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   BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 9/19 B   

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https://dejure.org/2020,7501
BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 9/19 B (https://dejure.org/2020,7501)
BSG, Entscheidung vom 20.02.2020 - B 14 AS 9/19 B (https://dejure.org/2020,7501)
BSG, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - B 14 AS 9/19 B (https://dejure.org/2020,7501)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung als unbegründet wegen fehlender Passivlegitimation des Beklagten - Bindung des Gerichts an das klägerische Begehren - Auslegung der Berufungsschrift - Verpflichtung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGG § 123
    Höhere Leistungen unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung als unbegründet wegen fehlender Passivlegitimation des Beklagten - Bindung des Gerichts an das klägerische Begehren - Auslegung der Berufungsschrift - Verpflichtung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 214/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 9/19 B
    Die Klägerin zu 1 hat in ihrer Beschwerdebegründung Tatsachen substantiiert dargetan, die eine Verletzung der gerichtlichen Bindung an das klägerische Begehren (§ 123 SGG; vgl hierzu BSG vom 29.3.2001 - B 7 AL 214/00 B - SozR 3-1500 § 123 Nr. 1) ergeben.
  • BSG, 22.06.2022 - B 1 KR 29/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Ein Verfahrensmangel im Sinne einer Verletzung der gerichtlichen Bindung an das klägerische Begehren (§ 123 SGG) liegt vor, wenn das LSG eine offenbar falsche Beklagtenbezeichnung nicht mittels Rubrumsberichtigung korrigiert (vgl BSG vom 20.2.2020 - B 14 AS 9/19 B - juris RdNr 2) .
  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 50/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Ein Verfahrensmangel im Sinne einer Verletzung der gerichtlichen Bindung an das klägerische Begehren (§ 123 SGG) liegt vor, wenn das LSG eine offenbar falsche Beklagtenbezeichnung nicht mittels Rubrumsberichtigung korrigiert (vgl BSG vom 20.2.2020 - B 14 AS 9/19 B - juris RdNr 2) .
  • BSG, 30.03.2021 - B 14 AS 247/20 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Formulierung einer bestimmten

    Die Klägerin macht als Verfahrensfehler geltend: "Das Landessozialgericht stellt ohne Weiteres allein auf den Wortlaut des Protokolls des Sozialgerichts ab, obgleich die Klägerin gerade die verfahrenswidrigen Umstände des Zustandekommens dieses Protokolls geltend gemacht hat." Damit rügt sie sinngemäß die Verletzung der Bindung an das klägerische Begehren (§ 123 SGG ; vgl BSG vom 20.2.2020 - B 14 AS 9/19 B - RdNr 2) durch das LSG.
  • LSG Thüringen, 23.02.2023 - L 5 SB 305/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensfehler - falsche

    Hier sind beide Alternativen gegeben (zum Verfahrensmangel, wenn das Gericht eine offenbar falsche Beklagtenbezeichnung nicht mittels Rubrumsberichtigung korrigiert: BSG, Urteil vom 20. Februar 2020 - B 14 AS 9/19 B - juris Rdnr. 2).
  • SG Gotha, 16.02.2021 - S 36 SB 2818/20
    Hier sind beide Alternativen gegeben (zum Verfahrensmangel, wenn das Gericht eine offenbar falsche Beklagtenbezeichnung nicht mittels Rubrumsberichtigung korrigiert: BSG, Urteil vom 20. Februar 2020 - B 14 AS 9/19 B - juris Rdnr. 2).
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