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   BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R   

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BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R (https://dejure.org/2000,3326)
BSG, Entscheidung vom 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R (https://dejure.org/2000,3326)
BSG, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - B 8 KN 8/99 R (https://dejure.org/2000,3326)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Minderung der Witwerrente - Bundesknappschaft - Knappschaftsruhegeld - Versichertenrente - Änderung der Bruttorente - Wohnungswechsel - Beitrag zur Krankenversicherung - Änderung der Berechnungsgrundlagen

  • Judicialis

    SGB VI § 228a Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbehelfsfrist beim Berichtigungsbescheid, Verringerung des Rentenzahlbetrags nach Umzug in das Beitrittsgebiet

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 61 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 228a Abs. 3 SGB VI; Art. 3 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG
    Gesetzliche Rentenversicherung/Hinterbliebenenrente/Minderung aufgrund Umzugs in das Beitrittsgebiet

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 61 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 228a Abs. 3 SGB VI; Art. 3 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG
    Gesetzliche Rentenversicherung/Hinterbliebenenrente/Minderung aufgrund Umzugs in das Beitrittsgebiet

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 336 (Ls.)
  • NJ 2001, 336 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R
    Die Witwerrente des K.H. diente, wie alle Hinterbliebenenrenten und anders als die Versichertenrenten, nicht dem Lohn-, sondern dem Unterhaltsersatz (Bundesverfassungsgericht vom 18. Februar 1998, BVerfGE 97, 271, 287 mwN).

    Die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG kann ihm bereits deshalb nicht entgegenstehen, da die Hinterbliebenenrente nicht dem Eigentumsschutz unterfällt (hierzu BVerfG vom 18. Februar 1998, BVerfGE 97, 271, 283 ff).

    Prüfungsmaßstab ist insoweit vor allem das Verhältnismäßigkeitsprinzip (vgl BVerfG vom 18. Februar 1998, BVerfGE 97, 271, 286 mwN).

  • BSG, 31.05.1990 - 8 RKn 22/88

    Berichtigung eines Bescheides nach § 38 SGB X, Ermessen

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R
    Sie hat dabei eine Ermessensentscheidung zu treffen (Senatsurteil vom 31. Mai 1990, BSGE 67, 70, 72 = SozR 3-1300 § 38 Nr. 1).

    Zwar liegt ein Rechenfehler iS des § 38 Satz 1 SGB X nur vor, wenn er auch offenbar ist (siehe das Senatsurteil vom 31. Mai 1990, BSGE 67, 70, 71 = SozR 3-1300 § 38 Nr. 1).

    Enthält ein Bescheid eine für einen verständigen Leser sofort erkennbare Unrichtigkeit, muß sich der Rentenberechtigte - auch wenn sich der Fehler in einem mehrere Seiten umfassenden Bescheid findet - die Berichtigung des Bescheides zu seinen Ungunsten gefallen lassen (hierzu der Senat im Urteil vom 31. Mai 1990, BSGE 67, 70, 72 = SozR 3-1300 § 38 Nr. 1).

  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 62/88

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - ABM - Arbeitsentgelt - Arbeitslosengeld -

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R
    Denn auf dem Wege des Herstellungsanspruchs können zwar gewisse sozialrechtliche Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen, wie etwa eine verspätete Antragstellung, als erfüllt angesehen werden; dies gilt jedoch nicht für außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses liegende Tatbestände, die nach materiellem Recht auf den Leistungsanspruch Einfluß haben (BSG vom 12. Juli 1989 - 7 RAr 62/88, NZA 1990, 76 mwN; vgl auch das Senatsurteil vom 14. November 1989, SozR 2200 § 1248 Nr. 49: keine Ersetzung einer Zeit der Arbeitslosigkeit, wenn der Versicherte wegen unrichtiger Beratung ins Ausland gegangen ist).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R
    Denn diese Regelung berührt nicht direkt und gezielt, sondern allenfalls mittelbar das Recht, jeden Ort des Bundesgebietes aufzusuchen und sich dort aufhalten zu dürfen; das Grundrecht schützt nicht vor jedem Nachteil, der auf staatliche Maßnahmen zurückgeht (vgl BVerfG, Kammerbeschluß vom 20. Juli 1999 - 1 BvQ 10/99, NJW 1999, 3477; BVerfG vom 6. Juni 1989, BVerfGE 80, 137, 150; vgl ferner das Senatsurteil vom 2. November 1988, SozR 2200 § 1265 Nr. 88 S 299).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R
    Der Gesetzgeber darf jedoch keine Ungleichbehandlungen auf Dauer anlegen (vgl BVerfG vom 14. März 2000 - 1 BvR 284/96 ua, NJW 2000, 1855, 1857 f).
  • BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 22/93

    Rechtmäßigkeit der Umwandlung der Witwenrente in eine Hinterbliebenenrente -

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R
    Das LSG ist davon ausgegangen, daß der Bescheid vom "12. August 1997" im unmittelbaren Anschluß an die Absendung des Anhörungsschreibens vom 11. August 1997 erging, hat sich jedoch mit der - dann zutreffenden - Erwägung beholfen, daß der Anhörungsfehler jedenfalls im Widerspruchsverfahren geheilt sei (so für die angenommene Fallgestaltung bereits BSG vom 24. März 1994 - 5 RJ 22/93, HVBG-INFO 1994, 1829).
  • BVerfG, 20.07.1999 - 1 BvQ 10/99

    Weitere Entscheidung zur Rechtschreibreform, hier: keine einstweilige Anordnung

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R
    Denn diese Regelung berührt nicht direkt und gezielt, sondern allenfalls mittelbar das Recht, jeden Ort des Bundesgebietes aufzusuchen und sich dort aufhalten zu dürfen; das Grundrecht schützt nicht vor jedem Nachteil, der auf staatliche Maßnahmen zurückgeht (vgl BVerfG, Kammerbeschluß vom 20. Juli 1999 - 1 BvQ 10/99, NJW 1999, 3477; BVerfG vom 6. Juni 1989, BVerfGE 80, 137, 150; vgl ferner das Senatsurteil vom 2. November 1988, SozR 2200 § 1265 Nr. 88 S 299).
  • BVerwG, 15.05.1970 - VI C 26.66

    Rückforderung überzahlter Bezüge bei "offenbarer Unrichtigkeit" des

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R
    Soweit sich der angefochtene Bescheid in seiner Teilbedeutung als Berichtigungsbescheid als rechtmäßig erweist - wie im folgenden ausgeführt -, ändert er nicht den Inhalt des Bescheides vom 27. November 1996, sondern lediglich dessen Verlautbarung: Die Berichtigung stellt lediglich klar, was wirklich gewollt war (so zur Parallelvorschrift des § 42 VwVfG: BVerwG vom 11. Januar 2000 - 11 VR 4/99, NVwZ 2000, 553, 555 unter Bezugnahme auf BVerwG vom 15. Mai 1970 - VI C 26.66, DÖV 1970, 747 = Buchholz 237.7 § 98 NWLBG Nr. 8).
  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 236/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für Prellungen

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R
    Dies gilt insbesondere dann, wenn erst die berichtigte Fassung erkennen läßt, daß der Beteiligte beschwert ist (vgl hierzu BGH vom 10. März 1981 - VI ZR 236/79, VersR 1981, 548, 549 mwN; so für die Berichtigung nach § 42 Verwaltungsverfahrensgesetz auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl 2000 § 42 RdNr 18).
  • BGH, 17.01.1991 - VII ZB 13/90

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Hinblick auf eine Berichtigung des

    Auszug aus BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R
    Hier ist für die Rechtsbehelfsfristen die berichtigende Entscheidung - ausnahmsweise (vgl BGH vom 17. Januar 1991, BGHZ 113, 228, 230 f mwN) - dann maßgebend, wenn die unberichtigte Entscheidung keine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über die Rechtsmitteleinlegung abgibt.
  • BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99

    Fristversäumnis bei Aussetzungsantrag; Planfeststellung; Auslegung eines

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 27 R 1009/10

    Witwenrente - Einkommen - Rentenwert

    Der durch den Senat vorgenommenen Auslegung des Regelungsinhalts des Bescheides vom 10. Mai 2007 steht auch nicht das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2000, Az. B 8 KN 8/99 R (SozR 3-2600 § 228a Nr. 1) entgegen.

    Nur diese Auslegung des § 228a Abs. 3 SGB VI trägt Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift Rechnung und stimmt mit den Gesetzesmaterialien überein (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 19. Oktober 2000, aaO).

    Die Regelung des § 228 a Abs. 3 SGB VI stellt keine unzumutbare Belastung dar und steht im angemessenen Verhältnis zum Regelungsziel (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2000, aaO).

    Den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt es, wenn Übergangsregelungen den unterschiedlichen Lebensverhältnissen in West und Ost mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise noch entsprechen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2000, aaO).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2007 - L 6 RA 41/04

    Zulassung der Berufung bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Insoweit werde auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 2000 - B 8 KN 8/99 R - verwiesen.

    Zum einen ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 228a Abs. 3 SGB VI iVm § 97 SGB VI, d.h. die Zugrundelegung des aktuellen Rentenwertes (Ost) bei Bestimmung des Freibetrages im Rahmen der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten bei Umzug des Rentenberechtigten in das Beitrittsgebiet, wozu - was dem Kläger bekannt ist - auch das Gebiet des Landes Berlin gehört, in dem das Grundgesetz vor dem 03. Oktober 1990 nicht galt, höchstrichterlich durch die Entscheidung des BSG vom 19. Oktober 2000 - B 8 KN 8/99 R (SozR 3-2600 § 228a Nr. 1) geklärt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2007 - L 8 R 1191/06

    Rechtswidrige Zusicherung; Rücknahme; Umzug ins Beitrittsgebiet

    Denn bei einem Verzug aus dem "alten Bundesgebiet" in das Beitrittsgebiet - hier in den Ostteil Berlins - steht nur ein gegenüber dem bisherigen Freibetrag geringerer Betrag aus dem Einkommen - hier der Altersrente - anrechnungsfrei zu, sodass sich die Witwenrente mit dem Umzug verringert (vgl. zu einem gleichartigen Sachverhalt und der Verfassungsgemäßheit der maßgebenden Regelung in § 228a Abs. 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch [-SGB VI-]: BSG, Urteil vom 19. Oktober 2000 - B 8 KN 8/99 R - in SozR 3-2600 § 228a Nr. 1).

    Gleiches gilt bezüglich des von der Klägerin geltend gemachten, aus Vermögensdispositionen resultierenden Vertrauensschutzes, der bei einem Renteneinkommen von über 1.100,- EUR und einer Differenz von rund 33,- EUR monatlich zumindest zweifelhaft erscheint (vgl. BSG, SozR 3-2600 § 228a Nr. 1).

  • BSG, 28.09.2010 - B 5 R 42/10 B
    11 Insbesondere setzt sich die Klägerin in nicht ausreichender Weise mit der - im angefochtenen Urteil zitierten Rechtsprechung des BVerfG (Urteil vom 14.3.2000 - 1 BvR 284/96, 1 BvR 1659/96 - SozR 3-3100 § 84a Nr. 3) und des BSG (Urteil vom 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R - SozR 3-2600 § 228a Nr. 1) zu der aufgeworfenen Problematik auseinander.

    14 Eine Divergenz ist auch nicht schlüssig dargelegt, soweit die Klägerin geltend macht, das LSG weiche von den Entscheidungen des BSG vom 19.10.2000 (B 8 KN 8/99 R - SozR 3-2600 § 228a Nr. 1) ab.

  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 1 RA 28/01
    So kann sich der Zahlbetrag einer Hinterbliebenenrente verringern, wenn ein Rentner vom alten Bundesgebiet ins Beitrittsgebiet übersiedelt, weil sich der Freibetrag für die Einkommensanrechnung nunmehr nach dem niedrigeren AR Ost richtet, § 228a Abs. 3 SGB VI. Diese Konsequenz ist vom Bundessozialgericht gebilligt worden (BSG, Urteil v. 19. Oktober 2000, Az.: B 8 KN 8/99 R).

    Mittelbare und faktische Belastungen, die mit einem Umzug verbunden sind, werden vom Schutzbereich des Grundrechts eben so wenig erfasst wie mit dem Wohnsitzwechsel verbundene höhere Abgaben (vgl. Jarass/Pieroth, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 11 GG, Rdnr. 7; Thüringer Landessozialgericht, Urteil v. 22. Juli 1999, Az.: L 2 KN 455/98, Fall der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes; Vorinstanz zu BSG B 8 KN 8/99 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2022 - L 11 R 2539/20

    Zu Unrecht erbrachte Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung - zu hohe

    Dies begründe bereits grobe Fahrlässigkeit (Hinweis auf BSG 19.10.2000, B 8 KN 8/99 R; LSG Baden-Württemberg 07.08.2013, L 5 R 5759/11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - L 8 R 26/11

    FRG-Zeiten - Entgeltpunkte - Umzug alte und neue Bundesländer - gewöhnlicher

    In dem Auskunftsersuchen des Klägers in seiner Angelegenheit ist eine solche Eingrenzung jedenfalls nicht ersichtlich, ohne dass vorliegend entschieden werden müsste, ob das Auskunftsersuchen der Ehefrau zu Hinweisen auch auf die Sach- und Rechtslage bei einem Umzug in die neuen Bundesländer Anlass hätte geben müssen (vgl. zum Umfang von Beratungspflichten etwa BSG, Urteil vom 19. Oktober 2000 - B 8 KN 8/99 R, Fundstelle Juris).
  • LSG Sachsen, 23.01.2019 - L 6 R 178/18

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Bescheides über die Gewährung einer

    Enthält ein Bescheid eine für einen verständigen Leser sofort erkennbare Unrichtigkeit, muss sich der Rentenberechtigte - auch wenn sich der Fehler in einem mehrere Seiten umfassenden Bescheid findet - die Berichtigung des Bescheides zu seinen Ungunsten gefallen lassen (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2000, Az. B 8 KN 8/99 R Rdnr. 37 = SozR-2600 § 228a Nr. 1).
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