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   BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R   

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https://dejure.org/2016,7698
BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R (https://dejure.org/2016,7698)
BSG, Entscheidung vom 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R (https://dejure.org/2016,7698)
BSG, Entscheidung vom 20. April 2016 - B 8 SO 8/14 R (https://dejure.org/2016,7698)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 1 Halbs 1 SGB 9, § 14 Abs 1 S 2 SGB 9, § 14 Abs 2 S 1 SGB 9, § 14 Abs 4 S 1 SGB 9, § 14 Abs 4 S 3 SGB 9
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des unzuständigen gegen den zuständigen Sozialhilfeträger - Abgrenzung zwischen § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 und § 105 Abs 1 S 1 SGB 10 - örtliche Zuständigkeit - stationäre Leistung - Aufenthalt in einer Einrichtung zum ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII; Klärung der Zuständigkeit für die Leistungsgewährung im Hinblick auf die Anwendung von § 14 Abs. 4 SGB IX oder § 105 SGB X

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des unzuständigen gegen den zuständigen Sozialhilfeträger - Abgrenzung zwischen § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 und § 105 Abs 1 S 1 SGB 10 - örtliche Zuständigkeit - stationäre Leistung - Aufenthalt in einer Einrichtung zum ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ; Klärung der Zuständigkeit für die Leistungsgewährung im Hinblick auf die Anwendung von § 14 Abs. 4 SGB IX oder § 105 SGB X

  • rechtsportal.de

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R
    Die örtliche Zuständigkeit der Klägerin für die durchgeführte Maßnahme beurteilt sich nach § 98 SGB XII (hier bis 31.12.2006 in der Fassung des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes vom 21.3.2005 - BGBl I 818 - und danach in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze vom 2.12.2006 - BGBl I 2670; die Neufassung ab 7.12.2006 diente nach der Gesetzesbegründung jedoch nur der Klarstellung dessen, was bereits zuvor gewollt und geregelt war - siehe dazu BSGE 109, 56 ff RdNr 17 mwN = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1) .

    Im Rahmen des § 98 Abs. 5 SGB XII wäre dann bei einem "Neufall" zu klären, wer vor dem 26.10.2006 zuständig gewesen wäre (vgl zu dieser hypothetischen Prüfung BSGE 109, 56 ff RdNr 17 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1) ; denn davor sind keinerlei Sozialhilfeleistungen erbracht worden.

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Sozialhilfe -

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R
    Ein Altfall des Betreuten-Wohnens, der bereits vor dem 1.1.2005 begonnen hat, mit der Folge der weiteren Anwendung der Zuständigkeitsregelungen des BSHG (vgl dazu BSG, Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R - RdNr 15 mwN) käme nur unter Berücksichtigung der Zeiten der Betreuung in den Einrichtungen der "Brücke Schleswig-Holstein" gGmbH in Betracht, bedürfte allerdings näherer Feststellungen.
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 27/15 R

    Erstattungsstreit zwischen Rehabilitationsträgern - Zuständigkeitsklärung -

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R
    Denn § 105 SGB X ist nach dieser Vorschrift nicht anzuwenden für (eigentlich) unzuständige Reha-Träger, die eine Leistung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB IX erbracht haben, also für diejenigen, die den Antrag nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist weitergeleitet haben (vgl dazu BSG, Urteil vom 8.3.2016 - B 1 KR 27/15 R - RdNr 18) .
  • BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 12.93

    Örtliche Zuständigkeit für Sozialhilfeansprüche von (Straf-)Gefangenen -

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R
    Ein Aufenthalt, der tatsächlich außerhalb einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung besteht, kann auch über die "funktionale Zuordnung" zu dieser Einrichtung angenommen werden (BVerwGE 98, 132 ff zu einem Wechsel des Aufenthalts zwischen Haftanstalt und Krankenhaus) .
  • BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 18/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Antrag auf Erteilung einer

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R
    Aus der Leistungsakte ergibt sich jedoch, dass der Beklagte bereits am 15.2.2006 einen Antrag auf Leistungen in der Wohngemeinschaft der "h gGmbH" nach Entlassung aus dem Maßregelvollzug abgelehnt hatte, mithin über denselben Leistungsanspruch bereits entschieden hat, ohne den Antrag weitergeleitet zu haben (vgl zur Anwendung des § 14 SGB IX bei einem Antrag auf "künftige" Leistungen BSG, Urteil vom 24.2.2016 - B 8 SO 18/14 R - RdNr 16 f) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2018 - L 8 SO 69/15

    SGB-XII-Leistungen; Untersuchungshaft; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung i.S. von § 98 Abs. 4 SGB XII gehört nicht nur der Strafvollzug im engen Sinn, sondern auch der Maßregelvollzug (vgl. auch BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 8/14 R - juris Rn. 15) und die vorläufige Unterbringung in einer Maßregelvollzugseinrichtung nach § 126a StPO.

    Zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung i.S. von § 98 Abs. 4 SGB XII gehört nicht nur der Strafvollzug im engen Sinn, sondern auch der Maßregelvollzug (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 8/14 R - juris Rn. 15) und erst recht die vorläufige Unterbringung in einer Maßregelvollzugseinrichtung nach § 126a StPO.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - L 7 SO 3470/15

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des

    Mithin ist bei Anwendung des § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX im Rahmen der Passivlegitimation des Beklagten dessen "eigentliche" sachliche (§ 97 SGB XII) und örtliche Zuständigkeit (§ 98 SGB XII) zu prüfen (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 8/14 R - ).
  • LSG Bayern, 22.11.2016 - L 8 SO 221/14

    Erstattungsansprüche von Sozialhilfeträgern untereinander bei betreutem Wohnen

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in der Entscheidung vom 20.04.2016, B 8 SO 8/14 R unter Rn. 9 zu einer vergleichbaren Konstellation Folgendes ausgeführt:.

    Aus der Tatsache, dass der Kläger als erstangegangener Träger wegen der Missachtung des § 14 Abs. 1 SGB IX ggfs. zuständig geworden ist (vgl. BSG Urteil vom 20.04.2016, B 8 SO 8/14 R, Rn. 10), kann hier nicht geschlossen werden, dass sein Erstattungsanspruch ausgeschlossen ist.

    Das BSG hält an anderer Stelle die Vorschrift des § 98 Abs. 5 SGB XII für wenig durchdacht und inkonsistent und regt eine gesetzliche Neuregelung an (BSG Urteil vom 20.04.2016, B 8 SO 8/14 R, Rn. 11).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 7 SO 2356/19

    Teilhaberecht - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für ambulant betreutes

    Unterbleibt die Weiterleitung, ist im Außenverhältnis zum Leistungsbegehrenden ausschließlich der erstangegangene Träger zuständig (§ 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX; vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 8/14 R - juris Rdnr. 9; Urteil des Senats vom 19. Oktober 2017 - L 7 SO 5335/14 - juris Rdnr. 31).

    Hält sich der erstangegangene Träger gleichwohl für unzuständig, muss er einen Erstattungsanspruch gegenüber dem von ihm für zuständig erachteten Träger geltend machen (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 8/14 R - juris Rdnr. 10; Urteil des Senats vom 19. Oktober 2017 - L 7 SO 5335/14 - juris Rdnr. 34 ff.); in einem etwaigen Hauptsacheverfahren wird daher der Landkreis B. notwendig beizuladen sein (§ 75 Abs. 2 Var. 1 SGG); im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes war dies nicht nötig, da über eine endgültige Zahlungsverpflichtung des Antragsgegners gerade nicht entschieden wurde.

    Alles andere würde dem Zweck der Regelungen des § 14 SGB IX, für den Leistungsbegehrenden eine rasche Zuständigkeitsklärung und Entscheidung über sein Begehren herbeizuführen (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 8/14 R - juris Rdnr. 16; Urteil des Senats vom 19. Oktober 2017 - L 7 SO 5335/14 - juris Rdnr. 32; Beschluss des Senats vom 25. Oktober 2018 - L 7 SO 3280/18 ER-B - n.v.), nicht gerecht und dessen normative Direktiven in ihr Gegenteil verkehren.

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2017 - L 7 SO 3798/17

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Er muss den Antrag also auch unter Beachtung der Leistungsgesetze anderer Rehabilitationsträger prüfen, verbescheiden und ggf. Leistungen erbringen (Bundessozialgericht , Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 20/14 R - juris Rdnr. 15; Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 8/14 R - juris Rdnr. 9; Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 27/15 R - juris Rdnr. 14; Urteil vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 18/14 R - juris Rdnr. 15 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2022 - L 8 SO 91/18

    Eingliederungshilfe; Erstattungsanspruch; Folgeantrag; Geschäftsführung ohne

    Die besondere Erstattungsvorschrift des § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX (in der Fassung vom 19.6.2001, a.F.), nach der Leistungen eines allein aufgrund eines weitergeleiteten Antrages nach § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SGB IX a.F. zuständig gewordenen bzw. vorläufig zuständigen Rehabilitationsträgers von dem an sich materiell-rechtlich zuständigen Rehabilitationsträger zu erstatten sind, ist nicht einschlägig, weil eine zuständigkeitsbegründende Weiterleitung eines Antrages nach § 14 SGB IX a.F. nicht vorliegt (zu dieser Voraussetzung vgl. etwa BSG, Urteil vom 20.4.2016 - B 8 SO 8/14 R - juris Rn. 9; Senatsurteil vom 29.10.2015 - L 8 SO 122/12 - juris Rn. 27).
  • LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 241/14

    Zu den Voraussetzungen eines Grundurteils im Erstattungsstreit zwischen

    Das BSG hält die Vorschrift des § 98 Abs. 5 SGB XII für wenig durchdacht und inkonsistent und regt eine gesetzliche Neuregelung an (BSG Urteil vom 20.04.2016, B 8 SO 8/14 R, Rn. 11).
  • LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe

    Die Klägerin blieb auch hier trotz der an sie durch den Beklagten erfolgten Weiterleitung des weiteren Antrags des Hilfeempfängers auf Eingliederungshilfe vom 3. September 2009 erstangegangener Träger i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX a.F. Denn der Hilfeempfänger war erstmals mit seinem Teilhabebegehren an die Klägerin herangetreten, und bei dem durch den weiteren Antrag vom 3. September 2009 eingeleiteten Verfahren handelte es sich nicht um einen neuen Leistungsfall, da das Teilhabeziel noch nicht erreicht war und der Hilfeempfänger keine neue Teilhabeleistung beantragt hatte (vgl. BSG, Urteil vom 20.4.2016 - B 8 SO 8/14 R; vgl. Ulrich, in: jurisPK-SGB IX, Stand: 15.1.2018, § 14 Rn. 56 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 - L 7 SO 2081/16

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in

    Ein Einrichtungswechsel i.S.d. § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII (sog. "Einrichtungskette") liegt vor, wenn der Wechsel der stationären Einrichtungen unmittelbar, d.h. ohne weitere Zwischenaufenthalte, stattfindet (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 8/14 R - juris Rdnr. 13; Urteil vom 13. Februar 2014 - B 8 SO 11/12 R - juris Rdnr. 17; Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 14/12 R - juris Rdnrn. 13, 15, 20; Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R - BSGE 109, 56 juris Rdnr. 17; vgl. ferner Senatsurteil vom 13. September 2018 - L 7 SO 3470/15 - juris Rdnr. 44).
  • LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14

    Zu den Voraussetzungen eines Grundurteils im Erstattungsstreit zwischen

    Das BSG hält die Vorschrift des § 98 Abs. 5 SGB XII für wenig durchdacht und inkonsistent und regt eine gesetzliche Neuregelung an (BSG Urteil vom 20.04.2016, B 8 SO 8/14 R, Rn. 11).
  • SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 77/13

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 250/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 249/13
  • SG Heilbronn, 13.04.2021 - S 2 SO 31/19

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Leistungen in

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 214/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 8 SO 24/14
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 2 SO 3178/15
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