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   BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R   

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BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R (https://dejure.org/2011,3888)
BSG, Entscheidung vom 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R (https://dejure.org/2011,3888)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - B 13 R 52/10 R (https://dejure.org/2011,3888)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen Freiwilligendienst - EFD

  • openjur.de

    Waisenrentenanspruch; Weitergewährung; Teilnahme an einem Europäischen Freiwilligendienst; EFD; Übertragung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung; Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a SGB 6 vom 21.07.2004, § ... 48 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b SGB 6 vom 21.07.2004, § 48 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c SGB 6 vom 21.07.2004, § 67 Abs 3 S 1 Nr 2 Buchst c SGB 7 vom 21.07.2004, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG
    Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen Freiwilligendienst - EFD - Übertragung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a SGB 6 vom 21.07.2004, § ... 48 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b SGB 6 vom 21.07.2004, § 48 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c SGB 6 vom 21.07.2004, § 67 Abs 3 S 1 Nr 2 Buchst c SGB 7 vom 21.07.2004, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG
    Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen Freiwilligendienst - EFD - Übertragung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen Freiwilligendienst - EFD - Übertragung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen Freiwilligendienst - EFD - Übertragung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen Freiwilligendienst - EFD - Übertragung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Rentenversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Europäischer Freiwilligendienst und die Waisenrente

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz enthält kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in unterschiedlichen Ordnungsbereichen gleich zu regeln (stRspr; vgl zB BVerfGE 40, 121, 139 f; 43, 13, 21; 75, 78, 107; BVerfG SozR 4-2600 § 96a Nr. 10 RdNr 13) .

    Solange nicht feststeht, dass eine Bestimmung innerhalb des eigenen Sachbereichs nicht oder nicht mehr sachgerecht ist, kann sie grundsätzlich (auch) nicht mit Hilfe des Gleichheitssatzes im Hinblick auf andere Bestimmungen eliminiert werden, die anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören (BVerfGE 40, 121, 139; vgl auch Senatsurteil vom 20.6.2002 - SozR 3-2600 § 48 Nr. 7 S 44) .

    Denn trotz der im Wesentlichen gleichen Unterhaltsersatzfunktion der Waisenrenten des Versorgungsrechts und der Waisenrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung hat das BVerfG wegen der Eigenständigkeit der beiden Rechtsbereiche die unterschiedliche Ausgestaltung der Waisenrenten (stets) als mit dem GG vereinbar gesehen (vgl BVerfGE 40, 121, 139 f; 43, 13, 21; vgl auch Senatsurteil vom 20.6.2002 - aaO S 45 f) .

  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 37/02 R

    Halbwaisenrentenanspruch für die Dauer eines Promotionsstudiums

    Auszug aus BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
    Berufsausbildung im Sinne des Waisenrentenrechts liegt nur vor, soweit im jeweiligen Monat für den gewählten Beruf notwendige (nicht: nur nützliche, wünschenswerte oder förderliche) Kenntnisse oder praktische Fertigkeiten von einer hierfür anerkannt qualifizierten Ausbildungsinstitution oder Ausbildungsperson vermittelt werden (stRspr; zB BSG vom 31.8.2000 - SozR 3-2600 § 48 Nr. 4 S 22; BSG vom 18.6.2003 - SozR 4-2600 § 48 Nr. 2 RdNr 16) .

    Aber selbst wenn dies im Falle der Klägerin ausnahmsweise anders zu beurteilen gewesen wäre, wofür allerdings sowohl nach den Feststellungen des LSG als auch nach dem Vortrag der Klägerin keine Anhaltspunkte bestehen, steht schon die Verschiedenartigkeit der Rechts- und Regelungsbereiche einer Übertragung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs "Berufsausbildung" im Einkommensteuerrecht auf das Recht der Waisenrente im Sinne des SGB VI entgegen (vgl BSG vom 18.6.2003 - SozR 4-2600 § 48 Nr. 2 RdNr 23-25) .

    Die (Halb-)Waisenrente des § 48 SGB VI ist eine beitragsfinanzierte, dh von den Versicherten und den Arbeitgebern aufzubringende Unterhaltsersatzleistung der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Tode des Versicherten (vgl BSG vom 12.3.1981 - 11 RA 12/80 - Juris RdNr 14; Senatsurteil vom 20.6.2002 - aaO S 46; BSG vom 18.6.2003 - SozR 4-2600 § 48 Nr. 2 RdNr 26; vgl auch BVerfGE 97, 271, 291).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers ist anzunehmen, wenn die Differenzierung an Persönlichkeitsmerkmale anknüpft (vgl BVerfGE 98, 365, 389; 121, 317, 369) .

    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (BVerfGE 98, 365, 389) .

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
    Die Grenze bildet dann allein das Willkürverbot (vgl BVerfGE 97, 271, 291) .

    Die (Halb-)Waisenrente des § 48 SGB VI ist eine beitragsfinanzierte, dh von den Versicherten und den Arbeitgebern aufzubringende Unterhaltsersatzleistung der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Tode des Versicherten (vgl BSG vom 12.3.1981 - 11 RA 12/80 - Juris RdNr 14; Senatsurteil vom 20.6.2002 - aaO S 46; BSG vom 18.6.2003 - SozR 4-2600 § 48 Nr. 2 RdNr 26; vgl auch BVerfGE 97, 271, 291).

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

    Auszug aus BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
    Das hieraus folgende Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, gilt sowohl für Belastungen als auch für Begünstigungen (vgl BVerfGE 110, 412, 431; 122, 210, 230; 125, 1, 17) .

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl BVerfGE 110, 274, 291; 117, 1, 30; 125, 1, 17) .

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74

    Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter

    Auszug aus BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz enthält kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in unterschiedlichen Ordnungsbereichen gleich zu regeln (stRspr; vgl zB BVerfGE 40, 121, 139 f; 43, 13, 21; 75, 78, 107; BVerfG SozR 4-2600 § 96a Nr. 10 RdNr 13) .

    Denn trotz der im Wesentlichen gleichen Unterhaltsersatzfunktion der Waisenrenten des Versorgungsrechts und der Waisenrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung hat das BVerfG wegen der Eigenständigkeit der beiden Rechtsbereiche die unterschiedliche Ausgestaltung der Waisenrenten (stets) als mit dem GG vereinbar gesehen (vgl BVerfGE 40, 121, 139 f; 43, 13, 21; vgl auch Senatsurteil vom 20.6.2002 - aaO S 45 f) .

  • SG Aachen, 09.12.2005 - S 8 R 126/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
    b) Entgegen der Auffassung der Klägerin enthält § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst c SGB VI im Hinblick auf den EFD - wie das LSG zu Recht festgestellt hat - keine zu einer Analogie berechtigende ungewollte Regelungslücke (ebenso LSG Berlin-Brandenburg vom 19.12.2006 - L 12 RA 123/04 - Juris RdNr 24 f; LSG Niedersachsen-Bremen vom 28.10.2009 - L 2 KN 25/09 - Juris RdNr 25 f; SG Duisburg vom 29.7.2004 - S 10 RA 5/03 - Juris RdNr 47; SG Aachen vom 9.12.2005 - S 8 R 126/05 - Juris RdNr 14) .

    Aus den hier bestehenden Mitwirkungspflichten lässt sich aber keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten herleiten, den EFD rechtlich vollständig etwaigen nationalen Freiwilligendiensten gleichzustellen, mögen deren Ziele denen des EFD auch ähnlich sein oder sich mit ihnen sogar überschneiden (vgl hierzu auch die Beschlusserwägung Nr. 12, wonach sich die Mitgliedstaaten "bemühen" müssen, "die Komplementarität zwischen den Aktivitäten des Europäischen Freiwilligendienstes und den verschiedenen ähnlichen Aktionen auf nationaler Ebene zu gewährleisten"), und schon gar nicht eine Regelung herbeizuführen, nach der eine nationale (Halb-)Waisenrente aus einer gesetzlichen Rentenversicherung auch nach Eintritt der Volljährigkeit der Waisen während der Teilnahme am EFD (weiter) zu gewähren sei (vgl in diesem Sinne auch LSG Niedersachsen-Bremen vom 28.10.2009 - L 2 KN 25/09 - Juris RdNr 28; SG Aachen vom 9.12.2005 - S 8 R 126/05 - Juris RdNr 15).

  • BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 45/01 R

    Waisenrentenanspruch eines Behinderten in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
    Der Gesetzgeber habe bei der Ausgestaltung der Waisenrenten einen weiten Spielraum, weil sie weniger auf versicherungsrechtlichen als auf fürsorgerischen Gründen beruhten (Hinweis auf Senatsurteil vom 20.6.2002 - SozR 3-2600 § 48 Nr. 7) .

    Solange nicht feststeht, dass eine Bestimmung innerhalb des eigenen Sachbereichs nicht oder nicht mehr sachgerecht ist, kann sie grundsätzlich (auch) nicht mit Hilfe des Gleichheitssatzes im Hinblick auf andere Bestimmungen eliminiert werden, die anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören (BVerfGE 40, 121, 139; vgl auch Senatsurteil vom 20.6.2002 - SozR 3-2600 § 48 Nr. 7 S 44) .

  • EuGH, 03.03.2011 - C-440/09

    Tomaszewska - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 45 Abs. 1 der

    Auszug aus BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH bleiben die Mitgliedstaaten dafür zuständig, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherheit festzulegen (vgl zB EuGH vom 3.3.2011 - C-440/09 - RdNr 24 mwN - veröffentlicht in Juris) .

    Zu diesem Zweck stellt die VO - wie sich aus ihren Erwägungsgründen 5, 6 und 10 ergibt - den Grundsatz der Gleichbehandlung aller im Gebiet eines Mitgliedstaats erwerbstätigen Arbeitnehmer und Selbstständigen sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen auf und zielt darauf ab, deren Gleichbehandlung bestmöglich zu gewährleisten und Nachteile für diejenigen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen, abzuwenden (vgl den Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 aaO; s auch EuGH vom 3.3.2011 - C-440/09 - RdNr 28 - veröffentlicht in Juris; EuGH vom 30.6.2011 - C-388/09 - RdNr 5 - veröffentlicht in Juris).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
    Verboten ist daher ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl BVerfGE 121, 108, 119; 121, 317, 370) .

    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers ist anzunehmen, wenn die Differenzierung an Persönlichkeitsmerkmale anknüpft (vgl BVerfGE 98, 365, 389; 121, 317, 369) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 KN 25/09

    Antrag auf Weitergewährung einer Halbwaisenrente für die Zeit der Teilnahme an

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2006 - L 12 RA 123/04

    Waisenrentenanspruch - Europäischer Freiwilligendienst

  • BFH, 18.03.2009 - III R 33/07

    Kein Anspruch auf Kindergeld für nicht zum Zivildienst verpflichtete Kinder, die

  • BFH, 24.06.2004 - III R 3/03

    Kein Ausbildungsfreibetrag bei freiwilligem sozialen Jahr

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • EuGH, 30.05.1989 - 242/87

    Kommission / Rat

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • SG Duisburg, 29.07.2004 - S 10 RA 5/03

    Rentenversicherung

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

  • EuGH, 30.06.2011 - C-388/09

    da Silva Martins

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • EuGH, 25.06.1997 - C-131/96

    Mora Romero

  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 12/80
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05

    Berücksichtigung eines Hinzuverdienstes bei Leistung einer

  • BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09

    Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach dem EStG einerseits und

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BSG, 17.07.2003 - B 10 LW 9/02 R

    Alterssicherung für Landwirte - Versicherungspflicht eines Gesellschafters einer

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 53/99 R

    Anspruch auf Waisenrente bei Unterbrechung der Ausbildung wegen Erziehung eines

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 12/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - mitarbeitender Familienangehöriger - Ausbildung -

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09

    Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs

  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 5/00 R

    Zahlungsansprüche - Recht auf Halbwaisenrente - Lehramtsstudium -

  • BSG, 28.03.2019 - B 10 KG 1/18 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf sozialrechtliches Kindergeld

    Anders als das Kindergeld nach dem EStG, das als Leistung des steuerrechtlichen Familienleistungsausgleichs gemäß § 31 S 3 EStG als monatlicher Steuervergütungsanspruch iS des § 37 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) ausgestaltet und keine Sozialleistung im formellen Sinne ist, ist das Kindergeld nach dem BKGG als eine Leistung des sozialrechtlichen Familienleistungsausgleichs eine Sozialleistung des SGB zur Minderung des Familienaufwands des Unterhaltsleistenden (vgl § 6, § 25 Abs. 1 S 1, § 68 Nr. 9 SGB I; BSG Urteil vom 20.7.2011 - B 13 R 52/10 R - SozR 4-2600 § 48 Nr. 5 RdNr 42; BFH Beschluss vom 28.4.2009 - III B 36/08 - Juris RdNr 12, 14; BFH Urteil vom 28.2.2018 - II R 3/16 - Juris RdNr 16; Seewald/Felix, Kindergeldrecht, Stand: Februar 2018, Einführung RdNr 2 und § 18 BKGG RdNr 2) , das monatlich gezahlt wird (§ 11 BKGG iVm § 47 SGB I) .
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 4 S 143/19

    Einbeziehung von Freiwilligendiensten in Waisengeldregelungen der

    Dann aber ist es jedenfalls nicht willkürlich und damit auch nicht gleichheitswidrig, wenn der Gesetzgeber im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums keinen Anspruch auf (Halb-)Waisenrente an Volljährige vorsieht, die aufgrund eigenen Willensentschlusses einen ähnlichen, aber doch, etwa was die Einsatzbereiche und Träger angeht, anderen Dienst als die in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 lit. d EStG a.F. genannten Dienste leisten (vgl. auch BSG, Urteil vom 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R -, Juris Rn. 33 ff., für die Frage, ob die seinerzeitige Nichteinbeziehung des Europäischen Freiwilligendienstes in den Katalog von § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 lit. c SGB VI a.F. gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt).

    Dessen ungeachtet hat das Bundesverfassungsgericht eine unterschiedliche rechtliche Ausgestaltung und Bemessung beider Renten mit Blick auf die Eigenständigkeit beider Rechtsbereiche und ihre Einbettung in andere systematische und sozial-geschichtliche Zusammenhänge in der Vergangenheit verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 12.10.1976 - 1 BvL 9/74 -, Juris Rn. 42, vom 28.06.1975 - 1 BvL 4/74 -, Juris Rn. 59, und vom 11.04.1967 - 2 BvL 3/62 -, Juris Rn. 41; hierauf Bezug nehmend etwa BSG, Urteil vom 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R -, Juris Rn. 40 ff.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - L 3 R 1048/11

    Gesetzliche Rentenversicherung - Anspruch eines Offiziersanwärters der Bundeswehr

    Eine "Berufsausbildung" i. S. von § 48 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI liegt also nur vor, soweit im jeweiligen Monat für den gewählten Beruf notwendige (nicht: nur nützliche, wünschenswerte oder förderliche) Kenntnisse oder praktische Fertigkeiten von einer hierfür anerkannt qualifizierten Ausbildungsinstitution oder Ausbildungsperson vermittelt werden und wenn der Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten die Waise wöchentlich wenigstens 20 Zeitstunden beansprucht (ständige Rechtsprechung des BSG, etwa Urteil vom 18. September 1975 - 4 RJ 295/74 - BSGE 39, 185 = SozR 2200 § 1267 Nr. 9; SozR 2200 § 1267 Nr. 2; BSG SozEntsch 5 § 1267 Nr. 5; SozR 2200 § 1259 Nr. 102; Urteil vom 20. Juli 2011 - B 13 R 52/10 R -, in SozR 4-2600 § 48 Nr. 5).

    Hier steht bereits die Verschiedenartigkeit der Rechts- und Regelungsbereiche einer Übertragung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs der "Berufsausbildung" im ESt-Recht auf das Recht der Waisenrente i. S. d. SGB VI entgegen (ständige Rechtsprechung des BSG; vgl. Urteile vom 31. August 2000 - B 4 RA 5/00 R -, a. a. O.; vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 37/02 R -, in SozR 4-2600 § 48 Nr. 2 sowie vom 20. Juli 2011 - B 13 R 52/10 R -, a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2017 - L 3 R 320/15

    Weitergewährung von Halbwaisenrente; Freiwilliges soziales bzw. ökologisches

    Die mehrfach diskutierte Entscheidung des BSG vom 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R - habe den Europäischen Freiwilligendienst betroffen und sei mit Blick auf einen Zeitraum ergangen, zu dem das - am 03.05.2011 in Kraft getretenen - BFDG nicht gegolten habe.

    Das Bundessozialgericht hat bereits mit Blick auf den Europäischen Freiwilligendienst überzeugend ausgeführt, dass es nicht willkürlich sei, den Bezug von Halbwaisenrente nur an das freiwillige soziale bzw. ökologische Jahr anzuknüpfen (BSG Urt vom 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R - Rn 38).

  • SG Frankfurt/Oder, 20.02.2013 - S 29 R 509/12

    Anspruch eines volljährigen Waisen auf Zahlung einer Halbwaisenrente für den

    Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) hat die Prozessbevollmächtigte mit Schriftsatz vom 29. November 2012 auf seine Zweifel bezüglich der Anwendbarkeit und der Analogiefähigkeit der Norm des § 48 Abs. 4 Nr. 2c) SGB VI sowie darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2011, Aktenzeichen B 13 R 52/10 R zur der fehlenden Möglichkeit des Bezugs einer Halbwaisenrente während eines Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) entsprechend einschlägig sein dürfte.

    Eine Umdeutung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes in ein FSJ kann bereits aus dem Grunde nicht erfolgen, weil die beiden vorgenannten Dienste auf Grund unterschiedlichen rechtlicher Rechtsgrundlagen erbracht werden (vgl. hierzu im Fall des EFD Bundessozialgericht, Urteil vom 20. Juli 2011, Aktenzeichen B 13 R 52/10 R).

  • BSG, 15.06.2022 - B 5 R 62/22 B

    Vormerkung eines Zeitraums im Versicherungsverlauf als Anrechnungszeit;

    Seine Beschwerdebegründung enthält auch keinerlei Auseinandersetzung mit der umfangreichen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den Voraussetzungen einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG und zu möglichen Rechtfertigungen einer Ungleichbehandlung (vgl zB BSG Urteil vom 20.7.2011 - B 13 R 52/10 R - SozR 4-2600 § 48 Nr. 5 RdNr 33 ff, 43; BSG Urteil vom 10.10.2018 - B 13 R 20/16 R - BSGE 127, 11 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 9, RdNr 29 ff) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 3 R 469/15

    Anspruch auf Vormerkung von Versicherungszeiten in der gesetzlichen

    Die Grenze bildet dann allein das Willkürverbot (BSG Urteil vom 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R, m.w.N.).
  • SG Düsseldorf, 01.04.2015 - S 26 R 342/13
    Insofern verwies er auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 20.07.2011, Az.: B 13 R 52/10 R.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2014 - L 2 R 104/12
    c) Eine von der Klägerin angestrebte analoge Anwendung der Bestimmung des § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c SGB VI auf das BSJ scheitert am Fehlen einer planwidrigen Gesetzeslücke (vgl. zu diesem Erfordernis BSG, Urteil v. 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R -, Juris Rz 28 ff).
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