nimmt (vgl BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 35 mwN; BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2, RdNr 26) .
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R
    Die gegenteilige Auffassung des LSG stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG zu Betriebsprüfungen und der Bindungswirkung von dabei ergangenen Prüfbescheiden (Hinweis ua auf BSGE 115, 1 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 5 und BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 1) .
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R
    Dieser darf regelmäßig nicht pauschal aufgrund allgemeiner rechtlicher Erwägungen unterstellt werden, sondern ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles und bezogen auf den betreffenden Beitragsschuldner durch Sachverhaltsaufklärung individuell zu ermitteln (vgl BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 22 ff; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 36 f, vgl aber erneut S 35 f) .
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Eine materielle Bindungswirkung aufgrund einer Betriebsprüfung konnte sich nur insoweit ergeben, als Versicherungs- und Beitragspflicht sowie -höhe im Rahmen der Prüfung personenbezogen für bestimmte Zeiträume durch gesonderten Verwaltungsakt festgestellt wurden (BSG Urteil vom 29.7.2003 - B 12 AL 1/02 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 1 RdNr 20; BSG Urteil vom 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R - BSGE 115, 1 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 5, RdNr 24; BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R - juris RdNr 18) .
  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Allerdings darf nicht das gesamte Risiko der Einordnung komplexer sozialversicherungsrechtlicher Wertungsfragen den Arbeitgebern überantwortet werden ( vgl BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R - Juris RdNr 27) , so dass sich Schematisierungen verbieten.
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Dabei hat er auch die Argumente gegen die einen "Bestandsschutz" aufgrund vorangegangener Betriebsprüfungen ablehnende ständige Rechtsprechung des erkennenden 12. Senats des BSG berücksichtigt, welche die Klägerin unter Hinweis auf Äußerungen in der Literatur (vgl zB Rittweger, DB 2011, 2147 ff; Brand, NZS 2013, 641, 644) noch mit der Klage vorgetragen, jedoch mit der Revision nicht wiederholt hat (BSGE 115, 1 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 5, RdNr 23 ff; jüngst BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R).

    Diese Prüfungen haben unmittelbar im Interesse der Versicherungsträger und mittelbar im Interesse der Versicherten den Zweck, die Beitragsentrichtung zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung sicherzustellen (vgl BSGE 115, 1 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 5, RdNr 24 mwN; jüngst BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R).

    Dies gilt auch für die Form der "bewussten Fahrlässigkeit", bei welcher der Handelnde die Möglichkeit der Pflichtverletzung zwar erkennt, jedoch - im Gegensatz zum bedingt vorsätzlich Handelnden, der den Erfolg billigend in Kauf nimmt - darauf vertraut, die Pflichtverletzung werde nicht eintreten (vgl zum Ganzen BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 33, 35 f; jüngst BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R).

    Dies führt auch bezüglich des möglicherweise verjährten Teils der Beitragsforderung zur Zurückverweisung der Sache an das LSG zwecks Ermittlung eines möglichen, eine 30-jährige Verjährungsfrist auslösenden Vorsatzes (vgl bereits BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7; BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 7; jüngst BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R).

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