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   BSG, 19.07.2016 - B 5 R 82/16 B   

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https://dejure.org/2016,40751
BSG, 19.07.2016 - B 5 R 82/16 B (https://dejure.org/2016,40751)
BSG, Entscheidung vom 19.07.2016 - B 5 R 82/16 B (https://dejure.org/2016,40751)
BSG, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - B 5 R 82/16 B (https://dejure.org/2016,40751)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus BSG, 19.07.2016 - B 5 R 82/16 B
    Die Beschwerdebegründung geht insbesondere nicht auf das Urteil des BSG vom 29.7.2004 (B 4 RA 5/04 R - Juris RdNr 33) ein, das den gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit nach dem sogenannten Mehrstufenschema abbildet und folgende Stufen unterscheidet: Ungelernte Berufe (Stufe 1); Berufe mit einer Ausbildung bis zu 2 Jahren (Stufe 2); Berufe mit einer Ausbildung von mehr als 2 Jahren (Stufe 3); Berufe, die zusätzliche Qualifikationen oder Erfahrungen oder den erfolgreichen Besuch einer Fachschule voraussetzen (Stufe 4) - zu ihr gehören Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion gegenüber anderen Facharbeitern, Spezialfacharbeiter, Meister, Berufe mit Fachschulqualifikation als Eingangsvoraussetzung; Berufe, die einen erfolgreichen Abschluss einer Fachhochschule oder eine zumindest gleichwertige Berufsausbildung voraussetzen (Stufe 5); Berufe deren hohe Qualität regelmäßig auf einem Hochschulstudium oder einer vergleichbaren Qualifikation beruht (Stufe 6).

    12 Die Klägerin geht auf das Urteil des BSG vom 29.7.2004 (aaO) überhaupt nicht ein und legt insoweit auch nicht dar, ob der von ihr herangezogenen Entscheidung aus dem Jahr 1991 noch eine Aussagekraft für die Beurteilung der Wertigkeit einer beruflichen Tätigkeit im Rahmen des sogenannten Mehrstufenschemas zukommt.

  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 19.07.2016 - B 5 R 82/16 B
    Dasselbe gilt für die Behauptung, dass neue erhebliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen seien, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der grundsätzlich bereits entschiedenen Rechtsfrage führen könnten und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschlössen (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 mwN; s auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160 RdNr 8b).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 19.07.2016 - B 5 R 82/16 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 160a RdNr 32 ff).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 19.07.2016 - B 5 R 82/16 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; s hierzu auch Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2009, § 160a RdNr 41 mwN).
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