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   BSG, 19.05.2021 - B 8 SO 5/21 B   

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BSG, 19.05.2021 - B 8 SO 5/21 B (https://dejure.org/2021,20551)
BSG, Entscheidung vom 19.05.2021 - B 8 SO 5/21 B (https://dejure.org/2021,20551)
BSG, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - B 8 SO 5/21 B (https://dejure.org/2021,20551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Reparaturkosten für eine beschädigte Brille im Rahmen von Leistungen nach dem SGB XII ; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Übernahme von Reparaturkosten für eine beschädigte Brille im Rahmen von Leistungen nach dem SGB XII ; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.07.2019 - B 8 SO 13/18 R

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Auszug aus BSG, 19.05.2021 - B 8 SO 5/21 B
    Dies ist angesichts der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Abgrenzung von aus dem Regelsatz zu zahlenden Anschaffungs- und als einmaliger Bedarf zu wertenden Reparaturkosten bei Sehhilfen nicht der Fall ( BSG vom 18.7.2019 - B 8 SO 13/18 R - SozR 4-3500 § 31 Nr. 1 RdNr 10) .
  • BFH, 02.09.2011 - II S 5/11

    Antrag auf PKH durch vorgeblich prozessunfähigen Bevollmächtigten - Keine

    Auszug aus BSG, 19.05.2021 - B 8 SO 5/21 B
    Die Prozessfähigkeit ist insoweit Prozessvoraussetzung und Prozesshandlungsvoraussetzung, dh sie ist Voraussetzung für die Zulässigkeit für die Wirksamkeit jeder einzelnen Prozesshandlung, die von, für oder gegenüber den Prozessbeteiligten vorgenommen wird und damit auch für einen Antrag auf Gewährung von PKH (vgl Bundesfinanzhof vom 2.9.2011 - II S 5/11 - juris) .
  • BSG, 08.09.1982 - 5b BJ 170/82

    Prozeßkostenhilfe; Bestellung eines Vertreters

    Auszug aus BSG, 19.05.2021 - B 8 SO 5/21 B
    Die Bestellung zum besonderen Vertreter wirkt für den Rechtsstreit einschließlich Nebenverfahren auch für die weiteren Instanzen ( BSG vom 19.9.1979 - 9 BV 61/79 - SozR 1500 § 160 Nr. 37 - juris RdNr 4; BSG vom 8.9.1982 - 5b BJ 170/82 - SozR 1500 § Nr. 2 - juris RdNr 2) und endet grundsätzlich erst mit dem Ende des Rechtsstreits (Roller in jurisPK- SGG , § 72 RdNr 41) .
  • BSG, 19.09.1979 - 9 BV 61/79

    Vormundschaftsgericht - Verfahrensmangel - Vertreterbestellung

    Auszug aus BSG, 19.05.2021 - B 8 SO 5/21 B
    Die Bestellung zum besonderen Vertreter wirkt für den Rechtsstreit einschließlich Nebenverfahren auch für die weiteren Instanzen ( BSG vom 19.9.1979 - 9 BV 61/79 - SozR 1500 § 160 Nr. 37 - juris RdNr 4; BSG vom 8.9.1982 - 5b BJ 170/82 - SozR 1500 § Nr. 2 - juris RdNr 2) und endet grundsätzlich erst mit dem Ende des Rechtsstreits (Roller in jurisPK- SGG , § 72 RdNr 41) .
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