Rechtsprechung
BSG, 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Bundessozialgericht
Krankenversicherung - Angemessenheit der Vergütung eines Kassenvorstands - Entscheidung der Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen - keine notwendige Beiladung des Vorstandsvorsitzenden - Gleichbehandlung der Krankenkassen innerhalb der Vergleichsgruppen
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Kontrolle von Vorstandsvergütungen in einem Vorstandsdienstvertrag nach pflichtgemäßem Ermessen; Berücksichtigung aller Vergütungsbestandteile beim Vergleich mit dem Durchschnitt der Vorstandsvergütungen ...
- rewis.io
Krankenversicherung - Angemessenheit der Vergütung eines Kassenvorstands - Entscheidung der Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen - keine notwendige Beiladung des Vorstandsvorsitzenden - Gleichbehandlung der Krankenkassen innerhalb der Vergleichsgruppen
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IV § 35a Abs. 6a S. 1
Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Kontrolle von Vorstandsvergütungen in einem Vorstandsdienstvertrag nach pflichtgemäßem Ermessen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen festlegen
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Krankenversicherung
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Aufsichtsbehörde darf Kriterien für Vergütung von Krankenkassenvorständen festlegen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen festlegen
- arbrb.de (Kurzinformation)
Kontrolle von Vorstandsvergütungen
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 71 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Angemessenheit der Vergütung eines Krankenkassenvorstands
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
BKK Mobil Oil ./. Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrecht
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Festlegung von Obergrenzen für die Vergütung von Krankenkassenvorständen durch die Aufsichtsbehörde?
Sonstiges
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Vorstandsvergütung - Anmerkung zum Urteil des BSG vom 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R" von Dr. Armin Knospe, original erschienen in: SGb 2019, 104 - 113.
Verfahrensgang
- LSG Bayern, 21.03.2017 - L 5 KR 334/15
- BSG, 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R
Wird zitiert von ... (11)
- BSG, 18.05.2021 - B 1 A 2/20 R
Zahlungen der Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung …
Ausfluss dessen sind unter anderem die grundsätzliche Beschränkung der Aufsicht über die Sozialversicherungsträger auf eine Rechtsaufsicht (§ 87 Abs. 1 SGB IV) und der Grundsatz der maßvollen Ausübung der Rechtsaufsicht (…vgl Axer, aaO;… zum Grundsatz der maßvollen Aufsicht vgl BSG vom 26.8.1983 - 8 RK 29/82 - BSGE 55, 277, 280 = SozR 2100 § 69 Nr. 3 S 4, juris RdNr 17;… BSG vom 11.8.1992 - 1 RR 7/91 - BSGE 71, 108, 110 = SozR 3-2400 § 69 Nr. 1 S 3, juris RdNr 12 f; BSG vom 20.3.2018 - B 1 A 1/17 R - BSGE 125, 207 = SozR 4-2400 § 35a Nr. 5, RdNr 16) . - LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - L 7 KA 38/17
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Vertragsbestimmung zur Vergütung von Vorständen …
Das BSG habe in der Entscheidung vom 20. März 2018 (B 1 A 1/17 R) entschieden, dass die Aufsichtsbehörden für eine gleichartige Ermessensausübung die Ermessenskriterien in allgemeinen Verwaltungsvorschriften festzulegen hätten.Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage oder als Aufsichtsklage statthaft (§ 54 Abs. 1 S 1 oder § 54 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz - SGG, offengelassen vom BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 1 A 1/17 R).
Die Zustimmung ist eine durch Verwaltungsrichtlinien begrenzte Ermessensentscheidung der Aufsichtsbehörde, dagegen keine gebundene Entscheidung (BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 1 A 1/17 R, Rn. 19/20).
Die inhaltlich-verfahrensmäßige Ausgestaltung entspricht gerade den allgemeinen Grundsätzen von öffentlich-rechtlichen Koppelungsvorschriften und ist verfassungsrechtlich unbedenklich (näher BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 1 A 1/17 R -, BSGE (vorgesehen), Rn. 15).
Anderes kann gelten, wenn die Verwaltungsvorschriften sich selbst Rückwirkung beimessen (a.A. für § 35a SGB IV BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 1 A 1/17 R -, BSGE (vorgesehen), Rn. 14).
Auch das begleitende Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes vom 23. November 2018 empfiehlt eine rückwirkende Anwendung nicht, sondern teilt mit, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift die Vorgaben des BSG aus der Entscheidung vom 20. März 2018 (B 1 A 1/17 R) umsetzt.
Dies berücksichtigt das prognostische Element, welches der Prüfung innewohnt (BSG, Urteil vom 20. März 2017 - B 1 A 1/17 R, Rn. 16, zur Begründung der Einschätzungsprärogative der der Aufsicht unterstehenden Versicherungsträger; zur dynamischen Verweisung, Urteil des LSG Baden-Württemberg, vom 19. Januar 2018, L 4 KR 4301/15 KL).
Soweit er hinsichtlich der maßgeblichen Sach- und Rechtslage davon abweicht (B 1 A 1/17 R), beruht die Entscheidung nicht darauf (§ 160 Abs. 2 SGG).
- LSG Baden-Württemberg, 05.09.2018 - L 5 KR 4364/17
Aufsichtsrecht - Zustimmung zum Abschluss, zur Verlängerung oder zur Änderung …
Im Verhältnis zum Versicherungsträger ist die begehrte Zustimmung ein Verwaltungsakt (stRspr des BSG, Urteil vom 20.03.2018, - B 1 A 1/17 R -, in juris m.w.N.;… Schirmer/Kater/Schneider, Aufsicht in der Sozialversicherung, Stand Juni 2017, 505, S. 4).Auch mit der Aufsichtsklage kann die Vornahme einer begünstigenden Aufsichtsanordnung begehrt werden, nämlich die Erteilung einer beantragten Zustimmung, wenn die Aufsichtsbehörde dies abgelehnt hat und der Versicherungsträger geltend macht, dass er auf die Vornahme dieses Akts einen Rechtsanspruch habe (stRspr des BSG, Urteil vom 20.03.2018, - B 1 A 1/17 R -, a. a. O. m.w.N.).
e) Einer Beiladung der Vorstandsvorsitzenden bedarf es nicht (BSG Urteil vom 20.03.2018, - B 1 A 1/17 R -, a. a. O.).
Nichts anderes kann für die Aufsichtsklage gelten, soweit sie - wie hier - auf eine Verpflichtung gerichtet ist (BSG, Urteil vom 20.03.2018, - B 1 A 1/17 R -, a. a. O.).
Es steht mit den allgemeinen Grundsätzen von öffentlich-rechtlichen Koppelungsvorschriften in Einklang und ist verfassungsrechtlich unbedenklich (so ausdrücklich: BSG Urteil vom 20.03.2018, - B 1 A 1/17 R -, a. a. O.).
Das BSG hat insoweit in seiner Entscheidung vom 20.03.2018 (B 1 A 1/17 R, a. a. O.) insbesondere ausgeführt:.
Soweit der Beklagte (wohl) die Problematik in der weitergehenden Erhöhung der aus seiner Sicht mit 200.000,- EUR bereits maximalen Vergütungshöhe sieht, rechtfertigt dies aus Sicht des Senats keine Ermessensreduzierung auf Null, da die Frage der Vergütungshöhe und damit der "Wirtschaftlichkeit" und "Sparsamkeit" gerade Bestandteil der Ermessenserwägung ist und die Einbeziehung der Verwaltungsvorschriften fordert (vgl. BSG, Urteil vom 20.03.2018, - B 1 A 1/17 R -, a. a. O.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 1 KR 318/17
Krankenversicherung - wettbewerbswidriges Handeln bei Mitgliederwerbung - Zahlung …
Die Regelung hat Außenwirkung, weil sie in ihr Selbstverwaltungsrecht eingreift (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 1 A 1/17 R - Rdnr. 9 für kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage m. w .N.).Dies gilt allerdings nur insoweit, als dafür auch entsprechende Gestaltungsspielräume eröffnet sind (BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 1 A 1/17 R - Rdnr. 15).
- VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555
Erfüllungsübernahme bei einem Vollstreckungsbescheid als Titel
Maßstab ist dabei insbesondere, ob bei der Annahme eines unbestimmten Rechtsbegriffs auf der Tatbestandseite noch Raum für ein Verwaltungsermessen verbleibt (BSG, U.v. 20.3.2018 - B 1 A 1/17 R - juris Rn. 20 m.w.N.). - BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B
Zustimmung zu einem Vorstandsdienstvertrag einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Vielmehr ist das LSG davon ausgegangen, dass Verträge, die nicht eindeutig formuliert sind und die deshalb in unterschiedlicher Weise ausgelegt werden können, nicht genehmigungsfähig seien, weil sie keine geeignete Grundlage für die nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20.3.2018 - B 1 A 1/17 R - BSGE 125, 207 = SozR 4-2400 § 35a Nr. 5, RdNr 16) anzustellende Prognose hinsichtlich eines möglichen Höchstwertes des Versorgungsbezugs seien. - LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 630/17
Krankenversicherungsrecht: Rechtmäßigkeit einer aufsichtsrechtlichen …
Wenn sich das Handeln des Versicherungsträgers noch im Bereich des rechtlich Vertretbaren bewegt, sind förmliche Aufsichtsmaßnahmen, die dieses beanstanden bei reiner Rechtsaufsicht rechtswidrig (BSG, Urt. v. 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R - Rn. 16 juris). - VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553
Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen aus Versäumnisurteil
Maßstab ist dabei insbesondere, ob bei der Annahme eines unbestimmten Rechtsbegriffs auf der Tatbestandseite noch Raum für ein Verwaltungsermessen verbleibt (BSG, U.v. 20.3.2018 - B 1 A 1/17 R - juris Rn. 20 m.w.N.). - VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258
Erfüllungsübernahme bei einem Anerkenntnisurteil
Maßstab ist dabei insbesondere, ob bei der Annahme eines unbestimmten Rechtsbegriffs auf der Tatbestandseite noch Raum für ein Verwaltungsermessen verbleibt (BSG, U.v. 20.3.2018 - B 1 A 1/17 R - juris Rn. 20 m.w.N.). - VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556
Erfüllungsübernahme bei einem Versäumnisurteil
Maßstab ist dabei insbesondere, ob bei der Annahme eines unbestimmten Rechtsbegriffs auf der Tatbestandseite noch Raum für ein Verwaltungsermessen verbleibt (BSG, U.v. 20.3.2018 - B 1 A 1/17 R - juris Rn. 20 m.w.N.). - VGH Bayern, 19.04.2021 - 3 BV 20.2837
Erfüllungsübernahme des Dienstherren bei Schmerzensgeldansprüchen