Rechtsprechung
BSG, 20.03.2013 - B 5 R 2/12 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- lexetius.com
Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Besitzschutz - persönliche Entgeltpunkte
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 88 Abs 2 S 1 SGB 6, § 46 Abs 2 S 1 SGB 6, § 63 SGB 6, § 64 SGB 6, § 66 Abs 1 Nr 4 SGB 6
Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Malus - Folgerente - Besitzschutz - persönliche Entgeltpunkte - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Ermittlung der Höhe einer großen Witwenrente; Voraussetzungen für einen Ausgleichsantrag wegen des Todes der ausgleichsberechtigten Person gem. § 38 VersAusglG
- rewis.io
Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Malus - Folgerente - Besitzschutz - persönliche Entgeltpunkte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Witwenrente; Antrag auf Ausgleich wegen des Todes der ausgleichberechtigten Person gemäß § 38 VersAusglG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Besitzschutz an persönlichen Entgeltpunkten des Verstorbenen bei nahtlos an dessen Rente anknüpfender Witwenrente
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 06.01.2012 - S 7 KN 334/11
- BSG, 20.03.2013 - B 5 R 2/12 R
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 1574
Wird zitiert von ... (27)
- BSG, 20.01.2021 - B 13 R 5/20 R
Berücksichtigung eines versorgungsausgleichsbedingten Abschlags bei der …
Selbst nach Durchführung eines solchen Rückausgleichs bleibt die Übertragung von Rentenanwartschaften und der damit verbundene Abschlag im Versicherungskonto des Ausgleichspflichtigen bestehen (…BSG Urteil vom 20.9.1988 - 5/4a RJ 45/87 - BSGE 64, 75 = SozR 5795 § 4 Nr. 6 - juris RdNr 19 ff; BSG Urteil vom 22.11.1988 - 5/4a RJ 65/87 - juris RdNr 15;… BSG Urteil vom 8.11.1989 - 1 RA 61/87 - SozR 5795 § 4 Nr. 9; BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 2 RdNr 15;… BSG Urteil vom 24.4.2014 - B 13 R 25/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 3 RdNr 13) .Es wird lediglich die aus dem versorgungsausgleichsbedingten Abschlag an Entgeltpunkten resultierende Rentenkürzung in Bezug auf einen bestimmten Rentenanspruch ausgesetzt (BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 2 RdNr 15) , um die Auswirkungen des durchgeführten Versorgungsausgleichs zu mildern (…vgl BSG Urteil vom 20.9.1988 - 5/4a RJ 45/87 - BSGE 64, 75 = SozR 5795 § 4 Nr. 6 - juris RdNr 20) .
Das galt im Übrigen bereits für Anträge nach § 4 Abs. 1, 2 iVm § 9 Abs. 2 Satz 1 VAHRG (vgl BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 2 RdNr 16) .
Aus diesem ergeben sich jedoch selbst nach einem durchgeführten Rückausgleich nur die durch den Versorgungsausgleich gekürzten Entgeltpunkte (BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 2 RdNr 16;… BSG Urteil vom 24.4.2014 - B 13 R 25/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 3 RdNr 17) .
Nach der Neuregelung des Versorgungsausgleichsrechts durch das VAStrRefG steht den Hinterbliebenen ein (Antrags-) Recht auf Rückausgleich nicht mehr zu (BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 2 RdNr 16;… BSG Urteil vom 24.4.2014 - B 13 R 25/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 3 RdNr 15 ff) .
Vielmehr erstreckt sich der Besitz- bzw Bestandsschutz auf die persönlichen Entgeltpunkte des verstorbenen Versicherten in ihrer Gesamtheit (BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 2 RdNr 17 ff;… BSG Urteil vom 24.4.2014 - B 13 R 25/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 3 RdNr 19 ff) ; war bei Festsetzung der Versichertenrente ein Rückausgleich durchzuführen, bezieht sich der Besitzschutz auf die persönlichen Entgeltpunkte, die dem Versicherten ohne Durchführung des Versorgungsausgleichs zugestanden hätten.
Einem Hinterbliebenen kommt unter diesen Voraussetzungen mittelbar zugute, dass der verstorbene Versicherte bei Rentenantragstellung erreicht hatte, dass bei seiner eigenen Rente trotz des zu seinen Lasten durchgeführten Versorgungsausgleichs und entgegen der Grundregel des § 76 Abs. 1 und 3, § 66 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI sich der versorgungsausgleichsbedingte Abschlag an Entgeltpunkten nicht mehr auswirkte (vgl BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 2 RdNr 17;… BSG Urteil vom 24.4.2014 - B 13 R 25/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 3 RdNr 22) .
Damit sichert die Vorschrift das bisherige Rentenniveau, wahrt den erworbenen Lebensstandard des Versicherten sowie seiner Hinterbliebenen und schützt ihr Vertrauen auf den Fortbestand der existenzsichernden Rentenleistungen in bisheriger Höhe (BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 2 RdNr 18) .
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 207/21 Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinen Urteilen vom 20.3.2013 (B 5 R 2/12 R) und vom 24.4.2014 (B 13 R 25/12 R) festgestellt, dass die Vorschrift einen Besitz- bzw. Bestandsschutz für im Anschluss an andere Renten gezahlte Hinterbliebenenrenten gewähre.
Grund hierfür ist, dass es sich bei dem Recht von Witwen, Witwer und Waisen auf Gewährung von Leistungen nach dem verstorbenen Versicherten nicht um einen kraft Rechtsnachfolge übergegangenen, sondern um einen originären eigenen Anspruch handelt (vgl. z.B. BSG Urt. v. 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - juris Rn. 16 m.w.N.).
Vielmehr hat eine Durchführung bzw. Änderung des Versorgungsausgleichs regelmäßig bereits deshalb (mittelbaren) Einfluss auf die (spätere) Rente der Hinterbliebenen, weil gemäß §§ 76, 66 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI Zuschläge oder Abschläge aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich die Summe der persönlichen Entgeltpunkte des versicherten Ehegatten beeinflussen (vgl. auch BSG Urt. v. 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - juris Rn. 14).
Eine Befugnis zur Aufteilung in besitzgeschützte und nicht besitzgeschützte Anteile sieht das Gesetz weder in § 88 SGB VI noch an anderer Stelle vor (…vgl. BSG Urt. v. Urt. v. 20.1.2021 - B 13 R 5/20 R - juris Rn. 28; Urt. v. 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - juris Rn. 18;… Urt. v. 24.4.2014 - B 13 R 25/12 R - juris Rn. 23).
Damit sichert das Gesetz das bisherige Rentenniveau, wahrt den erworbenen Lebensstandard des Versicherten und seiner Hinterbliebenen und schützt ihr Vertrauen auf den Fortbestand der existenzsichernden Rentenleistungen in bisheriger Höhe (…vgl. BSG Urt. v. 20.1.2021 - B 13 R 5/20 R - juris Rn. 43; Urt. v. 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - juris Rn. 18).
Auch im Rahmen der Umgestaltung des Rechts des Versorgungsausgleichs durch das VAStrRefG ist die Regelung des § 88 Abs. 2 Abs. 1 SGB VI und die damit verfolgte Zielsetzung unangetastet geblieben (vgl. BSG Urt. v. 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - juris Rn. 18).
Ausdrücklich hat bereits das BSG - nach Aufhebung des Rentnerprivilegs - darauf hingewiesen, dass ein zeitlich oder inhaltlich vorrangiges Bundesgesetz, dass den vertrauensschützenden Regelungsgehalt des § 88 Abs. 2 S. 1 SGB VI zu Lasten der Hinterbliebenen modifiziert, nicht existiert (vgl. BSG Urt. v. 20.3.2014 - B 5 R 2/12 R - juris Rn. 18;… Urt. v. 24.4.2014 - B 13 R 25/12 R - juris Rn. 23;… Urt. v. 20.1.2021 - B 13 R 5/20 R - juris Rn. 28).
Die Regelung des § 88 Abs. 2 Abs. 1 SGB VI und die damit verfolgte Zielsetzung ist - wie bereits dargelegt - auch im Rahmen der Umgestaltung des Rechts des Versorgungsausgleichs durch das VAStrRefG unangetastet geblieben (vgl. BSG Urt. v. 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - juris Rn. 18).
(d) Soweit das SG auf eine mögliche Doppelbelastung der Versichertengemeinschaft hingewiesen hat, wenn der geschiedene Ehegatte der EF seine Rentenanwartschaften aufgrund der Totalrevision "zurückerhält" und gleichzeitig die Hinterbliebenenrente des Klägers wegen Besitzschutzes aus ebendiesen Rentenanwartschaften berechnet wird, lässt sich mit dieser wirtschaftlichen Überlegung keine teleologische Reduktion des weit formulierten § 88 Abs. 2 S. 1 SGB VI rechtfertigen (vgl. BSG Urt. v. 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - juris Rn. 19).
Die Kostenneutralität des Versorgungsausgleichs ist kein übergesetzliches Strukturprinzip mit Verfassungsrang, hinter dem die Belange der Hinterbliebenen zurücktreten müssten (…BSG Urt. v. 24.4.2014 - B 13 R 25/12 R - juris Rn. 25 f.; Urt. v. 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - juris Rn. 20).
- BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R
Elterngeldrecht - Aufhebung der Adoptionspflege im ersten Bezugsmonat - …
Die Grundnorm des § 4 Abs. 4 BEEG ist hiernach durch die jüngere Regelung zur Mindestbezugszeit nicht "überholt" (vgl zum Grundsatz des Vorrangs des jüngeren Gesetzes BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 2 RdNr 18;… BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 25) .
- VG Würzburg, 14.06.2016 - W 1 K 15.871
Kein eigenes Antragsrecht auf Anpassung der Versorgungsbezüge durch Witwe und …
Soweit der verstorbene Beamte zu Lebzeiten den Rückausgleich erfolgreich beantragt hatte, konnte sich dieser Antrag und der daraufhin erfolgte Rückausgleich nur auf sein eigenes Ruhegehalt, nicht jedoch auf die künftige Hinterbliebenenversorgung seiner Angehörigen beziehen (BSG, U.v. 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R).Diese Tatbestandsvoraussetzungen sind für Sterbefälle nach dem 31.8.2009 aber von vornherein nicht erfüllt, weil Hinterbliebene den Rückausgleich erst wirksam beantragen können, wenn ihre Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung durch den Tod des Beamten zum Vollrecht gegenüber dem Versorgungsträger erstarkt ist (vgl. BSG, U.v. 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - juris).
Auch kann § 88 Abs. 2 Satz 1 SGB VI für den vorliegenden Fall nicht fruchtbar gemacht werden, wonach dann, wenn der verstorbene Versicherte eine Rente aus eigener Versicherung bezogen hat und spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente eine Hinterbliebenenrente beginnt, letzterer mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte des verstorbenen Versicherten zugrunde gelegt werden (vgl. hierzu BSG, U.v. 24.4.2014 - B 13 R 25/13 - juris; BSG, U.v. 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R-juris).
- BSG, 24.04.2014 - B 13 R 25/12 R
Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Malus - Folgerente - Besitzschutz …
Persönliche Entgeltpunkte, die zuletzt der Rente des verstorbenen Versicherten zugrunde lagen, dürfen für eine nachfolgende Hinterbliebenenrente auch insoweit nicht in Anteile mit bzw ohne Besitzschutz aufgespalten werden, als sie auf einem sog "Rückausgleich" aufgrund der Regelungen des Versorgungsausgleichsgesetzes beruhen (Anschluss an BSG vom 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R = SozR 4-2600 § 88 Nr. 2).Der Senat schließt sich für Fallkonstellationen wie die der Klägerin der Rechtsprechung des 5. Senats des Bundessozialgerichts (Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - SozR 4-2600 § 88 Nr. 2) an.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2014 - L 18 KN 57/13 Mit dem so begrenzten Klageantrag greift die Klägerin im Wege der Anfechtungsklage den (wertfeststellenden) Verwaltungsakt über die Rentenhöhe an, begehrt mit der Verpflichtungsklage die Festsetzung eines höheren Rentenwerts unter Berücksichtigung der pEP aus dem Bescheid des Versicherten zur Rente wegen voller Erwerbsminderung und mit der Leistungsklage - im Wege der objektiven Klagehäufung - die Zahlung eines höheren monatlichen Rentenbetrags, § 54 Abs. 1 u 4 SGG iVm § 56 SGG (BSG, Urteil vom 20.3.2013, Az B 5 R 2/12 R).
Eine den Regelungsgehalt (und damit den Normbefehl) des § 88 Abs. 2 S 1 SGB VI vorliegend nach allgemeinen (Kollisions-)Rechtsgrundsätzen als lex superior, lex specialis oder lex posterior verdrängende (Sonder-)Vorschrift existiert nicht (vgl zu einer anderen Konstellation: BSG, Urteil vom 20.3.2013, Az B 5 R 2/12 R Rdnr 18; Senatsurteil vom 14.2.2012, Az L 18 R 684/11, Rdnr 27).
Sie sollten an der Dynamisierung der Rente nach § 65 SGB VI teilnehmen (vgl Begründung zum Gesetzentwurf für das RRG 1992, BT-Drucks 11/4124, 173; BSG, Urteil vom 20.3.2013, Az B 5 R 2/12 R Rdnr 18; Gürtner in: KassKomm, SGB VI, Stand 2013,§ 88 Rdnr 2;… Kreikebohm in: Kreikebohm, SGB VI, 4. Aufl 2013, § 88 Rdnr 2).
Aus Vertrauensschutzgesichtspunkten und um den Lebensstandard von Hinterbliebenen auf dem bisherigen Niveau zu sichern, nimmt der Gesetzgeber sogar (Mehr-)Belastungen der Solidargemeinschaft bewusst in Kauf (BSG, Urteil vom 20.3.2013, Az B 5 R 2/12 R Rdnr 18;… Jensch in: jurisPK-SGB VI, 2. Aufl 2013, § 88 Rdnr 15.1).
- VG Sigmaringen, 24.02.2021 - 8 K 5169/19
Kürzung der Hinterbliebenenversorgung
Der Abschlag aus dem früheren Versorgungsausgleich ist daher bei der Summenbildung der Jahresleistungszahlen als (negativer) Summand und damit bei der Wertfestsetzung von Hinterbliebenenrenten grundsätzlich wieder zu berücksichtigen (so auch BSG Urteil vom 20. März 2013, Az. B 5 R 2/12 R, juris Rn. 16 für die Rechtslage in der gesetzlichen Rentenversicherung).Des Weiteren geht auch das Bundessozialgericht (BSG) davon aus, dass den Regelungen des Versorgungsausgleichsgesetzes nicht entnommen werden kann, dass das durch den ausgleichspflichtigen Ehepartner wahrgenommene Antragsrecht zugunsten der Hinterbliebenen weiter wirkt (vgl. BSG, Urteil vom 24. April 2014, Az. B 13 R 25/12 R, juris Rn.16, 20; BSG, Urteil vom 20. März 2013, Az. B 5 R 2/12 R, juris Rn. 16).
Es lässt sich von der Überlegung leiten, dass sich der Anpassungsantrag des Ausgleichsverpflichteten nur auf seine eigenen Versichertenleistungen, nicht aber auf künftige Hinterbliebenenleistungen seiner Angehörigen bezieht, und führt aus, ein Antragsteller könne - schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen - immer nur in eigener Sache die Durchsetzung oder Wahrung individueller Rechte verfolgen (vgl. BSG…, Urteil vom 24. April 2014, Az. B 13 R 25/12 R, Rn. 20; BSG Urteil vom 20. März 2013, Az. B 5 R 2/12 R, juris Rn. 16;… Kopp/ Ramsauer, VwVfG, 20. Auflage 2019, § 22 Rn. 68).
Auch wenn sich das Recht auf Hinterbliebenenrente aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Rentenversicherungsträger ableite, gehe es keinesfalls kraft Rechtsnachfolge über, sondern vermittle dem Hinterbliebenen ein eigenständiges Recht auf entsprechende Leistungen (BSG Urteil vom 20. März 2013, Az. B 5 R 2/12 R, juris Rn. 16).
Die Vorschrift des § 88 Abs. 2 SGB VI vermittelt einen Besitz- bzw. Bestandsschutz (BSG…, Urteil vom 24. April 2014, Az. B 13 R 25/12 R, juris Rn. 21; BSG Urteil vom 20. März 2013, Az. B 5 R 2/12 R, juris Rn. 17).
- VGH Bayern, 18.07.2017 - 3 BV 16.590
Landesbeamtenrecht; Versorgung; Versorgungsurheber; Witwengeld; …
Es lässt sich von der Überlegung leiten, dass sich der Anpassungsantrag des Ausgleichsverpflichteten nur auf seinen eigenen Versicherten-, nicht aber auf künftige Hinterbliebenenleistungen seiner Angehörigen bezieht und führt aus, ein Antragsteller könne - schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen - immer nur in eigener Sache die Durchsetzung oder Wahrung individueller Rechte verfolgen (vgl. U.v. 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - juris Rn. 16).4.3 Im Rahmen des Sozialversicherungsrechts besteht bei der hier vorliegenden Sachverhaltskonstellation bei Hinterbliebenenrenten, die sich an eine andere Rente anschließen (sog. Folgerente), gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SGB VI ein Besitz- und Bestandsschutz (…vgl. BSG, U.v. 24.4.2014 a.a.O. Rn.19; U.v. 20.3.2013 a.a.O. Rn.17; kritisch: Rehbein, jurisPR-FamR 25/2013 Anm. 5 unter Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber bei den Hinterbliebenen mit der Regelung des § 38 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG einen Besitzschutz gerade nicht mehr für notwendig erachtet hat).
- LSG Hamburg, 19.02.2020 - L 2 R 20/19
Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Malus - Wirkung des durch den …
Hinterbliebenen des Ausgleichspflichtigen stehe - anders als nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden § 9 Abs. 2 Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) - keine Antragsberechtigung mehr zu (Hinweis auf BSG, Urteile vom 20. März 2013 - B 5 R 2/12 R und vom 24. April 2014 - B 13 R 25/12 R).Nach dem VersAusglG richte sich das Recht, die Anpassung wegen Todes der ausgleichberechtigten Person zu beantragen (§ 37 VersAusglG) allein nach § 38 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG (Hinweis auf BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 5 R 2/12 R), wonach eine Antragsberechtigung der Klägerin nicht vorliege.
Im Rahmen des Sozialversicherungsrechts besteht nur bei Hinterbliebenenrenten, die sich an eine andere Rente anschließen, gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SGB VI ein Besitz- und Bestandsschutz (vgl. BSG…, Urteil vom 24. April 2014 - B 13 R 25/12 R, a.a.O. Rn.19; und vom 20. März 2013 - B 5 R 2/12 R SozR 4, 2600 § 88 Nr. 2; kritisch: Rehbein, jurisPR-FamR 25/2013 Anm. 5 unter Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber bei den Hinterbliebenen mit der Regelung des § 38 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG einen Besitzschutz gerade nicht mehr für notwendig erachtet habe).
- VGH Bayern, 18.07.2017 - B 5 R 2/12
Kürzung des Witwengeldes wegen Versorgungsausgleichs
Das Witwengeld unterliegt auch dann einer Kürzung wegen Versorgungsausgleichs, wenn der ausgleichsverpflichtete Ehemann selbst wegen Todes der ausgleichsberechtigten Person ungekürzte Ruhestandsbezüge erhalten hat (im Anschluss an BSG, U.v. 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - juris; U.v. 24.4.2014 - B 13 R 25/12 R - juris).Es lässt sich von der Überlegung leiten, dass sich der Anpassungsantrag des Ausgleichsverpflichteten nur auf seinen eigenen Versicherten-, nicht aber auf künftige Hinterbliebenenleistungen seiner Angehörigen bezieht und führt aus, ein Antragsteller könne - schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen - immer nur in eigener Sache die Durchsetzung oder Wahrung individueller Rechte verfolgen (vgl. U.v. 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - juris Rn. 16).
4.3 Im Rahmen des Sozialversicherungsrechts besteht bei der hier vorliegenden Sachverhaltskonstellation bei Hinterbliebenenrenten, die sich an eine andere Rente anschließen (sog. Folgerente), gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SGB VI ein Besitz- und Bestandsschutz (…vgl. BSG, U.v. 24.4.2014 a.a.O. Rn.19; U.v. 20.3.2013 a.a.O. Rn.17; kritisch: Rehbein, jurisPR-FamR 25/2013 Anm. 5 unter Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber bei den Hinterbliebenen mit der Regelung des § 38 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG einen Besitzschutz gerade nicht mehr für notwendig erachtet hat).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2021 - L 18 R 435/20
Berücksichtigung persönlicher Entgeltpunkte bei der Bewilligung einer …
- VG Saarlouis, 19.05.2017 - 2 K 26/16
Kürzung des Witwengeldes wegen Versorgungsausgleichs
- VG Regensburg, 17.02.2016 - RO 1 K 15.1306
Versorgungsansprüche der Ehegatten - Wittwengeld
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2021 - L 16 R 796/18
Neufeststellung einer Witwenrente nach Feststellung eines Rückausgleichs von im …
- SG Düsseldorf, 27.08.2014 - S 46 R 54/14
Beanspruchung einer höheren Altersrente unter Aussetzung der Kürzung der Rente …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2018 - L 8 R 669/15
Anspruch auf Regelaltersrente
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2013 - L 18 KN 160/12
- VG Ansbach, 30.11.2016 - AN 11 K 16.01380
Kürzung des Versorgungsausgleichs
- VG München, 12.11.2018 - M 21 K 16.5754
Kürzung einer Hinterbliebenenversorgung
- BSG, 15.05.2014 - B 5 R 314/13 B
- BSG, 31.03.2022 - B 5 R 336/21 B
Anspruch auf Regelaltersrente; Grundsatzrüge im …
- BSG, 11.01.2021 - B 13 R 269/19 B
Anspruch einer Sonderrechtsnachfolgerin auf höhere Rente
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2015 - L 12 R 127/14
- LSG Baden-Württemberg, 16.10.2014 - L 13 R 1013/14
- BSG, 20.03.2014 - B 13 R 13/14 B
- LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 R 1632/12
- LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 R 411/20