Rechtsprechung
   BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,2539
BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R (https://dejure.org/2020,2539)
BSG, Entscheidung vom 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R (https://dejure.org/2020,2539)
BSG, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - B 14 AS 4/19 R (https://dejure.org/2020,2539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,2539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Keine Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsanspr�chen nach � 63 SGB X mit Erstattungsforderungen bei wirksamer Abtretung an den Rechtsanwalt; Keine Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach § 63 SGB X mit Erstattungsforderungen bei ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach § 63 SGB X mit Erstattungsforderungen bei wirksamer Abtretung an den Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Pressebericht, 21.02.2020)

    Zur Kostenerstattung nach erfolgreichem Widerspruch: Jobcenter dürfen nicht mehr gegen Rechtsanwälte aufrechnen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    A. M. ./. Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R
    Zugleich rechtfertigen die Gesichtspunkte eines fairen Verfahrens und einer gewissen Waffengleichheit die Hinzuziehung eines sachkundigen Bevollmächtigten (vgl Becker in Hauck/Noftz, SGB X, K § 63 RdNr 50, Stand Februar 2015; zur Inanspruchnahme von Rechtsrat und anwaltlicher Vertretung als geeignete Maßnahme zur Steigerung der Effektivität des Vorverfahrens BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 91) .

    Dessen Einschaltung ist bei einem Widerspruchserfolg nach den Regeln der Kostenerstattung für das Vorverfahren im Ergebnis "kostenlos" (BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .

    Dass für das gerichtliche Verfahren Mechanismen vorgesehen sind, die aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (vgl BVerfG vom 23.6.1999 - 1 BvR 984/89 - NJW 1999, 3186; BVerfG vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 - NZS 2014, 336) den Ausgleich von Aufwendungen finanziell bedürftiger Rechtsschutzsuchender wegen ihrer Vertretung ohne Abschläge gegenüber den Aufwendungen von Bemittelten sichern, ist auch für den Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X zu würdigen (vgl zum Gleichlauf von Rechtsschutzgleichheit und Rechtswahrnehmungsgleichheit BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .

    Der Unbemittelte ist einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt (BVerfG vom 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06 - BVerfGE 122, 39, 49; BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 68/12 R

    Rechtsfolgen der Kenntnis einer Vorausabtretung

    Auszug aus BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R
    Ob und in welchem Umfang Aufwendungen dem Grunde nach zu erstatten sind, richtet sich (ausgenommen § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X) ausschließlich nach dem Erfolg des Widerspruchs (vgl BSG vom 12.6.2013 - B 14 AS 68/12 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 20 RdNr 20 ff) .

    Dieses Ergebnis weicht ohne erkennbare Rechtfertigung vom prozessualen Kostenrecht ab, dem das "Obsiegens- und Unterliegensprinzip" zugrunde liegt (vgl § 197a Abs. 1 letzter Halbsatz SGG iVm § 154 Abs. 1 VwGO; § 135 Abs. 1 FGO; § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO; BSG vom 12.6.2013 - B 14 AS 68/12 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 20 RdNr 19) oder bei dem es maßgeblich zu beachten ist (vgl Gutzler in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 193 RdNr 28 ff) .

  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Aufrechnung - Steuerschuldverhältnis - Verwaltungsakt - Wirksamkeit -

    Auszug aus BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R
    Eine hierfür erforderliche Regelung (§ 31 SGB X) hat der Beklagte erkennbar nicht treffen wollen und stattdessen die Aufrechnung erklärt (vgl BSG vom 24.7.2003 - B 4 RA 60/02 R - SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 RdNr 17; zur Verrechnung BSG vom 31.8.2011 - GS 2/10 - BSGE 109, 81 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 4, RdNr 15; vgl zur Aufrechnungserklärung gegenüber dem Zessionar BGH vom 26.6.2002 - VIII ZR 327/00 - NJW 2002, 2865; Rosch in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, § 406 RdNr 8, Stand 1.12.2016) .

    Hierzu war er grundsätzlich berechtigt (vgl zur Aufrechnung als Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts BSG vom 9.6.1988 - 4 RA 9/88 - BSGE 63, 224, 230 = SozR 1300 § 48 Nr. 47 S 135 mwN; BSG vom 15.12.1994 - 12 RK 69/93 - BSGE 75, 283, 284 ff = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2 S 9 ff; BSG vom 22.7.2004 - B 3 KR 21/03 R - BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2; zur Verrechnung BSG vom 31.8.2011 - GS 2/10 - BSGE 109, 81 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 4; allgemein zum Meinungsstand BSG vom 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R - RdNr 15; vgl auch BVerwG vom 27.10.1982 - 3 C 6/82 - BVerwGE 66, 218, 221; BFH vom 2.4.1987 - VII R 148/83 - BFHE 149, 482, 487) .

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R
    Das gilt erst recht im Zusammenhang mit der vorläufigen Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II (§ 41a SGB II; vgl zur Leistungserbringung im Voraus § 42 Abs. 1 SGB II; zur Untauglichkeit des Erlasses von endgültigen Verwaltungsakten in Fällen, in denen der Sachverhalt nicht endgültig aufgeklärt ist BSG vom 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R - BSGE 112, 221 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 12, RdNr 17 f) , bei deren endgültiger Festsetzung sonst zu würdigende Vertrauensschutzgesichtspunkte (vgl § 45 Abs. 2 SGB X) nicht zu prüfen sind.
  • BVerwG, 01.11.1965 - Gr. Sen. 2.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R
    Die Vorschrift übernimmt weitgehend die Kostenregelung zum verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren in § 80 VwVfG, die bewusst eingeführt worden war, um die zuvor umstrittene und vom Großen Senat des BVerwG abgelehnte Kostenerstattungspflicht bei einem Erfolg des Widerspruchs im isolierten Vorverfahren aufgrund für das gerichtliche Verfahren geltender Kostenerstattungsvorschriften zu ermöglichen (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung zum VwVfG, BT-Drucks 7/910 S 91 mwN; BVerwG vom 1.11.1965 - GrSen 2.65 - BVerwGE 22, 281) .
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 17/19 R

    Keine wirksame Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach §

    Auszug aus BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R
    Diese Funktionen werden vereitelt, wenn bevollmächtigte Anwälte, sei es, dass - wie hier - der Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X an sie abgetreten wurde, der Anspruch gemäß § 9 Satz 2 BerHG auf sie übergegangen ist (vgl BSG vom 20.2.2020 - B 14 AS 3/19 R) oder Widerspruchsführer selbst Inhaber des Anspruchs aus § 63 SGB X bleiben (vgl BSG vom 20.2.2020 - B 14 AS 17/19 R -) , damit rechnen müssen, dass der Rechtsträger, der die Kosten des Vorverfahrens zu erstatten hat, seinerseits mit Forderungen gegenüber Widerspruchsführern wirksam aufrechnen kann.
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R
    Dieser aus verfassungsrechtlichen Gründen beschränkte Zugriff auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (vgl zuletzt BVerfG vom 5.11.2019 - 1 BvL 7/16 - NZS 2020, 13, 16) kann nicht auf Kosten des Anspruchs auf Rechtswahrnehmungsgleichheit umgangen werden.
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 3/19 R

    Ermessensleistung - Allgemeine Leistungsklage - Aufhebung eines Bescheides -

    Auszug aus BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R
    Diese Funktionen werden vereitelt, wenn bevollmächtigte Anwälte, sei es, dass - wie hier - der Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X an sie abgetreten wurde, der Anspruch gemäß § 9 Satz 2 BerHG auf sie übergegangen ist (vgl BSG vom 20.2.2020 - B 14 AS 3/19 R) oder Widerspruchsführer selbst Inhaber des Anspruchs aus § 63 SGB X bleiben (vgl BSG vom 20.2.2020 - B 14 AS 17/19 R -) , damit rechnen müssen, dass der Rechtsträger, der die Kosten des Vorverfahrens zu erstatten hat, seinerseits mit Forderungen gegenüber Widerspruchsführern wirksam aufrechnen kann.
  • BFH, 23.07.1996 - VII B 42/96

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Auszug aus BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R
    Da im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der AO dem Grunde nach nicht um existenzsichernde Leistungen gestritten wird und das Verfahren bis auf die Streitigkeiten über den Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung (vgl § 77 EStG) ohnehin keine Erstattung der Aufwendungen der Beteiligten vorsieht (vgl dazu auch BFH vom 23.7.1996 - VII B 42/96 - BFHE 180, 529) , bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BFH zur Aufrechnung mit Steueransprüchen gegen prozessuale Kostenerstattungsansprüche aus der FGO (vgl dazu zuletzt BFH vom 16.3.2016 - VII B 102/15) .
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Sprungrevision - isolierter

    Auszug aus BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R
    Endet das Vorverfahren zum Nachteil der Widerspruchsführer und haben sie später im Klageverfahren Erfolg, erfasst der gerichtliche Ausspruch zur Kostenerstattung auch das Vorverfahren (vgl BSG vom 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R - SozR 4-1500 § 193 Nr. 6 RdNr 20; BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 25 RdNr 20 ff).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Verzugszinsen - öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag - analoge

  • BFH, 16.03.2016 - VII B 102/15

    Nichtauszahlung einer bewilligten und festgestellten Rente - Formverwaltungsakt -

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Vorverfahren - Erledigung der

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R

    Familienversicherung - Ausschluß - Kind - Stammversicherter - Bescheid -

  • BSG, 18.03.1999 - B 12 KR 8/98 R

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 26/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übertragung bzw Abtretung eines

  • BSG, 09.06.1988 - 4 RA 9/88

    Aufrechnung im sozialgerichtlichen Verfahren - Maßgeblicher Zeitpunkt -

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R

    Rechtsanwaltsvergütung - Geschäftsgebühr - vorgerichtliche Tätigkeit - isoliertes

  • BSG, 27.03.1980 - 10 RV 23/79

    Keine Erstattung der notwendigen Aufwendungen im isolierten Einspruchsverfahren

  • BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 327/00

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 13/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 48/18 R

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

  • BFH, 02.04.1987 - VII R 148/83

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Abtretung eines Anspruchs aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss und Aufrechnung

  • BSG, 03.04.2003 - B 13 RJ 39/02 R

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anfechtungsklage - Wirksamkeit

  • BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 3/19 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Diese Funktionen werden vereitelt, wenn bevollmächtigte Anwälte, sei es, dass - wie hier - der Anspruch wegen § 9 Satz 2 BerHG auf sie übergegangen ist, dass Widerspruchsführer selbst Inhaber des Anspruchs aus § 63 SGB X bleiben (vgl BSG vom 20.2.2020 - B 14 AS 17/19 R) oder dass sie ihren Anspruch an Bevollmächtigte abgetreten haben (vgl BSG vom 20.2.2020 - B 14 AS 4/19 R) , damit rechnen müssen, dass der Rechtsträger, der die Kosten des Vorverfahrens zu erstatten hat, seinerseits mit Forderungen gegenüber Widerspruchsführern wirksam aufrechnen kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2024 - L 13 AS 233/23

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kosten für das Widerspruchsverfahren;

    Dieser kann jedoch an den oder die Prozessbevollmächtigten des Widerspruchsführers abgetreten werden, wobei sich die Voraussetzungen der Abtretung nicht nach § 53 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) , sondern nach den §§ 398 ff. BGB in entsprechender Anwendung richten ( BSG, Urteil vom 20. Februar 2020 - B 14 AS 4/19 R - juris Rn. 13 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2021 - L 2 AS 1854/20

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Sie richten sich nach § 398 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R, Rn. 14 ff. bei juris) und führen dazu, dass der Prozessbevollmächtigte Inhaber des geltend gemachten Zahlungsanspruchs wird und diesen aus eigenem Recht einklagen kann (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R, Rn. 14 ff. bei juris).
  • SG Frankfurt/Main, 07.06.2021 - S 6 R 408/20
    Auch ist eine Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs nicht von vorneherein ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 11 AL 60/18
    Die vom BSG am 20. Februar 2020 getroffenen Entscheidungen im Rahmen der Kostenerstattung nach § 63 SGB X berühren den vorliegenden Rechtsstreit inhaltlich ebenfalls nicht (B 14 AS 17/19 R und B 14 AS 4/19 R zur Frage der Aufrechnung mit Erstattungsforderungen gegen den anerkannten Kostenerstattungsanspruch sowie B 14 AS 3/19 R zur Frage des Übergangs des Kostenerstattungsanspruchs auf den Rechtsanwalt nach § 9 Satz 2 Beratungshilfegesetz), sodass sich auch hieraus für den vorliegenden Fall keine Zulassungsgründe ergeben.
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 17/19 R
    Diese Funktionen werden vereitelt, wenn bevollmächtigte Anwälte, sei es, dass Widerspruchsführer - wie hier - selbst Inhaber des Anspruchs nach § 63 SGB X bleiben, dass sie ihren Anspruch an die Bevollmächtigten abgetreten haben (vgl BSG vom 20.2.2020 - B 14 AS 4/19 R) oder dass der Anspruch wegen § 9 Satz 2 des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen auf Bevollmächtigte übergegangen ist (BerHG; vgl BSG vom 20.2.2020 - B 14 AS 3/19 R) , damit rechnen müssen, dass der Rechtsträger, der die Kosten des Vorverfahrens zu erstatten hat, seinerseits mit Forderungen gegenüber Widerspruchsführern wirksam aufrechnen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht