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   BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R   

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BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R (https://dejure.org/2016,7576)
BSG, Entscheidung vom 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R (https://dejure.org/2016,7576)
BSG, Entscheidung vom 20. April 2016 - B 3 KR 23/15 R (https://dejure.org/2016,7576)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Zulassung für eine bestimmte Betriebsstätte - keine Vergütung von ohne Zulassung einer Betriebsstätte erbrachten Leistungen - Voraussetzung einer Praxisausstattung für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 SGB 5, § 2 Abs 4 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 69 S 3 SGB 5 vom 22.12.1999, § 69 S 4 SGB 5 vom 26.03.2007
    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Zulassung für eine bestimmte Betriebsstätte - keine Vergütung von ohne Zulassung einer Betriebsstätte erbrachten Leistungen - Voraussetzung einer Praxisausstattung für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Zulassung für eine bestimmte Betriebsstätte - keine Vergütung von ohne Zulassung einer Betriebsstätte erbrachten Leistungen - Voraussetzung einer Praxisausstattung für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Zulassung für eine bestimmte Betriebsstätte - keine Vergütung von ohne Zulassung einer Betriebsstätte erbrachten Leistungen - Voraussetzung einer Praxisausstattung für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung - ...

  • rechtsportal.de

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Zulassung für eine bestimmte Betriebsstätte - keine Vergütung von ohne Zulassung einer Betriebsstätte erbrachten Leistungen - Voraussetzung einer Praxisausstattung für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung - ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 25/95

    Kassenzulassung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R
    Die Urteile des BSG (Hinweis auf BSGE 77, 108 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1 und BSGE 78, 125 = SozR 3-2500 § 124 Nr. 5) enthielten hierzu keine tragenden anderslautenden Ausführungen.

    Ohne Bedeutung für den Vergütungsanspruch ist deshalb die von der Beklagten unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 27.3.1996 (BSGE 78, 125, 128 = SozR 3-2500 § 124 Nr. 5 S 40) aufgeworfene Frage, inwieweit in § 3 Abs. 14 des Verbandsvertrags Zulassungsvoraussetzungen normiert werden können oder normiert worden sind.

    Die Zulassung war nach § 124 Abs. 2 SGB V zu versagen, weil die Praxisausstattung eine zweckmäßige Versorgung der Versicherten nicht gewährleistete (vgl BSGE 78, 125 = SozR 3-2500 § 124 Nr. 5) .

    Neben diesen nach dem Recht der GKV zu erfüllenden Anforderungen, muss die Praxisausstattung auch weiteren gesetzlichen Vorgaben entsprechen (zu den Anforderungen des Bauordnungsrechts und der Arbeitsstättenverordnung an die Praxisausstattung für eine Kassenzulassung vgl BSGE 78, 125 = SozR 3-2500 § 124 Nr. 5).

  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Beachtlichkeit von Einschränkungen

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R
    Ein Leistungserbringer kann nicht rückwirkend die Zulassung zur Abgabe von Heilmitteln beanspruchen, weil die Zulassungsentscheidung konstitutiven Charakter hat und daher Rechtswirkungen nur für die Zeit ab Zugang der Zulassungsentscheidung entfaltet (vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 13, 24; SozR 3-2500 § 124 Nr. 7 S 50 f mwN).

    Hierbei kommt es nicht auf die Schwere des Verstoßes an (vgl stRspr BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 9 RdNr 26 mwN bei pflichtwidriger Abgabe eines Arzneimittels durch einen Apotheker; nachgehend Nichtannahmebeschluss BVerfG vom 7.5.2014 - 1 BvR 3571/13 ua - Juris; vgl BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6, RdNr 30 zur vertragswidrigen Abgabe einzelimportierter Fertigarzneimittel; vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 29 zur Vergütung von Krankenhausleistungen außerhalb des Versorgungsauftrags des Krankenhauses; vgl BSGE 94, 213 RdNr 26 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 23 zum rechtswidrig importierten Arzneimittel) .

    Nur soweit Vorschriften reine Ordnungsfunktion haben, kann etwas anderes gelten (vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 29 mwN) .

    Der Senat hat bereits entschieden, dass Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nicht verletzt ist, wenn ein Leistungserbringer für Leistungen außerhalb seiner erteilten Zulassung und außerhalb des anerkannten anspruchsbegründenden Versorgungsauftrags keine Vergütung erhält (vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 32; vgl auch BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 7.5.2014 - 1 BvR 3571/13 ua - Juris - zum vollständigen Vergütungsausschluss bei vertrags- und gesetzeswidriger Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheker ) .

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94

    Widerruf der Zulassung von Leistungserbringern in § 126 Abs. 4 SGB V

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R
    Dies sei zugleich eine verfassungsrechtlich zulässige Berufsausübungsregelung (Hinweis auf BSGE 77, 108 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1) .

    Die Urteile des BSG (Hinweis auf BSGE 77, 108 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1 und BSGE 78, 125 = SozR 3-2500 § 124 Nr. 5) enthielten hierzu keine tragenden anderslautenden Ausführungen.

    Die Zulassung nach § 124 Abs. 5 SGB V erfolgt durch Verwaltungsakt (§ 31 SGB X, näher BSGE 77, 108, 110 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1 S 3).

    Daher konnte die Ausstattung der Betriebsstätte nicht unberücksichtigt bleiben (vgl BSGE 77, 108, 111 f = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1 S 4 f).

  • BVerfG, 07.05.2014 - 1 BvR 3571/13

    Keine Verletzung von Grundrechten durch den vollständigen Ausschluss des im

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R
    Hierbei kommt es nicht auf die Schwere des Verstoßes an (vgl stRspr BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 9 RdNr 26 mwN bei pflichtwidriger Abgabe eines Arzneimittels durch einen Apotheker; nachgehend Nichtannahmebeschluss BVerfG vom 7.5.2014 - 1 BvR 3571/13 ua - Juris; vgl BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6, RdNr 30 zur vertragswidrigen Abgabe einzelimportierter Fertigarzneimittel; vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 29 zur Vergütung von Krankenhausleistungen außerhalb des Versorgungsauftrags des Krankenhauses; vgl BSGE 94, 213 RdNr 26 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 23 zum rechtswidrig importierten Arzneimittel) .

    Der Senat hat bereits entschieden, dass Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nicht verletzt ist, wenn ein Leistungserbringer für Leistungen außerhalb seiner erteilten Zulassung und außerhalb des anerkannten anspruchsbegründenden Versorgungsauftrags keine Vergütung erhält (vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 32; vgl auch BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 7.5.2014 - 1 BvR 3571/13 ua - Juris - zum vollständigen Vergütungsausschluss bei vertrags- und gesetzeswidriger Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheker ) .

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R
    Hierbei kommt es nicht auf die Schwere des Verstoßes an (vgl stRspr BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 9 RdNr 26 mwN bei pflichtwidriger Abgabe eines Arzneimittels durch einen Apotheker; nachgehend Nichtannahmebeschluss BVerfG vom 7.5.2014 - 1 BvR 3571/13 ua - Juris; vgl BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6, RdNr 30 zur vertragswidrigen Abgabe einzelimportierter Fertigarzneimittel; vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 29 zur Vergütung von Krankenhausleistungen außerhalb des Versorgungsauftrags des Krankenhauses; vgl BSGE 94, 213 RdNr 26 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 23 zum rechtswidrig importierten Arzneimittel) .

    a) Die mit dem Recht der GKV befassten Senate des BSG sehen ein allgemeines Prinzip darin, dass Leistungserbringer auch bereicherungsrechtlich die Abgeltung von Leistungen, die unter Verstoß gegen Vorschriften, die bestimmte formale oder inhaltliche Voraussetzungen aufstellen, selbst dann nicht beanspruchen können, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden sind und für den Versicherten geeignet und nützlich sind (vgl BSG 1. Senat Urteil vom 28.9.2010 - BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6, RdNr 32; Senatsurteil vom 17.3.2005 - BSGE 94, 213 RdNr 26 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 23 mwN; BSG 6. Senat Urteil vom 4.5.1994 - BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6 S 35 f mwN) .

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R
    Hierbei kommt es nicht auf die Schwere des Verstoßes an (vgl stRspr BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 9 RdNr 26 mwN bei pflichtwidriger Abgabe eines Arzneimittels durch einen Apotheker; nachgehend Nichtannahmebeschluss BVerfG vom 7.5.2014 - 1 BvR 3571/13 ua - Juris; vgl BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6, RdNr 30 zur vertragswidrigen Abgabe einzelimportierter Fertigarzneimittel; vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 29 zur Vergütung von Krankenhausleistungen außerhalb des Versorgungsauftrags des Krankenhauses; vgl BSGE 94, 213 RdNr 26 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 23 zum rechtswidrig importierten Arzneimittel) .

    a) Die mit dem Recht der GKV befassten Senate des BSG sehen ein allgemeines Prinzip darin, dass Leistungserbringer auch bereicherungsrechtlich die Abgeltung von Leistungen, die unter Verstoß gegen Vorschriften, die bestimmte formale oder inhaltliche Voraussetzungen aufstellen, selbst dann nicht beanspruchen können, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden sind und für den Versicherten geeignet und nützlich sind (vgl BSG 1. Senat Urteil vom 28.9.2010 - BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6, RdNr 32; Senatsurteil vom 17.3.2005 - BSGE 94, 213 RdNr 26 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 23 mwN; BSG 6. Senat Urteil vom 4.5.1994 - BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6 S 35 f mwN) .

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Vergütung einer stationären

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R
    Dieser aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlichen Rechts hergeleitete Rechtsanspruch setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht worden sind (vgl BSGE 101, 33 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 9, RdNr 17).

    c) Die Vorinstanzen haben auch zu Recht entschieden, dass sich die Beklagte weder auf den Einwand der Erfüllung einer Nichtschuld (§ 814 BGB, vgl dazu BSGE 101, 33 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 9, RdNr 34) berufen kann, noch dass Umstände für ein treuwidriges Verhalten (§ 242 BGB) der Klägerin vorgelegen haben.

  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 31/02 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Heilmittelbereich -

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R
    Dies ist eine zwingende Zulassungsvoraussetzung für die Erbringung physiotherapeutischer Leistungen; während der anerkannte Vertrag als solcher nicht selbst Teil der Zulassungsentscheidung wird (vgl BSG SozR 4-2500 § 124 Nr. 1 RdNr 8) .

    Überdies setzt § 124 Abs. 2 Satz 2 SGB V für jeden Heilmittelbereich entsprechend den jeweiligen berufsrechtlichen Anforderungen, den berufspraktischen Erfahrungen und der jeweils erforderlichen sachlichen Ausstattung der Betriebsstätte eine eigenständige Zulassung voraus (vgl BSG SozR 4-2500 § 124 Nr. 1 RdNr 8) .

  • BSG, 15.10.1996 - 3 RK 32/95

    Nachweis der berufspraktischen Erfahrungszeit eines Leistungserbringers im

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R
    Ein Leistungserbringer kann nicht rückwirkend die Zulassung zur Abgabe von Heilmitteln beanspruchen, weil die Zulassungsentscheidung konstitutiven Charakter hat und daher Rechtswirkungen nur für die Zeit ab Zugang der Zulassungsentscheidung entfaltet (vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 13, 24; SozR 3-2500 § 124 Nr. 7 S 50 f mwN).
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R
    a) Die mit dem Recht der GKV befassten Senate des BSG sehen ein allgemeines Prinzip darin, dass Leistungserbringer auch bereicherungsrechtlich die Abgeltung von Leistungen, die unter Verstoß gegen Vorschriften, die bestimmte formale oder inhaltliche Voraussetzungen aufstellen, selbst dann nicht beanspruchen können, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden sind und für den Versicherten geeignet und nützlich sind (vgl BSG 1. Senat Urteil vom 28.9.2010 - BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6, RdNr 32; Senatsurteil vom 17.3.2005 - BSGE 94, 213 RdNr 26 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 23 mwN; BSG 6. Senat Urteil vom 4.5.1994 - BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6 S 35 f mwN) .
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 36/94

    Zulassung von Heilmittelerbringern

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88

    Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel

  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

  • BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Danach ist die allgemeine Leistungsklage im Gleichordnungsverhältnis zwischen Vermieter und Grundsicherungsträger - das Regelungen durch Verwaltungsakt gegenüber dem Adressaten ausschließt ( vgl für die GKV nur BSG vom 20.4.2016 - B 3 KR 23/15 R - SozR 4-2500 § 124 Nr. 4 RdNr 14 mwN ) - grundsätzlich eröffnet.
  • SG München, 14.12.2016 - S 44 KR 1902/15

    Rückzahlungspflicht für während Rechtsschutzverfahren vergütete

    Die klagende Krankenkasse hat daher die Rückforderung bereits ausgezahlter Vergütungen an die beklagte Leistungserbringerin zutreffend nicht durch Verwaltungsakt, sondern im Wege der Gleichordnung durch allgemeine Leistungsklage geltend gemacht, weil sie und die Beklagte in einem Gleichordnungsverhältnis zueinander stehen (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016, Az. B 3 KR 23/15 R, Juris-Rn. 14).

    Zur Meidung von Wiederholungen wird insoweit Bezug genommen auf die ausführlichen und zutreffenden Ausführungen des BSG in seinem Urteil vom 20.04.2016 (a.a.O., Juris-Rn. 16 ff.), welches im Rahmen des Erörterungstermins vor dem Sozialgericht am 07.12.2016 mit den Beteiligten besprochen wurde und welchem sich das Gericht nach eigener Prüfung vollumfänglich anschließt.

    Anspruchsgrundlage für Vergütungsansprüche kann demnach nur der von ihr anerkannte Verbandsvertrag sein (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016, a.a.O.,.JurisRn. 21).

    Auch ein Anspruch der Beklagten auf rückwirkende Neu-Zulassung zur Abgabe von Heilmitteln kommt entgegen der seitens des Bevollmächtigten der Beklagten geäußerten Rechtsauffassung nicht in Betracht, weil die Zulassungsentscheidung konstitutiven Charakter hat und daher Rechtswirkungen nur für die Zeit ab Zugang der Zulassungsentscheidung entfaltet (BSG, Urteil vom 20.04.2016, a.a.O., Juris-Rn. 29).

    Mit den mit dem Recht der GKV befassten Senate des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016, a.a.O., Juris-Rn. 34 mit Hinweis auf BSG 1. Senat, Urteil vom 28.09.2010 - BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6, Rn. 32; BSG 3. Senat, Urteil vom 17.3.2005 - BSGE 94, 213 Rn. 26 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 Rn. 23 m.w.N.; BSG 6. Senat, Urteil vom 4.5.1994 - BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6 S. 35 f m.w.N.) ist von dem allgemeinen Grundsatz auszugehen, dass Leistungserbringer auch bereicherungsrechtlich die Abgeltung von Leistungen, die unter Verstoß gegen Vorschriften, die bestimmte formale oder inhaltliche Voraussetzungen aufstellen, selbst dann nicht beanspruchen können, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden sind und für den Versicherten geeignet und nützlich sind.

    Die - vorliegend für den bestandskräftigen Widerruf der Zulassung der Beklagten ausschlaggebende - ortsbezogene Praxisausstattung zur zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung im Heilmittelerbringerrecht, welche die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten einschließt, hat nach der zutreffenden Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20.04.2016, a.a.O.) nicht lediglich Ordnungsfunktion.

    Es bestünde die Gefahr, dass die Qualitätssicherung und das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 2 Abs. 1 und 4, § 12 Abs. 1 und § 70 Abs. 1 Satz 2 SGB V) bei der Behandlung der Versicherten nicht gewährleistet wären (BSG, Urteil vom 20.04.2016, a.a.O., Juris-Rn. 33).

    Auch insoweit schließt sich die Kammer nach eigener Prüfung den zutreffenden Ausführungen des BSG in seiner Entscheidung vom 20.04.2016 (a.a.O, Juris-Rn. 35 f.) an, auf welche zur Meidung von Wiederholungen hier nochmals Bezug genommen wird.

  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 26/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - kein Anspruch bei Mitwirkung eines

    Der Anwendung von bereicherungsrechtlichen Vorschriften stehen öffentlich-rechtliche Wertungszusammenhänge entgegen (stRspr; vgl BSG vom 12.8.2021 - B 3 KR 8/20 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 56 RdNr 20; BSG vom 20.4.2016 - B 3 KR 23/15 R - SozR 4-2500 § 124 Nr. 4 RdNr 32 mwN; BSG vom 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R - BSGE 120, 69 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 50, RdNr 23 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 KR 77/20

    Versorgungsvertrag - Pflegekräfte mit Ausbildung, aber ohne Erlaubnis zum Tragen

    Der mit der statthaften (echten) allgemeinen Leistungsklage (vgl. § 54 Abs. 5 SGG) verfolgte Anspruch der Klägerin auf vollumfängliche Vergütung der in Rechnung gestellten Leistungen der Behandlungspflege im Januar 2015 - zwischen den Beteiligten besteht insoweit ein Gleichordnungsverhältnis, und die beklagte Krankenkasse hat die Zahlung der streitigen Beträge nicht mittels Verwaltungsakts abgelehnt (vgl. BSG, Urteile vom 29. Juni 2017 - B 3 KR 16/16 R - juris Rn. 14 ff., 17 und vom 20. April 2016 - B 3 KR 23/15 R - juris Rn. 14; Sächsisches LSG, Urteil vom 18. Dezember 2009 - L 1 KR 89/06 - juris Rn. 31) - besteht nicht.

    Dieses aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlichen Rechts hergeleitete Rechtsinstitut setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses (a) Leistungen ohne rechtlichen Grund (b) erbracht worden sind (vgl. BSG, Urteile vom 20. April 2016 - B 3 KR 23/15 R - a.a.O. Rn. 15 m.w.N. und vom 1. August 1991 - 6 RKa 9/89 - juris Rn. 17).

    Denn die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung hat - vergleichbar einer Zulassungsentscheidung - konstitutiven Charakter und entfaltet damit Rechtswirkungen nur für die Zeit ab Aushändigung bzw. Zugang der Urkunde (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2016 - R 3 KR 23/15 - a.a.O. Rn. 29 zur Zulassung einer bestimmten Betriebsstätte einer Masseurin und medizinischen Bademeisterin).

    Hierbei kommt es nicht auf die Schwere des Verstoßes an (stRspr. vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 KR 23/15 - a.a.O. Rn. 31f. und Beschluss vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 19/99 B - juris Rn. 5 m.w.N. sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Mai 2014 - 1 BvR 3571/13 u.a. - juris zum vollständigen Ausschluss des im Verhältnis zu den gesetzlichen Krankenkassen bestehenden Vergütungsanspruchs in Fällen der Außerachtlassung von Rabattverträgen bei der Arzneimittelabgabe durch Apotheken).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2022 - L 16/4 KR 548/19

    Vergütung von Hilfsmitteln; Vergütung für Blutzuckerteststreifen ohne Vertrag;

    Einem Leistungserbringer steht für Leistungen, die er nicht gemäß den Bestimmungen des Leistungserbringungsrechts erbracht hat, auch kein Vergütungsanspruch auf bereicherungsrechtlicher Grundlage zu ( ständige Rechtsprechung des BSG, siehe zB Urteil vom 12. August 2021 - B 3 KR 8/20 R - juris Rn 20; vom 20. April 2016 - B 3 KR 23/15 R - juris Rn 32 - SozR 4-2500 § 124 Nr. 4; vom 17. November 2015 - B 1 KR 12/15 R - juris Rn 23 ).
  • BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R

    Anspruch auf Hörgeräteversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Die mit dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung befassten Senate des BSG sehen ein allgemeines Prinzip darin, dass Leistungserbringer auch bereicherungsrechtlich die Abgeltung von Leistungen, die unter Verstoß gegen Vorschriften erbracht worden sind, die bestimmte formale oder inhaltliche Voraussetzungen aufstellen, selbst dann nicht beanspruchen können, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden sind (stRspr; vgl nur BSG vom 20.4.2016 - B 3 KR 23/15 R - SozR 4-2500 § 124 Nr. 4 RdNr 32 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - L 9 KR 9/14

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - ambulanter Pflegedienst -

    Dieses aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlichen Rechts hergeleitete Rechtsinstitut setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 31. Mai 2016, B 1 KR 17/15 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 28; Urteil vom 20. April 2016, B 3 KR 23/15 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 15; Urteil vom 24. Januar 2008, B 3 KR 2/07 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18; Urteil vom 22. Juli 2004, B 3 KR 21/03 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 15).

    Der dem Grunde nach bestehende öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch der Beklagten erfasst damit den vollen Betrag der an die Klägerin rechtsgrundlos gezahlten Vergütung.Auf die Schwere der Verstöße gegen die vertraglichen Bestimmungen kommt es nicht an (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 20. April 2016, B 3 KR 23/15 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 31 m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2023 - L 4 KR 549/22

    Corona-Testzentrum: Keine Abschläge bei falschen Abrechnungen

    So ist etwa im Bereich des Abrechnungsrechts von Apotheken-Leistungen (mit mehr als 500 Mio abgerechneten Rezepten/per anno) bei Verstößen gegen Abrechnungsvorschriften eine Reduzierung des vom Leistungserbringer (Apotheker) geltend gemachten Abrechnungsbetrages auf Null recht- und verfassungsmäßig und eine Verletzung des Grundrechts des Leistungserbringers aus Art. 12 GG nicht gegeben (sog. Retaxation auf Null; siehe etwa: BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 KR 23/15 R; die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG 1. Senat 2. Kammer vom 13.4.2016 - 1 BvR 591/16).
  • BSG, 17.01.2018 - B 3 KR 43/17 B

    Krankenversicherung

    "Gilt das allgemeine Prinzip, welches die mit der Krankenversicherung befassten Senate des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 20.4.2016, Az B 3 KR 23/15 R) festgestellt haben, wonach die Abgeltung von Leistungen, die unter Verstoß gegen die zugrundeliegenden Leistungserbringerverträge erbracht wurden, auch dann zurückgegeben werden muss, wenn die erbrachten Leistungen einwandfrei waren, auch für Verträge,.
  • LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
    Denn es ist höchstrichterlich geklärt, dass Leistungserbringer für Leistungen, die unter Verstoß gegen Vorschriften erbracht worden sind, die bestimmte formale oder inhaltliche Voraussetzungen aufstellen, eine Abgeltung selbst dann nicht beanspruchen können, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden sind (BSG, Urteil vom 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R - juris Rn. 20; Urteil vom 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R - juris Rn. 32; Urteil vom 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R - juris Rn. 23; Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R - juris Rn. 67; Urteil vom 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R - juris Rn. 21; Urteil vom 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R - juris Rn. 28).
  • BSG, 06.02.2018 - B 3 KR 40/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 16.08.2017 - B 3 KR 22/17 B

    Pflegeversicherung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige

  • VG Weimar, 07.08.2023 - 8 E 213/23

    Coronateststelle; unplausibel hohe Zahl durchgeführter Testungen; Aussetzung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 10 KR 487/22
  • LSG Bayern, 10.07.2018 - L 5 KR 675/16

    Krankenversicherung: Ausreichende Praxisausstattung eines Logopäden als

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.07.2023 - L 10 KR 44/21

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Auftragsvergabe an den Leistungserbringer -

  • SG Gotha, 26.10.2016 - S 2 KA 4928/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2018 - L 4 KR 299/15
  • SG Gotha, 09.11.2016 - S 2 KA 4928/15

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Honorarkürzung wegen Nichterfüllung der

  • SG Gelsenkirchen, 19.10.2020 - S 48 KR 1570/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2019 - L 16 KR 431/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 4 KR 336/14
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