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   BSG, 19.01.1995 - 2 RU 7/94   

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https://dejure.org/1995,15761
BSG, 19.01.1995 - 2 RU 7/94 (https://dejure.org/1995,15761)
BSG, Entscheidung vom 19.01.1995 - 2 RU 7/94 (https://dejure.org/1995,15761)
BSG, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 2 RU 7/94 (https://dejure.org/1995,15761)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unfall - Nichtbetriebliche Veranstaltung - Umzug von Doktoranden - Versicherte Tätigkeit - Innerer Zusammenhang - Nutzen - Betrieb

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 548 Abs. 1 S. 1; RVO § 548; RVO § 548 Abs. 1
    Zum Begriff des "Arbeitsunfalls" i. S. d. § 548 Abs. 1 S. 1 RVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 867
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 7/94
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der Betriebstätigkeit und dem Beschäftigungsverhältnis bestehen, die es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (Bundessozialgericht Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BSGE 63, 273, 274; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 95).

    Stehen aber Freizeit und Unterhaltung im Vordergrund einer Tätigkeit, hat die Rechtsprechung einen inneren Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis selbst dann verneint, wenn sie vom Betrieb veranstaltet worden ist (BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - BSG SozR 2200 § 548 Nrn 21 und 69).

    Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung liegt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vor, wenn die Zusammenkunft der Pflege der Verbundenheit zwischen der Unternehmensleitung und der Belegschaft sowie der Betriebsangehörigen untereinander durch die Teilnahme möglichst aller Betriebsangehörigen dient und deshalb grundsätzlich allen Betriebsangehörigen offenstehen soll, und daß sie von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung getragen wird (BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - BSG SozR 2200 § 548 Nr. 69).

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90

    Unfallversicherungsschutz eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr bei der

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 7/94
    Allerdings muß diese subjektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze finden (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5).

    Zwar sind auch solche Handlungen und Maßnahmen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterstellt, die sich durch das Vorhandensein des Betriebes selbst und seine Beziehungen zum öffentlichen Leben ergeben (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5 mwN).

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 7/94
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der Betriebstätigkeit und dem Beschäftigungsverhältnis bestehen, die es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (Bundessozialgericht Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BSGE 63, 273, 274; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 95).
  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 71/90

    Begrenzung des Versicherungsschutzes für Helfer von ehrenamtlich Tätigen

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 7/94
    Es fehlt - wie schon den Ausführungen zu § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO zu entnehmen ist - an dem Erfordernis einer ernstlichen, dem Unternehmen zu dienen bestimmten Tätigkeit (vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 14; zu den weiteren Voraussetzungen vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).
  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 23/81
    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 7/94
    Ein bloßes Entgegenkommen bei der Arbeitszeiteinteilung und das Bereitstellen relativ geringfügiger materieller Hilfsmittel genügt nicht für die Qualifizierung der Veranstaltung als betrieblich (BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 23/81 - in USK 82148; Urteil vom 14. November 1974 - 8 RU 248/73 - in BKK 1975, 246; Brackmann, aaO, S 482o f mwN).
  • BSG, 14.11.1974 - 8 RU 248/73
    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 7/94
    Ein bloßes Entgegenkommen bei der Arbeitszeiteinteilung und das Bereitstellen relativ geringfügiger materieller Hilfsmittel genügt nicht für die Qualifizierung der Veranstaltung als betrieblich (BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 23/81 - in USK 82148; Urteil vom 14. November 1974 - 8 RU 248/73 - in BKK 1975, 246; Brackmann, aaO, S 482o f mwN).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 7/94
    Es fehlt - wie schon den Ausführungen zu § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO zu entnehmen ist - an dem Erfordernis einer ernstlichen, dem Unternehmen zu dienen bestimmten Tätigkeit (vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 14; zu den weiteren Voraussetzungen vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).
  • BSG, 18.02.1987 - 2 RU 19/86

    Verantwortungsbereich der Schule - Versicherungsschutz eines Schülers

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 7/94
    Versicherungsschutz kann auch dann gegeben sein, wenn der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte und durfte, daß die Tätigkeit geeignet ist, den Interessen des Unternehmens zu dienen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 120; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 479h IV mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 6 U 30/18

    Voraussetzung für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Sturz während einer

    Eine Angestellte eines Forschungsinstituts steht während des traditionellen Promotionsumzugs eines Doktoranden der Universität Göttingen zum "Gänseliesel-Brunnen" nicht unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (Anschluss an Bundessozialgericht Urteil vom 19.1.1995 - 2 RU 7/94 -).

    Das BSG (Urteil vom 19. Januar 1995 - 2 RU 7/94 -) hat den Unfallversicherungsschutz für eine wissenschaftliche Angestellte einer Hochschule während eines Promotionsumzugs verneint: Der Umzug sei nicht mit der Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung gleichzusetzen.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2002 - L 7 U 4605/01

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei betrieblichen

    Dies ist mehr als nur das bloße Entgegenkommen der Firmenleitung und das bloße Bereitstellen relativ geringfügiger materieller Hilfsmittel, was für die Qualifizierung einer Veranstaltung als betriebliche nicht ausreicht (vgl. BSG Urteil vom 19.1.1995 - 2 RU 7/94).

    Gerade aber die persönlichen Teilnahme eines Vertreters der Unternehmensleitung an der Veranstaltung ist ein entscheidender Umstand, auf den die Einstufung einer Veranstaltung als von der Autorität der Geschäftsleitung getragen überwiegend gestützt wird (vgl. BSG Urteil vom 19.1.1995, a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1998 - L 17 U 26/97

    Hörsturz eines Tierpflegers nicht Folge einer beruflichen Tätigkeit (Fahren einer

    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der geschützten Tätigkeit und dem Versicherungsverhältnis bestehen, die es rechtfertigt, das Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21; BSGE 63, 273, 274; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 95, Urteil vom 19.01.1995 - 2 RU 7/94 -).
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