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   BSG, 19.10.2011 - B 13 R 60/11 B   

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https://dejure.org/2011,31836
BSG, 19.10.2011 - B 13 R 60/11 B (https://dejure.org/2011,31836)
BSG, Entscheidung vom 19.10.2011 - B 13 R 60/11 B (https://dejure.org/2011,31836)
BSG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 60/11 B (https://dejure.org/2011,31836)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Entscheidung nach § 153 Abs 4 SGG - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit - Divergenzrüge - Anforderungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Entscheidung nach § 153 Abs 4 SGG - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit - Divergenzrüge - Anforderungen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Entscheidung nach § 153 Abs 4 SGG - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit - Divergenzrüge - Anforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 4/94

    Anspruch auf Neufeststellung einer Bergmannsrente wegen verminderter

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 60/11 B
    Sie trägt als Rechtssatz aus einem BSG-Urteil (vom 12.12.1995 - Az 8 RKn 4/94) vor: "Sowjetische Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit unterlagen nach 1956 in der UdSSR einem allg. Ausreiseverbot, ein Recht auf Ausreise in die BR Deutschland bestand auch nicht auf der Grundlage bilateraler Verträge.

    Vielmehr betont jene Entscheidung, dass das in der UdSSR für jeden Staatsangehörigen geltende allgemeine Ausreiseverbot "in der Regel nicht als feindliche Maßnahme angesehen werden kann, weil es sich gegen die gesamte Bevölkerung richtete und nicht speziell die deutsche Volksgruppe treffen sollte" (BSG Urteil vom 12.12.1995 - 8 RKn 4/94 - Juris RdNr 15).

  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 323/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fremdrentenrecht - Übergangsregelung - Kürzung der

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 60/11 B
    Denn der Senat hat bereits entschieden, dass sich die Antwort auf diese Frage zweifelsfrei aus der gesetzlichen Regelung ergibt und sich deshalb eine weitere höchstrichterliche Klärung in einem Revisionsverfahren erübrigt (siehe Senatsbeschlüsse vom 19.4.2011 - B 13 R 187/10 B - SozR 4-5050 § 22 Nr. 12 RdNr 14 ff und B 13 R 323/10 B - BeckRS 2011, 73129) .
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 386/07 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 60/11 B
    Andere (inhaltliche) Aspekte, die das Absehen des LSG von einer mündlichen Verhandlung in ihrem Fall als grobe Fehleinschätzung oder als von sachfremden Erwägungen getragen (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 19) erscheinen lassen könnten, hat die Klägerin nicht vorgebracht.
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 187/10 B

    Fremdrentenrecht - Übergangsregelung - Kürzung der Entgeltpunkte aus

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 60/11 B
    Denn der Senat hat bereits entschieden, dass sich die Antwort auf diese Frage zweifelsfrei aus der gesetzlichen Regelung ergibt und sich deshalb eine weitere höchstrichterliche Klärung in einem Revisionsverfahren erübrigt (siehe Senatsbeschlüsse vom 19.4.2011 - B 13 R 187/10 B - SozR 4-5050 § 22 Nr. 12 RdNr 14 ff und B 13 R 323/10 B - BeckRS 2011, 73129) .
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 60/11 B
    Das LSG hat im Beschluss vom 13.1.2011 ausgeführt, die Klägerin könne die Rücknahme des eine Witwenrentenzahlung ablehnenden Bescheids vom 9.8.2000 nicht beanspruchen, da die Begrenzungsregelung in § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG auch in der rückwirkend durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz in Kraft gesetzten neuen Fassung (nF) verfassungsmäßig sei, wie das BVerfG mit Beschluss vom 21.7.2010 (BVerfGE 126, 369 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 9) entschieden habe.
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 60/11 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, falls sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften oder aus bereits vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung ergibt (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort s zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 8) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 60/11 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, falls sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften oder aus bereits vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung ergibt (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort s zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 8) .
  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 60/11 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, falls sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften oder aus bereits vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung ergibt (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort s zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 8) .
  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 60/11 B
    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 12 RdNr 3 f, Nr. 16 RdNr 4 f; Nr. 24 RdNr 5 f) .
  • BSG, 26.06.2006 - B 1 KR 19/06 B

    Zulassung der Revision wegen Divergenz wegen etwaiger Rechtsprechungsabweichungen

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 13 R 60/11 B
    Zur formgerechten Darlegung einer Rechtsprechungsabweichung ist es aufgrund der genannten Vorschriften erforderlich, dass in der Beschwerdebegründung entscheidungstragende Rechtssätze aus dem Berufungsurteil und aus einer höchstrichterlichen Entscheidung einander gegenübergestellt werden; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 10 RdNr 4; Nr. 13 RdNr 17) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 118/00 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebene mit eigener Rente - Begrenzung

  • BSG, 16.10.1981 - 5b/5 RJ 48/80

    Verschleppungszeit - Ersatzzeit - Beitragszeit - Rente

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - L 19 AS 449/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Verfahrensgegenstand eines auf Erlass eines Verwaltungsakts gerichteten Verwaltungsverfahrens wird dabei einerseits vom Regelungswillen der Behörde und andererseits vom Begehren des Antragstellers bestimmt (Urteil des BSG vom 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R und Beschluss des BSG vom 20.07.2011 - B 13 R 60/11 B; vgl. dazu auch Beschluss des Senats vom 16.05.2012 - L 19 AS 250/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 19 AS 250/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Verfahrensgegenstand eines auf Erlass eines Verwaltungsakts gerichteten Verwaltungsverfahrens wird dabei einerseits vom Regelungswillen der Behörde und andererseits vom Begehren des Antragstellers bestimmt (Urteil des BSG vom 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R und Beschluss des BSG vom 20.07.2011 - B 13 R 60/11 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - L 19 AS 303/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Verfahrensgegenstand eines auf Erlass eines Verwaltungsakts gerichteten Verwaltungsverfahrens wird dabei einerseits vom Regelungswillen der Behörde und andererseits vom Begehren des Antragstellers bestimmt (Urteil des BSG vom 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R und Beschluss des BSG vom 20.07.2011 - B 13 R 60/11 B; vgl. dazu auch Beschluss des Senats vom 16.05.2012 - L 19 AS 250/10 B).
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