Rechtsprechung
   BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 38/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6052
BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 38/04 R (https://dejure.org/2005,6052)
BSG, Entscheidung vom 20.07.2005 - B 13 RJ 38/04 R (https://dejure.org/2005,6052)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 38/04 R (https://dejure.org/2005,6052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Bestandsrentner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen beim Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beim Zusammentreffen mit Unfallrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 118/95 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 38/04 R
    Soweit der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 31. März 1998 (B 4 RA 118/95 R - SozR 3-2600 § 311 Nr. 2) auch für Bestandsrenten den Gedanken des § 266 SGB VI auf § 311 SGB VI übertragen wolle, vermöge der Senat dieser Entscheidung nicht zu folgen.

    Er sieht sich hieran jedoch durch das Urteil des 4. Senats vom 31. März 1998 (B 4 RA 118/95 - SozR 3-2600 § 311 Nr. 2) gehindert; würde er die Rechtsauffassung, auf der dieses Urteil beruht, auch im vorliegenden Fall zugrunde legen, wären auf die Revision des Klägers die angefochtenen Bescheide sowie die vorinstanzlichen Urteile aufzuheben und der Klage mit Wirkung ab Januar 1997 stattzugeben (hierzu im Folgenden unter 2.).

    Es ist von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber den für die Unterstellung unter neues Recht maßgeblichen Stichtag an das Inkrafttreten einer Neuregelung koppelt und - der Struktur der Rentenversicherung entsprechend - grundsätzlich nur Neuzugänge dem dann geltenden Recht in vollem Umfang unterwirft (vgl BSG 4. Senat vom 31. März 1998 - SozR 3-2600 § 311 Nr. 2 S 18 mwN).

    Eine Entscheidung in diesem Sinne (s oben zu 1. d) ist dem Senat jedoch nicht ohne Abweichung von dem Urteil des 4. Senats vom 31. März 1998 (SozR 3-2600 § 311 Nr. 2) möglich.

  • BSG, 21.04.1999 - B 5 RA 1/97 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Unfallrente

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 38/04 R
    "§ 93 SGB VI enthält - gegenüber dem früheren Recht (§ 1278 RVO) - mit dem Freibetrag bei der Verletztenrente in Höhe der fiktiven Grundrente nach dem BVG eine Besserstellung Schwerverletzter, da dieser Freibetrag bei gleich hohem Bruttoverdienst zu einer höheren Gesamtleistung gegenüber einem Leichtverletzten führt" (BSG vom 21. April 1999 - B 5 RA 1/97 R, veröffentlicht bei Juris).

    Eine Abweichung zum Urteil des 5. Senats des BSG vom 21. April 1999 (B 5 RA 1/97 R - veröffentlicht bei Juris) ergibt sich nicht, weil dieser Senat über eine Folgerente (s oben 1. b cc [2]) entschieden hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.1995 - L 8 An 134/94

    Zusammentreffen von RV-Rente und Leistungen aus der UV

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 38/04 R
    Hiermit stimmt überein, dass das Berufungsurteil zum Urteil des 4. Senats (LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 1995 - L 8 An 134/94, HVBG-Info 1996, 809 f) diese "Rentenbescheide" in seinem Tatbestand auf Erhöhungen der Unfallrente und Rentenanpassungen zurückführt und den Vortrag der Beklagten wiedergibt, es handele sich "um Rentenanpassungsmitteilungen und keine Rentenbescheide".
  • BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94

    Verfassungsmäßigkeit des Asschlusses von schmerzensgeld durch die gesetzliche

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 38/04 R
    Für den Senat kann damit auch der Kammerbeschluss des BVerfG vom 8. Februar 1995 (SozR 3-2200 § 636 Nr. 1) keinen Ausschlag geben.
  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 43/80

    Zweckgebundene Leistung iS von § 27 Abs 4 RehaAnO 1975

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 38/04 R
    Dem lagen nicht nur eine Diskussion in der Literatur zugrunde, sondern auch Entwicklungen in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung (s hierzu im Einzelnen Marquardt, Der Ausgleich immateriellen Schadens in der gesetzlichen Unfallversicherung, Diss Göttingen 1991, S 24 ff): Angefangen mit der Arbeitslosenhilfe-Verordnung vom 7. August 1974 (BGBl I 1929) über Urteile des BSG (vom 21. Juli 1981, SozR 4480 § 27 Nr. 4 zum Ausbildungsgeld nach §§ 58, 40 AFG iVm § 27 RehaAnO) und des Bundesarbeitsgerichts (vom 19. Juli 1983, AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG zur betrieblichen Altersversorgung) bis zur Regelung in § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB IV (in Kraft getreten am 1. Januar 1986, zur Anrechenbarkeit von GUV-Renten auf die Hinterbliebenenrenten) und schließlich der Vorschrift des § 93 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI hatte sich immer mehr die Ansicht durchgesetzt, dass Unfallrenten in Höhe der Grundrente des BVG auf andere Leistungen nicht anzurechnen seien.
  • BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 38/04 R
    Im Ergebnis ebenso hat das BVerfG am 8. Januar 1992 (BVerfGE 85, 176, 186 f) den gleich gelagerten Schmerzensgeldausschluss nach § 46 Abs. 2 des Beamtenversorgungsgesetzes beurteilt und auch diesen unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 7. November 1972 für verfassungsmäßig gehalten.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1259/84
    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 38/04 R
    (1) Die mit dieser Fragestellung aufgeworfene Frage nach der Verfassungswidrigkeit bereits des § 1278 RVO hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch unter Geltung dieser Norm mehrfach verneint (BVerfG vom 19. Januar 1968, LS in SozR Nr. 69 zu Art. 3 GG; vom 19. Juli 1984, SozR 2200 § 1278 Nr. 11; vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 1259/84, LS veröffentlicht bei Juris).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 38/04 R
    Dem entspricht, dass das BVerfG in seinem Beschluss vom 7. November 1972 (BVerfGE 34, 118 = SozR Nr. 95 zu Art. 3 GG) festgestellt hatte, dass der Ausschluss des Schmerzensgeldanspruchs durch § 636 Abs. 1 Satz 1 und § 637 Abs. 1 RVO nicht gegen das GG verstößt.
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 16/05 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

    Dann führt diese Vorschrift die alte Rechtslage des § 1278 RVO fort (Senatsbeschluss vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 38/04 R - unter II 1 b bb der Gründe - veröffentlicht in Juris).

    Bei Folgerenten modifiziert § 266 SGB VI entgegen der Ansicht des Klägers die Grundregel des § 93 SGB VI (Senatsurteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 13/05 R - zur Veröffentlichung vorgesehen), nicht den Ausnahmetatbestand des § 311 SGB VI. Die vom Kläger zitierte, anders lautende Ansicht (Urteil des BSG vom 31. März 1998 - B 4 RA 118/95 R - SozR 3-2600 § 311 Nr. 2) ist zwischenzeitlich aufgegeben (auf Anfrage des erkennenden Senats mit Beschluss vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 38/04 R - durch Beschluss vom 20. Oktober 2005 - B 4 RA 7/05 S; s ferner Senatsurteil vom 8. Dezember 2005 - B 13 RJ 38/04 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2012 - L 6 VG 3708/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluss aber auch gesehen, dass der Verletztenrente durch die fachgerichtliche Rechtsprechung (vergleiche auch BSG, Urteil vom 19.06.1986 - 12 RK 7/85; BSG, Urteil vom 08.12.1992 - 1 RK 9/92; BSG, Urteil vom 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R; BSG, Urteil vom 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R; BSG, Urteil vom 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R; BSG, Beschluss vom 20.07.2005 - B 13 RJ 38/04 R; BSG, Urteil vom 08.12.2005 - B 13 RJ 38/04 R; siehe dazu auch BSG, Beschluss vom 12.12.2006 - B 13 RJ 25/05 R; BSG, Beschluss vom 29.11.2007 - B 13 RJ 25/05 R) und die Literatur (Kranig, in Hauck, SGB VII, September 2010, § 56 Rn. 7b) auch die Funktion zugesprochen wird, Nichterwerbsschäden abzugelten, also immaterielle Schäden auszugleichen und verletzungsbedingte Mehraufwendungen zu decken und sie daher als teilweise zweckbestimmte Leistung bewertet wird.
  • LSG Bayern, 13.09.2006 - L 16 R 83/05

    Anspruchsvernichtende Anrechnung der Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Nur für diese Renten hat der Gesetzgeber bei Einführung des SGB VI durch das Rentenreformgesetz (RRG) 1992 in den §§ 311, 312 SGB VI das zuvor geltende Recht - § 55 AVG und § 1278 RVO - aufrechterhalten (BT-Drucks 11/4124 S 207 zu § 302 - jetzt § 311 - siehe auch BSG, Beschluss vom 20.07.2005, Az. 13 RJ 38/04 R ).
  • LSG Bayern, 28.07.2006 - L 16 R 399/05

    Anspruchsmindernde Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Nur für diese Renten hat der Gesetzgeber bei Einführung des SGB VI durch das Rentenreformgesetz (RRG) 1992 in den §§ 311, 312 SGB VI das zuvor geltende Recht - § 55 AVG und § 1278 RVO - aufrechterhalten (BT-Drucks 11/4124 S 207 zu § 302 - jetzt § 311 - siehe auch BSG, Beschluss vom 20.07.2005, Az. 13 RJ 38/04 R ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht