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   BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 27/12 R   

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https://dejure.org/2013,17034
BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 27/12 R (https://dejure.org/2013,17034)
BSG, Entscheidung vom 20.03.2013 - B 5 RS 27/12 R (https://dejure.org/2013,17034)
BSG, Entscheidung vom 20. März 2013 - B 5 RS 27/12 R (https://dejure.org/2013,17034)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 AAÜG, § 6 AAÜG, §§ 6 ff AAÜG, § 8 Abs 2 AAÜG, § 8 Abs 3 S 1 AAÜG
    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - betriebliche Voraussetzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz der ehemaligen DDR für einen Ingenieur eines Schweißtechnischen Zentrums

  • rewis.io

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - betriebliche Voraussetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz der ehemaligen DDR; Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen durch die Handwerkskammer des Bezirks Frankfurt/Oder

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz der ehemaligen DDR; Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen durch die Handwerkskammer des Bezirks Frankfurt/Oder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 27/12 R
    Allerdings hat der Versorgungsträger diese Daten nur festzustellen, wenn das AAÜG anwendbar ist (BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 S 10 und Nr. 6 S 37) .

    Zu seinen Gunsten begründet auch nicht ausnahmsweise § 1 Abs. 1 S 2 AAÜG eine (gesetzlich) fingierte Anwartschaft ab dem 1.8.1991, weil der Kläger in der DDR nie konkret in ein Versorgungssystem einbezogen worden war und diese Rechtsposition deshalb später auch nicht wieder verlieren konnte (vgl dazu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 S 15 und Nr. 3 S 20 f, SozR 4-8570 § 1 Nr. 4 RdNr 8 f) .

    Abzustellen ist hierbei nach ständiger Rechtsprechung des BSG gemäß den Vorgaben des Einigungsvertrags (EinigVtr) auf die tatsächlichen Gegebenheiten am 30.6.1990 (vgl ua: BSG Urteile vom 9. und 10.4.2002 - SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 bis 8) .

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 27/12 R
    Dagegen umschreibt "Anwartschaft" entsprechend dem bundesdeutschen Rechtsverständnis eine Rechtsposition unterhalb der Vollrechtsebene, in der alle Voraussetzungen für den Anspruchserwerb bis auf den Eintritt des Versicherungs- bzw Leistungsfalls (Versorgungsfall) erfüllt sind (BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S 38 und Nr. 7 S 54) .

    Ob nach dem am 1.8.1991 geltenden Bundesrecht aufgrund der am Stichtag 30.6.1990 gegebenen tatsächlichen Umstände ein fiktiver bundesrechtlicher "Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage" - eine fingierte Versorgungsanwartschaft - besteht, hängt im Bereich der AVItech gemäß § 1 VO-AVItech und der dazu ergangenen 2. DB von folgenden drei Voraussetzungen ab (vgl BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S 40 f; SozR 4-8570 § 1 Nr. 9 RdNr 23) , die kumulativ vorliegen müssen,.

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 27/12 R
    Diese Mitteilung hat folgende Daten zu enthalten (vgl BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S 38 f) : Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem, das hieraus tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, die Arbeitsausfalltage sowie - jedenfalls bis zum Inkrafttreten des 2. AAÜG-ÄndG am 3.8.2001 (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R - SozR 4-8570 § 7 Nr. 3 RdNr 26 f) - alle Tatumstände, die erforderlich sind, um eine besondere Beitragsbemessungsgrenze anzuwenden (§§ 6, 7 AAÜG) .
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 27/12 R
    Ob die betriebliche Voraussetzung iS der VO-AVItech iVm der 2. DB rechtlich erfüllt ist, bestimmt sich danach, wer am maßgeblichen Stichtag Arbeitgeber im rechtlichen Sinne war (BSG Urteil vom 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R - SozR 4-8570 § 1 Nr. 2 RdNr 31) und welchen Zweck dessen Betrieb tatsächlich verfolgte (vgl zum Ganzen BSG Urteil vom 15.6.2010 - B 5 RS 10/09 R - BSGE 106, 160 = SozR 4-8570 § 1 Nr. 17, RdNr 32) .
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 4/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 27/12 R
    Zu seinen Gunsten begründet auch nicht ausnahmsweise § 1 Abs. 1 S 2 AAÜG eine (gesetzlich) fingierte Anwartschaft ab dem 1.8.1991, weil der Kläger in der DDR nie konkret in ein Versorgungssystem einbezogen worden war und diese Rechtsposition deshalb später auch nicht wieder verlieren konnte (vgl dazu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 S 15 und Nr. 3 S 20 f, SozR 4-8570 § 1 Nr. 4 RdNr 8 f) .
  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 29/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 27/12 R
    Ob nach dem am 1.8.1991 geltenden Bundesrecht aufgrund der am Stichtag 30.6.1990 gegebenen tatsächlichen Umstände ein fiktiver bundesrechtlicher "Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage" - eine fingierte Versorgungsanwartschaft - besteht, hängt im Bereich der AVItech gemäß § 1 VO-AVItech und der dazu ergangenen 2. DB von folgenden drei Voraussetzungen ab (vgl BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S 40 f; SozR 4-8570 § 1 Nr. 9 RdNr 23) , die kumulativ vorliegen müssen,.
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 41/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 27/12 R
    Art. 3 Abs. 1 und 3 GG gebietet nicht, von jenen zu Bundesrecht gewordenen Regelungen der Versorgungssysteme sowie von den historischen Fakten, aus denen sich etwa Ungleichheiten ergeben, abzusehen und sie "rückwirkend" zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen (BSG Urteil vom 7.9.2006 - B 4 RA 41/05 R - SozR 4-8570 § 1 Nr. 11 RdNr 15).
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 10/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 27/12 R
    Ob die betriebliche Voraussetzung iS der VO-AVItech iVm der 2. DB rechtlich erfüllt ist, bestimmt sich danach, wer am maßgeblichen Stichtag Arbeitgeber im rechtlichen Sinne war (BSG Urteil vom 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R - SozR 4-8570 § 1 Nr. 2 RdNr 31) und welchen Zweck dessen Betrieb tatsächlich verfolgte (vgl zum Ganzen BSG Urteil vom 15.6.2010 - B 5 RS 10/09 R - BSGE 106, 160 = SozR 4-8570 § 1 Nr. 17, RdNr 32) .
  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 27/12 R
    Diese Mitteilung hat folgende Daten zu enthalten (vgl BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S 38 f) : Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem, das hieraus tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, die Arbeitsausfalltage sowie - jedenfalls bis zum Inkrafttreten des 2. AAÜG-ÄndG am 3.8.2001 (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R - SozR 4-8570 § 7 Nr. 3 RdNr 26 f) - alle Tatumstände, die erforderlich sind, um eine besondere Beitragsbemessungsgrenze anzuwenden (§§ 6, 7 AAÜG) .
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 27/12 R
    Diese verfassungsrechtliche Wertung des BSG hat das BVerfG bestätigt (Beschluss vom 4.8.2004 - 1 BvR 1557/01 - SozR 4-8570 § 5 Nr. 4 RdNr 15 f; Beschluss vom 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04 - SozR 4-8560 § 22 Nr. 1 RdNr 38 ff).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

  • BSG, 14.03.2019 - B 5 RS 1/18 R

    Antragstellung als Voraussetzung für die Einbeziehung in eine freiwillige

    Soweit die Regelungen der Versorgungssysteme einen Verlust der Anwartschaften bei einem Ausscheiden aus dem Versorgungssystem vor dem Leistungsfall vorsahen, gilt dieser Verlust als nicht eingetreten (S 2) , so dass das AAÜG auch in diesen Fällen Geltung beansprucht (BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 RS 27/12 R - Juris RdNr 11) .
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2015 - L 4 R 2666/13

    Fehlen einer handschriftlichen Unterzeichnung in einem Widerspruchsbescheid -

    aa) Der Kläger hat schon deshalb keinen Anspruch auf Versorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG erworben, weil bei ihm bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. August 1991 kein Versorgungsfall (Alter, Invalidität) eingetreten war (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 5 RS 27/12 R - in juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 10/09 R - in juris, Rn. 12).

    Ob nach dem am 1. August 1991 geltenden Bundesrecht aufgrund der am Stichtag 30. Juni 1990 gegebenen tatsächlichen Umstände ein fiktiver bundesrechtlicher "Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage" - eine fingierte Versorgungsanwartschaft - besteht, hängt von drei Voraussetzungen ab, die kumulativ vorliegen müssen (siehe zuletzt BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 5 RS 27/12 R - in juris, Rn. 14), nämlich erstens von der Berechtigung, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen (persönliche Voraussetzung), zweitens von der Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit (sachliche Voraussetzung) und zwar drittens in einer volkseigenen Betriebsstätte der Industrie oder des Bauwesens (betriebliche Voraussetzung).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 RS 1/13

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG müssen diese Voraussetzungen am 30. Juni 1990 kumulativ vorliegen (vgl. nunmehr BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 5 RS 27/12 R -, zitiert nach juris, Rdnr. 14).

    Denn die Aufzählung in dieser Vorschrift ist abschließend und einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich (BSG, Urteil vom 20. März 2013, a.a.O., Rdnr. 18).

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