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   BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R   

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https://dejure.org/2013,36780
BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R (https://dejure.org/2013,36780)
BSG, Entscheidung vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R (https://dejure.org/2013,36780)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 14/12 R (https://dejure.org/2013,36780)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Ausland - Auslandsunfallversicherung - Ausstrahlung - Herstellungsanspruch - Legalzession - Prozessstandschaft

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsschutz; Auslandstätigkeit; Ausstrahlung; Auslandsunfallversicherung; etwaiger Beratungsfehler gegenüber dem Arbeitgeber; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Legalzession; Prozessstandschaft; Verletzung bei Sturz; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 SGB 7, § 140 Abs 2 SGB 7, § 140 Abs 3 S 1 SGB 7, § 3 Nr 1 SGB 4, § 4 Abs 1 SGB 4
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Auslandstätigkeit - Ausstrahlung - Auslandsunfallversicherung - etwaiger Beratungsfehler gegenüber dem Arbeitgeber - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Legalzession - Prozessstandschaft - Verletzung bei ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - für Bauprojekt in Kasachstan angestellter Arbeitnehmer - Ende des Beschäftigungsverhältnisses nach dem Arbeitsvertrag mit dem Abschluss des Bauprojekts - keine Ausstrahlung - keine Auslandsversicherung vom Arbeitgeber beantragt - kein ...

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Auslandstätigkeit - Ausstrahlung - Auslandsunfallversicherung - etwaiger Beratungsfehler gegenüber dem Arbeitgeber - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Legalzession - Prozessstandschaft - Verletzung bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines in Kasachstan erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freiwillige Unfallversicherung eines im Ausland tätigen Arbeitnehmers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall eines Arbeitnehmers im Ausland steht nicht immer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - Arbeitgeber muss gegebenenfalls Antrag auf Aufnahme in freiwillige Auslandsunfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft stellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 303
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87

    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Feststellung des

    Auszug aus BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R
    Bei einem Beratungsversäumnis kann der Unternehmer diesen Versicherungsschutz im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs erreichen (BSG Urteil vom 22.9.1988 - 2/9b RU 36/87 - BSGE 64, 89, 94 = SozR 2200 § 545 Nr. 8 S 14 mit Anm Wolber SGb 1990, 29, 32).

    Unter Berücksichtigung der soeben genannten Entscheidung (BSG Urteil vom 22.9.1988, aaO) spricht einiges dafür, dass Unternehmer jedenfalls auf Anfrage auch über eventuelle Zugangsmöglichkeiten zur freiwilligen Auslandsversicherung zu informieren und beraten sind.

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 34/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Anmeldung des

    Auszug aus BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R
    Es genügt, insoweit den in ständiger Rechtsprechung (zB BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 34/07 R - juris RdNr 27 = SGb 2010, 47, 49 mit Anm Mrozynski) anerkannten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu benennen.

    Der Herstellungsanspruch ist grundsätzlich auf die Vornahme der Amtshandlung gerichtet, die den möglichen und rechtlich zulässigen Zustand erreicht, der ohne die Pflichtverletzung eingetreten wäre (stRspr; BSG vom 18.12.1975 - 12 RJ 88/75 - BSGE 41, 126, 127 = SozR 7610 § 242 Nr. 5 S 5; BSG vom 2.2.2006 - B 10 EG 9/05 R - BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2, RdNr 19; BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 34/07 R - SGb 2010, 47, 49) .

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 29/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - keine Fortwirkung des

    Auszug aus BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R
    Für die Beratung gemäß § 14 Satz 1 SGB I ist zwar anerkannt, dass diese im Einzelfall auch ohne konkretes Ersuchen zu leisten ist (sog Spontanberatung, vgl nur BSG vom 18.1.2011 - B 4 AS 29/10 R - SozR 4-1200 § 14 Nr. 15 RdNr 14 mwN) .

    Allerdings ist eine Spontanberatung erst geboten, wenn der Mitarbeiter eines Leistungsträgers anhand des konkreten Vorgangs Gestaltungsmöglichkeiten erkennen kann, die so offensichtlich zweckmäßig sind, dass ein verständiger Bürger sie mutmaßlich nutzen würde (BSG vom 18.1.2011, aaO) .

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Für die Ausstrahlung nach § 4 Abs. 1 SGB IV ist entschieden, dass der Arbeitgeber zumindest die Arbeitnehmer nach ihrer Tätigkeit im Ausland im Land seines Sitzes weiterbeschäftigen muss (BSG, Urteile vom 10. August 1999 - B 2 U 30/98 R Rn. 24 ff.; vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 1/14 R Rn. 16 und vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 14/12 R Rn. 17; je mwN; vgl. auch BT-Drucks. 7/4122 S. 30).
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 1/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Insoweit reicht es für eine Ausstrahlung aus, wenn sich die für eine Auslandsbeschäftigung vorgesehene Person vor deren Aufnahme im Inland befunden hat und das Beschäftigungsverhältnis nach dem Ende der Entsendung im Inland weitergeführt werden soll (BSG Urteil vom 4.5.1994 - 11 RAr 55/93 - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 10.8.1999 - B 2 U 30/98 R - SozR 3-2400 § 4 Nr. 5 S 8; BSG Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R - SozR 4-2700 § 140 Nr. 1 RdNr 17).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 1/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall im Ausland - Entsendung -

    Die zeitliche Befristung des Auslandseinsatzes setzt voraus, dass nach dem Ende der Entsendung weiterhin Hauptpflichten eines Arbeitsverhältnisses im Inland zu erfüllen sind (BSG vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R - SozR 4-2700 § 140 Nr. 1 RdNr 17; s bereits BSG vom 14.1.1987 - 10 RKg 20/85 - BSGE 61, 123, 125 = SozR 5870 § 1 Nr. 11 S 24; BSG vom 22.6.1989 - 4 REg 4/88 - SozR 7833 § 1 Nr. 6 S 15; BSG vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 - BSGE 71, 227, 234 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 19; BSG vom 8.12.1994 - 2 RU 37/93 - BSGE 75, 232, 234 = SozR 3-6050 Art. 14 Nr. 4 S 11; BSG vom 10.8.1999 - B 2 U 30/98 R - SozR 3-2400 § 4 Nr. 5 S 8) .
  • SG Kassel, 12.05.2015 - S 1 U 9/15
    Der Herstellungsanspruch ist grundsätzlich auf die Vornahmen der Amtshandlung gerichtet, die den möglichen und rechtlich zulässigen Zustand erreicht, der ohne die Pflichtverletzung eingetreten wäre (BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R -, juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).

    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch kann auch aus der Verletzung des § 15 Abs. 2 Halbsatz 2 SGB I folgen, nach dem sich die Auskunftspflicht der Auskunftsstelle auf alle Sach- und Rechtsfragen erstreckt, die für den Auskunftssuchenden von Bedeutung sein könnten und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle im Stande ist (vgl. BSG, 19.12.2013, a.a.O.).

    Es bedarf daher zumindest einer Kontaktaufnahme mit der Behörde (BSG, 19.12.2013, a.a.O.).

    Eine solche Beratung ist erst geboten, wenn der Mitarbeiter eines Leistungsträgers anhand des konkreten Vorgangs Gestaltungsmöglichkeiten erkennen kann, die so offensichtlich zweckmäßig sind, dass ein verständiger Bürger sie mutmaßlich nützen würde (BSG, 19.12.2013, a.a.O.).

  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch kann auch aus der Verletzung des § 15 Abs. 2 Halbsatz 2 SGB I folgen, nach dem sich die Auskunftspflicht der Auskunftsstelle auf alle Sach- und Rechtsfragen erstreckt, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist (stRspr; vgl BSG Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R - SozR 4-2700 § 140 Nr. 1 mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15

    Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame

    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger entweder seine Verpflichtung nach § 13 SGB I zur Aufklärung der Bevölkerung über ihre sozialen Rechte durch unrichtige oder missverständliche Allgemeininformationen (BSG, Urteile vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, SozR 3 1200 § 14 Nr. 12 und vom 23.05.1996, 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Art. 2 § 6 Nr. 15) oder die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber obliegenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Beratung, zur Auskunft und zu Hinweisen nach §§ 14 und 15 sowie 115 Absatz 6 SGB VI nicht verletzt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BSG vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, a.a.O.m.w.N. und vom 25.01.1996, 7 RAr 60/94, SozR 3-3200 § 86a Nr. 2); Voraussetzung ist weiter, dass die verletzte Pflicht dem Sozialleistungsträger gerade gegenüber dem Versicherten oblag, diesem also ein entsprechendes subjektives Recht einräumt, dass die objektiv rechtswidrige Pflichtverletzung zumindest gleichwertig (neben anderen Bedingungen) einen Nachteil des Versicherten bewirkt hat und dass die verletzte Pflicht darauf gerichtet war, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (Schutzzweckzusammenhang); schließlich muss der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können, d.h. die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (BSG, Urteile vom 23.10.2014, B 11 AL 7/14 R, SozR 4 4300 § 125 Nr. 5, Rdn. 35; vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, SozR 4 2400 § 26 Nr. 3, Rdn. 24; vom 19.12.2013, B 2 U 14/12 R, Sozr 4 2700 § 140 Nr. 1, Rdn. 23 und vom 19.12.2013, B 2 U 17/12 R, SozR 4 2700 § 73 Nr. 1, Rdn. 37).
  • BFH, 10.06.2020 - V R 48/19

    Zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht einer Auslandsunfallversicherung

    Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (zur versicherten Tätigkeit s. Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2014, 303).
  • LSG Hessen, 30.08.2022 - L 3 U 211/19

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Der für eine Auslandsbeschäftigung vorgesehene Arbeitnehmer muss sich darüber hinaus vor Aufnahme des Auslandseinsatzes auch im Inland befinden und nach Beendigung der Entsendung ist in diesem Fall erforderlich, dass infolge der Eigenart der Beschäftigung feststeht oder von vornherein vereinbart ist, dass die Beschäftigung bei dem entsendenden Arbeitgeber mit Hauptpflichten im Inland weitergeführt wird (BSG Urteile vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 1/14 R -, Rn. 16; vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 14/12 R; vom 10. August 1999 - B 2 U 30/98 R; vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 37/93; 17. November 1992 - 4 RA 15/91; vom 22. Juni 1989 - 4 REg 4/88 und vom 14. Januar 1987 - 10 RKg 20/85; Beschluss des erkennenden Senats vom 5. Dezember 2011 - L 3 U 174/10 -, juris).

    Haben der Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber weder bei Eingehung des Beschäftigungsverhältnisses noch zum Zeitpunkt der Entsendung Vereinbarungen getroffen, nach denen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis nach dem Ende der Auslandstätigkeit in Deutschland erbracht werden sollten, liegen die Voraussetzungen einer Ausstrahlung nicht vor (BSG Urteil vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 14/12 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2018 - L 14 R 185/17

    Kein Anspruch der Witwe auf Altersrente aus der Versicherung des verstorbenen

    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger entweder seine Verpflichtung nach § 13 SGB I zur Aufklärung der Bevölkerung über ihre sozialen Rechte durch unrichtige oder missverständliche Allgemeininformationen (BSG, Urteile vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, SozR 3 1200 § 14 Nr. 12 und vom 23.05.1996, 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Art. 2 § 6 Nr. 15) oder die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber obliegenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Beratung, zur Auskunft und zu Hinweisen nach §§ 14 und 15 sowie 115 Absatz 6 SGB VI nicht verletzt hätte (BSG, Urteile vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, a.a.O., m.w.N. und vom 25.01.1996, 7 RAr 60/94, SozR 3- 3200 § 86a Nr. 2); Voraussetzung ist weiter, dass die verletzte Pflicht dem Sozialleistungsträger gerade gegenüber dem Versicherten oblag, diesem also ein entsprechendes subjektives Recht einräumt, und dass die objektiv rechtswidrige Pflichtverletzung zumindest gleichwertig (neben anderen Bedingungen) einen Nachteil des Versicherten bewirkt hat und dass die verletzte Pflicht darauf gerichtet war, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (Schutzzweckzusammenhang); schließlich muss der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können, d.h. die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (BSG, Urteile vom 23.10.2014, B 11 AL 7/14 R, SozR 4 4300 § 125 Nr. 5, Rdn. 35; vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, SozR 4 2400 § 26 Nr. 3, Rdn. 24; vom 19.12.2013, B 2 U 14/12 R, Sozr 4 2700 § 140 Nr. 1, Rdn. 23 und vom 19.12.2013, B 2 U 17/12 R, SozR 4 2700 § 73 Nr. 1, Rdn. 37).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2018 - L 4 R 38/17

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Das von der Rechtsprechung des BSG ergänzend zu den gesetzlich geregelten Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs greift - im Sinne eines öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs - ein, wenn ein Sozialleistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegenden Pflicht, insbesondere zur Beratung und Betreuung (vgl. §§ 14, 15 SGB I), nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Folgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (vgl. zB BSG Urt. v. 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R - juris Rn. 35; Urt. v. 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R - juris Rn. 24; Urt. v. 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R - juris Rn. 23; Urt. v. 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R - juris Rn. 37).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - L 4 R 1017/13

    Gewährung einer Regelaltersrente unter Berücksichtigung von Beitragszeiten nach

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2017 - L 4 R 584/16

    Zahlung von Altersrente an einen Rechtsnachfolger

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2021 - L 3 R 486/18

    Anspruch auf Bewilligung einer Altersrente unter Berücksichtigung von Zeiten der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 4 KR 258/15
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 3 R 469/15

    Anspruch auf Vormerkung von Versicherungszeiten in der gesetzlichen

  • SG Kassel, 08.09.2016 - S 10 R 196/15
  • LSG Hamburg, 16.02.2022 - L 2 U 38/20

    Voraussetzungen der Anerkennung einer Berufskrankheit für einen nicht unter

  • LSG Hamburg, 27.06.2018 - L 2 U 7/17
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