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   BSG, 19.02.2013 - B 11 AL 94/12 B   

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BSG, 19.02.2013 - B 11 AL 94/12 B (https://dejure.org/2013,3979)
BSG, Entscheidung vom 19.02.2013 - B 11 AL 94/12 B (https://dejure.org/2013,3979)
BSG, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - B 11 AL 94/12 B (https://dejure.org/2013,3979)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 SGB 3 vom 20.04.2007, § 58 Abs 1 SGB 3 vom 20.07.2006, § 207a SGB 3, § 133 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3, Art 3 Abs 1 GG
    Bemessung des Gründungszuschusses - privat Kranken- und Pflegeversicherter - Betrag des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus monatlich 300 Euro zur sozialen Sicherung - Nichtberücksichtigung der ergänzenden Leistungen nach § 207a SGB 3 - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Bemessung des Gründungszuschusses - privat Kranken- und Pflegeversicherter - Betrag des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus monatlich 300 Euro zur sozialen Sicherung - Nichtberücksichtigung der ergänzenden Leistungen nach § 207a SGB 3 - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Bemessung des Gründungszuschusses - privat Kranken- und Pflegeversicherter - Betrag des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus monatlich 300 Euro zur sozialen Sicherung - Nichtberücksichtigung der ergänzenden Leistungen nach § 207a SGB 3 - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 96/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - Höhe

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 11 AL 94/12 B
    Das Alg-Bemessungsrecht bringt ua durch die Festlegung der Sozialversicherungspauschale zum Ausdruck, dass es sich beim Alg um eine Nettoleistung handelt und dass bei der Berechnung vom Bruttoarbeitsentgelt die Abzüge vorzunehmen sind, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen (vgl Hessisches LSG, Urteil vom 26.8.2011 - L 7 AL 29/11; hierzu der in der Beschwerdebegründung erwähnte Beschluss des Senats vom 13.1.2012 - B 11 AL 96/11 B; Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, § 133 RdNr 1 ff, Stand 2009) .
  • LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 AL 29/11

    Berechnung des Arbeitslosengeldes - Leistungsentgelt - gewöhnlich anfallende

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 11 AL 94/12 B
    Das Alg-Bemessungsrecht bringt ua durch die Festlegung der Sozialversicherungspauschale zum Ausdruck, dass es sich beim Alg um eine Nettoleistung handelt und dass bei der Berechnung vom Bruttoarbeitsentgelt die Abzüge vorzunehmen sind, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen (vgl Hessisches LSG, Urteil vom 26.8.2011 - L 7 AL 29/11; hierzu der in der Beschwerdebegründung erwähnte Beschluss des Senats vom 13.1.2012 - B 11 AL 96/11 B; Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, § 133 RdNr 1 ff, Stand 2009) .
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Höhe -

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 11 AL 94/12 B
    Inwiefern die Übernahme von Beiträgen durch die BA einen "Bezug" von Alg im Sinne der auch in der Beschwerdebegründung erwähnten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R - SozR 4-4300 § 58 Nr. 1, RdNr 14 mwN) darstellen soll, legt der Beschwerdeführer nicht schlüssig dar.
  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 165/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 11 AL 94/12 B
    Insbesondere ist nicht hinreichend substantiiert dargelegt, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Erforderlichkeit bzw Nichterforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung auf sachfremden Erwägungen oder einer groben Fehleinschätzung beruht (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13; Beschluss des Senats vom 5.5.2010 - B 11 AL 165/09 B) .
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 AL 3/03 B

    Selbstbehalt für private Krankenversicherung in der Arbeitsförderung

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 11 AL 94/12 B
    Die Übernahme von Beiträgen nach Maßgabe des § 207a SGB III zielt nicht darauf ab, ein angeblich zu niedriges Alg auszugleichen, sondern regelt, dass die BA unter bestimmten Voraussetzungen bei privater Absicherung des Alg-Beziehers die entsprechenden Beiträge (begrenzt) übernimmt (vgl BSG SozR 4-4300 § 207a Nr. 1 und Nr. 2; Böttiger in Eicher/Schlegel, SGB III, § 207a RdNr 1, Stand 2009, und RdNr 3 ff, Stand 2006) .
  • BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 11 AL 94/12 B
    Das BSG muss allein anhand der Begründung darüber entscheiden können, ob ein Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG in Betracht kommt (stRspr; ua BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 4) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 11 AL 94/12 B
    Darzulegen ist insbesondere, dass die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und gegebenenfalls des Schrifttums nicht ohne Weiteres beantwortet werden kann, und es ist der Schritt darzustellen, den das Bundessozialgericht (BSG) als Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16; stRspr) .
  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 11 AL 94/12 B
    Zur Darlegung grundsätzlicher Bedeutung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ist in der Beschwerdebegründung auszuführen, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten ist (Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit, vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39; SozR 1500 § 160a Nr. 60; SozR 4-1500 § 160a Nr. 9) .
  • BSG, 25.04.2001 - B 9 V 70/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren, mündliche Vollmachterteilung

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 11 AL 94/12 B
    Die formgerechte Bezeichnung eines Verfahrensmangels, auf dem die Entscheidung des LSG beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) , setzt voraus, dass die ihn begründenden Tatsachen substantiiert und schlüssig dargelegt werden (stRspr; ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; SozR 3-1500 § 73 Nr. 10) .
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 19.02.2013 - B 11 AL 94/12 B
    Dem Beschwerdevorbringen ist nicht zu entnehmen, der Gesetzgeber habe bei der Festlegung der Pauschale von 300 Euro seine grundsätzliche Befugnis, bei Massenerscheinungen typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen (vgl etwa BVerfGE 87, 234, 255 f = SozR 4-8570 § 6 Nr. 5) , in verfassungswidriger Weise überschritten.
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 29/00 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung der Berufung durch Beschluß -

  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision -

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2020 - L 9 AL 56/19

    SGB III: PKV-Beiträge nicht vollständig zu übernehmen

    Es entspricht dem Wortlaut, der Entstehungsgeschichte der Norm und insbesondere auch der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 3.6.2009, B 12 AL 3/07 R; Urteil v. 5.9.2006, B 7a AL 66/06 R; Beschluss v. 19.2.2013, B 11 AL 94/12; Beschluss v. 11.1.2003, B 12 AL 3/03 B zu der nahezu gleichlautenden Vorgängernorm § 207a SGB III), dass auch die versicherungsfreien Leistungsbezieher wie die Klägerin von der Beschränkung der Beitragsübernahme erfasst werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.05.2019 - L 12 AL 3205/18
    Durch die Festlegung dieser Versicherungspauschale bringt das Arbeitslosengeldbemessungsrecht zum Ausdruck, dass es sich hierbei um eine Nettoleistung handelt und dass bei der Berechnung vom Bruttoarbeitsentgelt die Abzüge vorzunehmen sind, die beim Arbeitnehmer gewöhnlich anfallen (Bundessozialgericht, Beschluss vom 19.02.2013, B 11 AL 94/12 B, juris).
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