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BSG, 19.02.1987 - 12 RK 8/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79
Heilfürsorgeansprüche der Soldaten
Auszug aus BSG, 19.02.1987 - 12 RK 8/86
Die Satzungen autonomer Verbände unterliegen ähnlichen Kriterien wie förmliche Gesetze und haben sich wie diese an den durch die Grundrechte gezogenen Grenzen zu orientieren (vgl BVerfGE 33, 171, 185; 62, 354, 364). - BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 47/75
Verfassungsmäßigkeit - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Ausschluß - Vollendung des …
Auszug aus BSG, 19.02.1987 - 12 RK 8/86
Durch dieses Prinzip wird die Entscheidungsfreiheit der zur Rechtsetzung berufenen Instanzen, also auch des Satzungsgebers, lediglich insoweit eingeschränkt, als die einzelne Entscheidung den Anforderungen sozialer Gerechtigkeit genügen muß (vgl BVerfGE NO, 121, 133 f; BSGE 43, 128, 133;… BSG SozR 2200 5 1268 Nr. 6). - BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65
Honorarverteilung
Auszug aus BSG, 19.02.1987 - 12 RK 8/86
Die Satzungen autonomer Verbände unterliegen ähnlichen Kriterien wie förmliche Gesetze und haben sich wie diese an den durch die Grundrechte gezogenen Grenzen zu orientieren (vgl BVerfGE 33, 171, 185; 62, 354, 364).
- BSG, 16.04.1985 - 12 RK 9/84
Mitgliedschaft gemäß § 311 RVO - KVdR
Auszug aus BSG, 19.02.1987 - 12 RK 8/86
Das Urteil des erkennenden Senats vom 16. April 1985 (- 12 RK 9/84 - SozR 2200. - BSG, 22.05.1985 - 12 RK 15/83
Verfassungsmäßigkeit verschiedener Beitragssätze - Feststellungsklage - …
Auszug aus BSG, 19.02.1987 - 12 RK 8/86
Ein verfassungsrechtliches Gebot der einheitlichen Regelung unter Aufgabe der gegliederten Krankenversicherung und der Freiräume der Selbstverwaltung im Beitragsrecht besteht nicht (vgl ua BSGE 58, 134). - BSG, 19.06.1986 - 12 RK 4/85
Satzung einer Ersatzkasse - Beiträge von nichtversicherungspflichtigen …
Auszug aus BSG, 19.02.1987 - 12 RK 8/86
Stärker als der Solidäritätsgrundsatz kommt in diesen Fällen das Versicherungsprinzip zum Tragen, welches den Fortbestand des Versicherungsverhältnisses an die Weiterzahlung der Beiträge anknüpft (zum Vorstehenden insgesamt vgl das Urteil des Senats vom 19. Juni 1986 - 12 RK 4/85 -). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BSG, 19.02.1987 - 12 RK 8/86
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet, wesentlich Gleiches ohne zureichende sachliche Gründe ungleich und wesentlich Ungleiches ohne solche Gründe gleich zu behandeln; damit enthält Art. 3 Abs. 1 GG über ein Willkürverbot hinaus die an Gesetzgebung und Rechtsprechung gerichtete Verpflichtung, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten nicht anders ("ungleich") zu behandeln, falls zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen (vgl BVerfGE 55, 72, 88 f).