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   BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 32/00 R   

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BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 32/00 R (https://dejure.org/2002,2152)
BSG, Entscheidung vom 19.02.2002 - B 1 KR 32/00 R (https://dejure.org/2002,2152)
BSG, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - B 1 KR 32/00 R (https://dejure.org/2002,2152)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Zuzahlung - stationäre Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung - Aufnahme- und Entlassungstag

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Zuzahlung - stationäre Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung - Aufnahme- und Entlassungstag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 89, 167
  • NJW 2002, 3495 (Ls.)
  • NZA 2003, 92
  • NZS 2003, 31
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 2/97 R

    Krankengeld - Wiederaufleben des Anspruchs wegen derselben Krankheit - Erfüllung

    Auszug aus BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 32/00 R
    Eine über den Bereich bloßer Auslegung hinausgehende Einengung des durch den Wortsinn festgelegten Anwendungsbereichs der Vorschrift im Sinne einer teleologischen Reduktion käme nur in Betracht, wenn sich auf Grund anderer Erkenntnisquellen wie der Entstehungsgeschichte und der späteren Gesetzesentwicklung oder dem Zweck und der Systematik der Zuzahlungsregelung zweifelsfrei eine vom unmissverständlichen Wortsinn abweichende Regelungsabsicht des Gesetzgebers ergäbe und damit feststünde, dass die Formulierung im Gesetzestext versehentlich zu weit gefasst worden ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 4; zum umgekehrten Fall der Ausweitung einer irrtümlich zu eng gefassten Regelung: BSGE 83, 7, 12 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 8 S 42).
  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 36/92

    Altersgrenze - Wiederzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 32/00 R
    Eine über den Bereich bloßer Auslegung hinausgehende Einengung des durch den Wortsinn festgelegten Anwendungsbereichs der Vorschrift im Sinne einer teleologischen Reduktion käme nur in Betracht, wenn sich auf Grund anderer Erkenntnisquellen wie der Entstehungsgeschichte und der späteren Gesetzesentwicklung oder dem Zweck und der Systematik der Zuzahlungsregelung zweifelsfrei eine vom unmissverständlichen Wortsinn abweichende Regelungsabsicht des Gesetzgebers ergäbe und damit feststünde, dass die Formulierung im Gesetzestext versehentlich zu weit gefasst worden ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 4; zum umgekehrten Fall der Ausweitung einer irrtümlich zu eng gefassten Regelung: BSGE 83, 7, 12 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 8 S 42).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 32/00 R
    Wird in einem solchen Fall nicht bloß der Widerspruch zurückgewiesen, sondern auch sachlich über den gestellten Antrag befunden, so ersetzt der Widerspruchsbescheid zugleich den fehlenden Ausgangsbescheid und bildet im Prozess den alleinigen Klagegegenstand (vgl Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 6. Aufl 1998, § 95 RdNr 3a mwN; vgl auch BVerwGE 78, 3 = Buchholz 310 § 79 Nr. 23).
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 1/01 R

    Unterkunft und Verpflegung als Leistungen der Geburtshilfe in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 32/00 R
    Er tut dies, sobald und solange er in die Einrichtung aufgenommen, dh physisch und organisatorisch in deren spezifisches Versorgungssystem eingegliedert ist (zum Begriff der "Aufnahme" siehe Senatsurteil vom 9. Oktober 2001 - B 1 KR 1/01 R und die dort in Bezug genommene Begründung zum Entwurf des Gesundheitsstrukturgesetzes, BT-Drucks 12/3608 S 82 zu § 39 SGB V).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Die im Gesetz vorgesehene Zuzahlung zur stationären Krankenhaus- oder Reha-Behandlung ist für jeden angefangenen Behandlungstag, also auch für den Aufnahme- und den Entlassungstag, zu entrichten (vgl BSGE 89, 167 = SozR 3-2500 § 40 Nr. 4, LS 1) .
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 37/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Die teleologische Reduktion eines zu weit gefassten Wortlautes ist dann geboten, wenn dieser Sachverhalte erfasst, die die Vorschrift nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht erfassen soll (vgl zB BSG vom 19.2.2002 - B 1 KR 32/00 R - BSGE 89, 167 = SozR 3-2500 § 40 Nr. 4 = juris RdNr 11; BVerwG vom 9.2.2012 - 5 C 10/11 - BVerwGE 142, 10 RdNr 15) .
  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 20/00 R

    Krankenversicherung - Zuzahlung - Eigenanteil - teilweise Befreiung -

    Zuzahlungen zu bestimmten Hilfsmitteln nach § 33 Abs. 2 Satz 3 SGB V in der Fassung des 2. GKV-NOG (23. Juni 1997, BGBl I 1520) sind ebenso wenig berücksichtigt wie Zuzahlungen bei stationären Aufenthalten nach § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 SGB V oder Eigenanteile zum Zahnersatz nach § 30 Abs. 2, § 62 Abs. 2a SGB V. In Bezug auf stationäre Aufenthalte mag die Ausnahme damit erklärt werden, dass die Zuzahlung keine oder nur eine teilweise finanzielle Belastung bedeutet, weil ihr zumindest faktisch die ersparten Verpflegungskosten des Behandelten gegenüberstehen (zur fehlenden rechtlichen Qualität dieses Zusammenhangs aber Senatsurteil vom 19. Februar 2002 - B 1 KR 32/00 R, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • SG Detmold, 24.08.2007 - S 10 AS 106/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Insofern wird auch auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.02.2002, B 1 KR 32/00 R, dort insbesondere auf Randnummer 13, verwiesen.

    Insofern wird auch auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.02.2002, B 1 KR 32/00 R, dort insbesondere auf Randnummer 13, verwiesen.

  • SG Münster, 31.05.2021 - S 14 R 142/21
    Angestrebt wird eine pauschale Beteiligung der versicherten Personen an den Gesamtkosten der Maßnahme ( BSG Urteile vom 19.02.2002 - B 1 KR 32/00 R, B 1 KR 2/01 R und B 1 KR 3/01 R, jeweils nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2006 - L 4 KR 2/06
    Diese Frage war bereits Gegenstand der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. Februar 2002 (Az.: B 1 KR 32/00 R = SozR 3-2500 § 40 Nr. 4) und ist damit geklärt.
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