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BSG, 19.05.1983 - 2 RU 62/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Festsetzung des JAV nach billigem Ermessen (§ 577 RVO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 11.02.1981 - 2 RU 65/79
Jahresarbeitsverdienst - Berechnung des JAV - Arbeitsunfall - Unbezahlter Urlaub
Auszug aus BSG, 19.05.1983 - 2 RU 62/82
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt allerdings voraus, daß der Verletzte während des Jahres vor dem Arbeitsunfall ununterbrochen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen hat (BSGE 51, 178, 180 mwN aus Recht- Schrifttum).Ebenfalls aufgrund der Lebensstellung des Verletzten (s & 577 Satz 2 BVD) ist nach den Urteilen des erkennenden Senats vom 11. Februar 1981 (BSGE 51, 178 und 2 RU 69/79) dementsprechend ein nach 5 571 Abs. 1 Satz 2 RVG berechneter JAV in erheblichem Maße unbillig hoch, wenn sich der Verletzte vor dem Arbeitsunfall auf ein in neun Monaten jährlich erzieltes Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen eingestellt und in den restlichen drei Monaten schon mehrere Jahre vor dem Unfall unbezahlten Urlaub genommen hatte.
- BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68
Revisionsbegründung - Verlängerte Begründungsfrist - Revision des …
Auszug aus BSG, 19.05.1983 - 2 RU 62/82
Die Wertung, daß ein nach den 56 571 bis 576 RVG berechneter JAV in erheblichem Maße unbillig zu niedrig oder zu hoch (…s BSGE aaO S 181, 182;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 9. Aufl, S 576h;… Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, $ 577 Anm 3;… Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kenn2ahl "HO S 29) ist, kann das Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles selbst vollziehen, weil der Unfallversicherungsträger insoweit nicht nach seinem Ermessen entscheidet und auch keinen von den Gerichten nur beschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum hat (8 BSGE 32, 169, 173;… Brackmann aaO S 576k, 577 mwN). - BSG, 11.02.1981 - 2 RU 69/79
Auszug aus BSG, 19.05.1983 - 2 RU 62/82
Ebenfalls aufgrund der Lebensstellung des Verletzten (s & 577 Satz 2 BVD) ist nach den Urteilen des erkennenden Senats vom 11. Februar 1981 (BSGE 51, 178 und 2 RU 69/79) dementsprechend ein nach 5 571 Abs. 1 Satz 2 RVG berechneter JAV in erheblichem Maße unbillig hoch, wenn sich der Verletzte vor dem Arbeitsunfall auf ein in neun Monaten jährlich erzieltes Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen eingestellt und in den restlichen drei Monaten schon mehrere Jahre vor dem Unfall unbezahlten Urlaub genommen hatte.
- BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90
Streit über die Höhe des für die Witwenrente maßgeblichen …
Zwar setzt die Anwendung von § 571 Abs. 1 Satz 1 RVO voraus, daß der Verletzte während des Jahres vor dem Arbeitsunfall ununterbrochen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen hat (BSGE 51, 178, 180 m.w.N. aus Rspr und Schrifttum; vgl. auch Urteil des Bundessozialgerichts BSG vom 19. Mai 1983 - 2 RU 62/82 - in HVGGB RdSchr 82/83). - LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 U 33/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Hinterbliebenenrente - Mindest-JAV - …
Auch das Bundessozialgericht (BSG) hat in den auch von den Klägern zitierten Urteilen vom 28.07.1982 (…2 RU 47/81, Juris Rn. 18) und vom 19.05.1983 (2 RU 62/82, Juris Rn. 11) maßgeblich darauf abgestellt, dass nur unerwartete Zeiten ohne Entgelt Ausfallzeiten im Sinne der Vorschriften (damals noch § 571 Abs. 1 Satz 2 Reichsversicherungsordnung [RVO]) sind, jedoch keine Zeiten, auf die sich der Versicherte bewusst eingerichtet hat und die seine Berufstätigkeit und damit seinen Verdienst und mittelbar seinen Lebensstandard prägen. - LSG Sachsen, 15.02.2023 - L 6 U 57/20 Das BSG hat Abweichungen von 40 % (BSG, Urteil vom 29.10.1981 - 8/8a RU 68/80, RdNr. 21, juris), 37 % (BSG, Urteil vom 11.02.1981 - 2 RU/ 65/79, RdNr. 25, juris), von 31 % (BSG, Urteil vom 11.02.1981 - 2 RU 69/79, RdNr. 26, juris) und von 15, 64 % (BSG, Urteil vom 19.05.1983 - 2 RU 62/82, RdNr. 11) als erheblich unbillig angenommen.
- BSG, 18.10.1984 - 2 RU 72/83
Jahresarbeitsverdienst - Berufskrankheit - Arbeitsunfall
Eine Ausfüllung des ganzen Jahres vor dem Arbeitsunfall mit fiktivem Arbeitseinkommen ist nicht zulässig (vgl BSGE 28, 27", 275; H3, 20", 205; 51, 178, 180; SozR 2200 5 571 Nrn 20, 21; BSG Urteile vom 19. Mai 1983 - 2 RU 62/82 1983 - 2 RU.