Rechtsprechung
   BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R   

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https://dejure.org/2016,7417
BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R (https://dejure.org/2016,7417)
BSG, Entscheidung vom 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R (https://dejure.org/2016,7417)
BSG, Entscheidung vom 20. April 2016 - B 3 P 4/14 R (https://dejure.org/2016,7417)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 1 S 1 SGB 11, § 39 Abs 1 S 3 SGB 11, § 39 Abs 2 S 1 SGB 11, § 39 Abs 2 S 2 SGB 11, § 39 Abs 2 S 3 SGB 11
    Soziale Pflegeversicherung - Leistungen der Verhinderungspflege bei bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt (hier: Schweiz) - Fahrt- und Unterkunftskosten - stundenweise Verhinderung - Pflegegeldanspruch - Kumulationsverbot - Gemeinschaftsrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Soziale Pflegeversicherung - Leistungen der Verhinderungspflege bei bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt (hier: Schweiz) - Fahrt- und Unterkunftskosten - stundenweise Verhinderung - Pflegegeldanspruch - Kumulationsverbot - Gemeinschaftsrecht

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Pflegeversicherung - Leistungen der Verhinderungspflege bei bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt (hier: Schweiz) - Fahrt- und Unterkunftskosten - stundenweise Verhinderung - Pflegegeldanspruch - Kumulationsverbot - Gemeinschaftsrecht

  • rechtsportal.de

    Soziale Pflegeversicherung - Leistungen der Verhinderungspflege bei bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt (hier: Schweiz) - Fahrt- und Unterkunftskosten - stundenweise Verhinderung - Pflegegeldanspruch - Kumulationsverbot - Gemeinschaftsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Leistungen der Verhinderungspflege können auch während eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Schweiz gezahlt werden

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leistungen der Verhinderungspflege können auch während eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Schweiz gezahlt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verhinderungspflege auch während kurzem Auslandsaufenthalt

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Ersatzpflege muss auch im Ausland übernommen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege kann auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes bestehen - Pflegekasse muss entstandenen Fahrt- und Unterkunftskosten auch im Ausland erstatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 121, 108
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 4/95

    Anspruch auf Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit bei Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R
    Sie sollen die durch die Einschaltung einer Ersatzpflegeperson, eines ambulanten Pflegedienstes oder durch einen vorübergehenden Aufenthalt in einem Pflegeheim entstehenden zusätzlichen Aufwendungen ausgleichen und so in erster Linie verhindern, dass der Pflegebedürftige wegen kurzfristiger Verhinderungen seiner Pflegeperson auf Dauer stationäre Pflege in Anspruch nehmen muss (vgl BSG SozR 3-2500 § 56 Nr. 2) .

    Deshalb schließt ein Anspruch auf Verhinderungspflege in der Regel einen Anspruch auf Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI für denselben Zeitraum aus (hierzu BSG SozR 3-2500 § 56 Nr. 2) .

    Daher scheidet ein Anspruch auf Pflegegeld in diesen Fällen grundsätzlich aus und die Pflege wird mit den Leistungen der Verhinderungspflege sichergestellt (BSG SozR 3-2500 § 56 Nr. 2; sinngemäß ebenso BSG SozR 3-2600 § 3 Nr. 5) .

  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 64/80

    Kostenerstattung von der Krankenkasse; Selbsttragung der Kosten; Beschäftigung im

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R
    Als völkerrechtlicher Grundsatz basiert das Territorialitätsprinzip auf den grundsätzlich auf das eigene Staatsgebiet beschränkten hoheitlichen Wirkungsmöglichkeiten eines Staates (BSGE 33, 280, 285 = SozR Nr. 13 zu § 1302 RVO; BSGE 35, 70, 72 ff = SozR Nr. 36 zu § 539 RVO; BSGE 53, 150, 152 f = SozR 2200 § 222 Nr. 1; vgl Wortmann, DOK 1981, 967 mwN) .

    Deshalb begrenzt der völkerrechtliche Territorialitätsgrundsatz weder den Versicherungsschutz der gesetzlichen Sozialversicherung auf das Inland, noch verbietet er den Transfer von Leistungen ins Ausland, soweit dadurch die Interessen des ausländischen Staates nicht berührt werden (BSGE 27, 129, 132 = SozR Nr. 15 zu § 381 RVO; BSGE 31, 228, 290 = SozR Nr. 24 zu § 381 RVO; BSGE 40, 57, 59 = SozR 2200 § 539 RVO Nr. 8; BSGE 53, 150, 152 f = SozR 2200 § 222 Nr. 1) .

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 8/99 R

    Kostenübernahme bei notwendiger Ersatz- bzw Verhinderungspflege

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen jeder nachgewiesene Pflegeaufwand zu erstatten, der durch den Ausfall der Pflegeperson erforderlich geworden ist (BSG SozR 3-3300 § 39 Nr. 2 S 6 f) .

    Zudem sind im Rahmen der gelockerten Spezifizierung der Ersatzpflege nicht nur verrichtungsbezogene Pflegeleistungen, sondern auch Aufwendungen zur Beaufsichtigung und Betreuung erstattungsfähig (vgl BSG SozR 3-3300 § 39 Nr. 2 S 6 f) .

  • BSG, 21.12.1971 - GS 6/71

    Entstehung eines Anspruches auf Witwenrentenabfindung bei Auslandsberührung -

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R
    Der grundsätzliche Leistungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 SGB XI ist vor allem den mangelnden Umsetzungs- und Kontrollmöglichkeiten der Leistungsträger im Ausland geschuldet (vgl Höfer in LPK-SGB XI, (aaO), § 34 RdNr 6 sowie allgemein schon für die Zeit vor Einführung der Pflegeversicherung BSGE 33, 280, 284 = SozR Nr. 13 zu § 1302 RVO) .

    Als völkerrechtlicher Grundsatz basiert das Territorialitätsprinzip auf den grundsätzlich auf das eigene Staatsgebiet beschränkten hoheitlichen Wirkungsmöglichkeiten eines Staates (BSGE 33, 280, 285 = SozR Nr. 13 zu § 1302 RVO; BSGE 35, 70, 72 ff = SozR Nr. 36 zu § 539 RVO; BSGE 53, 150, 152 f = SozR 2200 § 222 Nr. 1; vgl Wortmann, DOK 1981, 967 mwN) .

  • EuGH, 05.03.1998 - C-160/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R
    Als zeitlich und der Höhe nach begrenztes Surrogat für das Pflegegeld zeigt sich vielmehr die Nähe zum Pflegegeld, dessen Ruhen nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (SozR 3-3300 § 34 Nr. 2 - Molenaar; zuletzt EuGH Urteil vom 12.7.2012 - C-562/10 - Juris) bei länger dauernden Aufenthalten in einem Mitgliedstaat nicht mit den Regelungen aus Art. 19 Abs. 1 Buchstabe b, 25 Abs. 1 Buchstabe b und 28 Abs. 1 Buchstabe b Verordnung (EWG) 1408/71 vereinbar ist.
  • EuGH, 12.07.2012 - C-562/10

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsklage - Art. 56 AEUV - Deutsche

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R
    Als zeitlich und der Höhe nach begrenztes Surrogat für das Pflegegeld zeigt sich vielmehr die Nähe zum Pflegegeld, dessen Ruhen nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (SozR 3-3300 § 34 Nr. 2 - Molenaar; zuletzt EuGH Urteil vom 12.7.2012 - C-562/10 - Juris) bei länger dauernden Aufenthalten in einem Mitgliedstaat nicht mit den Regelungen aus Art. 19 Abs. 1 Buchstabe b, 25 Abs. 1 Buchstabe b und 28 Abs. 1 Buchstabe b Verordnung (EWG) 1408/71 vereinbar ist.
  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R
    In der Rechtssache Watts (EuGH Urteil vom 16.5.2006 - C-372/04 - Juris) hat der EuGH zu den mit einer genehmigten Krankenhausbehandlung im Ausland verbundenen Reisekosten und Kosten einer etwaigen Unterbringung ausgeführt, die Übernahme solcher Nebenkosten könne nach Art. 49 EG insoweit verlangt werden, als die Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats eine entsprechende Kostenübernahmepflicht vorsähen.
  • EuGH, 16.07.2009 - C-208/07

    von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 -

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R
    Allerdings dürfen die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit formelle und materielle Unterschiede aufweisen, da Art. 42 EG als Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung (EWG) 1408/71 lediglich eine Koordinierung, nicht eine Harmonisierung der nationalen Sozialsysteme vorsieht (vgl EuGH Urteil vom 16.7.2009 - Rs C-208/07 - von Chamier-Glisczinski - SozR 4-6050 Art. 19 Nr. 3 RdNr 84) .
  • BSG, 23.08.1967 - 3 RK 55/66

    Beitragszuschuss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für eine in den

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R
    Deshalb begrenzt der völkerrechtliche Territorialitätsgrundsatz weder den Versicherungsschutz der gesetzlichen Sozialversicherung auf das Inland, noch verbietet er den Transfer von Leistungen ins Ausland, soweit dadurch die Interessen des ausländischen Staates nicht berührt werden (BSGE 27, 129, 132 = SozR Nr. 15 zu § 381 RVO; BSGE 31, 228, 290 = SozR Nr. 24 zu § 381 RVO; BSGE 40, 57, 59 = SozR 2200 § 539 RVO Nr. 8; BSGE 53, 150, 152 f = SozR 2200 § 222 Nr. 1) .
  • BSG, 30.11.1972 - 2 RU 19/70
    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R
    Als völkerrechtlicher Grundsatz basiert das Territorialitätsprinzip auf den grundsätzlich auf das eigene Staatsgebiet beschränkten hoheitlichen Wirkungsmöglichkeiten eines Staates (BSGE 33, 280, 285 = SozR Nr. 13 zu § 1302 RVO; BSGE 35, 70, 72 ff = SozR Nr. 36 zu § 539 RVO; BSGE 53, 150, 152 f = SozR 2200 § 222 Nr. 1; vgl Wortmann, DOK 1981, 967 mwN) .
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
  • BSG, 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R

    Feststellung der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung, Unterbrechung

  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 4 P 2828/06

    Verhinderungspflege im EU-Ausland

  • BSG, 11.06.1975 - 2 RU 4/73

    Gesetzliche Unterfallversicherung bei Entsendung ins Ausland

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2022 - L 4 P 2403/20

    Soziale Pflegeversicherung - Grenzgänger - Verhinderungspflege - keine im Wege

    Die nachfolgende Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 4/14 R - juris) hat eine grundsätzliche Klärung der systematischen Stellung und Funktion der Verhinderungspflege im Leistungsgefüge des SGB XI sowie ihres Leistungsinhalts gebracht.

    Die Leistungen der Verhinderungspflege ersetzen daher grundsätzlich nur das Pflegegeld und keine Pflegesachleistung (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - a.a.O., juris Rn. 29).

    (2) Ausgehend hiervon ist der Senat mit dem BSG (Urteil vom 20. April 2016 - a.a.O., Rn. 33 ff.) der Auffassung, dass die Leistungen der Verhinderungspflege aufgrund dieser Merkmale im Lichte der dargestellten Rechtsprechung des EuGH zu Art. 17 und 21 VO Nr. 883/2004 (vormals Art. 19, 22 VO [EWG] 1408/71) und Art. 56 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV - früher Art. 49 EG) als Geldleistung zu qualifizieren sind.

    Die Schaffung eines aufwändigen Sachleistungssystems ist zur Gewährung von Leistungen der Verhinderungspflege damit nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - a.a.O., Rn. 36).

    Auch inhaltlich sind die Leistungen der Verhinderungspflege nicht auf die eigentliche Pflege, wie die im Einzelfall erforderlichen verrichtungsbezogenen Pflegemaßnahmen, Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung beschränkt, sondern umfassen jeden durch die Pflegebedürftigkeit bedingten Aufwand, der durch den Ausfall der Pflegeperson erforderlich wird (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - a.a.O., Rn. 13 und 30; Wahl, a.a.O., Rn. 11).

    Dem Gemeinschaftsrecht kommt auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit nur die Funktion zu, die unterschiedlichen nationalen Gesundheitssysteme zu koordinieren, nicht hingegen sie zu harmonisieren (Art. 48 AEUV; vgl. Bassen, NZS 2010, 479 ff. m.w.N.) Da es die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer sozialen Sicherungssysteme unberührt lässt, dürfen die nationalen Leistungssysteme formelle und materielle Unterschiede aufweisen (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - C-208/07 - juris, Rn. 84; EuGH, Urteil vom 28. April 1998 - C-158/96 - juris, Rn. 17 f.; BSG, Urteil vom 20. April 2016 - a.a.O., Rn. 34).

  • LSG Bayern, 04.12.2020 - L 4 P 33/19

    Pflegeversicherung: Erstattungsfähige Kosten der Verhinderungspflege

    Bei Verhinderung einer Pflegeperson sind nur solche Aufwendungen nach § 39 SGB XI erstattungsfähig, die vornehmlich der Durchführung der Ersatzpflege dienen und überdies nachgewiesen sind (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016, B 3 P 4/14 R).

    Zur Begründung hat er u.a. ausgeführt, dass das SG die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20.04.2016, B 3 P 4/14 R, nicht beachtet habe, wo ausgeführt sei, dass es zu einem übermäßigen Leistungsbezug nicht kommen könne, weil die Leistungen der Verhinderungspflege einer zweifachen Beschränkung unterlägen: sie seien auf eine Anspruchshöchstdauer und einen Anspruchshöchstbetrag begrenzt.

    Nach der Rechtsprechung des BSG führte der Auslandsaufenthalt des Klägers in Thailand auch nicht zu einem Ruhen des Anspruchs auf Leistungen der Verhinderungspflege nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016, B 3 P 4/14 R).

    Denn erstattungsfähig sind nur solche Aufwendungen, die vornehmlich der Durchführung der Ersatzpflege dienen (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016, B 3 P 4/14 R, Rn 18) und überdies nachgewiesen sind.

  • LSG Hamburg, 13.11.2018 - L 3 P 6/17

    Gewährung von Pflegesachleistungen im EU-Ausland

    So hat auch das BSG dargelegt, dass der grundsätzliche Leistungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 SGB XI vor allem den mangelnden Umsetzungs- und Kontrollmöglichkeiten der Leistungsträger im Ausland geschuldet sei (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 4/14 R -, BSGE 121, 108-119, SozR 4-3300 § 34 Nr. 3, Rn. 27).

    Unionsbürger sollen bei Ausübung ihrer Freizügigkeitsrechte keine Nachteile aufgrund der unterschiedlichen nationalen Systeme der sozialen Sicherheit erleiden, die sie von der Geltendmachung der Freizügigkeit abhalten könnten (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 4/14 R -, BSGE 121, 108-119, SozR 4-3300 § 34 Nr. 3, Rn. 34 - 35).

    Ein Geldtransfer vom zuständigen Träger an den bei ihm Versicherten in den Mitgliedstaat, in dem sich der Versicherte aufhält, berührt die Interessen dieses Mitgliedstaates nicht (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 4/14 R -, BSGE 121, 108-119, SozR 4-3300 § 34 Nr. 3, Rn. 34 - 35).

  • BSG, 30.05.2018 - B 3 P 27/17 B

    Anspruch auf Erstattung von erbrachten Leistungen der Verhinderungspflege

    Denn das BSG hat bereits entschieden, dass die Verhinderungspflege als Kostenerstattungsanspruch ausgestaltet ist, dh der Versicherte verschafft sich die Leistung selbst und stellt der Pflegekasse die Aufwendungen in Rechnung (vgl BSGE 121, 108 = SozR 4-3300 § 34 Nr. 3, RdNr 29).
  • BSG, 19.11.2019 - B 3 P 17/18 B

    Gewährung von Pflegesachleistungen bei gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien

    Das LSG hat im Wesentlichen ausgeführt: Ein Anspruch auf Pflegesachleistungen sei bei gewöhnlichem Aufenthalt der Klägerin in Spanien nicht von § 34 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 SGB XI erfasst (Hinweis auf BSG Urteil vom 20.4.2016 - B 3 P 4/14 R - BSGE 121, 108 = SozR 4-3300 § 34 Nr. 3).

    Der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20.4.2016 - B 3 P 4/14 R - BSGE 121, 108 = SozR 4-3300 § 34 Nr. 3) könne auch deshalb nicht gefolgt werden, weil im Ausland ausreichende Pflegekräfte vorhanden seien, mit denen die deutschen Pflegekassen Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI abschließen könnten.

    Denn wie die Klägerin selbst ausführt, liegt bereits aktuelle Rechtsprechung des BSG zu der von ihr aufgeworfenen Problematik vor ( BSG Urteil vom 20.4.2016 - B 3 P 4/14 R - BSGE 121, 108 = SozR 4-3300 § 34 Nr. 3), die auch die hierzu bereits ergangene Rechtsprechung des EuGH in den Blick genommen hat (vgl BSG aaO RdNr 33 ff).

    Die Klägerin setzt der vorhandenen Rechtsprechung nur ihre eigenen Rechtsansichten entgegen, ohne sich argumentativ ausreichend mit der von ihr zitierten Entscheidung des BSG vom 20.4.2016 (aaO) auseinanderzusetzen.

  • SG Münster, 16.03.2021 - S 20 P 42/19
    Dies ergibt sich zwar nicht aus einer Auslegung des § 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI (zur Verhinderungspflege: BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R - juris Rn. 20), wohl aber aus einer analogen Anwendung von Satz 2 und 3 der Vorschrift.

    Die Ruhensregelung in § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XI beruht auf den mangelnden Umsetzungs- und Kontrollmöglichkeiten der Leistungsträger im Ausland (BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R - juris Rn. 27).

    Auf der anderen Seite ist den Regelungen in § 34 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und 3 SGB XI der Wille des Gesetzgebers zu entnehmen, die Leistungen bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten nur wegen der Schwierigkeiten der Gewährung der Sachleistung im Ausland einzuschränken (BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R - juris Rn. 28).

    Da sich bereits aus dem nationalen Recht ergibt, dass der Leistungsanspruch der Klägerin nach § 45b SGB XI a.F. nicht ruht, bedarf es keiner weiteren Prüfung, ob ein Ruhen mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere VO (EG) Nr. 883/2004) vereinbar wäre (zur gemeinschaftsrechtlichen Koordinierung von Pflegeleistungen: BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R - juris Rn. 33 ff.; Kaeding, ZESAR 2019, 206; Bokeloh, ZESAR 2020, 165).

  • SG Nürnberg, 15.02.2019 - S 21 P 144/18

    Pflegeversicherung: Erstattungsfähige Kosten einer notwendigen Ersatzpflege

    Fällt also eine im Rahmen von § 36 tätige Pflegeperson - auch aus den in § 39 genannten Gründen - zeitweise aus, ist die Pflege auch in dieser Zeit nach § 36 und nicht nach § 39 zu erbringen (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 4/14 R -, BSGE 121, 108-119, SozR 4-3300 § 34 Nr. 3, Rn. 29; KassKomm/Leitherer, 101. EL September 2018, SGB XI § 39 Rn. 7-13; Reimer in: Hauck/Noftz, SGB, 02/18, § 39 SGB XI, Rn. 3).

    Bei einem bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalt können Versicherte auch im Ausland Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 4/14 R -, BSGE 121, 108-119, SozR 4-3300 § 34 Nr. 3).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11

    Soziale Pflegeversicherung - Verhinderungspflege im Ausland

    Revision anhängig B 3 P 4/14 R.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2019 - L 4 P 1878/18

    Soziale Pflegeversicherung - Verhinderungspflege - Tätigwerden einer

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers kommt dem Anspruch auf Verhinderungspflege bei einem vorübergehenden Ausfall der Pflegeperson daher eine Überbrückungsfunktion zu (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 4/14 R - juris, Rn. 13).
  • BSG, 23.03.2021 - B 3 P 2/21 BH

    Erstattung von Aufwendungen für Verhinderungspflege Verfahrensrüge im

    Bezogen auf die damit im Zusammenhang stehenden allgemeinen Fragen hat der Senat bereits entschieden, dass Versicherte bei einem bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalt auch dort Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können ( BSG Urteil vom 20.4.2016 - B 3 P 4/14 R - BSGE 121, 108 -119 = SozR 4-3300 § 34 Nr. 3) .

    Insbesondere hat das LSG zu der von ihm in seinem Urteil zitierten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20.4.2016 - B 3 P 4/14 R - aaO) keinen im Gegensatz stehenden abstrakten Rechtssatz formuliert und weicht folglich nicht von den dort aufgestellten Rechtssätzen ab.

  • LSG Bayern, 30.01.2020 - L 4 P 38/18

    Pflegeversicherung: Zu den Voraussetzungen der Verhinderungspflege

  • BSG, 10.03.2022 - B 12 R 48/21 B

    Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung; Grundsatzrüge im

  • BSG, 04.03.2020 - B 12 R 34/19 B

    Pflegeversicherungsbeitragspflicht bei einer zukünftigen Wohnsitzverlegung ins

  • LSG Hamburg, 14.09.2021 - L 3 R 66/19

    Ruhen des Anspruchs auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei

  • VG Düsseldorf, 11.11.2022 - 26 K 9495/18
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