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   BSG, 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B   

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BSG, 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B (https://dejure.org/2020,16275)
BSG, Entscheidung vom 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B (https://dejure.org/2020,16275)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - B 5 R 298/19 B (https://dejure.org/2020,16275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Rente wegen Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 355/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fragerecht -

    Auszug aus BSG, 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG , dass unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG , § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 27.9.2018 - B 9 V 14/18 B - juris RdNr 12 f) .

    Unabhängig davon, ob das Gericht ein Gutachten für erläuterungsbedürftig hält, soll das Fragerecht dem Antragsteller erlauben, im Rahmen des Beweisthemas aus seiner Sicht unverständliche, unvollständige oder widersprüchliche Ausführungen eines Sachverständigen zu hinterfragen, um auf das Verfahren Einfluss nehmen und die Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung verstehen zu können ( BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 23.6.2016 - B 3 P 1/16 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 27.9.2018 - B 9 V 14/18 B - juris RdNr ) .

    Dies gilt selbst dann, wenn das Gutachten nach Auffassung des Gerichts ausreichend und überzeugend ist und keiner Erläuterung bedarf ( BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 27.9.2018 - B 9 V 14/18 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 5 R 22/18 B - juris RdNr 34) .

  • BSG, 27.09.2018 - B 9 V 14/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG , dass unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG , § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 27.9.2018 - B 9 V 14/18 B - juris RdNr 12 f) .

    Unabhängig davon, ob das Gericht ein Gutachten für erläuterungsbedürftig hält, soll das Fragerecht dem Antragsteller erlauben, im Rahmen des Beweisthemas aus seiner Sicht unverständliche, unvollständige oder widersprüchliche Ausführungen eines Sachverständigen zu hinterfragen, um auf das Verfahren Einfluss nehmen und die Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung verstehen zu können ( BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 23.6.2016 - B 3 P 1/16 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 27.9.2018 - B 9 V 14/18 B - juris RdNr ) .

    Dies gilt selbst dann, wenn das Gutachten nach Auffassung des Gerichts ausreichend und überzeugend ist und keiner Erläuterung bedarf ( BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 27.9.2018 - B 9 V 14/18 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 5 R 22/18 B - juris RdNr 34) .

  • BSG, 14.03.2019 - B 5 R 22/18 B

    Fragerecht an einen Sachverständigen

    Auszug aus BSG, 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B
    Dies gilt selbst dann, wenn das Gutachten nach Auffassung des Gerichts ausreichend und überzeugend ist und keiner Erläuterung bedarf ( BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 27.9.2018 - B 9 V 14/18 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 5 R 22/18 B - juris RdNr 34) .
  • BSG, 16.10.2019 - B 13 R 153/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B
    Es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen, zB auf Lücken oder Widersprüche hinzuweisen (vgl aus jüngerer Zeit etwa BSG Beschluss vom 16.10.2019 - B 13 R 153/18 B - juris RdNr ) .
  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 4 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG , 2. Aufl 2014, § 160a RdNr 32 ff) .
  • BSG, 23.06.2016 - B 3 P 1/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fragerecht der Beteiligten an den

    Auszug aus BSG, 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B
    Unabhängig davon, ob das Gericht ein Gutachten für erläuterungsbedürftig hält, soll das Fragerecht dem Antragsteller erlauben, im Rahmen des Beweisthemas aus seiner Sicht unverständliche, unvollständige oder widersprüchliche Ausführungen eines Sachverständigen zu hinterfragen, um auf das Verfahren Einfluss nehmen und die Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung verstehen zu können ( BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 23.6.2016 - B 3 P 1/16 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 27.9.2018 - B 9 V 14/18 B - juris RdNr ) .
  • BSG, 06.08.2019 - B 13 R 233/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B
    Der vom Kläger angeführte Aspekt, dass im Berufungsverfahren ein Gutachten nach § 109 SGG eingeholt wurde, lässt jedoch keine tragfähigen Rückschlüsse darauf zu, dass das LSG sachfremde Erwägungen angestellt hätte oder einer als grob zu bewertenden Fehleinschätzung unterlegen sei (vgl auch BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 13 R 233/18 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B
    Hier trägt der Kläger selbst vor, dass nach Ansicht des LSG eine Summierung ungewöhnlicher Leistungsbeeinträchtigungen, die Anlassung für weitere berufskundliche Ermittlungen geben würde (s hierzu BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - BSGE 109, 189 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 16, RdNr 35 ff; zuletzt BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris RdNr 35 ff, 40, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen) , bei ihm gerade nicht vorliegt.
  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B
    Soweit der Kläger aber geltend machen will, das LSG habe ein Beweisverwertungsverbot missachtet, ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen, aus welchen Vorschriften und Umständen sich eine solche Begrenzung der Verwertbarkeit des vom LSG herangezogenen Beweismittels im konkreten Einzelfall ergeben soll (zur Notwendigkeit der Begründung etwaiger Beweisverwertungsverbote vgl BVerfG Beschluss vom 2.7.2009 - 2 BvR 2225/08 - BVerfGK 16, 22, 27 = juris RdNr 15 f; BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 3 KR 14/11 R - BSGE 111, 58 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 24, RdNr 30; BSG Beschluss vom 28.11.2019 - B 8 SO 55/17 B - juris RdNr 10, zur Veröffentlichung auch in SozR 4 vorgesehen) .
  • BSG, 30.10.2019 - B 14 AS 258/18 B

    Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B
    Die Entscheidung, die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen, steht nach der genannten Vorschrift im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts und kann nur auf fehlerhaften Gebrauch, dh sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzung überprüft werden (stRspr, zB BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 27; BSG Beschluss vom 30.10.2019 - B 14 AS 258/18 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 28.11.2019 - B 8 SO 55/17 B

    Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

  • BGH, 06.03.2019 - VII ZR 303/16

    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen Kostenvorschuss für die

  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 2420/15

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Feststellung einer

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 386/07 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 580/15

    Schadenersatzanspruch eines Geschädigten auf Zukunftsschäden wegen eines

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 257/17

    Rechtsstreit um das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund behaupteter

  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 148/21 B

    Weitergewährung einer befristeten Erwerbsminderungsrente Verfahrensrüge im

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, dass unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (vgl aus jüngerer Zeit etwa BSG Beschluss vom 16.10.2019 - B 13 R 153/18 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 20.5.2020 - B 5 R 298/19 B - juris RdNr 12, jeweils mwN) .

    Dieser Obliegenheit ist ein Beteiligter dann nachgekommen, wenn er rechtzeitig den Antrag gestellt hat, einen Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens anzuhören, und er schriftlich sachdienliche Fragen im oben dargelegten Sinn angekündigt hat (BSG Beschluss vom 20.5.2020 - B 5 R 298/19 B - juris RdNr 12; vgl BVerfG Beschluss vom 29.8.1995 - 2 BvR 175/95 - NJW-RR 1996, 183 = juris RdNr 29 mwN) .

  • BSG, 11.03.2021 - B 5 R 301/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Die Rüge einer Verletzung des Fragerechts nach § 116 Satz 2 SGG bzw § 411 Abs. 4 ZPO muss die noch erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret bezeichnen, zB auf Lücken oder Widersprüche hinweisen (vgl aus jüngerer Zeit etwa BSG Beschluss vom 20.5.2020 - B 5 R 298/19 B - juris RdNr 12 mwN; BSG Beschluss vom 21.12.2020 - B 13 R 253/19 B - juris RdNr mwN) .

    Dieser Obliegenheit ist ein Beteiligter nachgekommen, wenn er rechtzeitig den Antrag gestellt hat, einen Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens anzuhören, und er schriftlich sachdienliche Fragen im oben dargelegten Sinn angekündigt hat (vgl BSG Beschluss vom 20.5.2020 - B 5 R 298/19 B - aaO) .

  • BSG, 10.08.2021 - B 5 R 108/21 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Soweit er damit geltend machen will, das Berufungsgericht habe sein Recht auf Befragung dieser Sachverständigen verletzt, hat er in der Beschwerdebegründung nicht dargestellt, dass er rechtzeitig einen solchen Antrag gestellt, schriftlich sachdienliche Fragen angekündigt und den Antrag bis zuletzt aufrechterhalten hat (vgl BSG Beschluss vom 10.12.2019 - B 9 V 18/19 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 20.5.2020 - B 5 R 298/19 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 26.5.2021 - B 13 R 219/20 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 15.12.2020 - B 5 R 271/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Ebenso wenig hat die Klägerin konkret aufgezeigt, welche Feststellungen der Sachverständigen aus welchen Gründen widersprüchlich erschienen und deshalb möglicherweise eine persönliche Anhörung der Sachverständigen oder eine weitere schriftliche Befragung erforderlich machten (s dazu BSG Beschluss vom 20.5.2020 - B 5 R 298/19 B - juris RdNr 12 f mwN; zum Recht auf persönliche Anhörung auch bei einem nach § 109 SGG beauftragten Sachverständigen vgl BSG Beschluss vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - juris RdNr 7 mwN ).
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