Rechtsprechung
   BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2155
BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R (https://dejure.org/2005,2155)
BSG, Entscheidung vom 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R (https://dejure.org/2005,2155)
BSG, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 39/04 R (https://dejure.org/2005,2155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Erstattung der Vorverfahrenskosten - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung - Angebot einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme - Trainingsmaßnahme

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ermessensausübung; Anordnung einer Trainingsmaßnahme; Zusage der Gewährung von Lohnersatzleistungen und der Übernahme der Maßnahmekosten; Erstattung der im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten; Erteilen von Arbeitslosenhilfe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 18/02 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Aufforderung zur Stellung eines

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R
    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob die Meldeaufforderung nach § 309 SGB III als Verwaltungsakt anzusehen ist und dafür die mit Wirkung ab 2. Januar 2002 eingeführte Vorschrift des § 336a Satz 1 Nr. 5 SGB III (seit 1. Januar 2003 § 336a Satz 1 Nr. 4 SGB III) sprechen könnte (vgl dazu BSG Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 18/02 R - SozR 3-4300 § 202 Nr. 3 S 4).

    Zur Aufforderung des ArbA, bei Bezug von Alhi eine vorgezogene Altersrente zu beantragen (§ 202 Abs. 1 S 1 SGB III), hat das BSG entschieden, dass ein belastender Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) vorliege, der in die Rechte des Arbeitslosen unmittelbar eingreife (Urteile vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 42/99 R - BSGE 87, 31 = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22, vom 20. September 2001 - B 11 AL 35/01 R - BSGE 89, 13, 15 = SozR 3-4300 § 142 Nr. 1 und vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 18/02 R - SozR 3-4300 § 202 Nr. 3).

    Denn in den einzelnen Tatbeständen (Nr. 1 bis 5) des § 336a SGB III ist die in § 202 Abs. 1 S 1 SGB III genannte Aufforderung zur Rentenantragstellung auch nicht genannt, obwohl dieser nach der dargestellten Rechtsprechung des BSG Verwaltungsaktcharakter zukommt (SozR 3-4300 § 202 Nr. 3 mwN).

  • BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RVs 13/89

    Erstattung der Aufwendungen für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei der

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R
    Wie schon im Wortlaut des § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X zum Ausdruck kommt und auch die Stellung im Gesetz - im Fünften Abschnitt über das Rechtsbehelfsverfahren - deutlich macht, hat die Kostenerstattung zur Voraussetzung, dass es um einen Rechtsbehelf gegen einen "Verwaltungsakt" (vgl § 62 SGB X) geht, dh ein Vorverfahren nach den §§ 78 ff SGG (vgl BSG SozR 3-1300 § 63 Nr. 1; Roos in: von Wulffen, aaO, § 63 RdNr 6 mwN).

    Der Gesetzgeber hat - wie bereits eingangs ausgeführt - ganz bewusst diese Vorschrift nur auf einen förmlichen Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt (vgl § 62 SGB X) und ein dadurch ausgelöstes Vorverfahren nach § 78 ff SGG bezogen; ein Aufwendungsersatz nach § 65a Erstes Buch Sozialgesetzbuch kommt hier ebenfalls nicht in Betracht (vgl BSG SozR 3-1300 § 63 Nr. 1).

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R
    Wenn das Bundessozialgericht [BSG] (BSG SozR 4100 § 132 Nr. 1) bereits in der Aufforderung des Arbeitslosen, zu einem Vermittlungsgespräch zu kommen, und in der entsprechenden Rechtsfolgenbelehrung einen Verwaltungsakt sehe, müsse dies erst recht im Angebot einer Trainingsmaßnahme gesehen werden, die immerhin einen Zeitraum von zwölf Wochen umfasse.

    Die sog Meldeaufforderung ist zunächst in der Entscheidung des 7. Senats des BSG vom 20. März 1980 (SozR 4100 § 132 Nr. 1 S 7) als Verwaltungsakt qualifiziert worden, weil sie die allgemeine Mitwirkungspflicht für den Einzelfall mit Verpflichtungswirkung gegenüber dem Adressaten konkretisiere.

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 42/99 R

    Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Altersrente ist Verwaltungsakt,

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R
    In einer späteren Entscheidung des 7. Senats vom 29. September 1987 (BSGE 62, 173, 175 = SozR 4100 § 132 Nr. 4) ist die Qualifizierung der Meldeaufforderung nach § 132 AFG als Verwaltungsakt jedoch ausdrücklich offen gelassen worden (offen gelassen auch in BSGE 87, 31, 38 = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22; Verwaltungsakt bejahend: Düe in Niesel, SGB 111, 2. Aufl, § 309 RdNr 7; Winkler in Gagel, SGB III § 309 RdNr 20).

    Zur Aufforderung des ArbA, bei Bezug von Alhi eine vorgezogene Altersrente zu beantragen (§ 202 Abs. 1 S 1 SGB III), hat das BSG entschieden, dass ein belastender Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) vorliege, der in die Rechte des Arbeitslosen unmittelbar eingreife (Urteile vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 42/99 R - BSGE 87, 31 = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22, vom 20. September 2001 - B 11 AL 35/01 R - BSGE 89, 13, 15 = SozR 3-4300 § 142 Nr. 1 und vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 18/02 R - SozR 3-4300 § 202 Nr. 3).

  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 18/97 R

    Kein Berufungsausschluß bei Streitigkeit über Kosten des isolierten Vorverfahrens

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R
    Denn um Kosten des Verfahrens iS dieser Regelung handelt es sich nicht, wenn wie hier als Hauptsache über Kosten von isolierten Vorverfahren gestritten wird (vgl BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 13 und SozR 4-1300 § 63 Nr. 1).

    Diese (erstmalige) Entscheidung über die Kostenlast ist ein Verwaltungsakt, der - wie bereits das LSG zutreffend ausgeführt hat - mit der Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1, 4 SGG) selbstständig angefochten werden kann (vgl BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 13, S 32; Roos in: von Wulffen, Komm zum SGB X, 4. Aufl, § 63 RdNr 31, 33 mwN).

  • BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Zumutbarkeit einer

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R
    In diesem Zusammenhang ist zumindest auch inzident über einen ggf "wichtigen Grund" für die Nichtteilnahme an der Maßnahme oder über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen gemäß §§ 48 ff SGB III zu entscheiden (vgl dazu auch BSG Urteil vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 33/02 R - veröffentlicht in JURIS).
  • LSG Berlin, 13.02.2004 - L 4 AL 54/02

    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zu Eigenbemühungen zur Beendigung einer

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R
    Wie der erkennende Senat bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, ist auch die auf die Arbeitsvermittlung eines Arbeitslosen gerichtete Tätigkeit der Beklagten grundsätzlich nicht auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet, sondern schlichtes Verwaltungshandeln (vgl BSG SozR 3-1300 § 25 Nr. 3; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Mai 2003 - L 5 AL 1285/02 - veröffentlicht in JURIS - zur Aufforderung zur Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Bildung; LSG Berlin, Urteil vom 13. Februar 2004 - L 4 AL 54/02 - info also 2004, 204 - zur Aufforderung nach § 119 Abs. 5 Satz 2 SGB III).
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89

    Sperrzeit - Bildungsmaßnahme - Schriftliche Zusage

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R
    Diese Erläuterungen erklären sich vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BSG, wonach in finanzieller Hinsicht einem Alg- oder Alhi-Bezieher die Teilnahme an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme nur zumutbar ist und eine Sperrzeit nach § 144 Abs. 1 Nr. 3 SGB III (früher § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz [AFG]) nur eintreten kann, wenn dem Arbeitslosen die Förderung der Bildungsmaßnahme schriftlich zugesagt worden ist oder - anders ausgedrückt - dem Arbeitslosen verbindlich bezeichnet worden ist, welche Leistungen ihm bei der Teilnahme dem Grunde nach zustehen (vgl BSG Urteile vom 11. Januar 1990 - 7 RAr 46/89 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 1 und vom 16. Oktober 1990 - 11 RAr 65/89 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).
  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 86/95

    Angemessene Rahmengebühr innerhalb des Gebührenrahmens nach § 116 Abs. 3 BRAGebO

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R
    Der erst im Berufungsverfahren genannte Betrag ist unter Beachtung der Rechtsprechung des BSG zur Höhe der Gebühren für das isolierte Vorverfahren nachvollziehbar und nicht missbräuchlich (vgl BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 9 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2003 - L 5 AL 1285/02
    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R
    Wie der erkennende Senat bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, ist auch die auf die Arbeitsvermittlung eines Arbeitslosen gerichtete Tätigkeit der Beklagten grundsätzlich nicht auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet, sondern schlichtes Verwaltungshandeln (vgl BSG SozR 3-1300 § 25 Nr. 3; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Mai 2003 - L 5 AL 1285/02 - veröffentlicht in JURIS - zur Aufforderung zur Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Bildung; LSG Berlin, Urteil vom 13. Februar 2004 - L 4 AL 54/02 - info also 2004, 204 - zur Aufforderung nach § 119 Abs. 5 Satz 2 SGB III).
  • BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 35/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Altersrente - Tatbestandswirkung der

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 47/94

    Verfügbarkeit von Arbeitslosen

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 82/03 B

    Beschäftigungsangebot nach § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III kein Verwaltungsakt

  • BSG, 12.04.1984 - 1 RA 27/83

    Beitragsnachentrichtung - Erteilung einer Zusicherung - Selbständige

  • BSG, 25.03.2004 - B 12 KR 1/03 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - erfolgreicher Widerspruch - ursächlicher

  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 65/89

    Sperrzeit wegen der Weigerung, an einer Maßnahme der beruflichen Bildung

  • BSG, 30.11.1994 - 11 RAr 89/94

    Beschränkung des Akteneinsichtsrechts

  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 17/86

    Meldepflicht

  • BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Anders als etwa Angebote einer Trainingsmaßnahme (vgl hierzu BSG Urteil vom 19.1.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 2) sind Zuweisungsbescheide zu Arbeitsgelegenheiten nicht lediglich behördliche Vorbereitungshandlungen, die der eigentlichen Sachentscheidung dienen.
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Zwar handelt es sich bei dem Inhalt dieses Schreibens der Sache nach wie bei einem Arbeitsangebot der Bundesagentur für Arbeit bzw einem Weiterbildungsangebot der Bundesagentur für Arbeit im Vorfeld einer Sperrzeitregelung (s dazu: BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 2; BSG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2003 und 24. März 2004 - B 7 AL 82/03 B und B 7 AL 244/03 B) nicht um Verfügungen iS des § 31 SGB X, sondern lediglich um Maßnahmen, die eine eventuelle spätere unmittelbar die Bewilligung der Alhi bzw die Aufhebung einer Bewilligung betreffende Regelung erst vorbereiten sollen (aA Valgolio in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 10 RdNr 245; anders auch die Rechtsprechung zur Aufforderung des arbeitslosen Alhi-Empfängers, einen Rentenantrag zu stellen, allerdings nur wegen der dabei bestehenden besonderen Rechtssituation - BSGE 87, 31, 37 f = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22; BSG SozR 3-4300 § 202 Nr. 3 S 4; siehe auch zum vergleichbaren Problem der Meldeaufforderung Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, § 336a Rz 36 f, Stand Juli 2005).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 23/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    d) Gegen die Annahme eines Erfolgs iS des § 63 Abs. 1 S 1 SGB X spricht auch nicht die von der Revision weiter angeführte Entscheidung des BSG vom 25.1.2011 (B 5 R 14/10 R = SozR 4-1300 § 63 Nr. 15) , in der ein Erfolg des Widerspruchs deshalb verneint worden ist, weil überhaupt kein Verwaltungsakt vorlag und der Widerspruch damit ins Leere ging (zu einer solchen Fallgestaltung vgl bereits BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 2) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht