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   BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95   

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BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95 (https://dejure.org/1997,2723)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1997 - 6 RKa 36/95 (https://dejure.org/1997,2723)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1997 - 6 RKa 36/95 (https://dejure.org/1997,2723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1813
  • NZS 1998, 152
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96

    Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision per Telefax, Hilflosigkeit eines

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95
    Das Schriftformerfordernis des § 161 Abs. 1 S 3 SGG ist gewahrt, wenn der Revisionskläger das Schriftstück, in dem der Rechtsmittelgegner die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erteilt, per Telefax an das Gericht weiterleitet (Fortführung von BSG vom 12.11.1996 - 9 RVs 4/96 = BSGE 79, 235 [BSG 12.11.1996 - 9 RVs 4/96] = SozR 3-1500 § 161 Nr. 10).

    In allen Gerichtszweigen ist nämlich die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax zulässig (vgl BSG-Urteil vom 12. November 1996 - 9 RVs 4/96 - = SozR 3-1500 § 161 Nr. 10 mwN).

    Die schriftliche Zustimmungserklärung des Rechtsmittelklägers ist der Revisionsschrift beigefügt, wenn der Revisionsführer die ihm vom Rechtsmittelgegner per Telefax übermittelte Zustimmungserklärung dem Revisionsgericht im Original vorlegt (BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 10).

    Darüber hinausgehender Anforderungen zum Schutz des Rechtsmittelgegners bedarf es auch deshalb nicht, weil, anders als möglicherweise bei der Vorlage einer Prozeßvollmacht durch einen Prozeßbevollmächtigten (zum im Gegensatz zu § 161 Abs. 1 SGG durch § 73 Abs. 2 Satz 1 SGG gebotenen Ausschluß der Vorlage einer Prozeßvollmacht in Telekopie: BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 10 mwN), der betroffene Rechtsmittelgegner nach Einlegung der Sprungrevision erfährt, daß diese mit seiner Zustimmung eingelegt worden ist.

  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 8/96

    Nachweis der ordnungsgemäßen Zustimmung zur Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95
    Deswegen werden an die Zustimmungserklärung generell dieselben formalen Anforderungen gestellt, die für die Rechtsmittelschrift selber und andere bestimmende Schriftsätze zu beachten sind (vgl zuletzt BSG Urteil vom 19. November 1996 - 1 RK 8/96 - = SozR 3-1500 § 161 Nr. 11).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95
    Demgemäß ist auch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, daß die Einlegung eines Rechtsmittels per Telefax den für fristwahrende Schriftsätze geltenden Schriftlichkeitserfordernis genügt (BSG aaO; BSGE 69, 274, 276 = SozR 3-4100 § 91 Nr. 1; BSGE 72, 158, 159 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7).
  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91

    Anerkennung und Kostenerstattung eigenmächtig durchgeführter

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95
    Demgemäß ist auch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, daß die Einlegung eines Rechtsmittels per Telefax den für fristwahrende Schriftsätze geltenden Schriftlichkeitserfordernis genügt (BSG aaO; BSGE 69, 274, 276 = SozR 3-4100 § 91 Nr. 1; BSGE 72, 158, 159 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95

    Anfechtung der Versagung der Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95
    Ungeachtet dessen hätte die Revision auch in der Sache keinen Erfolg haben können; denn in der vertragsärztlichen Praxis dürfen nur solche Ärzte angestellt werden, die dieselbe Gebietsbezeichnung führen wie der Praxisinhaber, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteile vom 19. Juni 1996 (- 6 RKa 84/95 - BSGE 78, 291 = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 und - 6 RKa 74/95 -).
  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94

    Keine rückwirkende Genehmigung zur Anstellung eines Zahnarztes

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 20. September 1995 (- 6 RKa 37/94 - SozR 3-5525 § 32b Nr. 1) entschieden, daß in Fällen der vorliegenden Art weder unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr noch unter demjenigen der Klärung weitergehender Folgeansprüche ein Feststellungsinteresse bejaht werden kann, weil es für die Entscheidung über die Genehmigung der Anstellung eines Arztes gem § 32b Ärzte-ZV immer auf die Umstände des einzelnen Falles ankommt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1995 - L 11 Ka 84/94

    Genehmigung; Vertragsarzt; Angestellter; Arztgruppe; Genehmigung; Zulassung;

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95
    Sie verteidigen das angefochtene Urteil und verweisen auf das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) vom 11. Januar 1995 - L 11 Ka 84/94 -.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Gleichwohl muss aber aus rechtsstaatlichen Gründen ein Mindestmaß an Berechenbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Entscheidung gesichert bleiben (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 60 ff und BSG Urteil vom 19.8.1997 - 13 RJ 25/95 - SozSich 1998, 113 - Juris RdNr 25).

    Deshalb steht dem Tatrichter bei der Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse ein weiter Freiraum für Einschätzungen zu (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 60 f und BSG Urteil vom 19.8.1997 - 13 RJ 25/95 - SozSich 1998, 113 - Juris RdNr 25).

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 53/08 R

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Weigerung, einen "Ein-Euro-Job"

    Dies reicht zur Wahrung der Anforderungen des § 161 Abs. 1 Satz 3 SGG aus (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 19. März 1997 - 6 RKa 36/95 - SozR 3-1500 § 161 Nr. 12 S 27; s auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 161 RdNr 10a, 4a mwN).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 9 C 10.14

    Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Telefax; Übermittlung; Einlegung;

    Denn es besteht kein Grund, diesen Übermittlungsweg nicht für die Zustimmungserklärung des Gegners und deren Weiterleitung zuzulassen, nachdem auch die Einlegung der Revision selbst per Telefax zulässig ist (stRspr zu § 161 Abs. 1 SGG, vgl. BSG, Urteile vom 19. März 1997 - 6 RKa 36/95 - NZS 1998, 152, vom 22. April 1998 - B 9 SB 7/97 R - juris Rn. 17 f., vom 13. März 2001 - B 3 KR 12/00 R - BSGE 88, 1 , vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R - BSGE 108, 289 Rn. 13 und vom 12. Juli 2012 - B 3 KR 18/11 R - BSGE 111, 200 Rn. 8).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

    Dabei ist es als ausreichend anzusehen, daß der Sprungrechtsbeschwerdeführer per Telefax die ihm durch Telefax übermittelte, vom Gegner bzw. dessen Vertreter eigenhändig unterzeichnete Zustimmungserklärung der Rechtsmittelschrift beigelegt hat, das Rechtsmittelgericht also das "Original" des beim Rechtsmittelführer eingegangenen Telefaxes erhält (BSG 12. November 1996 - 9 RVs 4/96 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 11; 19. März 1997 - 6 RKa 36/95 - SozR 3-1500 § 161 Nr. 12).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 6.14

    Sprungrevision, Zustimmung, Zustimmungserklärung, Telefax, Grundsteuer,

    "...Denn es besteht kein Grund, diesen Übermittlungsweg nicht für die Zustimmungserklärung des Gegners und deren Weiterleitung zuzulassen, nachdem auch die Einlegung der Revision selbst per Telefax zulässig ist (stRspr, zu § 161 Abs. 1 SGG, vgl. BSG, Urteile vom 19. März 1997 - 6 RKa 36/95 - NZS 1998, 152, vom 22. April 1998 - B 9 SB 7/97 R - juris Rn. 17 f., vom 13. März 2001 - B 3 KR 12/00 R - BSGE 88, 1 , vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R - BSGE 108, 289 Rn. 13 und vom 12. Juli 2012 - B 3 KR 18/11 R - BSGE 111, 200 Rn. 8).
  • BSG, 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Künstler - allein

    Das Schriftformerfordernis des § 161 Abs. 1 Satz 3 SGG ist allerdings gewahrt, wenn der Revisionskläger den Inhalt des Originalschriftstücks, in dem der Rechtsmittelgegner die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erteilt, als Telefax an das Revisionsgericht übermittelt (BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 12), was hier nicht der Fall ist.
  • BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz

    Nach Ansicht des 6. Senats des BSG ist die Schriftform auch gewahrt, wenn der Revisionskläger das Schriftstück, in dem der Gegner die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erteilt, per Telefax an das Revisionsgericht weitergeleitet hat (Urteil des 6. Senats vom 19. März 1997 SozR 3-1500 § 161 Nr. 12).
  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 369/00

    Zulässigkeit einer Sprungrevision - Zustimmung des Gegners zu einer

    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht entschieden, daß das Schriftformerfordernis des § 161 Abs. 1 Satz 3 SGG auch dann gewahrt ist, wenn der Revisionskläger das Schriftstück, in dem der Rechtsmittelgegner die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erteilt, per Telefax an das Gericht weiterleitet (SozR 3-1500 § 161 Nr. 12) .
  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 370/00

    Unzulässige Sprungrevision - Zustimmung des Gegners - Erfordernis der Schriftform

    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht entschieden, daß das Schriftformerfordernis des § 161 Abs. 1 Satz 3 SGG auch dann gewahrt ist, wenn der Revisionskläger das Schriftstück, in dem der Rechtsmittelgegner die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erteilt, per Telefax an das Gericht weiterleitet (SozR 3-1500 § 161 Nr. 12) .
  • LSG Brandenburg, 19.02.2003 - L 4 KR 44/01

    Neueröffnung der Frist zur Einlegung der Berufung nach Nichtzulassung der

    Ist die Vorlage einer Berufungsschrift mittels Telefax zulässig, ist kein Grund ersichtlich, warum dieses nicht auch für die Zustimmungserklärung des Klägers gemäß § 161 Abs. 1 SGG gelten soll (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 1997, Aktenzeichen 6 RKa 36/95, SozR 3-1500 § 161 Nr. 12).
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