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   BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R   

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BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R (https://dejure.org/2003,2103)
BSG, Entscheidung vom 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R (https://dejure.org/2003,2103)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 23/01 R (https://dejure.org/2003,2103)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Heilmittel - Umkleiden - An- bzw Auskleiden - Katalogverrichtung - häusliche Krankenpflege - Behandlungspflege - Grundpflegebedarf

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Hilfe beim Aus- und Anziehen ist keine Leistung der Krankenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hilfe beim Be- und Entkleiden für die Inanspruchnahme verordneter Bewegungsbäder - Chronische Polyarthritis; schwerst behindert - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und Pflegegeld nach Pflegestufe III - Nebenleistungen bzw. vorbereitende Maßnahmen nicht von der Gewährung von ...

  • Judicialis

    SGB V § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Heilmitteln in der Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Urteil des Bundessozialgerichts - Das Aus- und Ankleiden eines Patienten muss Ihnen keine Krankenkasse bezahlen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Für das Umziehen müssen Kranke selber sorgen // Krankenkasse zahlt nur die Behandlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R

    Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R
    Sie ist der Auffassung, dass die aufgeworfene Rechtsfrage entsprechend der Ablehnung der Kosten für einen Gebärdendolmetscher bei hochgradig schwerhörigen Versicherten (BSGE 76, 109 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 1) und unter Beachtung der Zuordnung der fraglichen Verrichtungen zum Pflegebedarf iS der gesetzlichen Pflegeversicherung (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 S 60) zu beantworten sei.

    Wenn die Hilfeleistung mit einer der in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen der Grundpflege untrennbar verbunden ist oder im engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Verrichtung durchgeführt werden muss, erhöht sie jedoch den Bedarf an Grundpflege iS von § 15 Abs. 3 SGB XI (verneint bei der Reinigung der Atemwege: BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11 S 80 mwN; bejaht bei besonderen Bädern mit anschließender Hautbehandlung wegen Neurodermitis: BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 S 60 f).

    Selbst wenn ein besonders enger Zusammenhang mit den eigentlichen Therapiemaßnahmen unterstellt würde, wäre kein Raum für die Annahme von Behandlungspflege; vielmehr würde ein solcher Zusammenhang lediglich dazu führen, dass mit Rücksicht auf die Katalogverrichtung insgesamt von einer Maßnahme der Grundpflege auszugehen wäre (vgl nochmals BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 S 60 f: Baden mit Hautpflege; BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3 S 25: Stützstrümpfe).

  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 2/01 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Maßnahmen der Behandlungspflege -

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R
    Auch das An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Stützstrümpfen ist zwar Teil der ärztlichen Therapie, muss aber trotzdem der Grundpflege zugerechnet werden, weil es objektiv mit einer der Katalogverrichtungen des § 14 Abs. 4 SGB XI zusammenhängt (BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3 S 25).

    Selbst wenn ein besonders enger Zusammenhang mit den eigentlichen Therapiemaßnahmen unterstellt würde, wäre kein Raum für die Annahme von Behandlungspflege; vielmehr würde ein solcher Zusammenhang lediglich dazu führen, dass mit Rücksicht auf die Katalogverrichtung insgesamt von einer Maßnahme der Grundpflege auszugehen wäre (vgl nochmals BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 S 60 f: Baden mit Hautpflege; BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3 S 25: Stützstrümpfe).

  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94

    Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers bei ärztlicher Behandlung

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R
    Sie ist der Auffassung, dass die aufgeworfene Rechtsfrage entsprechend der Ablehnung der Kosten für einen Gebärdendolmetscher bei hochgradig schwerhörigen Versicherten (BSGE 76, 109 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 1) und unter Beachtung der Zuordnung der fraglichen Verrichtungen zum Pflegebedarf iS der gesetzlichen Pflegeversicherung (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 S 60) zu beantworten sei.

    Dies hat der Senat für den Fall des Gebärdendolmetschers entschieden und ausgeführt, dass darin keine Gesetzeslücke zu erblicken sei (BSGE 76, 109, 112 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 1 S 4).

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 17/97 R

    Pflegeversicherung - berücksichtigungsfähiger Pflegebedarf - Ausübung einer

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R
    Die Begleitung eines Pflegebedürftigen zum Arzt, weil jener dabei nicht alleine gelassen werden kann, gehört nach diesen Maßstäben unter dem Gesichtspunkt des Verlassens der Wohnung zwecks Aufrechterhaltung der Lebensführung zur Grundpflege (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 6 S 38).

    Dabei braucht nicht erörtert zu werden, ob insoweit allein an die Katalogverrichtungen An- und Ausziehen und Duschen oder - weil die Inanspruchnahme eines zu Hause nicht verfügbaren Heilmittels ähnlich wie ein Arztbesuch zu behandeln sein könnte - an die Verrichtung des Verlassens und Wiederaufsuchens der Wohnung anzuknüpfen wäre (vgl BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 6 S 38).

  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96

    Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl umfaßt auch Stromkosten

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R
    Insbesondere handle es sich weder um eine Soziotherapie nach § 37a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) noch um ärztliche Behandlung nach § 27, § 28 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Die Rechtsprechung zur Übernahme von Stromkosten für das Aufladen der Akkus eines Elektrorollstuhls (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 24) betreffe entgegen der Auffassung der Klägerin einen anderen Sachverhalt, weil die Stromkosten beim Gebrauch des Hilfsmittels selbst entstünden.
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R
    Nach der Rechtsprechung ist der Anspruch auf häusliche Krankenpflege nicht räumlich auf den Haushalt des Versicherten oder den seiner Familie begrenzt und schließt medizinisch erforderliche Maßnahmen, die bei vorübergehenden Aufenthalten außerhalb der Familienwohnung anfallen, dann nicht aus, wenn sich der Versicherte ansonsten ständig in seinem Haushalt bzw in seiner Familie aufhält und dort seinen Lebensmittelpunkt hat; deshalb hat das Bundessozialgericht (BSG) den Anspruch eines minderjährigen Diabetikers bejaht, dem während des täglichen Schulbesuchs regelmäßige und zeitgenaue Insulininjektionen verabreicht werden müssen, die von den Eltern wegen ganztägiger Berufstätigkeit nicht sichergestellt werden können (BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).
  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R

    Pflegeversicherung - Mukoviszidose - Berücksichtigung von Maßnahmen zur Reinigung

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R
    Wenn die Hilfeleistung mit einer der in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen der Grundpflege untrennbar verbunden ist oder im engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Verrichtung durchgeführt werden muss, erhöht sie jedoch den Bedarf an Grundpflege iS von § 15 Abs. 3 SGB XI (verneint bei der Reinigung der Atemwege: BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11 S 80 mwN; bejaht bei besonderen Bädern mit anschließender Hautbehandlung wegen Neurodermitis: BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 S 60 f).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG gehören zur Behandlungspflege alle Pflegemaßnahmen, die durch eine bestimmte Erkrankung verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern (vgl BSGE 89, 50, 52 = SozR 3-3300 § 12 Nr. 1 S 3 für künstliche Beatmung; BSGE 82, 27, 30 f = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2 S 4 f für Insulininjektionen).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R
    Abgesehen davon, dass es bei der Klägerin nicht darum geht, Krankenhausbehandlung zu ersetzen oder zu vermeiden, liegt ein Fall nach § 37 Abs. 1 SGB V schon deshalb nicht vor, weil die dort geregelten Ansprüche nach der Rechtsprechung nur in Betracht kommen, wenn ein vorübergehender Pflegebedarf zu befriedigen ist (BSGE 83, 254, 260 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1 S 7 f).
  • BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R

    Maßgeblicher Pflegebedarf bei ärztlich empfohlenem Spaziergang und sonntäglichem

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R
    Andererseits ist die Begleitung auf ärztlich empfohlenen Spaziergängen, die sich ebenfalls als Teil der ärztlichen Therapie darstellen, als Behandlungspflege anzusehen (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 16 S 102 f).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim -

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines

    Die Ermöglichung einer sprachlichen Verständigung zwischen Therapeut und Patient in einer nicht deutschen Sprache ist dabei, wie der 1. Senat des BSG bereits entschieden hat, als Nebenleistung zur Krankenbehandlung nach der insoweit nicht lückenhaften gesetzlichen Regelung nicht vom Leistungsanspruch der Versicherten umfasst; im Rahmen einer Krankenbehandlung ggf erforderliche Kosten für die Hinzuziehung eines Dolmetschers dürfen daher nicht von den Krankenkassen übernommen werden (BSGE 76, 109, 111 f = SozR 3-2500 § 28 Nr. 1 S 3 f; bekräftigt in BSG SozR 4-2500 § 32 Nr. 1 RdNr 6).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B

    Ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung zur Sicherstellung der

    Die Ermöglichung einer sprachlichen Verständigung zwischen Therapeut und Patient in einer nichtdeutschen Sprache ist dabei, wie der 1. Senat des BSG bereits entschieden hat, als Nebenleistung zur Krankenbehandlung nach der insoweit nicht lückenhaften gesetzlichen Regelung nicht vom Leistungsanspruch der Versicherten umfasst; im Rahmen einer Krankenbehandlung ggf erforderliche Kosten für die Hinzuziehung eines Dolmetschers dürfen daher nicht von den Krankenkassen übernommen werden (BSGE 76, 109, 111 f = SozR 3-2500 § 28 Nr. 1 S 3 f, bekräftigt in BSG SozR 4-2500 § 32 Nr. 1 RdNr 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 7 VG 9/05

    Anspruch auf Übernahme von Dolmetscherkosten im Rahmen einer

    Das BSG habe mit Urteil vom 20.05.2003 - Az.: B 1 KR 23/01 R - die Entscheidung vom 10.05.1995 bestätigt.

    Soweit der Kläger allerdings die Auffassung vertritt, dass die Regelungen, die für die Zuzahlung bei Arznei- und Heilmitteln gelten, in gleicher Weise eine gänzliche Kostenfreistellung vorzunehmen sei, trifft dies nicht zu: Denn die vom Kläger selbst genannten zuzahlungsfreien Arznei- und Heilmittel beruhen auf eigenen gesetzlichen Anspruchsnormen, während die geltend gemachten Dolmetscherkosten nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören (vgl. dazu BSG, Urteil vom 10.05.1995 und 20.05.2003 a. a. O. m. w. N.).

  • BSG, 13.06.2006 - B 8 KN 4/04 KR R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - gezielte Bewegungsübungen keine

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) gehören zur Behandlungspflege alle Pflegemaßnahmen, die durch bestimmte Erkrankungen erforderlich werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von Laien erbracht werden (BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 6 RdNr 14 mwN; BSG SozR 4-2500 § 32 Nr. 1 RdNr 10).
  • LSG Hessen, 19.12.2013 - L 8 KR 411/12
    Er umfasst solche medizinischen Hilfeleistungen, die nur durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen sollen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von zu ihrer Erbringung fähigen Laien erbracht werden (vgl. BSG, Urteil vom 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R; Urteil vom 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R).
  • LSG Sachsen, 12.12.2007 - L 1 P 28/05

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zum Legen und Wechseln transurethraler Katheter

    Zur Behandlungspflege gehören alle Pflegemaßnahmen, die nur durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von Laien erbracht werden (BSG, Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 42/04 R; Urteil vom 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R - BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; Urteil vom 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R - BSGE 94, 192 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 3; Urteil vom 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R - BSGE 83, 254 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R- BSGE 90, 143 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 5; Urteil vom 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 3; Urteil vom 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 11).
  • LSG Bayern, 14.09.2004 - L 4 KR 107/02

    Häusliche Krankenpflege als Behandlungssicherungspflege; Behandlungspflege der

    Allgemein hat das BSG mit Urteil vom 20.05.2003 (SozR 4-2500 § 32 Nr. 1 = KrV 2003, 256) als zur Behandlungspflege gehörig die Pflegemaßnahmen definiert, die durch eine bestimmte Erkrankung verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern.

    Liegt eine der genannten Voraussetzungen vor, ist der zeitliche Aufwand für diese Maßnahme der Behandlungspflege im Rahmen des Gesamtaufwands für die betroffene Verrichtung der Grundpflege als Pflegebedarf zu erfassen (BSG vom 30.10.2001, a.a.O.; BSG vom 20.05.2003, a.a.O.; jeweils mit weiteren Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des BSG).

  • LSG Bayern, 28.10.2004 - L 4 KR 15/04

    Krankenversicherung - Katheterisierung der Blase - Behandlungspflege im Rahmen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) gehören zur Behandlungspflege alle Pflegemaßnahmen, die durch eine bestimmte Erkrankung verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern (BSG vom 20.05.2003 SozR 4-2500 § 37 Nr. 1 = SozR 4-2500 § 32 Nr. 1 mit weiteren Hinweisen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung).
  • LSG Bayern, 01.07.2004 - L 4 KR 179/02

    Kostentragungspflicht für hausärztlich verordnete Bewegungsübungen; Begriff und

    Nach der Rechtsprechung des BSG (z.B. vom 20.05.2003 - SozR 4-2500 § 32 Nr. 1) zählen zur Behandlungspflege solche Maßnahmen, die durch eine bestimmte Erkrankung verursacht werden, speziell auf den Zustand des Versicherten ausgerichtet sind, um seine Krankheit zu heilen, Verschlimmerung zu verhüten oder seine Leiden zu lindern.
  • LSG Bayern, 29.11.2007 - L 4 KR 247/05

    Anspruch einer Empfängerin von Leistungen der Pflegestufe II gegen den Träger der

    Das BSG hat mit Urteil vom 20. Mai 2003 (SozR 4-2500 § 32 Nr. 1) für Recht erkannt, dass zur Behandlungspflege alle Pflegemaßnahmen gehören, die durch eine bestimmte Erkrankung verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2005 - L 5 KR 228/03

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 30.09.2004 - L 4 KR 231/03

    Anspruch auf Kostenübernahme für Blutzuckerkontrollen; Freistellungsanspruch von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2016 - L 16 KR 102/16
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2006 - 2 O 18/06
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