Rechtsprechung
   BSG, 18.12.1979 - 2 RU 51/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,13293
BSG, 18.12.1979 - 2 RU 51/77 (https://dejure.org/1979,13293)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1979 - 2 RU 51/77 (https://dejure.org/1979,13293)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 51/77 (https://dejure.org/1979,13293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,13293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BSG, 18.12.1979 - 2 RU 51/77
    Es kann aber dahingestellt bleiben, ob ein allein hier in Betracht kommender anderer "wichtiger Grund" als unbestimmter Rechtsbegriff von den Gerichten voll nachprüfbar ist oder ob der Begriff in den Ermessensbereich hineinragt und somit lediglich den Inhalt sowie die Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens des Versicherungsträgers bestimmt (vgl insoweit zum Begriff des Härtefalles BSGE BA, 269; BSG SozR 2200 $ 602 Nr. 1; Brackmann aaO S 592; zum Begriff der Unbilligkeit GmS0GB in NJW 1972, 1411 = DVB1 1972, 604).
  • BSG, 01.03.1989 - 2/9b RU 56/87

    Unbillige Härte iS. des § 10 Abs. 1 S. 2 der Zweiten Verordnung über die

    Streitgegenstand ist allein die Frage, ob die abgefundenen Rententeile wieder aufleben (Urteil des Senats vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 51/77 = HV-INFO 1986, 1554 - 1558; vgl auch Urteil des Senats vom 30. Juli 1987 - 2 RU 44/86 = SozR 2200 § 606 Nr. 4).

    Der erkennende Senat hat sich dieser Auffassung angeschlossen (Urteil vom 18. Dezember 1979 aaO).

    Das Berufungsgericht hat die in § 10 Abs. 1 Satz 1 der 2. UV-AbfindungsVO enthaltenen Tatbestandsvoraussetzungen in Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 18. Dezember 1979 aaO verneint.

    Entgegen der Meinung der Beklagten setzt die Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 2 der 2. UV-AbfindungsVO nicht das Vorliegen eines wichtigen Grundes iS des Satzes 1 dieser Vorschrift dahin voraus, daß erst im Rahmen der weiteren Ermessensausübung die Entscheidung so zu treffen ist, daß sie nicht "eine unbillige Härte für den Verletzten bedeuten würde." Nach der Wortwahl des § 10 Abs. 1 Satz 1 "kann wiederbewilligt werden" handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (Urteil des Senats vom 18. Dezember 1979 aaO).

    Unter Beachtung dessen hat der erkennende Senat im Urteil vom 18. Dezember 1979 (aaO) ausgeführt, daß die "anderen wichtigen Gründe" für die Wiederbewilligung der Rente sprachlich verbunden seien mit dem besonders angeführten Sachverhalt "Weiterveräußerung des Grundstückes zur Erlangung einer anderen Erwerbs- möglichkeit".

  • LSG Hessen, 28.05.1986 - L 3 U 972/85

    Wiederbewilligung; Rentenanteil; Abfindung; Neufeststellung; Dauerrente;

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) entschieden hat, müssen denknotwendig wichtige Gründe nicht erst nachträglich eingetreten sein (ESG, Urteil vom 6. April 1977 - 2 RU 51/77 -).

    Zunächst hat das Sozialgericht zutreffend die Anwendbarkeit der 2. UV-AbfindungsVO angenommen, da der Kläger mit seiner sogenannten großen Verletztenrente einem Grad der MdB um 66 2/3 v.H. durch Bescheid vom 10. Februar 1953 um 2/3 abgefunden worden ist und sich das Unfallversicherungsneuregelungsgesetz (UVNG) vom 30. April 1963 (BGBl. I 241) in seinen Übergangsvorschriften nach Art. 4 §§ 2, 16 UVNG keine die Rückwirkung begründende Anwendung des neuen Abfindungsrechtes beilegt (vgl. HLSG, Urteile vom 28. April 1965 - L-3/U - 876/64 - in Breithaupt 1966, 300; 14. Oktober 1970 - L-3/U - 389/69 - in Breithaupt 1971, 378; BSG, Urteile vom 31. Juli 1973 - 5 RKnU 29/71 - in E 36, 107; 18. Dezember 1979 - 2 RU 51/77 - Lauterbach-Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., Anm. 10 zu § 609 RVO).

    Der Senat kann offen lassen, ob die Entscheidung der Beklagten hinsichtlich des von dem Kläger geltend gemachten Härtefalls (§ 10 Abs. 1 Satz 2 der 2. UV-AbfindungsVO) in vollem Umfange von den Gerichten nachzuprüfen ist (vgl. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. II S. 591 f. zu § 602 RVO) oder aber ob ihr insoweit ein gewisser gerichtsfreier Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. Lauterbach-Watermann, a.a.O., Anm. 6 zu § 602 RVO; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 51/77 - m.w.N.).

    Wie das ESG am 18. Dezember 1979 (a.a.O.) entschieden hat, sind wichtige Gründe im Sinne von § 10 der 2. UV-AbfindungsVO nur solche Umstände, die in ihrer Bedeutung jedenfalls annähernd dem gesetzlichen Beispielsfall entsprechen, daß der Verletzte zur Erlangung einer anderen Erwerbsmöglichkeit das Grundstück weiterveräußert.

  • LSG Hessen, 03.04.1991 - L 3 U 563/89

    Abfindung der Verletztenrente - Wiederbewilligung - unbillige Härte

    Ebensowenig liegen Umstände vor, die eine "unbillige Härte" im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 2 der 2. UV-AbfindungsVO bzw. einen Anspruch des Klägers auf Wiederbewilligung des abgefundenen Rententeils wegen "existentieller Bedeutung", vornehmlich unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, begründen könnten, der vom BSG im Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 51/77 auch - noch - im Rahmen des § 10 Abs. 1 Satz 1 der 2. UV-AbfindungsVO unter dem unbestimmten Rechtsbegriff des "wichtigen Grundes" geprüft wurde.

    Zunächst ist festzustellen, daß die vom Kläger angeführten allgemeinen Umstände wie längere Lebensdauer und unerwartet hohe Rentensteigerungen sowie das damit verbundene Risiko, einen höheren oder auch wesentlich höheren Betrag als die Abfindungssumme zu verlieren, nach dem zurückverweisenden Urteil des BSG nicht nur nicht die Annahme "anderer wichtiger Gründe" im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 der 2. UV-AbfindungsVO rechtfertigen, sondern auch für das Vorliegen einer "unbilligen Härte" im Sinne des Satzes 2 dieser Vorschrift nicht ausreichen (vgl. auch BSG, Urteil vom 18. Dezember 1979 a.a.O.).

    Insoweit kann dahinstehen, ob von einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz überhaupt erst dann die Rede sein kann, wenn wegen geringer Einkünfte Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bezogen werden müssen (so u.U. BSG, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 51/77).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2001 - L 15 U 152/01

    Voraussetzungen der Gewährung einer begehrten Abfindung einer Verletztenrente für

    Bei dieser Abfindung handelt es sich ebenso wie bei der nach § 79 SGB VII nicht um eine Rentenabfindung im eigentlichen Sinne, sondern um eine nur teilweise zeitlich begrenzte Kapitalisierung, also im Grunde um eine Rentenvorauszahlung für zehn Jahre (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 51/77 - in HV - Info 1986, 1554; Lauterbach, UV, 3. Aufl. Stand 1984, Anm. zu § 609; Bereiter-Hahn/Mehrtens, UV, Anm. 3 zu § 79 SGB VII; Brackmann/Burchardt, SGB VII, Rdn. 7 zu § 79).
  • BSG, 30.07.1987 - 2 RU 44/86

    Wiederaufleben eines Rentenanspruchs - Arbeitsunfall - Verschlimmerung der

    Der erkennende Senat hat sich dieser Auffassung in seinem Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 51/77 - angeschlossen.
  • LSG Hessen, 28.05.1986 - L-3/U - 972/85
    Es gilt vielmehr die Zweite Verordnung über die Abfindung für Unfallrenten (UVAbfV 2) vom 10.2.1928 (RGBl I 22 f) fort (Anschluß an BSG 18.12.1979 2 RU 51/77).3.
  • BSG, 16.01.1979 - 5 RKnU 7/78
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 2. und 8. Senats des BSG zur Anhörung nach 5 54 SGB I an (vgl Urteile vom 28. Juli 1977 - 2 RU 51/77 in BSGE 44, 207 ff = SozR 1200 5 54 Nr. 2, vom 9. März 1978 - 2 RU 99/77 in SozR 1200 5 54 Nr. 5 -, vom 51. Oktober 1978 - 2 RU 39/78 - 6.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht