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   BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 24/13 B   

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BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 24/13 B (https://dejure.org/2014,33642)
BSG, Entscheidung vom 20.05.2014 - B 10 EG 24/13 B (https://dejure.org/2014,33642)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - B 10 EG 24/13 B (https://dejure.org/2014,33642)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Köln - S 3 EG 46/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 13 EG 46/11
  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 24/13 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 24/13 B
    Mit der Anspruchsvoraussetzung des Besitzes eines Aufenthaltstitels schließt es das Gesetz aus, aufenthaltsrechtliche Fragen im Rahmen des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens betreffend den Anspruch auf Erziehungsgeld zu klären (BSG Teilurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 6/08 R - BSGE 105, 70 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 10, RdNr 33).

    7 Der Senat vermag hinsichtlich des Leistungsausschlusses nach dem BEEG für Ausländer, die lediglich im Besitz einer Duldung iS von § 60a AufenthG sind nach wie vor keine gewichtigen Argumente für eine Verfassungswidrigkeit des Anspruchsausschlusses zu erkennen (vgl hierzu BSG Teilurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 6/08 R - BSGE 105, 70 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 10, RdNr 41 ff).

    Darüber hinaus ist nicht zu erkennen, weshalb es im Falle der Klägerin, die im streitigen Zeitraum lediglich im Besitz einer Duldung iS von § 60a AufenthG gewesen ist, auf den Besitz eines Aufenthaltstitels entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des BEEG für sie aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ankommen soll (s hierzu bereits die Darstellung in BSG Teilurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 6/08 R - BSGE 105, 70 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 10, RdNr 46 ff, zur Duldung nach § 60a AufenthG).

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 24/13 B
    5 Die Klägerin hat folgende, ihrer Ansicht nach klärungsbedürftige Rechtsfragen bezeichnet: 1. Ist der generelle Leistungsausschluss geduldeter Ausländer von Leistungen nach dem BEEG ohne Öffnungsklausel für begründete Ausnahmefälle verfassungswidrig? 2. Ist für die "Erwerbsberechtigung" iS des § 1 Abs. 7 Nr. 2 BEEG auch die Möglichkeit der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ausreichend und nur ein gesetzliches oder behördliches Beschäftigungsverbot anspruchshindernd? 6 Diese Fragen sind durch die Rechtsprechung des Senats (vgl insbesondere Teilurteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2) hinreichend geklärt.

    Diese Rechtsprechung hat der Senat auch für die Geltung des BEEG weiterhin aufrechterhalten, da es auch nach § 1 Abs. 7 Nr. 2 Halbs 1 BEEG auf den Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis ankommt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat (vgl BSG Teilurteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2, RdNr 24 ff).

  • BFH, 23.12.2013 - III B 88/13

    Keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 24/13 B
    Schließlich ist auch durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt, dass für Ausländer, die sich lediglich aufgrund einer Duldung iS des § 60a AufenthG in Deutschland aufhalten, eine Kindergeldberechtigung nicht besteht, ohne dass es insoweit verfassungsrechtliche Bedenken gibt (vgl BFH Beschluss vom 23.12.2013 - III B 88/13 - BFH/NV 2014, 517).
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