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   BSG, 20.10.2010 - B 13 R 23/10 R   

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https://dejure.org/2010,11018
BSG, 20.10.2010 - B 13 R 23/10 R (https://dejure.org/2010,11018)
BSG, Entscheidung vom 20.10.2010 - B 13 R 23/10 R (https://dejure.org/2010,11018)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 23/10 R (https://dejure.org/2010,11018)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 6 vom 25.09.1996, § 54 Abs 1 Nr 2 SGB 6, § 54 Abs 4 SGB 6, § 72 Abs 3 Nr 1 SGB 6, § 74 S 3 SGB 6 vom 21.03.2001
    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - belegungsfähiger Gesamtzeitraum - Berücksichtigung von Schulzeiten - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Zeiten einer schulischen Ausbildung als Ausbildungsanrechungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rewis.io

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - belegungsfähiger Gesamtzeitraum - Berücksichtigung von Schulzeiten - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - belegungsfähiger Gesamtzeitraum - Berücksichtigung von Schulzeiten - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Zeiten einer schulischen Ausbildung als Ausbildungsanrechungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 43/03 R

    Rentenberechnung - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten - Hochschulausbildung -

    Auszug aus BSG, 20.10.2010 - B 13 R 23/10 R
    Im Dezember 2007 stellte die Klägerin einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, den sie im Februar 2008 dahin gehend konkretisierte, dass der Zeitraum vom 1.4.1961 bis zum 18.10.1966 bei der Bestimmung des belegungsfähigen Gesamtzeitraums als nicht belegungsfähig abzusetzen sei; sie bezog sich insoweit auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 18.10.2005 - B 4 RA 43/03 R.

    Die Beklagte weist darauf hin, dass das BSG die entgegenstehende Rechtsansicht des Urteils vom 18.10.2005 (B 4 RA 43/03 R) inzwischen ausdrücklich aufgegeben habe (BSG vom 2.3.2010 - B 5 KN 1/07 R, RdNr 13; nach Antwortbeschluss des erkennenden Senats vom 27.8.2009 - B 13 R 6/09 S) .

    Die entgegenstehende frühere Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18.10.2005 - B 4 RA 43/03 R - SozR 4-2600 § 71 Nr. 1) ist nach dem Urteil des 5. Senats vom 2.3.2010 (B 5 KN 1/07 R - SozR 4-2600 § 72 Nr. 3 RdNr 13 f) überholt.

  • BSG, 02.03.2010 - B 5 KN 1/07 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - belegungsfähiger Gesamtzeitraum -

    Auszug aus BSG, 20.10.2010 - B 13 R 23/10 R
    Die Beklagte weist darauf hin, dass das BSG die entgegenstehende Rechtsansicht des Urteils vom 18.10.2005 (B 4 RA 43/03 R) inzwischen ausdrücklich aufgegeben habe (BSG vom 2.3.2010 - B 5 KN 1/07 R, RdNr 13; nach Antwortbeschluss des erkennenden Senats vom 27.8.2009 - B 13 R 6/09 S) .

    Wie bereits in seinem Beschluss vom 27.8.2009 (B 13 R 6/09 S - BeckRS 2010, 66400) auf die Anfrage des 5. Senats vom 25.11.2008 (B 5 KN 1/07 R) näher ausgeführt, ist der Senat nach wie vor der Auffassung, dass bei der Gesamtleistungsbewertung die Anzahl der belegungsfähigen Monate nicht auch um diejenigen Zeiten einer schulischen Ausbildung zu vermindern ist, die wegen Überschreitung der Höchstdauer gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI in der vom 1.1.1997 bis 31.12.2001 geltenden Fassung nicht als Anrechnungszeit zu berücksichtigen und zu bewerten sind.

    Die entgegenstehende frühere Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18.10.2005 - B 4 RA 43/03 R - SozR 4-2600 § 71 Nr. 1) ist nach dem Urteil des 5. Senats vom 2.3.2010 (B 5 KN 1/07 R - SozR 4-2600 § 72 Nr. 3 RdNr 13 f) überholt.

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 6/09 S
    Auszug aus BSG, 20.10.2010 - B 13 R 23/10 R
    Die Beklagte weist darauf hin, dass das BSG die entgegenstehende Rechtsansicht des Urteils vom 18.10.2005 (B 4 RA 43/03 R) inzwischen ausdrücklich aufgegeben habe (BSG vom 2.3.2010 - B 5 KN 1/07 R, RdNr 13; nach Antwortbeschluss des erkennenden Senats vom 27.8.2009 - B 13 R 6/09 S) .

    Wie bereits in seinem Beschluss vom 27.8.2009 (B 13 R 6/09 S - BeckRS 2010, 66400) auf die Anfrage des 5. Senats vom 25.11.2008 (B 5 KN 1/07 R) näher ausgeführt, ist der Senat nach wie vor der Auffassung, dass bei der Gesamtleistungsbewertung die Anzahl der belegungsfähigen Monate nicht auch um diejenigen Zeiten einer schulischen Ausbildung zu vermindern ist, die wegen Überschreitung der Höchstdauer gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI in der vom 1.1.1997 bis 31.12.2001 geltenden Fassung nicht als Anrechnungszeit zu berücksichtigen und zu bewerten sind.

  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 3/13 R

    Schulausbildung vor Vollendung des 17. Lebensjahres - unterbliebene Korrektur

    Gegen die Berechnung seiner Altersrente im Übrigen hat sich der Kläger nicht gewandt, und es ist auch nicht ersichtlich, dass diese unzutreffend erfolgt sein könnte (zur Gesamtleistungsbewertung nach §§ 72, 74 SGB VI bei schulischen Ausbildungszeiten nach § 58 Abs. 1 S 1 Nr. 4 SGB VI idF des WFG vgl Senatsurteil vom 20.10.2010 - B 13 R 23/10 R - Juris; BSG SozR 4-2600 § 72 Nr. 3).
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