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   BSG, 20.04.1978 - 2 RU 79/77   

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https://dejure.org/1978,4839
BSG, 20.04.1978 - 2 RU 79/77 (https://dejure.org/1978,4839)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1978 - 2 RU 79/77 (https://dejure.org/1978,4839)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1978 - 2 RU 79/77 (https://dejure.org/1978,4839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entschädigung - Hauterkrankung - Aufgabe der Tätigkeit

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 55/76

    Versicherungsschutz - Abheben eines Geldbetrags - Weg zum Geldinstitut

    Auszug aus BSG, 20.04.1978 - 2 RU 79/77
    Der Verordnungsgeber ist verpflichtet, beim Vorliegen der in 5 551 Abs. 1 Satz } EVO aufgeführten Voraussetzungen die Krankheiten als Berufskrankheiten zu bezeichnen (BSG-Urteil vom 25. Juni 1977 - 2 RU 55/76).

    BKVO, bei der es sich um eine Rechtsverordnung handelt, in eigener Zuständigkeit zu prüfen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juni 1977 2 RU 55/76 mwN).

  • BSG, 30.10.1959 - 2 RU 5/58
    Auszug aus BSG, 20.04.1978 - 2 RU 79/77
    BKVO übernommen werden" Durch das einschränkende Tatbestandsmerkmal wird in typisierender Betrachtung der Schweregrad der Krankheit beschrieben" Daneben hat das Tatbestandsmerkmal den weiteren Zweck, ein Verbleiben des Versicherten auf dem ihn gefährdenden Arbeitsplatz zu verhindern und dadurch eine Verschlimmerung der Krankheit mit der Folge einer erhöhten Entschädigungsleistung zu verhüten (BSGE 10, 286, 290).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 20.04.1978 - 2 RU 79/77
    verursacht sind und daher vom Schutzgedanken der sozialen Unfallversicherung her (vgl dazu BVerfG, JZ 1977 S. 751f) den Arbeitsunfällen gleichwertig sind.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BSG, 20.04.1978 - 2 RU 79/77
    Die Ermächtigung des Verordnungsgebers in 5 551 Abs. 1 Satz } EVO hält sich auch innerhalb der dem Gesetzgeber durch Art. 80 Abs. 1 gezogenen Grenzen° Inhalt, Zweck und Ausmaß einer nach 5 551 Abs. 1 Satz 5 zu erlassenden Verordnung sind hinreichend bestimmt, wenn das Gesetz die Grenzen der auf seiner Grundlage möglichen Regelung deutlich macht (BVerfGE 8, 274, 507; 55, 179, 185; 56, 224, 228).
  • LSG Hessen, 06.02.1980 - L 3 U 832/79

    Bindungswirkung; MdE-Einschätzung

    Mit diesem Bescheid hatte die Beklagte in - in übrigen zutreffender (vgl. BSG, Urt. v. 20. April 1978 - 2 RU 79/77 -) - Anwendung von § 551 Abs. 1 RVO i.V.m. Nr. 46 der Anlage 1 zur 7. BKVO festgestellt, daß dem Kläger wegen einer beruflich bedingten Hauterkrankung als BK ab dem 1. November 1975 eine vorläufige Verletztenrente nach einer MdE um 35 v.H. zustehe.
  • BSG, 26.01.1983 - 9b/8/8a RU 76/80
    Eine besondere Gefährdung bei einer bestimmten versicherten Tätigkeit, die der Gefährlichkeit von Betätigungen in den unter Nr. 37 der Anlage 1 zur BKVO 7 ausdrücklich genannten Berufsbereichen gleichkommt, muß aus allgemeinen medizinischen Erfahrungen über eine Fülle gleichgelagerter Fälle erkennbar sein (vgl BSG 1978-04-20 2 RU 79/77 = SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 8).2.
  • BSG, 26.07.1979 - 8a RU 62/78
    Dem Ergebnis steht das Urteil des BSG vom 20. April 1978 - 2 RU 79/77 - (SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 8) nicht entgegen.
  • BSG, 26.06.1980 - 8a RU 54/79

    Hauterkrankung - Berufskrankheit - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung

    Der 2. Senat des BSG hat in seinen Urteilen vom 26. Januar 1978 - 2 RU 27/77 - (SozR 2200 5 551 Nr. 10) und vom 20. April 1978 - 2 RU 79/77 - (SozR 5677 Anlage 4 Nr. 46 Nr. 8) hervorgehoben, daß die in den Nrn 41, 45 und 46 der Anlage 1 zur 7. BKVO aufgeführten Krankheiten dadurch als schwer gekennzeichnet sind, daß sie zur Aufgabe der beruflichen Beschäftigung oder jeder Erwerbsarbeit infolge der Erkrankung geführt haben.
  • BSG, 14.07.1978 - 8 RU 22/78
    und vom 20. April 4978 - 2 RU 79/77) verstößt es nicht gegen den Gleichheitssatz iVm dem Sozialstaatsgebot (Art. 3 Abs. 4, Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes -GG-), daß als Arbeitsunfälle geltende Berufskrankheiten nur Krankheiten sind, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung aufgrund der ihr in 5 554 Abs. 4 Satz % Reichsversicherungsordnung (RVO) erteilten Ermächtigung als solche bezeichnet.
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