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   BSG, 19.12.1995 - 12 RK 44/95   

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BSG, 19.12.1995 - 12 RK 44/95 (https://dejure.org/1995,13910)
BSG, Entscheidung vom 19.12.1995 - 12 RK 44/95 (https://dejure.org/1995,13910)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - 12 RK 44/95 (https://dejure.org/1995,13910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Nachzahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung - Voraussetzungen für die Berechtigung zur Nachentrichtung oder zur Nachzahlung - Recht zur freiwilligen Weiterversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 90/80

    Deutsches Verwaltungsverfahrensrecht - Ausländischer Staatsangehöriger -

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 12 RK 44/95
    Die Rechtsprechung hat das Fehlen eines wirksamen Antrages auf Beitragserstattung nach § 1303 Abs. 1 RVO (§ 82 Abs. 1 AVG) allerdings als Fehler angesehen, der die Nichtigkeit des Erstattungsbescheides zur Folge hat (BSGE 52, 245, 246 = SozR 2200 § 1303 Nr. 22; BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 12).

    Die Entscheidungen betrafen jedoch Sachverhalte, in denen der Versicherte überhaupt keine Beitragserstattung beantragt hatte (BSGE 52, 245 = SozR 2200 § 1303 Nr. 22) bzw der ursprüngliche Antrag durch Bescheid erledigt war (BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 12).

  • BSG, 30.01.1980 - 12 RK 16/79

    Auslegungsregel - Antrag auf Nachentrichtung - Gerichtliche Nachprüfbarkeit

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 12 RK 44/95
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Anträgen im Leistungsrecht (vgl BSG SozR 5070 § 10a Nr. 3 S 7 mwN).

    Ein allgemein gehaltener Antrag hätte die Beklagte dann von ihrer Prüfungspflicht entbunden (vgl hierzu BSG SozR 5070 § 10a Nr. 3 S 7 mwN).

  • BSG, 14.09.1978 - 11 RA 36/77

    Berufung - Erstattungsbescheid - Feststellung der Nichtigkeit - Verpflichtung zur

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 12 RK 44/95
    Die Rechtsprechung hat das Fehlen eines wirksamen Antrages auf Beitragserstattung nach § 1303 Abs. 1 RVO (§ 82 Abs. 1 AVG) allerdings als Fehler angesehen, der die Nichtigkeit des Erstattungsbescheides zur Folge hat (BSGE 52, 245, 246 = SozR 2200 § 1303 Nr. 22; BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 12).

    Die Entscheidungen betrafen jedoch Sachverhalte, in denen der Versicherte überhaupt keine Beitragserstattung beantragt hatte (BSGE 52, 245 = SozR 2200 § 1303 Nr. 22) bzw der ursprüngliche Antrag durch Bescheid erledigt war (BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 12).

  • BSG, 26.06.1985 - 12 RK 15/84

    Heirat - Beitragsentrichtung - Rentenversicherung - Erstattung -

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 12 RK 44/95
    Das Nachentrichtungsrecht stand somit nur Frauen zu, die, anders als die Klägerin, von den früher gesetzlich zugelassenen Heiratserstattungen Gebrauch gemacht hatten (vgl auch BSG SozR 5750 Art. 2 § 28 Nr. 4).

    Der Senat hatte in seinem Urteil vom 26. Juni 1985 (SozR 5750 Art. 2 § 28 Nr. 4 S 8) eine Möglichkeit angesprochen, den Kreis der Nachentrichtungsberechtigten zu erweitern, nämlich statt an die Rechtsgrundlage der Beitragserstattung an die Dreijahresfrist des § 1304 Abs. 2 RVO (§ 83 Abs. 2 AVG) anzuknüpfen.

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 12 RK 44/95
    Mit dieser Neuregelung sollte jedoch - wie nach bisherigem Recht - nur die Möglichkeit eröffnet werden, die unerwünschten Versicherungslücken auszufüllen, die gerade durch Inanspruchnahme der früher gesetzlich zugelassenen Heiratserstattungen eingetreten sind (vgl Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drucks 11/4124, 143 unter V.4. und 204 zu § 274).

    Offenbleiben kann, ob es im Rahmen der Zielsetzung des SGB VI, die familienbezogenen Elemente auszubauen (vgl Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drucks 11/4124, 142 f), befriedigender gewesen wäre, das Nachzahlungsrecht auf diese Frauen zu erstreken - jedenfalls dann, wenn sie die Erstattung in zeitlichem Zusammenhang mit ihrer Eheschließung beantragt hatten.

  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 12 RK 44/95
    Dennoch wird den Versicherten in Bezug auf die Beitragserstattungsvorschriften der §§ 1303, 1304 RVO (§§ 82, 83 AVG) eine Verfügungsbefugnis nicht abgesprochen werden können, die Beitragserstattung nach der einen Vorschrift in Anspruch zu nehmen, auf die Erstattung nach der anderen jedoch zu verzichten (vgl hierzu BSG SozR 1300 § 103 Nr. 13, S 13; BSGE 60, 11, 13 ff = SozR 3870 § 3 Nr. 21).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92

    Beitragsbescheid - Erhöhung - Krankenkasse - Gesetzesverkündung - Verdopplung -

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 12 RK 44/95
    Nichtig ist ein Verwaltungsakt nicht schon bei Rechtswidrigkeit, sondern erst dann, wenn er in einem so schwerwiegenden Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung und den ihr zugrundeliegenden Wertvorstellungen steht, daß es unerträglich wäre, wenn er die beabsichtigten Rechtswirkungen zeitigen würde (vgl BSG SozR 3-1300 § 40 Nr. 2 S 17).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 43/76
    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 12 RK 44/95
    Hinzu kommt, daß § 282 Abs. 1 SGB VI als Ausnahmeregelung zu den allgemeinen Beitragsentrichtungsfristen (§ 197 SGB VI) eher eng auszulegen ist (vgl zu früheren Nachentrichtungsrechten BSGE 47, 207, 208 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 24; BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 52a Nr. 1).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 12 RK 44/95
    Er brauchte nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BVerfGE 71, 255, 271; 81, 156, 206 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1 S 18).
  • BSG, 12.09.1995 - 12 RK 13/95

    Recht auf Nachzahlung bei Heiratserstattung

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 12 RK 44/95
    Sie wurde allerdings rein tatsächlich auch von Frauen in Anspruch genommen, die sich nach ihrer Heirat Beiträge erstatten lassen wollten, wenn es für sie keine spezielle Heiratserstattung gab (so bei der Klägerin) oder sie die dafür geltende dreijährige Antragsfrist versäumt hatten (vgl die Urteile vom 12. September 1995 - 12 RK 24/95 - und - 12 RK 13/95, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

  • BSG, 12.09.1995 - 12 RK 24/95

    Recht auf Nachzahlung bei Heiratserstattung, Nichtigkeit früherer

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

  • BSG, 11.07.1991 - 12 RK 9/90

    Nachentrichtung von Beiträgen ehemaliger landwirtschaftlicher Unternehmer

  • Drs-Bund, 20.10.1967 - BT-Drs V/2149
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