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   BSG, 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B   

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https://dejure.org/2012,43851
BSG, 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B (https://dejure.org/2012,43851)
BSG, Entscheidung vom 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B (https://dejure.org/2012,43851)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - B 11 AL 92/12 B (https://dejure.org/2012,43851)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 97 Abs 1 SGB 3, § 9 Abs 1 SGB 9, § 33 SGB 9
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - keine ausreichende Begründung der Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit - Teilhabe am Arbeitsleben - behinderter Mensch - keine Aufnahme in eine WfbM - Verletzung des UNBehRÜbk

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - keine ausreichende Begründung der Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit - Teilhabe am Arbeitsleben - behinderter Mensch - keine Aufnahme in eine WfbM - Verletzung des UNBehRÜbk

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - keine ausreichende Begründung der Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit - Teilhabe am Arbeitsleben - behinderter Mensch - keine Aufnahme in eine WfbM - Verletzung des UNBehRÜbk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93

    Eignung eines Behinderten zur Teilnahme an Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich

    Auszug aus BSG, 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B
    Sein Vorbringen, die vom LSG in Bezug genommenen Urteile des BSG vom 10.3.1994 (7 RAr 22/93 - SozR 3-4100 § 58 Nr. 6) und vom 29.6.1995 (11 RAr 57/94 - BSGE 76, 178 = SozR 3-4100 § 58 Nr. 7) stünden im Widerspruch zu der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) und seien zeitlich und inhaltlich überholt, lässt eine substanziierte Darlegung und eine nähere inhaltliche Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG vermissen.

    Vielmehr hat das LSG die Verneinung der Werkstattfähigkeit des Klägers auch auf die Entscheidung des BSG vom 10.3.1994 (7 RAr 22/93 - SozR 3-4100 § 58 Nr. 6) gestützt, wonach die Eignung eines behinderten Menschen zur Teilnahme an Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich einer WfbM voraussetzt, dass er werkstattfähig, dh gemeinschaftsfähig und nicht außerordentlich pflegebedürftig ist.

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus BSG, 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B
    Inwieweit Bestimmungen der BRK geeignet sind, unmittelbare innerstaatliche Rechtsansprüche zu begründen, legt der Kläger ebenso wenig dar wie die Ableitung der Begründung eines subjektiv-öffentlichen Rechts des Einzelnen aus den Regelungen der BRK, eine 1:2-Betreuung in einer "zuständigen" WfbM zu verlangen, etwa im Wege einer entsprechenden Gesetzesumsetzung bzw Gesetzesauslegung (vgl insoweit auch BSG Urteile vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35, RdNr 19, und vom 6.3.2012 - B 1 KR 10/11 R - SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69, RdNr 16 ff, 29, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen) .
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 57/94

    Anhörung bei der Feststellung der Prozeßunfähigkeit eines Verfahrensbeteiligten,

    Auszug aus BSG, 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B
    Sein Vorbringen, die vom LSG in Bezug genommenen Urteile des BSG vom 10.3.1994 (7 RAr 22/93 - SozR 3-4100 § 58 Nr. 6) und vom 29.6.1995 (11 RAr 57/94 - BSGE 76, 178 = SozR 3-4100 § 58 Nr. 7) stünden im Widerspruch zu der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) und seien zeitlich und inhaltlich überholt, lässt eine substanziierte Darlegung und eine nähere inhaltliche Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG vermissen.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B
    Klärungsfähigkeit im Sinne von Entscheidungserheblichkeit bedeutet, dass es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits auf die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage ankommt und die Entscheidung bei Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers in seinem Sinne hätte ausfallen müssen (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 mwN; stRspr) .
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 29/99 B

    Keine Zulassung der Revision bei Bestand des angefochtenen Urteils aus anderen

    Auszug aus BSG, 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B
    Daran mangelt es zB, wenn die Entscheidung der Berufungsinstanz auf verschiedene Begründungen gestützt wird, die nicht alle von der aufgeworfenen Rechtsfrage betroffen sind (vgl BSG aaO RdNr 3; SozR 3-1500 § 160a Nr. 28) .
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus BSG, 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B
    Inwieweit Bestimmungen der BRK geeignet sind, unmittelbare innerstaatliche Rechtsansprüche zu begründen, legt der Kläger ebenso wenig dar wie die Ableitung der Begründung eines subjektiv-öffentlichen Rechts des Einzelnen aus den Regelungen der BRK, eine 1:2-Betreuung in einer "zuständigen" WfbM zu verlangen, etwa im Wege einer entsprechenden Gesetzesumsetzung bzw Gesetzesauslegung (vgl insoweit auch BSG Urteile vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 35, RdNr 19, und vom 6.3.2012 - B 1 KR 10/11 R - SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69, RdNr 16 ff, 29, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen) .
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B
    Insbesondere ist der Schritt darzustellen, der die Entscheidung der aufgezeigten Rechtsfrage erforderlich macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31; stRspr) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 7 AL 56/12

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Keine Kostenübernahme für eine

    In Anlehnung an die BSG-Rechtsprechung und an die normativen Vorgaben haben dann bei behinderten Menschen mit Autismus und einem Betreuungsbedarf von 1 : 1 die Werkstattfähigkeit verneint: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 03.06.2011 - L 3 AL 86/10 - (Nichtzulassungsbeschwerde dagegen verworfen durch BSG, Beschluss vom 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B -) und Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.05.2012 - L 10 AL 8/11 - (Nichtzulassungsbeschwerde dagegen verworfen durch BSG, Beschluss vom 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B -).
  • BSG, 10.07.2013 - B 11 AL 59/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Will ein Beschwerdeführer aufzeigen, dass die aufgeworfene Rechtsfrage in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht geklärt ist, muss er sich mit dieser Rechtsprechung und ggf auch mit dem vom LSG zitierten Schrifttum "auseinandersetzen" (vgl Senatsbeschlüsse vom 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B - und vom 8.4.2013 - B 11 AL 137/12 B; BSG Beschluss vom 22.3.2013 - B 9 V 67/12 B - alle veröffentlicht bei Juris; stRspr) .
  • BSG, 19.06.2013 - B 13 R 71/13 B
    Dies setzt voraus, dass es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits - ausgehend von dem vom LSG für das Revisionsgericht verbindlich festgestellten Sachverhalt (§ 163 SGG) - auf die Beantwortung der aufgeworfenen Frage ankommt und die Entscheidung bei Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers in seinem Sinne hätte ausfallen müssen (vgl BSG vom 30.8.2004 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 3; BSG vom 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B - Juris RdNr 7).
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