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   BSG, 18.12.1997 - 5 BH (J) 14/97   

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https://dejure.org/1997,4251
BSG, 18.12.1997 - 5 BH (J) 14/97 (https://dejure.org/1997,4251)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1997 - 5 BH (J) 14/97 (https://dejure.org/1997,4251)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 5 BH (J) 14/97 (https://dejure.org/1997,4251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten im Beschwerdeverfahren vor dem Bundessozialgericht - Verletzung der Pflicht zur Amtsaufklärung nach § 103 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) - Ablehnung eines Beweisantrages ohne hinreichende ...

  • Judicialis

    SGG § 73a; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 194, § 196; SGG § 153 Abs. 3
    Verhinderung von Senatsmitgliedern beim Unterschreiben des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 588
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 18.12.1997 - 5 BH (J) 14/97
    Nach der Rechtsprechung des BSG liegt indessen ein Beweisantrag, der für eine Zulassung der Revision bedeutsam werden kann, nur dann vor, wenn ein derartiger Beweisantrag in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt und in prozeßordnungsgerechter Weise formuliert worden ist; eine bloße Anregung zu weiteren Ermittlungen von Amts wegen reicht nicht aus (vgl BSG, Beschlüsse vom 15. Februar 1988, 9/9a BV 196/87 - SozR 1500 § 160 Nr. 64, vom 30. Oktober 1990, 8 BKnU 6/90, und vom 24. Mai 1993, 9 BV 26/93 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, sowie BVerfG, Beschluß vom 19. Februar 1992, 1 BvR 1935/91 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).
  • BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus BSG, 18.12.1997 - 5 BH (J) 14/97
    Nach der Rechtsprechung des BSG liegt indessen ein Beweisantrag, der für eine Zulassung der Revision bedeutsam werden kann, nur dann vor, wenn ein derartiger Beweisantrag in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt und in prozeßordnungsgerechter Weise formuliert worden ist; eine bloße Anregung zu weiteren Ermittlungen von Amts wegen reicht nicht aus (vgl BSG, Beschlüsse vom 15. Februar 1988, 9/9a BV 196/87 - SozR 1500 § 160 Nr. 64, vom 30. Oktober 1990, 8 BKnU 6/90, und vom 24. Mai 1993, 9 BV 26/93 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, sowie BVerfG, Beschluß vom 19. Februar 1992, 1 BvR 1935/91 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).
  • BSG, 30.10.1990 - 8 BKnU 6/90
    Auszug aus BSG, 18.12.1997 - 5 BH (J) 14/97
    Nach der Rechtsprechung des BSG liegt indessen ein Beweisantrag, der für eine Zulassung der Revision bedeutsam werden kann, nur dann vor, wenn ein derartiger Beweisantrag in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt und in prozeßordnungsgerechter Weise formuliert worden ist; eine bloße Anregung zu weiteren Ermittlungen von Amts wegen reicht nicht aus (vgl BSG, Beschlüsse vom 15. Februar 1988, 9/9a BV 196/87 - SozR 1500 § 160 Nr. 64, vom 30. Oktober 1990, 8 BKnU 6/90, und vom 24. Mai 1993, 9 BV 26/93 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, sowie BVerfG, Beschluß vom 19. Februar 1992, 1 BvR 1935/91 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2012 - L 12 R 706/09

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemeligen Ministeriums für

    Beweisanträge, die so unbestimmt bzw. unsubstantiiert sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungs- und damit beweiserheblichen Tatsachen aufdecken soll bzw. die allein den Zweck haben, dem Beweisführer, der nicht genügend Anhaltspunkte für seine Behauptungen angibt, erst die Grundlage für substantiierte Tatsachenbehauptungen zu verschaffen, brauchen dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahezulegen (vgl. dazu BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 6; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 160 Rdn. 18 a).
  • LSG Bayern, 30.11.2011 - L 18 U 413/04

    Für die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 1317 der Anlage zur BKV ist

    Dabei lässt der Senat dahinstehen, ob es sich bei den gestellten Fragen überhaupt um wirksame Beweisanträge handelt, insbesondere ob die Anträge in prozessordnungsgerechter Weise formuliert wurden, das Beweisthema ordnungsgemäß angegeben und wenigstens umrissen wurde, was die Beweisaufnahme ergeben soll (vgl. dazu BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 6; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 160 Rn 18 a).
  • BSG, 19.05.2021 - B 10 ÜG 12/20 B

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines

    Ausnahmsweise ist eine Überprüfung des Verhinderungsgrundes nur möglich, wenn geltend gemacht wird, der Verhinderungsvermerk beruhe auf willkürlichen, sachfremden Erwägungen (BSG Beschluss vom 18.12.1997 - 5 BH 14/97 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 6 S 16 = juris RdNr 8) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2006 - L 2 KN 32/03

    Gewährung von Verletztenrente wegen einer bandscheibenbedingten Erkrankung der

    Notwendig ist jedoch stets, das - wenn auch in allgemeiner Form - umrissen wird, was die Beweisaufnahme ergeben soll (BSG Urteil vom 18.12.1997, 5 BH (J) 14/97, SozR 3-1500 § 153 Nr. 6).
  • LSG Bayern, 30.07.2012 - L 2 U 14/11

    Berufung, Teilurteil, Arbeitsunfall, Versicherungsfall, Leistungsfall,

    Der Antrag, den Sachverhalt weiter aufzuklären, stellt bereits keinen zulässigen Beweisantrag dar; ein Beweisantrag muss in prozessordnungsgerechter Weise formuliert sein (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 6) und ein Beweisthema - möglichst konkret - angeben.
  • BSG, 29.03.2021 - B 14 AS 91/20 BH

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen Begriff der Bedarfsgemeinschaft

    Damit ist auch belegt, dass es gesetzmäßig zustande gekommen ist (vgl BSG vom 18.12.1997 - 5 BH (J) 14/97 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 6).
  • BSG, 06.07.2012 - B 4 AS 34/12 B
    Die im Berufungsverfahren rechtskundig vertretene Klägerin hat in ihrem Schriftsatz vom 21.7.2011 auf das Anhörungsschreiben des LSG nach § 153 Abs. 4 SGG keinen solchen Beweisantrag in prozessordnungsgerechter Weise formuliert, weil schon nicht ausdrücklich die Vernehmung des Zeugen beantragt, kein konkretes Beweisthema angegeben und nicht wenigstens umrissen wird, was die Beweisaufnahme ergeben soll (BSG Beschluss vom 18.12.1997 - 5 BH (J) 14/97 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 6).
  • BSG, 13.08.2007 - B 13 R 217/07 B
    7 Auch unter Beachtung des ihm für seine Ansicht herangezogenen Beschlusses des BSG vom 18.12.1997 (SozR 3-1500 § 153 Nr. 6 = NZS 1998, 588) hat der Kläger damit jedoch nicht auf- gezeigt, dass er einen prozessordnungsgerechten Beweisantrag gestellt habe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2004 - L 3/9/6 U 182/97
    Diese waren bereits unzulässig, weil in ihnen nicht angegeben worden ist, was die Beweisaufnahme ergeben soll (vgl. BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2012 - L 13 AS 230/10
    Ein sachgerechter Beweisantrag ist in dieser Formulierung jedenfalls nicht enthalten, denn sie bezieht sich weder auf ein Beweismittel der Zivilprozessordnung noch gibt sie das Beweisthema möglichst konkret an (vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 18. Dezember 1997 - 5 BH (J) 14/97, SozR 3-1500 § 153 Nr. 6).
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