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   BSG, 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B   

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https://dejure.org/2017,2386
BSG, 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B (https://dejure.org/2017,2386)
BSG, Entscheidung vom 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B (https://dejure.org/2017,2386)
BSG, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - B 10 EG 4/16 B (https://dejure.org/2017,2386)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 2 BEEG vom 23.11.2011, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Elterngeld - Selbstständige in der Gründungsphase - Anwendung des strengen Zuflussprinzips - Ungleichbehandlung gegenüber Eltern in nicht selbstständiger Tätigkeit - Verfassungsmäßigkeit - ...

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Elterngeld - Selbstständige in der Gründungsphase - Anwendung des strengen Zuflussprinzips - Ungleichbehandlung gegenüber Eltern in nicht selbstständiger Tätigkeit - Verfassungsmäßigkeit - ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Elterngeld - Selbstständige in der Gründungsphase - Anwendung des strengen Zuflussprinzips - Ungleichbehandlung gegenüber Eltern in nicht selbstständiger Tätigkeit - Verfassungsmäßigkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B
    Wer sich auf die Verfassungswidrigkeit einer Regelung beruft, darf sich nicht auf die Benennung angeblich verletzter Rechtsgrundsätze beschränken, sondern muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG darlegen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl zB BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG Beschlüsse vom 4.4.2006 - B 12 RA 16/05 B - und vom 16.2.2009 - B 1 KR 87/08 B).
  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R

    Elterngeldrecht - Höhe - Einkommensermittlung - Berücksichtigung von steuerlichen

    Auszug aus BSG, 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B
    Ihr lassen sich schon keine Ausführungen zu der vom SG und ihm folgend dem LSG auch zitierten Rechtsprechung des BSG entnehmen, das in ständiger Rechtsprechung die abweichende Behandlung der Einkommen von Eltern in selbstständiger Tätigkeit und nicht selbstständiger Tätigkeit mit Blick auf die Unterschiede in der Ausgestaltung beider Erwerbstätigkeiten für verfassungsgemäß erachtet, ohne besondere Phasen der Selbstständigkeit - zB Niederlassungsphase mit hohen Abschreibungsmöglichkeiten - hiervon auszunehmen (vgl BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 30).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sogenannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 04.04.2006 - B 12 RA 16/05 B

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit bei behaupteten Verstößen gegen

    Auszug aus BSG, 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B
    Wer sich auf die Verfassungswidrigkeit einer Regelung beruft, darf sich nicht auf die Benennung angeblich verletzter Rechtsgrundsätze beschränken, sondern muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG darlegen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl zB BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG Beschlüsse vom 4.4.2006 - B 12 RA 16/05 B - und vom 16.2.2009 - B 1 KR 87/08 B).
  • BSG, 16.02.2009 - B 1 KR 87/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B
    Wer sich auf die Verfassungswidrigkeit einer Regelung beruft, darf sich nicht auf die Benennung angeblich verletzter Rechtsgrundsätze beschränken, sondern muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG darlegen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl zB BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG Beschlüsse vom 4.4.2006 - B 12 RA 16/05 B - und vom 16.2.2009 - B 1 KR 87/08 B).
  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus BSG, 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B
    Klärungsbedarf ist in der Regel auch dann zu verneinen, wenn es bei der vermeintlichen Rechtsfrage um ausgelaufenes oder auslaufendes Recht geht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19) , soweit es nicht noch eine erhebliche Anzahl von Fällen gibt, für die die Rechtsfrage von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19) oder die Vorschrift insoweit nachwirkt, als sie die Grundlage für eine Nachfolgevorschrift darstellt oder die frühere Rechtsprechung für die neue Rechtslage erheblich geblieben ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 58) .
  • BSG, 19.03.1986 - 7 BAr 75/85

    Beschwerde - Divergenz - Zulassungsgrund

    Auszug aus BSG, 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B
    Klärungsbedarf ist in der Regel auch dann zu verneinen, wenn es bei der vermeintlichen Rechtsfrage um ausgelaufenes oder auslaufendes Recht geht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19) , soweit es nicht noch eine erhebliche Anzahl von Fällen gibt, für die die Rechtsfrage von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19) oder die Vorschrift insoweit nachwirkt, als sie die Grundlage für eine Nachfolgevorschrift darstellt oder die frühere Rechtsprechung für die neue Rechtslage erheblich geblieben ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 58) .
  • BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B

    Einbehalt einer Rentennachzahlung

    Eine Ausnahme von der Verneinung des Klärungsbedarfs bei ausgelaufenem oder auslaufenden Recht kann nur angenommen werden, wenn es noch eine erhebliche Anzahl von Fällen gibt, für die die Rechtsfrage von Bedeutung ist (vgl BSG vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 19) oder die Vorschrift insoweit nachwirkt, als sie die Grundlage für eine Nachfolgevorschrift darstellt (BSG vom 19.1.2017 - B 10 EG 4/16 B - Juris RdNr 7) oder die frühere Rechtsprechung für die neue Rechtslage erheblich geblieben ist (vgl BSG vom 19.3.1986 - 7 BAr 75/85 - SozR 1500 § 160a Nr. 58) .
  • BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B

    Rückwirkende Rentengewährung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Eine Bejahung des Klärungsbedarfs bei auslaufendem bzw ausgelaufenem Recht kann nur angenommen werden wenn es a) noch eine erhebliche Anzahl von Fällen gibt, für die die Rechtsfrage von Bedeutung ist (vgl BSG Beschluss vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 19) oder b) die Vorschrift insoweit nachwirkt, als sie die Grundlage für eine Nachfolgevorschrift darstellt (BSG Beschluss vom 19.1.2017 - B 10 EG 4/16 B - juris RdNr 7) oder c) die frühere Rechtsprechung für die neue Rechtslage erheblich geblieben ist (vgl BSG Beschluss vom 19.3.1986 - 7 BAr 75/85 - SozR 1500 § 160a Nr. 58) .
  • BSG, 22.09.2020 - B 13 R 229/19 B

    Zahlung aus einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente

    Eine Bejahung des Klärungsbedarfs bei auslaufendem bzw ausgelaufenem Recht kann nur angenommen werden, wenn es a) noch eine erhebliche Anzahl von Fällen gibt, für die die Rechtsfrage von Bedeutung ist (vgl BSG Beschluss vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 - SozR 1500 § Nr. 19) ; b) die Vorschrift insoweit nachwirkt, als sie die Grundlage für eine Nachfolgevorschrift darstellt (vgl BSG Beschluss vom 19.1.2017 - B 10 EG 4/16 B - juris RdNr 7) , oder c) die frühere Rechtsprechung für die neue Rechtslage erheblich geblieben ist (vgl BSG Beschluss vom 19.3.1986 - 7 BAr 75/85 - SozR 1500 § Nr. 58) .
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 63/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Demgemäß prüft das BSG regelmäßig auch, ob eine nach dem Vorbringen zwar nicht wörtlich, aber doch sinngemäß gestellte Rechtsfrage die Anforderungen an eine Revisionszulassung erfüllt (vgl zB BSG Beschluss vom 2.11.2007 - B 1 KR 110/07 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 25.5.2016 - B 11 AL 11/16 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 19.1.2017 - B 10 EG 4/16 B - Juris RdNr 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16

    Elterngeld

    Die unterschiedliche Behandlung von Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes verstößt nicht gegen das Grundgesetz (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, juris Rn 29 f.; vgl. zu den Anforderungen an die Begründung eines Verfassungsverstoßes BSG, Beschluss vom 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B, juris Rn 6).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.05.2020 - L 2 AS 745/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde über Nichtzulassung der Berufung -

    Ein Klärungsbedarf ist in der Regel zu verneinen, wenn es bei der vermeintlichen Rechtsfrage um ausgelaufenes oder auslaufendes Recht geht, soweit es nicht noch eine erhebliche Anzahl von Fällen gibt, für die die Rechtsfrage von Bedeutung ist, oder die Vorschrift insoweit nachwirkt, als sie die Grundlage für eine Nachfolgevorschrift darstellt oder die frühere Rechtsprechung für die neue Rechtslage erheblich geblieben ist (vgl. BSG, Beschluss vom 19. Januar 2017 - B 10 EG 4/16 B -, juris Rn. 7 m.w.N. (zu § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG); Knittel, in: Hennig, SGG, § 144 Rn. 50 (Stand: 10/2017); Wehrhahn, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2017, § 144 Rn. 33).
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