Rechtsprechung
BSG, 20.01.2022 - B 11 AL 20/21 BH |
Volltextveröffentlichung
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SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- SG Mainz, 28.07.2016 - S 1 AL 218/15
- LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2021 - L 1 AL 68/16
- BSG, 20.01.2022 - B 11 AL 20/21 BH
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- LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2021 - L 1 AL 68/16
Bestandskraft eines durch angenommenes Anerkenntnis erledigten Klageverfahrens
Auszug aus BSG, 20.01.2022 - B 11 AL 20/21 BH
Das LSG hat die Klage des Klägers, die auf die Wiederaufnahme des jedenfalls durch eine Erledigungserklärung der besonderen Vertreterin des Klägers erledigten Berufungsverfahrens L 1 AL 68/16 gerichtet war, als unzulässig angesehen, weil eine Wiederaufnahme nach § 179 Abs. 1 SGG iVm § 578 Abs. 1 ZPO ein rechtskräftiges Endurteil voraussetze, an dem es hier fehle.Das LSG hat zudem den sinngemäßen Antrag auf Fortführung des Berufungsverfahrens L 1 AL 68/16 abgelehnt, weil dieses (gerichtskostenfreie) Verfahren jedenfalls durch eine einseitige Erledigungserklärung der besonderen Vertreterin des Klägers wirksam beendet worden sei.
- BSG, 28.11.2002 - B 7 AL 26/02 R
Form und des Prozessvergleichs - Wirksamkeit - Klageantrag -Anfechtung - …
Auszug aus BSG, 20.01.2022 - B 11 AL 20/21 BH
Insofern wirft der Rechtsstreit keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung auf, denn es ist in der Rechtsprechung des BSG bereits geklärt, dass nur gerichtliche Endentscheidungen - Urteile, Gerichtsbescheide oder urteilsersetzende Beschlüsse - tauglicher Gegenstand einer Wiederaufnahmeklage sein können (…vgl BSG vom 9.7.1968 - 10 RV 135/66 - SozR Nr. 1 zu § 578 ZPO = juris RdNr 14; BSG vom 28.11.2002 - B 7 AL 26/02 R - juris RdNr 21) .Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass das LSG den Anwendungsbereich von § 179 SGG iVm § 578 Abs. 1 ZPO nicht als eröffnet angesehen hat, weil kein Endurteil ergangen war (…vgl nochmals BSG vom 9.7.1968 - 10 RV 135/66 - SozR Nr. 1 zu § 578 ZPO = juris RdNr 14; BSG vom 28.11.2020 - B 7 AL 26/02 R - juris RdNr 21) .
- BSG, 09.07.1968 - 10 RV 135/66
Zulässigkeit der Restitutionsklage - Abschluß des früheren Verfahrens - Vergleich …
Auszug aus BSG, 20.01.2022 - B 11 AL 20/21 BH
Insofern wirft der Rechtsstreit keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung auf, denn es ist in der Rechtsprechung des BSG bereits geklärt, dass nur gerichtliche Endentscheidungen - Urteile, Gerichtsbescheide oder urteilsersetzende Beschlüsse - tauglicher Gegenstand einer Wiederaufnahmeklage sein können (vgl BSG vom 9.7.1968 - 10 RV 135/66 - SozR Nr. 1 zu § 578 ZPO = juris RdNr 14; BSG vom 28.11.2002 - B 7 AL 26/02 R - juris RdNr 21) .Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass das LSG den Anwendungsbereich von § 179 SGG iVm § 578 Abs. 1 ZPO nicht als eröffnet angesehen hat, weil kein Endurteil ergangen war (vgl nochmals BSG vom 9.7.1968 - 10 RV 135/66 - SozR Nr. 1 zu § 578 ZPO = juris RdNr 14; BSG vom 28.11.2020 - B 7 AL 26/02 R - juris RdNr 21) .
- BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 22/19 B
Leistungen nach dem SGB XII
Auszug aus BSG, 20.01.2022 - B 11 AL 20/21 BH
Selbst wenn feststünde, dass der Kläger zum Zeitpunkt dieser mündlichen Verhandlung prozessunfähig war, muss der Rechtsstreit ausnahmsweise dann nicht mit einem besonderen Vertreter fortgeführt werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabes das Rechtsmittel eines Prozessunfähigen offensichtlich haltlos ist ( BSG vom 11.9.2020 - B 8 SO 5/19 B - juris RdNr 9 mwN; BSG vom 11.9.2020 - B 8 SO 22/19 B - juris RdNr 9 mwN) . - BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 13/20 R
Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision in einem Rechtsstreit um die …
Auszug aus BSG, 20.01.2022 - B 11 AL 20/21 BH
Auch dies wirft keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung auf, weil es um die Würdigung von Prozesserklärungen im Einzelfall geht; die Maßgaben für die Auslegung von Prozesserklärungen sind in der Rechtsprechung des BSG bereits geklärt (vgl etwa BSG vom 17.9.2020 - B 4 AS 13/20 R - SozR 4-1500 § 88 Nr. 3 RdNr 23 mwN) . - BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 5/19 B
Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB XII
Auszug aus BSG, 20.01.2022 - B 11 AL 20/21 BH
Selbst wenn feststünde, dass der Kläger zum Zeitpunkt dieser mündlichen Verhandlung prozessunfähig war, muss der Rechtsstreit ausnahmsweise dann nicht mit einem besonderen Vertreter fortgeführt werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabes das Rechtsmittel eines Prozessunfähigen offensichtlich haltlos ist ( BSG vom 11.9.2020 - B 8 SO 5/19 B - juris RdNr 9 mwN; BSG vom 11.9.2020 - B 8 SO 22/19 B - juris RdNr 9 mwN) . - BSG, 12.03.1981 - 11 RA 52/80
Mündliche Verhandlung - Wirksamkeit einer Klagerücknahme - Beachtung von …
Auszug aus BSG, 20.01.2022 - B 11 AL 20/21 BH
Die Regelungen des § 122 SGG iVm § 160 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 8 , § 162 Abs. 1 ZPO dienen Beweiszwecken, ihre Einhaltung ist aber jedenfalls bei Rücknahme- und Erledigungserklärungen nicht Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl BSG vom 12.3.1981 - 11 RA 52/80 - SozR 1500 § 102 Nr. 4 = juris RdNr 20 f;… Bünnigmann in Anders/Gehle, ZPO , 80. Aufl 2022, § 162 RdNr 11 mwN;… Fritsche in Münchener Kommentar zur ZPO , 6. Aufl 2020, § 159 RdNr 4, § RdNr 4 mwN) .