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   BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R   

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BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R (https://dejure.org/2011,31378)
BSG, Entscheidung vom 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R (https://dejure.org/2011,31378)
BSG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 20/11 R (https://dejure.org/2011,31378)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 92 Abs 1 S 2 Nr 9 SGB 5, § 95 Abs 2 SGB 5, § 103 Abs 3 SGB 5, § 103 Abs 4 S 4 SGB 5, § 103 Abs 5 S 1 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Fristsetzung für die Stellung eines Antrags auf Zulassung nach der Aufhebung einer Zulassungsbeschränkung - klar und eindeutig bestimmbare behördliche Ausschlussfrist - Unzulässigkeit der Auswahl unter mehreren Zulassungsbewerbern nach dem ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Fristsetzung für die Stellung eines Antrags auf Zulassung nach der Aufhebung einer Zulassungsbeschränkung - klar und eindeutig bestimmbare behördliche Ausschlussfrist - Unzulässigkeit der Auswahl unter mehreren Zulassungsbewerbern nach dem ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Fristsetzung für die Stellung eines Antrags auf Zulassung nach der Aufhebung einer Zulassungsbeschränkung - klar und eindeutig bestimmbare behördliche Ausschlussfrist - Unzulässigkeit der Auswahl unter mehreren Zulassungsbewerbern nach dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Antragsfrist für Zulassungsanträge zur vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragszahnärzte; Angelegenheiten des Vertragszahnarztrechts; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts

  • auw.de (Kurzinformation)

    Keine Halbjahresfrist bei Nachbesetzung von MVZ-Viertelstelle

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R
    Der Senat hat bereits entschieden, dass diese Bestimmung über die partielle Aufhebung einer Zulassungsbeschränkung rechtmäßig ist (BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 8) .

    Durch die Art der Verfahrensgestaltung muss gewährleistet werden, dass eine lediglich von zufälligen Umständen abhängige und für Manipulationen anfällige Zuteilung der Vertragsarztzulassung nicht stattfindet (BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 21) .

    Dieses Publikationserfordernis soll sicherstellen, dass die potenziellen Zulassungsbewerber über die nunmehr wieder bestehenden Zulassungsmöglichkeiten informiert werden (BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 22 unter Bezugnahme auf BSGE 79, 152, 154 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 3) .

    Bei der Bestimmung der Länge der Frist hat der GBA die vom Senat benannte Zeitspanne von "zumindest sechs bis acht Wochen" (BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 22) aufgegriffen.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 5 KA 1375/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Beginn der Bewerbungsfrist für Anträge auf

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R
    Aus dem Gesamtzusammenhang war zwar klar, dass Bezugspunkt die Veröffentlichung des Beschlusses selbst sein sollte (und nicht die Bekanntgabe gegenüber dem Zulassungsausschuss vgl LSG Baden-Württemberg, MedR 2010, 519) .
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R
    Da die Gestaltung des Auswahlverfahrens für einen - wenn auch nur in örtlicher Hinsicht - beschränkt möglichen Berufszugang unmittelbar Einfluss auf die Konkurrenzsituation und damit auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung nimmt, ist vor allem bei der Art der Bekanntgabe der offenen Stellen und bei der Terminierung von Bewerbungen und Besetzungsentscheidungen die Komplementärfunktion des Verfahrens für die Verwirklichung der Berufsfreiheit der Bewerber zu beachten (vgl BVerfGE 73, 280, 296).
  • BVerfG, 11.10.2010 - 1 BvR 1425/10

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerder

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R
    Das ist grundsätzlich nur dann gewährleistet, wenn der Fristbeginn und/oder das Fristende mit einem konkreten Datum benannt sind (vgl BVerfG , NVwZ 2011, 113) .
  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 3 CE 09.2494

    Beamtenrecht

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R
    Insofern besteht eine Parallele zu den Bewerbungsfristen im Beamtenrecht, die von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allerdings als Ordnungsfristen angesehen werden (vgl OVG NRW Beschluss vom 19.5.2011 - 6 B 427/11 - juris RdNr 6; OVG NRW Beschluss vom 5.4.2002 - 1 B 1133/01 - juris RdNr 13; Bayerischer VGH Beschluss vom 17.12.2009 - 3 CE 09.2494 - juris RdNr 27 ff) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2011 - 6 B 427/11

    Bestenauslese Stellenbesetzung Konkurrentenstreit Bewerbungsfrist Gesamturteil

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R
    Insofern besteht eine Parallele zu den Bewerbungsfristen im Beamtenrecht, die von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allerdings als Ordnungsfristen angesehen werden (vgl OVG NRW Beschluss vom 19.5.2011 - 6 B 427/11 - juris RdNr 6; OVG NRW Beschluss vom 5.4.2002 - 1 B 1133/01 - juris RdNr 13; Bayerischer VGH Beschluss vom 17.12.2009 - 3 CE 09.2494 - juris RdNr 27 ff) .
  • LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Befugnis der KÄV zur

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R
    Die vom Landesausschuss festzusetzende Frist für die Antragstellung ist als Ausschlussfrist zu qualifizieren (aA Bayerisches LSG Urteil vom 23.4.2008 - L 12 KA 443/07 -, MedR 2009, 491) .
  • BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 52/95

    Voraussetzungen für die Zulassung als Vertragsarzt in einem Planungsbereich mit

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R
    Dieses Publikationserfordernis soll sicherstellen, dass die potenziellen Zulassungsbewerber über die nunmehr wieder bestehenden Zulassungsmöglichkeiten informiert werden (BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 22 unter Bezugnahme auf BSGE 79, 152, 154 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 3) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 1 B 1133/01

    Stellenausschreibung eines Beförderungsdienstpostens; Verbindlichkeit des

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R
    Insofern besteht eine Parallele zu den Bewerbungsfristen im Beamtenrecht, die von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allerdings als Ordnungsfristen angesehen werden (vgl OVG NRW Beschluss vom 19.5.2011 - 6 B 427/11 - juris RdNr 6; OVG NRW Beschluss vom 5.4.2002 - 1 B 1133/01 - juris RdNr 13; Bayerischer VGH Beschluss vom 17.12.2009 - 3 CE 09.2494 - juris RdNr 27 ff) .
  • BSG, 16.10.1986 - 12 RK 30/86

    Befugnis eines Versicherungsträgers - Verfahren zur Nachentrichtung freiwilliger

    Auszug aus BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R
    Das gilt auch, soweit die behördliche Frist als Ausschlussfrist zu verstehen ist (vgl BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 66 S 140) .
  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 33/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auswahlentscheidung zur Besetzung eines aufgrund

    Der Senat hat bereits entschieden, dass diese Bestimmung über die partielle Aufhebung einer Zulassungsbeschränkung rechtmäßig ist ( BSG Urteil vom 23.2.2005 - B 6 KA 81/03 R - BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 8 = Juris RdNr 17; BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 10 RdNr 17) .
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    So genügt die Auswahl nach diesem Prinzip zum Beispiel nicht den Anforderungen an die Auswahl von Bewerbern um eine kassenärztliche Zulassung (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R -,Rn. 20, juris; BSG, Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R -,Rn. 32, juris).
  • LSG Bayern, 11.03.2015 - L 12 KA 68/14

    Die bei einer Ausschriebung im Nachbesetzungsverfahren gesetzte Frist ist eine

    Die bei einer Ausschiebung im Nachbesetzungsverfahren gesetzte Frist ist eine Ausschlussfrist (Anschluss an BSG, Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 20/11 R; Abweichung von der bisher vertretenen Auffassung des Senats. L 12 KA 443/07 MedR 2009, 491).

    Die übrigen Beteiligten wiesen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, insbesondere das Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 20/11 R, hin.

    Insoweit verwies das SG auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19.10.2011, B 6 KA 20/11 R.

    Abweichend von der bisher vertretenen Auffassung (Urteil vom 23.4.2008, L 12 KA 443/07, Medizinrecht 2009, 491) geht der Senat nunmehr im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 20/11 R) davon aus, dass die in der Ausschreibung gesetzte behördliche Frist für eine Bewerbung bis zum 30.12.2010 eine Ausschlussfrist ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    Sie kann demzufolge weder eine Ausschlusswirkung entfalten (Meschke in: Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, § 16b Rdn. 78; hierzu auch Henke in: Peters, a.a.O., § 103 Rdn. 10; Kremer/Wittmann, Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, 2012, Rdn. 374; Schallen, Ärzte-ZV, 8. Auflage, 2012, § 16b Rdn. 73; Zeller/Zalewski in: Liebold/Zalewski, Kassenarztrecht, 6. Auflage, 2012, § 103 SGB V Rdn. 9; vgl. aber BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - im Anschluss an Senat, Urteil vom 12.05.2010 - L 11 KA 64/09 -, wonach die Frist für die Stellung eines Antrags auf Zulassung nach Aufhebung einer Zulassungsbeschränkung eine behördliche Ausschlussfrist ist), noch sind - wie hier - vor der Veröffentlichung der Ausschreibung und Bekanntgabe der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen nichtig oder unwirksam.
  • SG Marburg, 21.06.2017 - S 12 KA 424/17

    Vertragsarztrecht

    Es reicht nicht aus, lediglich eine Frist von sechs Wochen nach Veröffentlichung zu benennen, wenn sich dem Veröffentlichungsblatt nicht das Erscheinungsdatum entnehmen lässt (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 10, juris Rdnr. 24 ff.).

    § 26 Abs. 4 Nr. 2 BedarfsplRL sieht eine Frist von in der Regel sechs bis acht Wochen vor, in der der vollständige - Zulassungsantrag eingegangen sein muss, die aber nur im Falle einer Unterversorgung unterschritten werden kann (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 10, juris Rdnr. 19).

    Bei fehlender wirksamer Fristsetzung darf ein Antrag nicht als verspätet behandelt werden (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 10, juris Rdnr. 24 ff.).

    Ist die Bewerbungsfrist fehlerhaft und damit unwirksam, ist die zugunsten des Konkurrenten ergangene Entscheidung des Berufungsausschusses jedenfalls dann zur Neubescheidung aufzuheben, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null auszuschließen ist (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 10, juris Rdnr. 28).

    Erfolgt ausnahmsweise eine Verlängerung der Bewerbungsfrist, ist diese wiederum in derselben Weise zu veröffentlichen wie die erste Fristsetzung (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 10, juris Rdnr. 24 f.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Auswahlkriterien - Nachbesetzung -

    Hinzukommen muss darüber hinaus die Bereitschaft, langfristig an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 R, Az.: B 6 KA 20/11 R, veröffentlicht in Juris).

    Auch das regelmäßig bestehende öffentliche Interesse an einer zeitnahen Zulassungsentscheidung (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011, a.a.O.) kann im Bereich der grundsätzlich unerwünschten Überversorgung, deren Abbau ein Ziel von hohem Rang darstellt (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011, Az.: B 6 KA 39/10 R, a.a.O.), allenfalls von untergeordneter Bedeutung sein.

  • SG Marburg, 06.04.2021 - S 12 KA 81/20

    Vertragsarztrecht

    § 26 Abs. 4 Nr. 2 BedarfsplRL sieht eine Frist von in der Regel sechs bis acht Wochen vor, in der der - vollständige - Zulassungsantrag eingegangen sein muss, die aber nur im Falle einer Unterversorgung unterschritten werden kann (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 10, juris Rdnr. 19).

    Auf das tatsächliche Erscheinen kann mangels eindeutiger Bestimmbarkeit nicht abgestellt werden Bei fehlender wirksamer Fristsetzung darf ein Antrag nicht als verspätet behandelt werden (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 10, juris Rdnr. 24 ff.).

    Ist die Bewerbungsfrist fehlerhaft und damit unwirksam, ist die zugunsten des Konkurrenten ergangene Entscheidung des Berufungsausschusses jedenfalls dann zur Neubescheidung aufzuheben, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null auszuschließen ist (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 10, juris Rdnr. 28).

    Erfolgt ausnahmsweise eine Verlängerung der Bewerbungsfrist, ist diese wiederum in derselben Weise zu veröffentlichen wie die erste Fristsetzung (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 10, juris Rdnr. 24 f.).

  • SG Marburg, 06.04.2021 - S 12 KA 82/20
    § 26 Abs. 4 Nr. 2 BedarfsplRL sieht eine Frist von in der Regel sechs bis acht Wochen vor, in der der - vollständige - Zulassungsantrag eingegangen sein muss, die aber nur im Falle einer Unterversorgung unterschritten werden kann (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 10, juris Rdnr. 19).

    Auf das tatsächliche Erscheinen kann mangels eindeutiger Bestimmbarkeit nicht abgestellt werden Bei fehlender wirksamer Fristsetzung darf ein Antrag nicht als verspätet behandelt werden (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 10, juris Rdnr. 24 ff.).

    Ist die Bewerbungsfrist fehlerhaft und damit unwirksam, ist die zugunsten des Konkurrenten ergangene Entscheidung des Berufungsausschusses jedenfalls dann zur Neubescheidung aufzuheben, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null auszuschließen ist (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 10, juris Rdnr. 28).

    Erfolgt ausnahmsweise eine Verlängerung der Bewerbungsfrist, ist diese wiederum in derselben Weise zu veröffentlichen wie die erste Fristsetzung (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 10, juris Rdnr. 24 f.).

  • LSG Bayern, 17.01.2018 - L 12 KA 12/17

    Besetzung eines hälftigen orthopädischen Vertragsarztsitzes

    Bei der Antragsfrist nach § 26 Abs. 4 Nr. 2 BPlR-Ä handelt es sich um eine Ausschlussfrist, in die eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist (BSG, Urteil vom 19.10.2011, Az. B 6 KA 20/11 R, Rn. 25; BayLSG, Urteil vom 11.3.2015, Az. L 12 KA 68/14).

    Die sich nach (partieller) Entsperrung des Planungsbereichs ergebenden Zulassungsmöglichkeiten müssen allen zulassungswilligen und entsprechend qualifizierten Ärztinnen und Ärzten unter gleichen Voraussetzungen offen stehen (BSG, Urteil vom 23.2.2005, Az. B 6 KA 81/03 R, Rn. 30 ff. ("Windhundprinzip" unzulässig) und vom 19.10.2011, Az. B 6 KA 20/11 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 16/19

    Besetzung eines halben Vertragsarztsitzes nach partieller Entsperrung eines

    Bei der insoweit nach § 26 Abs. 4 Nr. 2 S 1 BedarfsplRL bekanntzumachenden Frist, innerhalb der potentielle Bewerber ihre Zulassungsanträge abzugeben und die hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV beizubringen haben, handelt es sich um eine Ausschlussfrist, bei deren Versäumung zwar keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) erfolgen, die aber nach § 26 Abs. 7 SGB X verlängert werden kann (zur gleichlautenden Vorgängerregelung in § 23 Abs. 3 S 1 Nr. 2 BedarfsplRL vgl BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 20/11 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 10) .

    In diesem Zusammenhang hat sich das SG zu Recht auf die Rechtsprechung des BSG gestützt, nach der eine Verlängerung der in § 26 Abs. 4 Nr. 2 S 2 BedarfsplRL normierten Antragsfrist in Betracht kommt, wenn außergewöhnliche Umstände vorgetragen oder ersichtlich sind (vgl dazu BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 20/11 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 10) .

    Das hat das BSG im Fall einer Bewerberkonkurrenz zwischen einem 65-jährigen und einem zehn Jahre jüngeren Bewerber angenommen (Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 20/11 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 10) .

  • SG Marburg, 06.04.2021 - S 12 KA 81/21
  • SG Marburg, 06.04.2021 - S 12 KA 82/21
  • LSG Bayern, 15.10.2014 - L 12 KA 30/13

    Behördliche Ausschlussfrist, Sozialpädiatrisches Zentrum

  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2012 - L 5 KA 1420/12
  • SG Marburg, 16.03.2016 - S 12 KA 170/15

    Vertragsarztrecht

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 7 KA 106/12

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Nutzenbewertung - Beratungspflicht -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 7 SO 43/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der isolierten Anfechtungsklage -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2022 - L 11 KA 17/20

    Anspruch auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens in der

  • SG Schwerin, 13.09.2017 - S 3 KA 1/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Aufhebung von

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2016 - 12 Sa 1412/15

    Teilnahme am Abfindungsprogramm; Auswahl nach dem Windhundprinzip; Haftung für

  • LSG Bayern, 13.07.2022 - L 4 KR 366/21

    Zutreffende Klageart und Unzulässigkeit der Befristung bei der begehrten

  • BSG, 19.11.2011 - B 6 KA 20/11
  • SG Nürnberg, 05.10.2022 - S 13 KA 6/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Versorgung, Auswahlentscheidung, Arzt, Leistungen,

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