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   BSG, 20.07.2009 - B 11 AL 155/08 B   

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BSG, 20.07.2009 - B 11 AL 155/08 B (https://dejure.org/2009,44543)
BSG, Entscheidung vom 20.07.2009 - B 11 AL 155/08 B (https://dejure.org/2009,44543)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - B 11 AL 155/08 B (https://dejure.org/2009,44543)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Dresden - S 17 AL 2107/04
  • LSG Sachsen - L 3 AL 128/07
  • BSG, 20.07.2009 - B 11 AL 155/08 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 15/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus BSG, 20.07.2009 - B 11 AL 155/08 B
    In diesem Zusammenhang hätte es aber nahe gelegen, sich zugleich auch mit der ebenfalls zitierten und von der Vorinstanz maßgeblich herangezogenen Rechtsprechung zur Bedarfsabhängigkeit der Alhi (vgl BSG SozR 3-4300 § 193 Nr. 3 mwN) zu beschäftigen und vor diesem Hintergrund aufzuzeigen, wieso dieses wesentliche Strukturelement der Alhi in der vom Kläger beschriebenen Fallgestaltung (im Jahr 2003 nachträglich entrichtete Aufstockungsbeiträge) keine Geltung beanspruchen soll.
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 20.07.2009 - B 11 AL 155/08 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auch auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und ggf des Schrifttums nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus BSG, 20.07.2009 - B 11 AL 155/08 B
    Dass eine andere Beurteilung angezeigt ist, weil noch eine erhebliche Anzahl von gleichartigen Fällen zu entscheiden ist oder neues Recht die gleiche auslegungsbedürftige Regelung enthält, hat der Kläger nicht behauptet (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19; BSG, Beschluss vom 23. Mai 2001 - B 11 AL 41/01 B).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 20.07.2009 - B 11 AL 155/08 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 23.05.2001 - B 11 AL 41/01 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 20.07.2009 - B 11 AL 155/08 B
    Dass eine andere Beurteilung angezeigt ist, weil noch eine erhebliche Anzahl von gleichartigen Fällen zu entscheiden ist oder neues Recht die gleiche auslegungsbedürftige Regelung enthält, hat der Kläger nicht behauptet (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19; BSG, Beschluss vom 23. Mai 2001 - B 11 AL 41/01 B).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 20.07.2009 - B 11 AL 155/08 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 20.07.2009 - B 11 AL 155/08 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
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