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   BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R   

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BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R (https://dejure.org/2000,6518)
BSG, Entscheidung vom 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R (https://dejure.org/2000,6518)
BSG, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - B 10 LW 21/99 R (https://dejure.org/2000,6518)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Altersrente - Lebenslange Verpachtung - Landwirtschaftlicher Betrieb - Notarieller Hofeübergabevertrag - Übergabe des Hofes - Bewilligung von Altersrente - Mindestpachtdauer - Eigentumsübertragung - Rentengewährung - Sprungrevision - Altersversicherung der ...

  • Judicialis

    ALG § 11 Abs 1 Nr 3; ; ALG § 21 Abs 2

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.08.1987 - 11a RLw 5/86

    Unterverpachtung - Landwirtschaftliches Unternehmen - Abgabe - Pachtvertrag

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R
    Bereits die hier anwendbare Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Hofabgabe nach dem einschlägigen früheren Recht (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte ) stellte entscheidend darauf ab, ob es dem landwirtschaftlichen Unternehmer über den Zeitpunkt der Abgabe hinaus verwehrt ist, aus eigener Rechtsmacht alsbald oder jederzeit die Bewirtschaftung wieder aufzunehmen und so die Unternehmereigenschaft zurückzuerlangen (BSG vom 26. August 1987, SozR 5850 § 2 Nr. 13 S 28; BSG vom 9. September 1982, SozR 5850 § 41 Nr. 14 S 41 f; BSG vom 19. März 1976 - 11 RLw 7/75 -, S 4 des Umdrucks; BSG vom 23. Januar 1986 - 11a RLw 10/84 -, S 5 des Umdrucks, s auch RdL 1986, 208; Senatsurteil vom 6. Mai 1999 aaO, jeweils mwN).

    Maßstäblich sind die Verhältnisse des Unternehmers und die ihm für die endgültige Trennung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (BSG vom 26. August 1987, SozR 5850 § 2 Nr. 13 S 29 f).

    Nach der dazu vorliegenden Rechtsprechung ist in diesen Fällen ein anderer Maßstab anzuwenden als bei der Abgabe zum Zwecke der Strukturverbesserung (BSG vom 26. August 1987, SozR 5850 § 2 Nr. 13 S 30; zu jenen Fällen BSG vom 8. März 1977 - 11 RLw 5/76 - SozSich 1977, 158 und GVLAK RdSchr AH 15/77).

    Vielmehr hat dann zu gelten, was nach den Möglichkeiten des Pächters im Hinblick auf die Verhältnisse des Unternehmens bei gewöhnlichem Verlauf der Dinge zur dauerhaften Nutzung der landwirtschaftlichen Nutzflächen verhilft (vgl BSG vom 26. August 1987, SozR 5850 § 2 Nr. 13 S 28 f).

    Diese Möglichkeit liegt außerhalb des maßgeblichen gewöhnlichen Gangs des als Hofübergabevorvertrag geschlossenen Pachtvertrages (vgl BSG vom 26. August 1987, SozR 5850 § 2 Nr. 13 S 28 f).

  • BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 3/98 R

    Abgabe unter Eheleuten - arbeitsmarktunabhängige Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R
    Der Mindestabgabezeitraum von neun Jahren im gesetzlichen Sinne gilt als erfüllt, wenn der Verlust der Nutzungsmöglichkeit schon seiner Natur nach endgültig ist (Senatsurteil vom 6. Mai 1999, SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 4 mwN).

    Ist der Verlust der Nutzungsmöglichkeit durch den Abgebenden schon seiner Natur nach endgültig, so geht der Senat davon aus, daß der neunjährige Mindestabgabezeitraum insgesamt als erfüllt gilt: "In diesem Fall wird das mit der vorgeschriebenen Langfristigkeit der Abgabe verfolgte Ziel, für den Abgebenden in Zukunft eine Bewirtschaftung der Flächen auszuschließen und so eine sinnvolle Weiterbewirtschaftung durch den Übernehmer zu gewährleisten, ebenfalls erreicht" (Senatsurteil vom 6. Mai 1999, SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 4 mwN).

    Das BSG hat bereits zur Vorgängerregelung in § 2 Abs. 3 Satz 1 GAL entschieden, daß auch die Rückgabe von verpachteten oder in anderer Form zur Nutzung überlassenen Flächen zu einem sonstigen Verlust der Unternehmereigenschaft führt, wenn es dem landwirtschaftlichen Unternehmer über den Zeitpunkt der Rückgabe hinaus verwehrt ist, aus eigener Rechtsmacht alsbald oder jederzeit die Bewirtschaftung wieder aufzunehmen (Senatsurteil vom 6. Mai 1999, SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 3 f mwN).

  • BGH, 14.05.1987 - BLw 2/87

    Rechtsfolgen der Löschung des Hofvermerks; Fortbestehen der höferechtlich wirksam

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R
    Mit der dauerhaften Übertragung der Bewirtschaftung auf den Sohn wurde ihm eine Rechtsstellung als uneingeschränkter Vollerbe auf Dauer verschafft (vgl BGH vom 14. Mai 1987, BGHZ 101, 57 ff).

    Der Hofübergabevorvertrag begründet bereits den Anspruch auf Abschluß des Übergabevertrages (vgl BGH vom 14. Mai 1987, BGHZ 101, 57, 60 ff; BGH vom 6. Juli 1990, LM Nr. 32 zu § 7 HöfeO) und berechtigt den Begünstigten, zur Sicherung seines Übergabeanspruchs gegebenenfalls verbieten zu lassen, über den Hof eigenmächtig zugunsten eines Dritten zu verfügen (BGHZ 101, 57, 61 mwN).

  • BGH, 26.06.1980 - V BLw 40/79

    Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 HöfeO nF

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R
    Auch aus der Sicht von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Höfeordnung (HöfeO) ist die Bewirtschaftungsübertragung auf Dauer erfolgt, weil der Sohn nach dem erkennbaren Willen der Vertragsparteien den Hof bis zum Tode des Klägers bewirtschaften sollte; diese Regelung erfüllt die gestellten Anforderungen (vgl BGH vom 26. Juni 1980, BGHZ 77, 384, 389 f; Wöhrmann/Stöcker, Das Landwirtschaftserbrecht, 7. Aufl, 1999, § 6e S 172 mwN).
  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 1/94

    Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R
    Auch im vorliegenden Fall wird das mit der gesetzlich vorgeschriebenen Langfristigkeit der Abgabe verfolgte Ziel, für den abgebenden Kläger in Zukunft eine Bewirtschaftung der Flächen auszuschließen und so eine sinnvolle Weiterbewirtschaftung durch den übernehmenden Sohn zu gewährleisten, erreicht (Senatsurteil aaO S 4 f; BSG vom 16. November 1995, SozR 3-5850 § 2 Nr. 1 S 3 mwN).
  • BSG, 23.01.1986 - 11a RLw 10/84

    Anspruch des landwirtschaftlichen Unternehmers auf Altersgeld - Übergabe eines

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R
    Bereits die hier anwendbare Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Hofabgabe nach dem einschlägigen früheren Recht (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte ) stellte entscheidend darauf ab, ob es dem landwirtschaftlichen Unternehmer über den Zeitpunkt der Abgabe hinaus verwehrt ist, aus eigener Rechtsmacht alsbald oder jederzeit die Bewirtschaftung wieder aufzunehmen und so die Unternehmereigenschaft zurückzuerlangen (BSG vom 26. August 1987, SozR 5850 § 2 Nr. 13 S 28; BSG vom 9. September 1982, SozR 5850 § 41 Nr. 14 S 41 f; BSG vom 19. März 1976 - 11 RLw 7/75 -, S 4 des Umdrucks; BSG vom 23. Januar 1986 - 11a RLw 10/84 -, S 5 des Umdrucks, s auch RdL 1986, 208; Senatsurteil vom 6. Mai 1999 aaO, jeweils mwN).
  • BSG, 08.03.1977 - 11 RLw 5/76
    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R
    Nach der dazu vorliegenden Rechtsprechung ist in diesen Fällen ein anderer Maßstab anzuwenden als bei der Abgabe zum Zwecke der Strukturverbesserung (BSG vom 26. August 1987, SozR 5850 § 2 Nr. 13 S 30; zu jenen Fällen BSG vom 8. März 1977 - 11 RLw 5/76 - SozSich 1977, 158 und GVLAK RdSchr AH 15/77).
  • BSG, 19.03.1976 - 11 RLw 7/75
    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R
    Bereits die hier anwendbare Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Hofabgabe nach dem einschlägigen früheren Recht (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte ) stellte entscheidend darauf ab, ob es dem landwirtschaftlichen Unternehmer über den Zeitpunkt der Abgabe hinaus verwehrt ist, aus eigener Rechtsmacht alsbald oder jederzeit die Bewirtschaftung wieder aufzunehmen und so die Unternehmereigenschaft zurückzuerlangen (BSG vom 26. August 1987, SozR 5850 § 2 Nr. 13 S 28; BSG vom 9. September 1982, SozR 5850 § 41 Nr. 14 S 41 f; BSG vom 19. März 1976 - 11 RLw 7/75 -, S 4 des Umdrucks; BSG vom 23. Januar 1986 - 11a RLw 10/84 -, S 5 des Umdrucks, s auch RdL 1986, 208; Senatsurteil vom 6. Mai 1999 aaO, jeweils mwN).
  • BSG, 17.02.1965 - 7 RLw 31/63
    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R
    Ein formgerechter, schriftlicher Pachtvertrag, der auf Lebenszeit des Verpächters geschlossen wird, erfüllt die genannten Bedingungen jedenfalls dann, wenn keine Möglichkeiten einer früheren Auflösung gegeben sind (BSG vom 17. Februar 1965 - 7 RLw 31/63 -, S 8 des Umdrucks, s auch GVLAK RdSchr AH 24/65).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23

    Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung;

    Es stellt ein in sich widersprüchliches und damit im Ergebnis zugleich treuwidriges Verhalten dar, wenn die zur zeitnahen Durchsetzung von Beitragsrückständen zuständigen Behörden ihre Tätigkeit selbst mit erheblichen zeitlichen Versäumnissen betreiben und dann das ihrerseits bewirkte Anwachsen der Säumniszeiträume im Ergebnis dem Beitragsschuldner in Form zusätzlich angewachsener Säumniszuschläge als strafähnliche weitere Sanktion anlasten (vgl. allgemein zum Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens unter Berücksichtigung des § 242 BGB auch BSG, U.v. 19. Oktober 2000 - B 10 LW 21/99 R - SozR 3-5868 § 21 Nr. 2).
  • BSG, 30.08.2007 - B 10 LW 4/06 R

    Alterssicherung der Landwirte - Ruhen einer Altersrente - Beteiligung an einer

    Mit der gesetzlich vorgegebenen Langfristigkeit der Abgabe soll das Ziel erreicht werden, für den Abgebenden in Zukunft eine (landwirtschaftliche) Bewirtschaftung der Flächen auszuschließen und so eine sinnvolle Weiterbewirtschaftung durch den Übernehmer zu gewährleisten (vgl BSG, Urteil vom 6.5.1999 - B 10 LW 3/98 R, SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 3 f; BSG, Urteil vom 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R, SozR 3-5868 § 21 Nr. 2 S 9; zum prinzipiell endgültigen Verlust der Unternehmereigenschaft iS des § 2 Abs. 3 Satz 1 GAL: BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S 34).

    Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Langfristigkeit der Abgabe soll eine künftige (landwirtschaftliche) Bewirtschaftung der Flächen durch den bisherigen Landwirt ausgeschlossen werden ("prinzipiell endgültiger Verlust"; vgl BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S 34; BSG SozR 3-5850 § 2 Nr. 1 S 3; BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 4; BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 2 S 9).

  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 1/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung -

    Die Abgabepflicht sollte auch für das neu in das GAL eingefügte vorzeitige Altersgeld (s dazu BT-Drucks IV/1092, S 1 u 2) das Ziel erreichen, für den Abgebenden in Zukunft eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen auszuschließen, um eine sinnvolle Weiterbewirtschaftung durch den Übernehmer zu gewährleisten und die frühzeitige Übergabe landwirtschaftlicher Unternehmen an jüngere Inhaber zu fördern (s schon BT-Drucks IV/1092, S 2; vgl BSG SozR Nr. 6 zu § 2 GAL aF, Aa 9 f; BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 4; BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 2 S 9; zuletzt BSG, Urteil vom 19.2.2009 - B 10 LW 3/07 R - SozR 4-5868 § 1 Nr. 7, RdNr 23; BVerfG, Beschluss vom 18.12.1981 - 1 BvR 943/81 - SozR 5850 § 2 Nr. 8, Kammerbeschluss vom 20.9.1999 - 1 BvR 1750/95 - SozR 3-5850 § 4 Nr. 1) .
  • BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 5/00 R

    Abgabe nach § 3 Abs. 3 FELEG

    Dann aber ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestpachtzeit von neun Jahren mit Blick auf die Besonderheiten der gestuften Rückgabe zu würdigen (vgl zur gestuften Abgabe durch einen Pachtvertrag als Hofübergabevorvertrag: Senatsurteil vom 19. Oktober 2000 - B 10 LW 21/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    b) Durch die Rechtsprechung des BSG ist geklärt, daß die Mindestpachtzeit des § 21 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ALG regelmäßig auch dazu bestimmt ist, den Interessen des übernehmenden Landwirts zu dienen (s Urteil des Senats vom 19. Oktober 2000, aaO; Urteil des BSG vom 26. August 1987, aaO S 29, jeweils mwN).

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 LW 3/07 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

    Mit der gesetzlich vorgegebenen Langfristigkeit der Abgabe (mindestens neun Jahre) soll das Ziel erreicht werden, für den Abgebenden in Zukunft eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen auszuschließen und so eine sinnvolle Weiterbewirtschaftung durch den Übernehmer zu gewährleisten (vgl BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 3 f; BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 2 S 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 2/12 R 207/17

    Nochmalige Auszahlung einer Altersrente wegen behaupteter Fehlüberweisung

    Ausgehend von einer Weiterleitung oder jedenfalls einer durch eine Verrechnung der streitbetroffenen Rentenzahlungen mit Gegenansprüchen der Ehefrau gegen den Kläger fortbestehenden persönlichen Bereicherung stellt sich das Verlangen des Klägers auf nochmalige Auszahlung der streitbetroffenen Rentenzahlungen jedenfalls als treuwidrig dar (entsprechend BGH, Urteil vom 14. Juli 2008 - II ZR 132/07 -, NJW-RR 2008, 1512, Rn. 19; vgl. zum Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens unter Berücksichtigung des § 242 BGB auch BSG, U.v. 19. Oktober 2000 - B 10 LW 21/99 R - SozR 3-5868 § 21 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2023 - L 2 R 239/22

    Beratungspflicht; Bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder;

    Mit einem solchen Verhalten verstößt die Beigeladene (in Form eines sog. venire contra factum proprium) gegen das Gebot von Treu und Glauben im Sinne der auch im Sozialrecht zu berücksichtigenden Grundsätze des § 242 BGB (vgl. allgemein zum Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens unter Berücksichtigung des § 242 BGB auch BSG, U.v. 19. Oktober 2000 - B 10 LW 21/99 R - SozR 3-5868 § 21 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 10 LW 1427/13

    Alterssicherung der Landwirte - Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens -

    Im Ergebnis liegt somit keine Abgabe in diesem Sinne vor, wenn der landwirtschaftliche Unternehmer auf Grund seiner rechtlichen Stellung oder tatsächlicher Befugnisse weiterhin in der Lage ist, alsbald oder jederzeit die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen wieder aufzunehmen und so die Unternehmereigenschaft zurückerlangen kann (BSG, Urteil vom 19.10.2000, B 10 LW 21/99 R in SozR 3-5868 § 21 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2019 - L 2 LW 2/19

    Anspruch auf Regelaltersrente von der Sozialversicherung für Landwirte;

    Bei dieser Ausgangslage verstößt es gegen das Gebot von Treu und Glauben im Sinne der auch im Sozialrecht zu berücksichtigenden Grundsätze des § 242 BGB (vgl. BSG, U.v. 19. Oktober 2000 - B 10 LW 21/99 R - SozR 3-5868 § 21 Nr. 2), wenn die Beklagte sich im vorliegenden Rechtsstreit auf eine unzulässige - von ihr jedenfalls erschlichene, wenn nicht sogar abgenötigte - Zustimmung des Klägers mit einer Aufrechnung in dem von ihr herausgegebenen vorgedruckten Antragsformular beruft.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 2 R 277/18
    Bei dieser Ausgangslage verstößt es gegen das Gebot von Treu und Glauben im Sinne der auch im Sozialrecht zu berücksichtigenden Grundsätze des § 242 BGB (hier in Form eines sog. venire contra factum proprium), wenn ein Beteiligter durch die Nichtbeantwortung der seine eigene Sphäre betreffenden gerichtlichen Nachfragen eine weitere Aufklärung des Sachverhalts verweigert, gleichzeitig aber eine Intensivierung der Sachverhaltsaufklärung durch Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens fordert (vgl. zum Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens unter Berücksichtigung des § 242 BGB auch BSG, U.v. 19. Oktober 2000 - B 10 LW 21/99 R - SozR 3-5868 § 21 Nr. 2).
  • LSG Bayern, 20.09.2007 - L 16 LW 28/05

    Anspruch eines Landwirtes auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung;

  • BSG, 19.09.2013 - B 10 LW 2/13 BH
  • BSG, 19.09.2013 - B 10 LW 1/13 BH
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 LW 3027/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 67/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2020 - L 2 LW 2/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2009 - L 2 LW 6/09
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 LW 4650/07
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