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   BSG, 20.10.2009 - B 5 R 72/08 R   

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BSG, 20.10.2009 - B 5 R 72/08 R (https://dejure.org/2009,10701)
BSG, Entscheidung vom 20.10.2009 - B 5 R 72/08 R (https://dejure.org/2009,10701)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 72/08 R (https://dejure.org/2009,10701)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Berücksichtigung und Bewertung von Zeiten der Berufsausbildung - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Berücksichtigung und Bewertung von Zeiten der Berufsausbildung; Beitragslücken im Versicherungsleben; Verfassungsmäßigkeit

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 20.10.2009 - B 5 R 72/08 R
    Hinsichtlich der vom Kläger erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken werde auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.2.2007 (BVerfGE 117, 272 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7) verwiesen, wonach die Minderung der rentenrechtlichen Bewertung der ersten Berufsjahre durch das WFG von 1996 verfassungsgemäß sei.

    Der im Jahre 1992 erteilten Rentenauskunft kommt in diesem Zusammenhang keine rechtliche Bedeutung zu, weil sie nach dem damals geltenden § 109 Abs. 4 Satz 2 SGB VI unverbindlich war (heute im gleichen Sinne: § 109 Abs. 2 SGB VI; vgl dazu auch BVerfGE 117, 272, 295 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 57 f).

    Das BVerfG hat die geringere rentenrechtliche Bewertung von Zeiten der Berufsausbildung im Vergleich zum vor 1997 geltenden Recht gerade auch für den Fall als verfassungsgemäß beurteilt, dass sie wie beim Kläger zu einer deutlichen Rentenminderung führt, weil erhebliche Beitragslücken die Kompensation verhindern, die bei langjährig mit durchschnittlichem Verdienst Versicherten regelmäßig zu erwarten ist (BVerfGE 117, 272 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7).

    Der Gesetzgeber durfte daher davon ausgehen, dass Versicherte mit hohen, selbst verantworteten Versicherungslücken regelmäßig über eine ausreichende ergänzende Altersvorsorge verfügen" (BVerfGE 117, 272, 300 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 68).

    Damit ist dem Gesetzgeber allerdings nicht jede Differenzierung verwehrt; verletzt ist das Grundrecht vielmehr nur, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55; BVerfGE 117, 272, 300 f = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 70; stRspr).

  • BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 49/02 R

    Zusammentreffen von fiktiven Pflichtbeitragszeiten einer beruflichen Ausbildung

    Auszug aus BSG, 20.10.2009 - B 5 R 72/08 R
    Der vorliegende Fall betreffe einen anderen Sachverhalt als die Entscheidung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.1.2003 (SozR 4-2600 § 247 Nr. 1), in der es um die Bewertung zusätzlich nachentrichteter freiwilliger Beiträge gegangen sei.

    Der Ausschluss des § 256 Abs. 1 SGB VI in den Fällen einer tatsächlichen Entrichtung von Pflichtbeiträgen wird schließlich durch das Urteil des 4. Senats des BSG nicht in Frage gestellt, weil für den dortigen Kläger während der Berufsausbildung keine Pflichtbeiträge geleistet worden waren (BSG SozR 4-2600 § 247 Nr. 1).

    Schließlich ist auch keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zur Vergleichsgruppe derjenigen zu erkennen, die für ihre (versicherungspflichtige) Berufsausbildung ausschließlich freiwillige Beiträge entrichtet haben und denen nach der Rechtsprechung ein Anspruch auf Erhöhung der daraus ermittelten EP um 0, 025 je Kalendermonat zusteht (BSG SozR 4-2600 § 247 Nr. 1).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BSG, 20.10.2009 - B 5 R 72/08 R
    Damit ist dem Gesetzgeber allerdings nicht jede Differenzierung verwehrt; verletzt ist das Grundrecht vielmehr nur, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55; BVerfGE 117, 272, 300 f = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 70; stRspr).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BSG, 20.10.2009 - B 5 R 72/08 R
    Dem Gesetz ist in diesem Zusammenhang nur insoweit eine Rechtfertigung für eine fiktive Bewertung von Beitragszeiten zu entnehmen, als eine Bewertung andernfalls gar nicht möglich wäre; es fehlt somit an der für eine Analogie erforderlichen planwidrigen Regelungslücke (hierzu stellvertretend: BGHZ 149, 165, 174; 170, 187 RdNr 15; BFHE 212, 236, 239 - jeweils mwN).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus BSG, 20.10.2009 - B 5 R 72/08 R
    Dem Gesetz ist in diesem Zusammenhang nur insoweit eine Rechtfertigung für eine fiktive Bewertung von Beitragszeiten zu entnehmen, als eine Bewertung andernfalls gar nicht möglich wäre; es fehlt somit an der für eine Analogie erforderlichen planwidrigen Regelungslücke (hierzu stellvertretend: BGHZ 149, 165, 174; 170, 187 RdNr 15; BFHE 212, 236, 239 - jeweils mwN).
  • BFH, 26.01.2006 - III R 51/05

    Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner

    Auszug aus BSG, 20.10.2009 - B 5 R 72/08 R
    Dem Gesetz ist in diesem Zusammenhang nur insoweit eine Rechtfertigung für eine fiktive Bewertung von Beitragszeiten zu entnehmen, als eine Bewertung andernfalls gar nicht möglich wäre; es fehlt somit an der für eine Analogie erforderlichen planwidrigen Regelungslücke (hierzu stellvertretend: BGHZ 149, 165, 174; 170, 187 RdNr 15; BFHE 212, 236, 239 - jeweils mwN).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 45/94

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten nach § 247 Abs. 2a SGB VI für in der Zeit

    Auszug aus BSG, 20.10.2009 - B 5 R 72/08 R
    Deshalb soll § 247 Abs. 2a SGB VI für die entsprechenden Beitragslücken Beitragszeiten fingieren und § 256 Abs. 1 SGB VI deren Bewertung im Rahmen der Rentenberechnung sicherstellen (vgl auch BSG SozR 3-2600 § 247 Nr. 1 S 4).
  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 18/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - anwendbares Recht - Rentenantrag - Rentenbeginn -

    Auszug aus BSG, 20.10.2009 - B 5 R 72/08 R
    Dessen Ermittlung richtet sich nach weiteren Regelungen; für den Streit der Beteiligten sind insbesondere die §§ 54, 70 bis 73 SGB VI einschlägig, und zwar mit Rücksicht auf die Entstehung des Rentenanspruchs im April 2001 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung (vgl § 300 Abs. 1, Abs. 2 SGB VI; BSG SozR 4-2600 § 300 Nr. 2 RdNr 9 f).
  • BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R

    Rentenberechnung - Entgeltpunkteermittlung - Grundbewertung - belegungsfähiger

    Auszug aus BSG, 20.10.2009 - B 5 R 72/08 R
    Da für den Kläger nach 1961 keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden, führen ein langer Gesamtbelegungszeitraum (§ 72 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 SGB VI) vom Eintritt in die Versicherung im Jahre 1950 bis zum Beginn der Altersrente im Jahre 2001 und eine kurze und teilweise geringe Beitragsleistung zu einer sehr niedrigen Beitragsdichte (zu diesem Zusammenhang auch BSG vom 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, Juris RdNr 16).
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 28/10 R

    Bewertung von Zeiten einer Schul- bzw Hochschulausbildung bei der

    Aus dem Urteil des BSG vom 20.10.2009 (B 5 R 72/08 R) könne nicht auf die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Normen geschlossen werden.
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 8/11 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - Bewertung von beitragsfreien Zeiten

    Aus dem Urteil des BSG vom 20.10.2009 (B 5 R 72/08 R) könne nicht auf die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Normen geschlossen werden.
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 29/10 R

    Bewertung von Zeiten einer Schul- bzw Hochschulausbildung bei der

    Aus dem Urteil des BSG vom 20.10.2009 (B 5 R 72/08 R) könne nicht auf die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Normen geschlossen werden.
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 27/10 R

    Gesamtleistungsbewertung bei der Rentenberechnung - Bewertung von betragsfreien

    Aus dem Urteil des BSG vom 20.10.2009 (B 5 R 72/08 R) könne nicht auf die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Normen geschlossen werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 9 R 109/14
    Damit soll nach den Gesetzesmotiven erreicht werden, dass Zeiten, die nur deshalb nicht beitragsfrei sind, weil für sie gleichzeitig Beiträge gezahlt worden sind, nicht schlechter bewertet werden als ohne diese Beitragsleistung (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 72/08 R, Rn. 17).

    Die Streichung des Mindestwerts für Berufsausbildungszeiten zum 1. Januar 1997 begründete der Gesetzgeber damit, dass die von der Solidargemeinschaft aufzubringenden Leistungen für diese Zeiten weit über die tatsächlichen Beitragsleistungen hinausgingen (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 19).

    Unter diesem Aspekt steht die Neuregelung mit dem Bestreben im Einklang, das Versicherungs-, Lohn- und Beitragsprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 19).

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