Rechtsprechung
BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- lexetius.com
Pflegeversicherung - Verhinderungspflege bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt (hier: Schweiz)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 39 Abs 1 S 1 SGB 11, § 39 Abs 1 S 3 SGB 11, § 39 Abs 2 S 1 SGB 11, § 39 Abs 2 S 2 SGB 11, § 39 Abs 2 S 3 SGB 11
Soziale Pflegeversicherung - Leistungen der Verhinderungspflege bei bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt (hier: Schweiz) - Fahrt- und Unterkunftskosten - stundenweise Verhinderung - Pflegegeldanspruch - Kumulationsverbot - Gemeinschaftsrecht - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Soziale Pflegeversicherung - Leistungen der Verhinderungspflege bei bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt (hier: Schweiz) - Fahrt- und Unterkunftskosten - stundenweise Verhinderung - Pflegegeldanspruch - Kumulationsverbot - Gemeinschaftsrecht
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Soziale Pflegeversicherung - Leistungen der Verhinderungspflege bei bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt (hier: Schweiz) - Fahrt- und Unterkunftskosten - stundenweise Verhinderung - Pflegegeldanspruch - Kumulationsverbot - Gemeinschaftsrecht
- rechtsportal.de
Soziale Pflegeversicherung - Leistungen der Verhinderungspflege bei bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt (hier: Schweiz) - Fahrt- und Unterkunftskosten - stundenweise Verhinderung - Pflegegeldanspruch - Kumulationsverbot - Gemeinschaftsrecht
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Leistungen der Verhinderungspflege können auch während eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Schweiz gezahlt werden
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Leistungen der Verhinderungspflege können auch während eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Schweiz gezahlt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verhinderungspflege auch während kurzem Auslandsaufenthalt
- ecovis.com (Kurzinformation)
Ersatzpflege muss auch im Ausland übernommen werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege kann auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes bestehen - Pflegekasse muss entstandenen Fahrt- und Unterkunftskosten auch im Ausland erstatten
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BSGE 121, 108
Wird zitiert von ... (15)
- LSG Baden-Württemberg, 24.06.2022 - L 4 P 2403/20
Soziale Pflegeversicherung - Grenzgänger - Verhinderungspflege - keine im Wege …
Die nachfolgende Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 4/14 R - juris) hat eine grundsätzliche Klärung der systematischen Stellung und Funktion der Verhinderungspflege im Leistungsgefüge des SGB XI sowie ihres Leistungsinhalts gebracht.Die Leistungen der Verhinderungspflege ersetzen daher grundsätzlich nur das Pflegegeld und keine Pflegesachleistung (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - a.a.O., juris Rn. 29).
(2) Ausgehend hiervon ist der Senat mit dem BSG (Urteil vom 20. April 2016 - a.a.O., Rn. 33 ff.) der Auffassung, dass die Leistungen der Verhinderungspflege aufgrund dieser Merkmale im Lichte der dargestellten Rechtsprechung des EuGH zu Art. 17 und 21 VO Nr. 883/2004 (vormals Art. 19, 22 VO [EWG] 1408/71) und Art. 56 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV - früher Art. 49 EG) als Geldleistung zu qualifizieren sind.
Die Schaffung eines aufwändigen Sachleistungssystems ist zur Gewährung von Leistungen der Verhinderungspflege damit nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - a.a.O., Rn. 36).
Auch inhaltlich sind die Leistungen der Verhinderungspflege nicht auf die eigentliche Pflege, wie die im Einzelfall erforderlichen verrichtungsbezogenen Pflegemaßnahmen, Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung beschränkt, sondern umfassen jeden durch die Pflegebedürftigkeit bedingten Aufwand, der durch den Ausfall der Pflegeperson erforderlich wird (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - a.a.O., Rn. 13 und 30;… Wahl, a.a.O., Rn. 11).
Dem Gemeinschaftsrecht kommt auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit nur die Funktion zu, die unterschiedlichen nationalen Gesundheitssysteme zu koordinieren, nicht hingegen sie zu harmonisieren (Art. 48 AEUV; vgl. Bassen, NZS 2010, 479 ff. m.w.N.) Da es die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer sozialen Sicherungssysteme unberührt lässt, dürfen die nationalen Leistungssysteme formelle und materielle Unterschiede aufweisen (EuGH…, Urteil vom 16. Juli 2009 - C-208/07 - juris, Rn. 84; EuGH…, Urteil vom 28. April 1998 - C-158/96 - juris, Rn. 17 f.; BSG, Urteil vom 20. April 2016 - a.a.O., Rn. 34).
- BSG, 30.05.2018 - B 3 P 27/17 B
Anspruch auf Erstattung von erbrachten Leistungen der Verhinderungspflege
Denn das BSG hat bereits entschieden, dass die Verhinderungspflege als Kostenerstattungsanspruch ausgestaltet ist, dh der Versicherte verschafft sich die Leistung selbst und stellt der Pflegekasse die Aufwendungen in Rechnung (vgl BSGE 121, 108 = SozR 4-3300 § 34 Nr. 3, RdNr 29). - LSG Hamburg, 13.11.2018 - L 3 P 6/17
Gewährung von Pflegesachleistungen im EU-Ausland
So hat auch das BSG dargelegt, dass der grundsätzliche Leistungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 SGB XI vor allem den mangelnden Umsetzungs- und Kontrollmöglichkeiten der Leistungsträger im Ausland geschuldet sei (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 4/14 R -, BSGE 121, 108-119, SozR 4-3300 § 34 Nr. 3, Rn. 27).Unionsbürger sollen bei Ausübung ihrer Freizügigkeitsrechte keine Nachteile aufgrund der unterschiedlichen nationalen Systeme der sozialen Sicherheit erleiden, die sie von der Geltendmachung der Freizügigkeit abhalten könnten (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 4/14 R -, BSGE 121, 108-119, SozR 4-3300 § 34 Nr. 3, Rn. 34 - 35).
Ein Geldtransfer vom zuständigen Träger an den bei ihm Versicherten in den Mitgliedstaat, in dem sich der Versicherte aufhält, berührt die Interessen dieses Mitgliedstaates nicht (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 4/14 R -, BSGE 121, 108-119, SozR 4-3300 § 34 Nr. 3, Rn. 34 - 35).
- LSG Bayern, 04.12.2020 - L 4 P 33/19
Pflegeversicherung: Erstattungsfähige Kosten der Verhinderungspflege
Bei Verhinderung einer Pflegeperson sind nur solche Aufwendungen nach § 39 SGB XI erstattungsfähig, die vornehmlich der Durchführung der Ersatzpflege dienen und überdies nachgewiesen sind (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016, B 3 P 4/14 R).Zur Begründung hat er u.a. ausgeführt, dass das SG die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20.04.2016, B 3 P 4/14 R, nicht beachtet habe, wo ausgeführt sei, dass es zu einem übermäßigen Leistungsbezug nicht kommen könne, weil die Leistungen der Verhinderungspflege einer zweifachen Beschränkung unterlägen: sie seien auf eine Anspruchshöchstdauer und einen Anspruchshöchstbetrag begrenzt.
Nach der Rechtsprechung des BSG führte der Auslandsaufenthalt des Klägers in Thailand auch nicht zu einem Ruhen des Anspruchs auf Leistungen der Verhinderungspflege nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016, B 3 P 4/14 R).
Denn erstattungsfähig sind nur solche Aufwendungen, die vornehmlich der Durchführung der Ersatzpflege dienen (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016, B 3 P 4/14 R, Rn 18) und überdies nachgewiesen sind.
- LSG Baden-Württemberg, 12.04.2019 - L 4 P 1878/18
Soziale Pflegeversicherung - Verhinderungspflege - Tätigwerden einer …
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers kommt dem Anspruch auf Verhinderungspflege bei einem vorübergehenden Ausfall der Pflegeperson daher eine Überbrückungsfunktion zu (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 4/14 R - juris, Rn. 13). - LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11
Soziale Pflegeversicherung - Verhinderungspflege im Ausland
Revision anhängig B 3 P 4/14 R. - BSG, 19.11.2019 - B 3 P 17/18 B
Gewährung von Pflegesachleistungen bei gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien
Das LSG hat im Wesentlichen ausgeführt: Ein Anspruch auf Pflegesachleistungen sei bei gewöhnlichem Aufenthalt der Klägerin in Spanien nicht von § 34 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 SGB XI erfasst (Hinweis auf BSG Urteil vom 20.4.2016 - B 3 P 4/14 R - BSGE 121, 108 = SozR 4-3300 § 34 Nr. 3).Der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20.4.2016 - B 3 P 4/14 R - BSGE 121, 108 = SozR 4-3300 § 34 Nr. 3) könne auch deshalb nicht gefolgt werden, weil im Ausland ausreichende Pflegekräfte vorhanden seien, mit denen die deutschen Pflegekassen Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI abschließen könnten.
Denn wie die Klägerin selbst ausführt, liegt bereits aktuelle Rechtsprechung des BSG zu der von ihr aufgeworfenen Problematik vor ( BSG Urteil vom 20.4.2016 - B 3 P 4/14 R - BSGE 121, 108 = SozR 4-3300 § 34 Nr. 3), die auch die hierzu bereits ergangene Rechtsprechung des EuGH in den Blick genommen hat (…vgl BSG aaO RdNr 33 ff).
Die Klägerin setzt der vorhandenen Rechtsprechung nur ihre eigenen Rechtsansichten entgegen, ohne sich argumentativ ausreichend mit der von ihr zitierten Entscheidung des BSG vom 20.4.2016 (aaO) auseinanderzusetzen.
- SG Münster, 16.03.2021 - S 20 P 42/19 Dies ergibt sich zwar nicht aus einer Auslegung des § 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI (zur Verhinderungspflege: BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R - juris Rn. 20), wohl aber aus einer analogen Anwendung von Satz 2 und 3 der Vorschrift.
Die Ruhensregelung in § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XI beruht auf den mangelnden Umsetzungs- und Kontrollmöglichkeiten der Leistungsträger im Ausland (BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R - juris Rn. 27).
Auf der anderen Seite ist den Regelungen in § 34 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und 3 SGB XI der Wille des Gesetzgebers zu entnehmen, die Leistungen bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten nur wegen der Schwierigkeiten der Gewährung der Sachleistung im Ausland einzuschränken (BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R - juris Rn. 28).
Da sich bereits aus dem nationalen Recht ergibt, dass der Leistungsanspruch der Klägerin nach § 45b SGB XI a.F. nicht ruht, bedarf es keiner weiteren Prüfung, ob ein Ruhen mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere VO (EG) Nr. 883/2004) vereinbar wäre (zur gemeinschaftsrechtlichen Koordinierung von Pflegeleistungen: BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R - juris Rn. 33 ff.; Kaeding, ZESAR 2019, 206; Bokeloh, ZESAR 2020, 165).
- SG Nürnberg, 15.02.2019 - S 21 P 144/18
Pflegeversicherung: Erstattungsfähige Kosten einer notwendigen Ersatzpflege
Fällt also eine im Rahmen von § 36 tätige Pflegeperson - auch aus den in § 39 genannten Gründen - zeitweise aus, ist die Pflege auch in dieser Zeit nach § 36 und nicht nach § 39 zu erbringen (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 4/14 R -, BSGE 121, 108-119, SozR 4-3300 § 34 Nr. 3, Rn. 29;… KassKomm/Leitherer, 101. EL September 2018, SGB XI § 39 Rn. 7-13;… Reimer in: Hauck/Noftz, SGB, 02/18, § 39 SGB XI, Rn. 3).Bei einem bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalt können Versicherte auch im Ausland Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 P 4/14 R -, BSGE 121, 108-119, SozR 4-3300 § 34 Nr. 3).
- BSG, 23.03.2021 - B 3 P 2/21 BH Bezogen auf die damit im Zusammenhang stehenden allgemeinen Fragen hat der Senat bereits entschieden, dass Versicherte bei einem bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalt auch dort Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können ( BSG Urteil vom 20.4.2016 - B 3 P 4/14 R - BSGE 121, 108 -119 = SozR 4-3300 § 34 Nr. 3) .
Insbesondere hat das LSG zu der von ihm in seinem Urteil zitierten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20.4.2016 - B 3 P 4/14 R - aaO) keinen im Gegensatz stehenden abstrakten Rechtssatz formuliert und weicht folglich nicht von den dort aufgestellten Rechtssätzen ab.
- LSG Bayern, 30.01.2020 - L 4 P 38/18
Pflegeversicherung: Zu den Voraussetzungen der Verhinderungspflege
- BSG, 04.03.2020 - B 12 R 34/19 B
Pflegeversicherungsbeitragspflicht bei einer zukünftigen Wohnsitzverlegung ins …
- VG Düsseldorf, 11.11.2022 - 26 K 9495/18
- BSG, 10.03.2022 - B 12 R 48/21 B
Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung; Grundsatzrüge im …
- LSG Hamburg, 14.09.2021 - L 3 R 66/19
Ruhen des Anspruchs auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei …