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   BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B   

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BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B (https://dejure.org/2006,19898)
BSG, Entscheidung vom 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B (https://dejure.org/2006,19898)
BSG, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 33/05 B (https://dejure.org/2006,19898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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    Ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung zur Sicherstellung der vertragsärztlichen bzw -psychotherapeutischen Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Auszug aus BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B
    Gemäß § 72 Abs. 2 SGB V ist die vertragsärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ua so zu regeln, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist; ein Anspruch auf "optimale Versorgung" oder auf Bereitstellung bestimmter und insbesondere spezieller Gesundheitsleistungen besteht hingegen nicht (vgl BSGE 94, 302 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 2, jeweils RdNr 21; BVerfG >Kammer< SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 24, 27).
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R

    Krankenversicherung - Heilmittel - Umkleiden - An- bzw Auskleiden -

    Auszug aus BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B
    Die Ermöglichung einer sprachlichen Verständigung zwischen Therapeut und Patient in einer nichtdeutschen Sprache ist dabei, wie der 1. Senat des BSG bereits entschieden hat, als Nebenleistung zur Krankenbehandlung nach der insoweit nicht lückenhaften gesetzlichen Regelung nicht vom Leistungsanspruch der Versicherten umfasst; im Rahmen einer Krankenbehandlung ggf erforderliche Kosten für die Hinzuziehung eines Dolmetschers dürfen daher nicht von den Krankenkassen übernommen werden (BSGE 76, 109, 111 f = SozR 3-2500 § 28 Nr. 1 S 3 f, bekräftigt in BSG SozR 4-2500 § 32 Nr. 1 RdNr 6).
  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B
    Eine Rechtsfrage ist insbesondere dann nicht in einem Revisionsverfahren klärungsbedürftig, wenn sich ihre Beantwortung eindeutig aus dem Gesetz und der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt, die Antwort also praktisch von vornherein außer Zweifel steht (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 8).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 93/01 B

    Versorgungsrelevante Teilnahme gemäß § 95 Abs. 10 S. 1 Nr. 3 SGB V

    Auszug aus BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B
    Ihre Anträge auf Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin in Freiburg - bedarfsunabhängig bzw wegen Sonderbedarfs - wurden bestandskräftig abgelehnt (vgl Senatsbeschluss vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 93/01 B - juris).
  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung - Verweisungsvorschrift - einheitliche Auslegung -

    Auszug aus BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B
    Einer Rechtsfrage kommt grundsätzliche Bedeutung iS von § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG nur zu, wenn sie im Rahmen des angestrebten Revisionsverfahrens klärungsfähig (entscheidungserheblich), klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung ist (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3, Nr. 6 RdNr 6 und § 160a Nr. 7 RdNr 4, Nr. 9 RdNr 4 - jeweils mwN).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B
    Gemäß § 72 Abs. 2 SGB V ist die vertragsärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ua so zu regeln, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist; ein Anspruch auf "optimale Versorgung" oder auf Bereitstellung bestimmter und insbesondere spezieller Gesundheitsleistungen besteht hingegen nicht (vgl BSGE 94, 302 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 2, jeweils RdNr 21; BVerfG >Kammer< SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 24, 27).
  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94

    Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers bei ärztlicher Behandlung

    Auszug aus BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B
    Die Ermöglichung einer sprachlichen Verständigung zwischen Therapeut und Patient in einer nichtdeutschen Sprache ist dabei, wie der 1. Senat des BSG bereits entschieden hat, als Nebenleistung zur Krankenbehandlung nach der insoweit nicht lückenhaften gesetzlichen Regelung nicht vom Leistungsanspruch der Versicherten umfasst; im Rahmen einer Krankenbehandlung ggf erforderliche Kosten für die Hinzuziehung eines Dolmetschers dürfen daher nicht von den Krankenkassen übernommen werden (BSGE 76, 109, 111 f = SozR 3-2500 § 28 Nr. 1 S 3 f, bekräftigt in BSG SozR 4-2500 § 32 Nr. 1 RdNr 6).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B
    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (s zB BVerfG >Kammer<, SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines

    Der Umstand, dass ein Versicherter nicht Deutsch als Muttersprache hat, ist keine Behinderung iS des § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB X. Deshalb muss es dabei bleiben, dass weder die Krankenkassen noch die Zulassungsgremien verpflichtet sind, allen Versicherten Leistungserbringer zur Verfügung zu stellen, mit denen sie sich in ihrer Muttersprache verständigen können (vgl Senatsbeschluss vom 19.7.2006 - B 6 KA 33/05 B - juris RdNr 9; ebenso BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1 RdNr 25; BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - RdNr 26 f).
  • LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12

    Arbeitsunfall; Soziale Sonderbeziehung; Selbstverständlicher Hilfsdienst;

    Es entspricht daher der Billigkeit, wenn ihnen Kosten erstattet werden (§ 162 Abs. 3 VwGO; vgl. BSG, Beschluss vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 33/05 B - in juris).
  • BSG, 01.09.2009 - B 1 KR 1/09 D

    Kostenentscheidung in einem Vergaberechtsverfahren nach Klagerücknahme

    So liegt es hier hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 3. Denn diese hat im Beschwerdeverfahren selbst Anträge gestellt, das Verfahren gefördert und dadurch ein eigenes Kostenrisiko auf sich genommen (vgl entsprechend zB BSG, Beschluss vom 19.7.2006 - B 6 KA 33/05 B -, RdNr 12; BSG, Beschluss vom 22.4.2009 - B 3 KR 2/09 D -, RdNr 35).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - keine Ermächtigung für psychologische

    Das hat der Senat in jüngster Zeit erneut in einem Fall bekräftigt, in dem eine Psychologische Psychotherapeutin unter dem Gesichtspunkt des Sonderbedarfs für die psychotherapeutische Behandlung von Versicherten in ihrer (hier: portugiesischen) Muttersprache ermächtigt werden wollte (Beschluss vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 33/05 B - in Juris dokumentiert).
  • BSG, 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D

    Kostentragung für ein vergaberechtliches Vollstreckungsverfahren aus dem Bereich

    Die Beigeladenen haben selbst keine Anträge gestellt und das Verfahren auch nicht wesentlich gefördert (vgl entsprechend zB BSG, Beschluss vom 19.7.2006 - B 6 KA 33/05 B - RdNr 12; BSG, Beschluss vom 22.4.2009 - B 3 KR 2/09 D - RdNr 35).
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassungsbeschränkung -

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 19.7.2006 (B 6 KA 33/05 B - juris, dort RdNr 7 ff), auf den das LSG Bezug genommen hat, näher ausgeführt, dass nach der gesetzlichen Regelung die Gewährleistung einer Verständigung aller Versicherten mit den an der Versorgung beteiligten Leistungserbringern in ihrer jeweiligen - nichtdeutschen - Muttersprache nicht zum Leistungsumfang der GKV gehört; dies gilt auch im Rahmen der Versorgung mit Leistungen der Psychotherapie.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - L 7 AS 2261/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - aktive

    Die Auferlegung von Kosten des Beigeladenen auf den unterliegenden Beteiligten entspricht indes nach gefestigter Rechtsprechung (etwa BSG, Beschluss vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 33/05 B - ; Leitherer a.a.O., § 197a Rdnr. 29 m.w.N.) nur dann der Billigkeit, wenn der Beigeladene erfolgreich Anträge gestellt hat und somit ein eigenes Prozessrisiko eingegangen ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 U 1754/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers -

    Die Auferlegung von Kosten des Beigeladenen auf den unterliegenden Beteiligten entspricht nach gefestigter Rechtsprechung (BSG 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B - juris) nur dann der Billigkeit, wenn der Beigeladene erfolgreich Anträge gestellt hat und somit ein eigenes Prozessrisiko eingegangen ist.
  • SG Berlin, 17.10.2018 - S 112 KR 1247/17

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Versorgung mit psychotherapeutischen

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat es bereits 2006 für unzweifelhaft gehalten, dass die gesetzlichen Sicherstellungsregelungen nicht dazu verpflichten, die vertragsärztliche Versorgung mit ambulanter Psychotherapie so zu regeln, dass für einen Versicherten mit unzureichenden Kenntnissen der deutschen Sprache ein dessen Muttersprache beherrschender Psychotherapeut zur Verfügung steht (BSG, Beschluss vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 33/05 B - juris, Rn. 6f.).

    Für den Bereich der vertragspsychotherapeutischen Versorgung hat der 6. Senat diesen Grundsatz mit ausführlicher Begründung bekräftigt (BSG, Beschluss vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 33/05 B - juris, Rn. 6f.; BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 40/06 R -, SozR 4-5520 § 31 Nr. 3).

  • LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 64/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Zulassungsgremien -

    Auszugehen war hierbei von der Höhe des Honorars für die streitgegenständlichen Leistungen für den Zeitraum der üblicherweise vorgenommenen zweijährigen Befristung der Ermächtigung (BSG, Beschluss vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 33/05 B - juris Rdnr. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 9 U 1028/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 17/05

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Ablehnung der Zulassung wegen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - L 24 KA 39/08

    Zahntechnische Versorgung - durchschnittliche bundeseinheitliche Preise für 2008

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 1 B 50/05

    Bemessung des Streit- und Gegenstandswertes bei Rechtsstreitigkeiten über

  • SG Hannover, 27.10.2017 - S 44 R 694/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2020 - L 14 U 91/16
  • SG Hannover, 16.06.2017 - S 44 R 223/14
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