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   BSG, 20.07.2017 - B 8 SO 12/17 BH   

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https://dejure.org/2017,31432
BSG, 20.07.2017 - B 8 SO 12/17 BH (https://dejure.org/2017,31432)
BSG, Entscheidung vom 20.07.2017 - B 8 SO 12/17 BH (https://dejure.org/2017,31432)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - B 8 SO 12/17 BH (https://dejure.org/2017,31432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen nach dem BSHG; Kontogutschriften als verfügbare Mittel in der Sozialhilfe bei überzogenem Konto; Tragen der Feststellungslast; Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen nach dem BSHG ; Kontogutschriften als verfügbare Mittel in der Sozialhilfe bei überzogenem Konto; Tragen der Feststellungslast; Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3
    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen nach dem BSHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus BSG, 20.07.2017 - B 8 SO 12/17 BH
    Insoweit stellt sich auch keine Frage grundsätzlicher Bedeutung, weil bereits geklärt ist, dass in Verfahren auf Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte grundsätzlich die Behörde die Feststellungslast für die Fehlerhaftigkeit des von ihr zurückgenommenen Bescheides trägt (BSG SozR 4100 § 132 Nr. 1 S 11); eine schutzwürdige Rechtsposition des Begünstigten, die diese Beweislastregelung rechtfertigt, ist jedoch nicht gegeben, wenn sich nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten ergibt, dass der Sphäre des Begünstigten zuzuordnende Vorgänge nicht aufklärbar sind (BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4, RdNr 32 f) oder im Rahmen des Rücknahmeverfahrens Tatsachen bewiesen werden, die der Begünstigte verschwiegen hatte und die seinem Anspruch entgegengestanden hätten (BVerwG, aaO).
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

    Auszug aus BSG, 20.07.2017 - B 8 SO 12/17 BH
    Insoweit stellt sich auch keine Frage grundsätzlicher Bedeutung, weil bereits geklärt ist, dass in Verfahren auf Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte grundsätzlich die Behörde die Feststellungslast für die Fehlerhaftigkeit des von ihr zurückgenommenen Bescheides trägt (BSG SozR 4100 § 132 Nr. 1 S 11); eine schutzwürdige Rechtsposition des Begünstigten, die diese Beweislastregelung rechtfertigt, ist jedoch nicht gegeben, wenn sich nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten ergibt, dass der Sphäre des Begünstigten zuzuordnende Vorgänge nicht aufklärbar sind (BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4, RdNr 32 f) oder im Rahmen des Rücknahmeverfahrens Tatsachen bewiesen werden, die der Begünstigte verschwiegen hatte und die seinem Anspruch entgegengestanden hätten (BVerwG, aaO).
  • BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Auszug aus BSG, 20.07.2017 - B 8 SO 12/17 BH
    Insbesondere ist mittlerweile vom Senat geklärt, dass Kontogutschriften als verfügbare Mittel in der Sozialhilfe auch dann zur Verfügung stehen, wenn sich das Konto im Soll befindet und es dem Kontoinhaber weiterhin möglich ist, Geld abzuheben (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12.5.2017 - B 8 SO 23/15 R).
  • BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 17/99 R

    Verbrauch des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BSG, 20.07.2017 - B 8 SO 12/17 BH
    Die erneute Einholung eines Einverständnisses war nach der Entscheidung des LSG über die Ablehnung der Entbindung des Prozessbevollmächtigten nicht erforderlich (vgl zu den insoweit maßgeblichen Maßstäben BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 4); im Übrigen hatte das LSG dem Prozessbevollmächtigten wie der Klägerin selbst nochmals Gelegenheit gegeben, vor einer für einen konkreten Termin angekündigten Entscheidung erneut Stellung zu nehmen.
  • BVerwG, 12.12.1972 - III CB 27.72

    Fehlerhafte Anwendung der Regeln über die Beweislast eine materielle Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 20.07.2017 - B 8 SO 12/17 BH
    Die Frage, wer im Einzelfall die materielle Beweislast (Feststellungslast) zu tragen hat, ist nach materiellem Recht zu beantworten; die fehlerhafte Anwendung der Regeln über die Feststellungslast kann deshalb nicht als Verfahrensmangel gerügt werden (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 12.12.1972 - III CB 27.72 - Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 47).
  • LSG Bayern, 22.11.2022 - L 2 U 44/19

    Unfallversicherung: Prüfung einer Rücknahme im Überprüfungsverfahren

    Das ist im Fall des § 45 SGB X die Behörde, die sich darauf beruft, dass ein Verwaltungsakt rechtswidrig war und dass ein Vertrauen des Betroffenen nicht besteht bzw. nicht schutzwürdig ist (zur Beweislastverteilung bei Rücknahmeentscheidungen nach § 45 SGB X siehe Padé, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., Stand: 10.08.2022, § 45 SGB X Rn. 118 f.; LSG Schleswig-Holstein, a.a.O., Rn. 26 des Urteils; BSG, Beschluss vom 20.07.2017 - B 8 SO 12/17 BH, BeckRS 2017, 122090, Rn. 7 des Beschlusses; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 12.10.2022 - B 7 AS 75/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Wenn das LSG ausgehend vom Stand des Verfahrens im Zeitpunkt seiner Entscheidung die Regeln der Beweislast verkannt hat, kann hierin zwar ein materiell-rechtlicher Fehler der angefochtenen Entscheidung liegen (vgl BSG vom 17.7.2015 - B 11 AL 32/15 B - juris RdNr 9; BSG vom 20.7.2017 - B 8 SO 12/17 BH - juris RdNr 7 mwN; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2009, RdNr 573) .
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