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   BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R   

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https://dejure.org/2010,5400
BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R (https://dejure.org/2010,5400)
BSG, Entscheidung vom 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R (https://dejure.org/2010,5400)
BSG, Entscheidung vom 19. August 2010 - B 14 AS 36/09 R (https://dejure.org/2010,5400)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - selbstbeschaffte Wohnungseinrichtung - Geldleistung - Ermessensreduzierung - Kostenerstattungsanspruch anstatt Sachleistungsanspruch

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Sonderbedarf; Wohnungserstausstattung; selbstbeschaffte Wohnungseinrichtung; Geldleistung; Ermessensreduzierung; Kostenerstattungsanspruch anstatt Sachleistungsanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 2, § 23 Abs 3 S 2 SGB 2, § 23 Abs 3 S 5 SGB 2, § 23 Abs 3 S 6 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - selbstbeschaffte Wohnungseinrichtung - Geldleistung - Ermessensreduzierung - Kostenerstattungsanspruch anstatt Sachleistungsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Ersatz der Kosten für eine bereits beschaffte Erstausstattung der Wohnung

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - selbstbeschaffte Wohnungseinrichtung - Geldleistung - Ermessensreduzierung - Kostenerstattungsanspruch anstatt Sachleistungsanspruch

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - selbstbeschaffte Wohnungseinrichtung - Geldleistung - Ermessensreduzierung - Kostenerstattungsanspruch anstatt Sachleistungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 23
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Ersatz der Kosten für eine bereits beschaffte Erstausstattung der Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BSG zum Anspruch auf Wohnungserstausstattung für Sozialleistungsempfänger - Erstattungsanspruch bei Ersatzanschaffung für abgenutzte und von Schimmel befallenen Möbeln

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R

    Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung auch nach vorherigem Verzicht auf

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Nach der gesetzlichen Systematik hat der Hilfebedürftige nämlich einen gebundenen Rechtsanspruch nur im Hinblick auf das "Ob" und nicht auch auf das "Wie" der Leistungserbringung, denn nach § 23 Abs. 3 Satz 5 SGB II steht es im pflichtgemäßen Auswahlermessen des Grundsicherungsträgers, ob er die Leistung als Sachleistung oder als (gegebenenfalls pauschalierte) Geldleistung erbringt (vgl BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 10; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 19) .

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Anspruch nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II wie alle Leistungen des SGB II bedarfsbezogen zu verstehen ist (BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, jeweils RdNr 19; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 14) .

    Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass - entgegen der Auffassung des LSG - Verschuldensgesichtspunkte nicht schon bei der Feststellung des Bedarfs eine Rolle spielen können (vgl BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 15) .

    c) Bindet sich der Träger der Grundsicherung bei der Auswahl der Leistungen auf die Leistungsart "Geldleistung" und erbringt er diese in Form von Pauschalbeträgen, unterliegt auch die Festsetzung der Höhe der Pauschalen der richterlichen Kontrolle (vgl bereits BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 20 f) .

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 77/08 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatz für bei

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Der Anspruch kann in der Folge auch isoliert gerichtlich geltend gemacht werden (vgl BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, jeweils RdNr 12 und BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 9) .

    Nach der gesetzlichen Systematik hat der Hilfebedürftige nämlich einen gebundenen Rechtsanspruch nur im Hinblick auf das "Ob" und nicht auch auf das "Wie" der Leistungserbringung, denn nach § 23 Abs. 3 Satz 5 SGB II steht es im pflichtgemäßen Auswahlermessen des Grundsicherungsträgers, ob er die Leistung als Sachleistung oder als (gegebenenfalls pauschalierte) Geldleistung erbringt (vgl BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 10; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 19) .

    Damit handelt es sich um einen Bedarf iS des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II und nicht um einen Fall der Ersatzbeschaffung einzelner, bereits unmittelbar vor dem Einzug in eine Wohnung vorhanden gewesener Gegenstände (vgl dazu BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 4) .

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim -

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Der Anspruch kann in der Folge auch isoliert gerichtlich geltend gemacht werden (vgl BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, jeweils RdNr 12 und BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 9) .

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Anspruch nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II wie alle Leistungen des SGB II bedarfsbezogen zu verstehen ist (BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, jeweils RdNr 19; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 14) .

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Liegen seine Voraussetzungen vor, wandelt sich auch im Anwendungsbereich des SGB II ein Sachleistungsanspruch in einen Kostenerstattungsanspruch gerichtet auf Geld um (vgl BSG Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 58/09 R) .
  • BSG, 20.10.1999 - B 9 V 23/98 R

    Beschädigtenversorgung - Kostenübernahme für Kfz-Automatikgetriebe -

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Bestehen verwaltungsinterne Regelungen, mit denen sich die Beklagte entsprechend bindet, könnte sie nicht ohne Ermessensfehlgebrauch, insbesondere nicht ohne Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) , zu einer Ablehnung der Leistung als Geldleistung gelangen (vgl BSGE 85, 75, 83 = SozR 3-3610 § 27 Nr. 2 RdNr 25).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - Antragserfordernis

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Entgegen der Auffassung des LSG kommt es für die Entstehung des Anspruchs auf Erstausstattung für die Wohnung damit nicht auf eine (gesonderte) Antragstellung an (dazu im Einzelnen Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 14 AS 10/09 R - sowie Urteil des Senats vom 23.3.2010 - B 14 AS 6/09 R), sodass insoweit unerheblich ist, ob der Kläger sich bereits vor seiner Vorsprache bei der Beklagten Möbel beschafft hatte.
  • BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung nach Trennung -

    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Entgegen der Auffassung des LSG kommt es für die Entstehung des Anspruchs auf Erstausstattung für die Wohnung damit nicht auf eine (gesonderte) Antragstellung an (dazu im Einzelnen Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 14 AS 10/09 R - sowie Urteil des Senats vom 23.3.2010 - B 14 AS 6/09 R), sodass insoweit unerheblich ist, ob der Kläger sich bereits vor seiner Vorsprache bei der Beklagten Möbel beschafft hatte.
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R
    Auszug aus BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist die Erstattung von Kosten bei Selbstbeschaffung unaufschiebbarer Sozialleistungen (also in Eil- und Notfällen) sowie im Falle rechtswidriger Leistungsablehnung Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens im Sozialrecht (vgl bereits BSGE 84, 50, 56 f = SozR 3-3300 § 12 Nr. 1 S 8 = juris RdNr 36; Grube, Sozialrecht aktuell 2010, 11, 12).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

    Die Erstattung von Kosten bei Selbstbeschaffung unaufschiebbarer Sozialleistungen (also in Eil- und Notfällen) sowie im Falle rechtswidriger Leistungsablehnung ist Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens im Sozialrecht (vgl bereits BSG vom 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R - BSGE 89, 50, 56 f = SozR 3-3300 § 12 Nr. 1 S 8, juris RdNr 36; BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 36/09 R juris RdNr 21; Grube, Sozialrecht aktuell 2010, 11, 12).
  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 79/12 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Erstattung der

    Das Begehren des Leistungsbedürftigen richtet sich ausschließlich auf eine Geldleistung, die allein im Wege der Anfechtungs- und Leistungsklage zu verfolgen ist (BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 36/09 R - RdNr 13) .

    Wie der 14. Senat des BSG jedoch bereits entschieden hat, ist die Erstattung von Kosten bei Selbstbeschaffung unaufschiebbarer Sozialleistungen (also in Eil- und Notfällen) sowie im Falle rechtswidriger Leistungsablehnung Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens im Sozialrecht (vgl bereits BSG vom 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R - BSGE 89, 50, 56 f = SozR 3-3300 § 12 Nr. 1 S 8, juris RdNr 36; BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 36/09 R - RdNr 21; Grube, Sozialrecht aktuell 2010, 11, 12) .

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 57/13 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung

    Der im SGB II zu deckende Bedarf muss jedoch grundsätzlich aktuell bestehen und auch aktuell vom Grundsicherungsträger zu decken sein (BSG vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 15; BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 36/09 R - RdNr 17 ff; BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 13 RdNr 17 mit Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05) .

    Insofern ist vorliegend eine andere Fallgestaltung gegeben als diejenige, die der Entscheidung des 14. Senats des BSG vom 19.8.2010 (B 14 AS 36/09 R) zugrunde lag.

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