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   BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 46/95   

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https://dejure.org/1996,574
BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 46/95 (https://dejure.org/1996,574)
BSG, Entscheidung vom 19.06.1996 - 6 RKa 46/95 (https://dejure.org/1996,574)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - 6 RKa 46/95 (https://dejure.org/1996,574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kommunale Gesundheitseinrichtung - Ehemalige DDR - Arzt - Anstellung - Beiladung - Aufwendungserstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes für ärztlich geleitete kommunale Gesundheitseinrichtungen im Beitrittsgebiet, Aufwendungserstattung bei notwendiger Beiladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 284
  • MDR 1997, 274
  • NZS 1997, 139 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 35/93

    Gesundheitseinrichtungen - Zulassung - Fachambulanzen

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 46/95
    Diese Regelung ist von der Bundesregierung damit begründet worden, daß für eine Übergangszeit die Einrichtungen, die damals ganz überwiegend die ambulante Versorgung der Bevölkerung des beigetretenen Gebietes gewährleistet haben, zugelassen werden sollten (BT-Drucks 11/7817, S 148; vgl BSGE 75, 226, 228 [BSG 30.11.1994 - 6 RKa 35/93] = SozR 3-2500 § 311 Nr. 3 S 18).

    Zugleich sind die Partner des EinigVtr aber, wie insbesondere aus dem "Privatisierungsgebot" in § 311 Abs. 10 SGB V zu ersehen ist, davon ausgegangen, daß mittelfristig eine Angleichung des bisherigen Systems der ambulanten Versorgung im Gebiet der ehemaligen Deutsche Demokratische Republik (DDR) an das System des Kassenarztrechts der alten Bundesrepublik erfolgen sollte (BSGE 75, 226, 228 [BSG 30.11.1994 - 6 RKa 35/93] = SozR 3-2500 § 311 Nr. 3 S 19).

  • BSG, 10.12.1974 - GS 1/74

    Rechtsmittelgegner - Beigeladener - Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 46/95
    Beigeladene sind rechtsmittelbefugt, wenn die angefochtene Entscheidung sie beschwert, dh in ihren berechtigten Interessen berührt und dem Inhalt nach für sie ungünstig ist (BSG SozR 1500 § 161 Nr. 1; Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl 1993, vor § 143 RdNr 4).
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93

    Kinderarzt - Zulassung - Vertragsarzt - Sozialpädiatrisches Zentrum

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 46/95
    Eine entsprechende materielle Beschwer der beigeladenen KÄV ist hier gegeben, weil die KÄVen aufgrund der ihnen übertragenen Verantwortung für eine den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung (§ 75 Abs. 1 SGB V) durch Entscheidungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse stets und unmittelbar in eigenen Rechten betroffen werden (BSG SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 11/14 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulässigkeit einer zweiten Teilzulassung mit

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung sind die K(Z)ÄVen aufgrund der ihnen übertragenen Verantwortung für eine gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung durch die Entscheidungen der Zulassungsgremien stets und unmittelbar in ihren eigenen Rechten betroffen (zB BSGE 78, 284, 285 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 24; BSG SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2; BSGE 85, 1, 2 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 5 S 28; BSG SozR 4-2500 § 117 Nr. 1 RdNr 15; BSGE 109, 182 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 8, RdNr 13) .
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

    Nach § 311 Abs. 2 Satz 1 SGB V in der bis zum 31.12.2003 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung sind die dort aufgeführten, im Beitrittsgebiet bestehenden ärztlich geleiteten Einrichtungen kraft Gesetzes zur ambulanten Versorgung zugelassen, soweit sie am 1.10.1992 noch bestanden (siehe hierzu BSGE 78, 284, 286 ff = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 25 ff).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R

    Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit

    Die KÄVen sind aufgrund der ihnen übertragenen Verantwortung für eine den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung (§ 75 Abs. 1 SGB V) durch die Entscheidungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse stets und unmittelbar in eigenen Rechten betroffen (vgl BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 24 sowie BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Eine Kostenerstattung kann den Beigeladenen zu 1. und 2. nicht zugesprochen werden, weil sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ohne iS des § 193 Abs. 4 Satz 2 SGG "als Kläger oder Beklagte" am Verfahren beteiligt zu sein (vgl BSGE 78, 284, 290 f = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 29 f).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Das gilt auch dann, wenn sie im jeweiligen Rechtszug einen Antrag gestellt und mit diesem obsiegt haben (BSGE 78, 284, 290 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4).

    Angesichts der großen Zahl von notwendig beizuladenden Körperschaften und/oder Behörden in vertragsärztlichen Streitverfahren könnten Kostenerstattungsansprüche in erheblichem Umfang entstehen, wenn mehrere Beigeladene, die sich von verschiedenen Anwälten vertreten lassen, erfolgreich Rechtsmittel einlegen (BSGE 78, 284, 290 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 29 f; Urteil vom 19. März 1997 - 6 RKa 61/95 - insoweit in SozR 3-1500 § 166 Nr. 6 nicht abgedruckt).

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

    Zur materiellen Beschwer hat der Senat sowohl im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen als auch im Rahmen von Zulassungsangelegenheiten ausgeführt, daß die K(Z)ÄVen aufgrund des Sicherstellungsauftrages gemäß § 75 Abs. 1 SGB V eine Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung haben (BSGE 79, 97, 99 f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 4; BSGE 78, 284, 285 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 24; BSG SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2).

    Daraus folgt, daß Entscheidungen in Angelegenheiten des Zulassungswesens und der Wirtschaftlichkeitsprüfungen die K(Z)ÄVen stets und unmittelbar in dem ihnen zugewiesenen Verantwortungsbereich betreffen (BSGE 78, 284, 285 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 24; BSG SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2).

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

    Einer Kostenentscheidung zugunsten der Beigeladenen zu 1) bis 6) steht entgegen, daß nach § 193 Abs. 4 SGG öffentlich-rechtliche Institutionen nur als Kläger oder Beklagte Kosten erstattet erhalten können (BSGE 78, 284, 290 f = SozR 3-2500 § 311 S 29 ff).
  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Anders als die Regelung in der bis zum Inkrafttreten des 6. SGG-ÄndG geltenden Fassung des § 193 Abs. 4 SGG (siehe dazu BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 29 f) stellt § 197a SGG mit den Bezeichnungen "Kläger" und "Beklagter" nicht auf die prozessuale Stellung der Beteiligten zum Zeitpunkt der Klageerhebung, sondern auf ihre Rolle im jeweiligen Rechtszug ab.
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R

    Vertragsarzt - Zulassung - Eintragung in das Arztregister durch Kassenärztliche

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, sind KÄVen aufgrund des von ihnen wahrzunehmenden Sicherstellungsauftrages (§ 75 Abs. 1 SGB V) unabhängig vom Nachweis einer konkreten Beschwer im Einzelfall oder eines konkreten rechtlichen Interesses befugt, Entscheidungen anzufechten, die im Zusammenhang mit der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung ergehen (BSGE 78, 284, 285 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 24; zuletzt BSGE 85, 145, 146 = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1 S 2, jeweils für die Anfechtung von Verwaltungsentscheidungen des Berufungsausschusses).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 73/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - Richtlinienempfehlung über

    Das gilt auch dann, wenn sie im jeweiligen Rechtszug einen Antrag gestellt und mit diesem obsiegt haben (BSGE 78, 284, 290 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4).

    Angesichts der großen Zahl von notwendig beizuladenden Körperschaften und/oder Behörden in vertragsärztlichen Streitverfahren könnten Kostenerstattungsansprüche in erheblichem Umfang entstehen, wenn mehrere Beigeladene, die sich von verschiedenen Anwälten vertreten lassen, erfolgreich Rechtsmittel einlegen (BSGE 78, 284, 290 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 29 f; Urteil vom 19. März 1997 - 6 RKa 61/95 - insoweit in SozR 3-1500 § 166 Nr. 6 nicht abgedruckt).

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 46/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ärztlich geleitete kommunale

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Erteilung einer poliklinischen

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R

    Einführung von Qualifikationsanforderungen in der vertragsärztlichen Versorgung

  • LSG Brandenburg, 12.03.2003 - L 5 KA 7/01

    Anfechtung einer Genehmigung, einen 55-jährigen Arzt anzustellen, durch die

  • BSG, 23.03.2023 - B 6 KA 4/22 R

    Erforderlichkeit einer zulassungsrechtlichen Befugnis für eine Kinderärztin

  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 60/96

    Voraussetzungen des Status einer kirchlichen Fachambulanz

  • LSG Sachsen, 02.10.2013 - L 8 KA 48/11

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer zweiten Teilzulassung mit hälftigem

  • LSG Brandenburg, 12.03.2003 - L 5 KA 6/01

    Genehmigung zur Anstellung eines Facharztes für Kinderheilkunde in einer

  • LSG Sachsen, 15.11.2000 - L 1 KA 3/98

    Zulassungssperre wegen Überversorgung; Zulassung als Vertragsarzt; Kirchliche

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R

    Zulassung einer Fachambulanz mit Dispensaireauftrag an einer Hochschulklinik zur

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 61/95

    Vertretung von Krankenhausträgern vor dem BSG durch Geschäftsführer der

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 28/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 30/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 29/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06

    Anspruch auf Zulassung als Vertragsarzt für Urologie als Nachfolger im Wege der

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 43/98 R

    Zulassung einer Fachambulanz mit Dispensaireauftrag an einer Hochschulklinik zur

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 29/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

  • LSG Sachsen, 28.10.2009 - L 1 KA 4/08
  • LSG Niedersachsen, 22.08.2001 - L 4 KR 187/98

    Schiedsverfahren - Vergütung - ambulante Krankenhausleistung -Geltung der

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 45/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

  • LSG Bayern, 26.10.2000 - L 12 B 205/00

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf

  • LSG Bayern, 20.12.2000 - L 12 B 376/99

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als psychologischer Psychotherapeut;

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 47/97 B

    Zulassung von Ambulanzen von Krankenhäusern als Gesundheitseinrichtungen iS. des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2012 - L 2 R 635/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 4 KR 8/06
  • SG Schwerin, 16.05.2012 - S 3 KA 68/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Disziplinarmaßnahme - Einführung von Vorschriften

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