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   BSG, 19.02.2013 - B 1 KR 70/12 B   

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BSG, 19.02.2013 - B 1 KR 70/12 B (https://dejure.org/2013,8684)
BSG, Entscheidung vom 19.02.2013 - B 1 KR 70/12 B (https://dejure.org/2013,8684)
BSG, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - B 1 KR 70/12 B (https://dejure.org/2013,8684)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Besetzungsrüge - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Selbstentscheidung des abgelehnten Richters - Gebot des gesetzlichen Richters - Verfassungsgarantie

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Besetzungsrüge - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Selbstentscheidung des abgelehnten Richters - Gebot des gesetzlichen Richters - Verfassungsgarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 1 KR 70/12 B
    Der Kläger habe darauf verwiesen, dass das BSG zwei Richtern des entscheidenden Senats des LSG bereits in einem anderen Verfahren mit Blick auf einen Vorgang in zwei Beschlüssen (BSG SozR 4-1500 § 158 Nr. 2 und BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3) objektiv willkürliches Verhalten gegenüber dem Kläger bescheinigt habe.

    Die Rüge fehlerhafter Besetzung des Berufungsgerichts bei Erlass des angefochtenen Urteils, weil ein Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter wegen Besorgnis der Befangenheit zuvor zu Unrecht abgewiesen worden sei, kann im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nur darauf gestützt werden, die Zurückweisung des Ablehnungsantrags beruhe auf willkürlichen Erwägungen oder habe Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkannt (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 LS 1).

    Dies gilt auch für Entscheidungen der Vorinstanz, die ein Ablehnungsgesuch unter fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen haben (§§ 60, 177 SGG; vgl hierzu entsprechend BVerfGE 31, 145, 164; BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 1 KR 70/12 B
    Dies gilt auch für Entscheidungen der Vorinstanz, die ein Ablehnungsgesuch unter fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen haben (§§ 60, 177 SGG; vgl hierzu entsprechend BVerfGE 31, 145, 164; BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).

    Nach diesem Prinzip ist aber das LSG unter Würdigung der dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter verfahren (vgl zu Letzterem BVerfGE 31, 145, 165).

  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 1 KR 70/12 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 1 KR 70/12 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .
  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 1 KR 70/12 B
    Er setzt sich nicht mit der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG auseinander (BVerfG Beschluss vom 12.9.2007 - 2 BvR 2335/06, 2 BvR 2589/06 - Juris, RdNr 23 f = BVerfGK 12, 139).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 76/05 B

    Einschränkung des Rechts über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 1 KR 70/12 B
    Der Kläger habe darauf verwiesen, dass das BSG zwei Richtern des entscheidenden Senats des LSG bereits in einem anderen Verfahren mit Blick auf einen Vorgang in zwei Beschlüssen (BSG SozR 4-1500 § 158 Nr. 2 und BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3) objektiv willkürliches Verhalten gegenüber dem Kläger bescheinigt habe.
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 1 KR 70/12 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .
  • BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 2/05 R

    Wegfall des Sterbegeldes in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 1 KR 70/12 B
    Er zeigt auch mit Blick auf die gesetzlichen Grundlagen im SGB V einen Klärungsbedarf nicht hinreichend auf (vgl zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung BSG Beschluss vom 21.9.2004 - B 1 KR 6/04 BH - BSG Beschluss vom 20.7.2005 - B 1 KR 2/05 BH -).
  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C

    Anhörungsrüge - Richterablehnung wegen Befangenheit

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 1 KR 70/12 B
    Soweit der Kläger die Frage aufwirft, ob an der Entscheidung über die Anhörungsrüge auch Richter der Ausgangsentscheidung mitwirken dürfen und hierzu auf kontroverse, nicht jedoch namentlich bezeichnete Rechtsprechung verweist, zeigt er mit Blick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Möglichkeit der richterlichen Selbstkorrektur im Anhörungsrügeverfahren (BSG Beschluss vom 25.2.2010 - B 11 AL 22/09 C - Juris RdNr 5; BVerwG NVwZ-RR 2009, 662) bereits einen Klärungsbedarf nicht hinreichend auf.
  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 1 KR 70/12 B
    Soweit der Kläger die Frage aufwirft, ob an der Entscheidung über die Anhörungsrüge auch Richter der Ausgangsentscheidung mitwirken dürfen und hierzu auf kontroverse, nicht jedoch namentlich bezeichnete Rechtsprechung verweist, zeigt er mit Blick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Möglichkeit der richterlichen Selbstkorrektur im Anhörungsrügeverfahren (BSG Beschluss vom 25.2.2010 - B 11 AL 22/09 C - Juris RdNr 5; BVerwG NVwZ-RR 2009, 662) bereits einen Klärungsbedarf nicht hinreichend auf.
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • BSG, 11.11.2019 - B 1 KR 87/18 B

    Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte ohne Lichtbild aus religiösen

    Nur in dem aufgezeigten engen Ausnahmerahmen ist das Revisionsgericht wegen eines fortwirkenden Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters iS des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG an die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen, die dem Endurteil des LSG vorausgegangen sind, nicht gebunden (vgl BSG Beschluss vom 19.2.2013 - B 1 KR 70/12 B - juris RdNr 6) .

    Um den Anforderungen des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG gerecht zu werden, muss ein Beschwerdeführer daher darlegen, dass die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen manipulativen Erwägungen beruht hat, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind, oder dass die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl BSG Beschluss vom 19.2.2013 - B 1 KR 70/12 B - juris RdNr 7) .

  • BSG, 30.04.2015 - B 9 V 33/14 B

    Feststellung einer Posttraumatischen Belastungsstörung

    Dies entbindet aber nicht von den weiteren Erfordernissen der §§ 43, 44 ZPO, wenn dieses Gesuch auf Ablehnungsgründe gestützt wird, die (angeblich) schon zum Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen haben Soweit die Klägerin nunmehr anführt, die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch vom 31.7.2014) sei willkürlich (zur mangelnden Bindungswirkung willkürlicher Entscheidungen über Ablehnungsgesuche im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde vgl BSG Beschluss vom 19.2.2013 - B 1 KR 70/12 B), hätte sie sich zu den Erfordernissen der §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO verhalten müssen.
  • BSG, 08.08.2018 - B 1 KR 12/18 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

    Das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S 2 GG) lässt bei einem gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuch eine Selbstentscheidung der abgelehnten Richter zu, wenn sich hierbei jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens erübrigt (BVerfG Beschluss vom 20.7.2007 - 1 BvR 2228/06 - Juris RdNr 20 ff = NJW 2007, 3771 f; BVerfG Beschluss vom 15.6.2015 - 1 BvR 1288/14 - Juris RdNr 13 ff, insbesondere RdNr 17 f; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 6 RdNr 10; BSG Beschluss vom 19.2.2013 - B 1 KR 70/12 B - Juris RdNr 8).
  • BSG, 16.07.2020 - B 1 KR 70/19 B

    Übernahme der Kosten für Behandlungen mittels Elektroakupunktur nach Dr. Voll

    Nur in dem aufgezeigten engen Ausnahmerahmen ist das Revisionsgericht wegen eines fortwirkenden Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters iS des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG an die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen, die dem Endurteil des LSG vorausgegangen sind, nicht gebunden (vgl BSG vom 19.2.2013 - B 1 KR 70/12 B - juris RdNr 6).
  • BSG, 31.03.2015 - B 13 R 1/15 BH

    Rente wegen Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit

    Unzureichend wäre es insoweit, sich auf eine vermeintliche Fortwirkung früheren punktuellen, objektiv willkürlichen Verhaltens zu berufen, wie es sich dem klägerischen Vortrag entnehmen lässt (BSG Beschluss vom 19.2.2013 - B 1 KR 70/12 B - Juris).
  • BSG, 29.06.2015 - B 1 KR 13/14 BH

    Unterlassung der Speicherung, Offenbarung und Verwertung von Einkommensteuerdaten

    Nach einer Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Richter durch Zwischenentscheidung kann ein sich auf das angefochtene Urteil selbst auswirkender Mangel im Sinne eines absoluten Revisionsgrundes (§ 202 SGG iVm § 547 Nr. 1 ZPO) nur dann vorliegen, wenn die Behandlung eines Ablehnungsantrags so fehlerhaft ist, dass durch die weitere Mitwirkung der abgelehnten Richter das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 S 2 GG verletzt ist und das Berufungsgericht bei seiner Berufungsentscheidung deshalb unrichtig besetzt war (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 8; BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5; BSG Beschluss vom 19.2.2013 - B 1 KR 70/12 B - Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 24.03.2014 - B 1 KR 120/13 B
    Das LSG hat insoweit zutreffend unter Hinweis auf Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 19.2.1013 - B 1 KR 70/12 B - Juris; Beschluss vom 13.6.2012 - B 13 R 224/11 B - Juris) als Maßstab zugrunde gelegt, dass Art. 101 Abs. 1 S 2 GG bei einem gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuch eine Selbstentscheidung der abgelehnten Richter zulässt, wenn sich hierbei jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens erübrigt (vgl BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 6 RdNr 10).
  • BSG, 28.11.2014 - B 10 ÜG 8/14 BH
    Anhaltspunkte für willkürliche Erwägungen oder eine grundlegende Verkennung der Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 LS 1), die eine Überprüfung in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ermöglichen, sind nicht im Ansatz erkennbar (vgl BSG Beschluss vom 19.2.2013 - B 1 KR 70/12 B - RdNr 6).
  • BSG, 17.06.2014 - B 13 R 75/14 B
    Dies gilt in gleicher Weise, wenn - wie hier - eine unzulässige Selbstentscheidung der abgelehnten Richter über das Ablehnungsgesuch gerügt wird (BSG Beschluss vom 19.2.2013 - B 1 KR 70/12 B - Juris RdNr 8).
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