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   BSG, 19.03.1992 - 12 RK 62/91   

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https://dejure.org/1992,2923
BSG, 19.03.1992 - 12 RK 62/91 (https://dejure.org/1992,2923)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1992 - 12 RK 62/91 (https://dejure.org/1992,2923)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1992 - 12 RK 62/91 (https://dejure.org/1992,2923)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 360
  • NZS 1992, 160
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten -

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 12 RK 62/91
    Diese ist gewissermaßen das "Kernstück" des gerichtlichen Verfahrens, um dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes ; § 62 SGG) zu genügen und den Streitstoff erschöpfend mit ihnen zu erörtern (so BSGE 44, 292 f = SozR 1500 § 124 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 14/88

    Verfahrensfehlerhafte Unterzeichnung der Terminsbestimmung durch den

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 12 RK 62/91
    Von Amts wegen ist bei einer zulässigen Revision ein Verfahrensmangel zu berücksichtigen, wenn es sich um einen in der Revisionsinstanz fortwirkenden Verstoß gegen einen verfahrensrechtlichen Grundsatz handelt, der im öffentlichen Interesse zu beachten ist und bei dem es nicht dem Belieben der Beteiligten überlassen bleiben kann, ob er beachtet wird oder nicht (vgl BSGE 67, 190, 191 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 12 RK 62/91
    Wie der 7. Senat des BSG in seinem Beschluß vom 28. August 1991 (in SozR 3-1500 § 160a Nr. 4 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ) ausgeführt hat, genügt das Gericht den Anforderungen des sozialgerichtlichen Verfahrens und dem Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es die mündliche Verhandlung anberaumt, den Beteiligten bzw seinen Prozeßbevollmächtigten ordnungsgemäß lädt und die mündliche Verhandlung zum festgesetzten Zeitpunkt eröffnet.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2021 - L 12 SO 330/20

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII als Sachleistung für

    Als Mindestfrist für die Terminsmitteilung gilt die Dreitagesfrist des § 217 Zivilprozessordnung (ZPO), der gemäß § 202 S. 1 SGG entsprechend gilt (vgl. BSG Urteil vom 19.03.1992, 12 RK 62/91, Rn. 10 juris).
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 30/92

    Mündliche Verhandlung - Urteil - Ordnungsgemäße Ladung - Rechtliches Gehör

    Es mußte vielmehr von sich aus und ohne ausdrücklichen Antrag den Rechtsstreit vertagen (BSG SozR 3-1500 § 110 Nr. 3).

    Die Durchführung der mündlichen Verhandlung trotz Kenntnis von der nicht ordnungsgemäßen Ladung eines Beteiligten stellt einen Verfahrensmangel dar, der die Wirksamkeit des Verfahrens als Ganzes berührt und daher vom Bundessozialgericht (BSG) von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BSGE 67, 190, 191 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 2 mwN; BSG SozR 3-1500 § 110 Nr. 3).

  • LSG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - L 11 KR 2819/19

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für ambulante Operation -

    Erscheint ein Beteiligter trotz ordnungsgemäßer Terminmitteilung nicht zur Verhandlung, kann das Gericht nach Lage der Akten (§ 126 Sozialgerichtsgesetz - SGG) oder aufgrund "einseitiger" mündlicher Verhandlung entscheiden (BSG 26.05.2014, B 12 KR 67/13 B; BSG 07.07.2011, B 14 AS 35/11 B; 19.03.1992, 12 RK 62/91, SozR 3-1500 § 110 Nr. 3).
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