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   BSG, 20.08.2015 - B 5 R 16/15 BH   

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https://dejure.org/2015,32203
BSG, 20.08.2015 - B 5 R 16/15 BH (https://dejure.org/2015,32203)
BSG, Entscheidung vom 20.08.2015 - B 5 R 16/15 BH (https://dejure.org/2015,32203)
BSG, Entscheidung vom 20. August 2015 - B 5 R 16/15 BH (https://dejure.org/2015,32203)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 20.08.2015 - B 5 R 16/15 BH
    Letzteres ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht, weil sie sich aus dem Gesetz ergibt oder die Frage bereits höchstrichterlich entschieden ist (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70).

    Sie kommt nur dann in Betracht, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem vorhandenen abstrakten Rechtssatz des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG aufgestellt hat (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

  • BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 40/05 R

    Anrechnungszeiten für Ausfalltage im Beitrittgebiet - Sozialversicherungsausweis

    Auszug aus BSG, 20.08.2015 - B 5 R 16/15 BH
    § 252a SGB VI ergänzt § 58 SGB VI (vgl § 228 SGB VI und BSG Urteil vom 18.5.2006 - B 4 RA 40/05 R - Juris RdNr 22), dessen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Anrechnungszeit mithin ebenfalls vorliegen müssen.

    Auch hinsichtlich der begehrten Festsetzung eines höheren Rentenwerts unter Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten bei Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für den Zeitraum 1.1.1990 bis 28.3.1990 sowie für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr und bei Berücksichtigung weiterer Arbeitsausfalltage sind angesichts der gesetzlichen Regelungen des § 7 Abs. 1 S 1, § 55 Abs. 1 S 1 und § 197 Abs. 2 SGB VI bzw des § 207 Abs. 1 und 2 bzw des § 252a Abs. 2 SGB VI (vgl auch BSG Urteil vom 18.5.2006 - B 4 RA 40/05 R - Juris) keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung erkennbar.

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Auszug aus BSG, 20.08.2015 - B 5 R 16/15 BH
    Für die Auslegung des Begriffs der Arbeitslosigkeit in § 58 Abs. 1 S 1 Nr. 3 SGB VI ist grundsätzlich auf das Recht der Arbeitslosenversicherung zurückzugreifen, wobei auf das Recht abzustellen ist, das während der Zeit der behaupteten Arbeitslosigkeit galt (vgl BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 10 RdNr 14).
  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus BSG, 20.08.2015 - B 5 R 16/15 BH
    Die PKH hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können und die daher ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 19/95

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

    Auszug aus BSG, 20.08.2015 - B 5 R 16/15 BH
    Das (voraussichtlich) Vorübergehende des beschäftigungslosen Zustands zeigt sich grundsätzlich darin, dass der Arbeitnehmer noch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht (BSGE 78, 1, 3 [BSG 08.02.1996 - 13 RJ 19/95] = SozR 3-2600 § 58 Nr. 5 S 17).
  • BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung der

    Auszug aus BSG, 20.08.2015 - B 5 R 16/15 BH
    Dagegen kann die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, noch nicht festgestellt hat und damit nur die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht und weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (BSG vom 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B - Juris mwN).
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 61/09 R

    Fremdrente - Übergangsregelung des Art 6 § 4c Abs 2 FANG - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 20.08.2015 - B 5 R 16/15 BH
    Ob Verfahrensmängel iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG in Gestalt der Entscheidung des LSG über möglicherweise vollständig durch Nachfolgebescheide ersetzte Bescheide sowie der Entscheidung des Gerichts über den im Berufungsverfahren ergangenen Bescheid vom 21.7.2014 auf Berufung und nicht auf Klage (vgl BSG SozR 4-5050 § 22 Nr. 10 RdNr 15 mwN) vorliegen, bedarf keiner Entscheidung.
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