Rechtsprechung
   BSG, 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8061
BSG, 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R (https://dejure.org/2010,8061)
BSG, Entscheidung vom 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R (https://dejure.org/2010,8061)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 90/09 R (https://dejure.org/2010,8061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 § 4c Abs 2 S 1 Nr 1 FANG vom 20.04.2007, Art 6 § 4c Abs 2 S 1 ... Nr 2 FANG vom 20.04.2007, Art 6 § 4c Abs 2 S 1 Nr 3 FANG vom 20.04.2007, Art 6 § 4c Abs 2 S 3 FANG vom 20.04.2007, Art 6 § 4c Abs 2 S 4 Nr 1 FANG vom 20.04.2007
    Fremdrentenrecht - Übergangsregelung - Kürzung der Entgeltpunkte aus fremdrechtlichen Beitrags- und Beschäftigungszeiten - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kürzung von Entgeltpunkten für die Berechnung einer Altersrente nach dem Fremdrentengesetz (FRG); Anwendbarkeit der Übergangsregelung in Art. 6 § 4c Abs. 2 Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz (FANG)

  • rewis.io

    Fremdrentenrecht - Übergangsregelung - Kürzung der Entgeltpunkte aus fremdrechtlichen Beitrags- und Beschäftigungszeiten - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Fremdrentenrecht - Übergangsregelung - Kürzung der Entgeltpunkte aus fremdrechtlichen Beitrags- und Beschäftigungszeiten - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FANG Art. 6 § 4c Abs. 2; FRG § 22
    Kürzung von Entgeltpunkten für die Berechnung einer Altersrente nach dem FRG; Anwendbarkeit der Übergangsregelung in Art. 6 § 4c Abs. 2 FANG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus BSG, 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R
    Mit Schreiben vom 26.2.2007 beantragte die Klägerin die "Rücknahme des Bescheides vom 13.1.1997" gemäß § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und die Neufeststellung ihrer Altersrente ohne Kürzung der Beitragszeiten nach dem FRG um 40 vH unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 13.6.2006 (BVerfGE 116, 96 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5) .

    In Verbindung mit der früheren Übergangsregelung des Art. 6 § 4 Abs. 5 FANG (1996) galt der Rentenabschlag in Höhe von 40 vH damit für alle nach dem FRG Berechtigten unabhängig vom Datum ihres Zuzugs mit einem Rentenbeginn ab dem 1.10.1996, wenn sie nicht unter das Abkommen vom 9.10.1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung fielen (vgl hierzu BVerfGE 116, 96, 101 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5 RdNr 22; BSG SozR 4-5050 § 22 Nr. 9 RdNr 14).

    Diese Übergangsregelung geht auf die Entscheidung des BVerfG vom 13.6.2006 (BVerfGE 116, 96 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5) zurück (vgl BT-Drucks 16/3794, S 48 zu Art. 16) , wonach es mit Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) iVm dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip unvereinbar ist, dass § 22 Abs. 4 FRG auf Berechtigte, die vor dem 1.1.1991 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland genommen haben und deren Rente nach dem 30.9.1996 begonnen hat, ohne eine Übergangsregelung für die zum damaligen Zeitpunkt rentennahen Jahrgänge zur Anwendung kommt.

    Die Klägerin kann auch keine Änderung des bindenden Rentenbescheids aus der Rechtsfolgenanordnung im Abschnitt D der Entscheidung des BVerfG vom 13.6.2006 (BVerfGE 116, 96, 135 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5 RdNr 111 ff) , die für alle Gerichte und Behörden bindend ist (§ 31 Abs. 1 BVerfGG) , beanspruchen; weder für den Leistungszeitraum ab 1.12.1999 noch ab 1.7.2006.

    Das BVerfG hat in der Rechtsfolgenanordnung im Abschnitt D Folgendes bestimmt (BVerfGE 116, 96, 135 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5 RdNr 111 bis 113) : "D. I. Da der Gesetzgeber im vorliegenden Fall eine Regelung in verfassungswidriger Weise unterlassen hat, kommt nur eine Unvereinbarkeitserklärung in Betracht.

    Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass "allein die nach dem 1.1.1991 in die Bundesrepublik zugezogenen, nach dem FRG Berechtigten die Last der Sanierung der RV-Träger auf Dauer zu tragen hätten, konnte sich nicht bilden" (BVerfGE 116, 96, 132 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5 RdNr 104) .

    Im Übrigen ist bereits entschieden, dass die Stufenregelung des Art. 6 § 4c Abs. 2 FANG (2007) die Vorgaben im Beschluss des BVerfG vom 13.6.2006 (BVerfGE 116, 96 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5) erfüllt.

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 38/08 R

    Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der stufenweisen Ausgleichsregelung des

    Auszug aus BSG, 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R
    Im Übrigen beruft sie sich auf das Urteil des 5. Senats vom 20.10.2009 (BSG SozR 4-5050 § 22 Nr. 9) , wonach die Übergangsregelung auch dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutz für die von dieser Vorschrift erfassten Betroffenen entspreche.

    In Verbindung mit der früheren Übergangsregelung des Art. 6 § 4 Abs. 5 FANG (1996) galt der Rentenabschlag in Höhe von 40 vH damit für alle nach dem FRG Berechtigten unabhängig vom Datum ihres Zuzugs mit einem Rentenbeginn ab dem 1.10.1996, wenn sie nicht unter das Abkommen vom 9.10.1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung fielen (vgl hierzu BVerfGE 116, 96, 101 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5 RdNr 22; BSG SozR 4-5050 § 22 Nr. 9 RdNr 14).

    Sie genügt den Anforderungen, die das BVerfG unter Berücksichtigung von Art. 2 Abs. 1 GG und des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzips an eine Übergangsregelung für FRG-Berechtigte, die vor dem 1.1.1991 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland genommen und deren Rente nach dem 30.9.1996 begonnen hat, gestellt hat (vgl Senatsurteil vom 25.2.2010 - SozR 4-5050 § 22 Nr. 10 RdNr 25 ff; BSG SozR 4-5050 § 22 Nr. 9 RdNr 17 ff) .

  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus BSG, 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R
    Es ist dem Gesetzgeber aber unbenommen, die Wirkung dieser Entscheidung auch auf bereits bestandskräftige Bescheide zu erstrecken; von Verfassungs wegen verpflichtet ist er hierzu nicht (vgl BVerfGE 104, 126, 150) .".

    Dem liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass unanfechtbar gewordene Akte der öffentlichen Gewalt, die auf verfassungswidriger Grundlage zu Stande gekommen sind, im Einzelfall nicht rückwirkend aufgehoben und die nachteiligen Wirkungen, die in der Vergangenheit von ihnen ausgegangen sind, im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit nicht beseitigt werden sollen (stRspr, vgl zB BVerfGE 104, 126, 150; 107, 27, 58; 94, 241, 266 auch für den Fall der Unvereinbarkeitserklärung; ebenso Graßhof in Umbach/Clemens/Dollinger , BVerfGG, 2. Aufl, § 78 RdNr 69; § 79 RdNr 27 mwN).

  • BSG, 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94

    Marokkaner - Rentenversicherungsbeitrag - Erstattung - Rentenanspruch -

    Auszug aus BSG, 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R
    Anträge auf Rücknahme des Rentenbescheids , die während des von der Vorschrift nicht erfassten Zeitraums ab 1.1.2005 gestellt worden sind, lösen von vornherein keinen Überprüfungsanspruch aus, weil die Rücknahme eines bindenden Rentenbescheids in diesem Fall keine Auswirkung mehr haben kann (vgl BSG SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1 S 4 mwN).

    Kann die Rücknahme eines bindenden Verwaltungsakts aber keine Auswirkung mehr haben, so besteht von vornherein kein Überprüfungsanspruch mehr (BSG SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1 S 4 mwN).

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R
    Dieser erfordert eine Pflichtverletzung und einen hierdurch hervorgerufenen Schaden auf dem Gebiet des Sozialrechts; als Rechtsfolge ist der Zustand wiederherzustellen, der ohne die Pflichtverletzung bestehen würde, wobei dies jedoch nur durch eine zulässige Amtshandlung geschehen darf (stRspr, vgl zu den Einzelheiten zB Senatsurteil vom 11.3.2004 - BSGE 92, 241, 243 f = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3 RdNr 19 mwN).
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 61/09 R

    Fremdrente - Übergangsregelung des Art 6 § 4c Abs 2 FANG - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R
    Sie genügt den Anforderungen, die das BVerfG unter Berücksichtigung von Art. 2 Abs. 1 GG und des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzips an eine Übergangsregelung für FRG-Berechtigte, die vor dem 1.1.1991 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland genommen und deren Rente nach dem 30.9.1996 begonnen hat, gestellt hat (vgl Senatsurteil vom 25.2.2010 - SozR 4-5050 § 22 Nr. 10 RdNr 25 ff; BSG SozR 4-5050 § 22 Nr. 9 RdNr 17 ff) .
  • BVerfG, 15.07.2010 - 1 BvR 1201/10

    Vereinbarkeit der Übergangsregelung des Art 6 § 4c Abs 2 FANG idF vom 20.04.2007

    Auszug aus BSG, 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R
    Es hat ausgeführt, dass der Verfassung keine Verpflichtung zu entnehmen ist, die Übergangsregelung über einen längeren Zeitraum als den in Art. 6 § 4c Abs. 2 FANG (2007) vorgesehenen Zeitraum von 45 Monaten zu erstrecken oder die Reduzierung des Rentenbetrages in anderen Schritten vorzunehmen (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 15.7.2010 - 1 BvR 1201/10 - NZS 2010, 557, 558) .
  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen

    Auszug aus BSG, 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R
    Es besteht auch ein verfassungsrechtliches Interesse daran, die Bestandskraft eines Hoheitsakts herbeizuführen, wenn die Rechtsordnung der Verwaltung die Befugnis erteilt hat, für ihren Bereich das im Einzelfall Verbindliche festzustellen, zu begründen oder zu verändern (so ausdrücklich BVerfGE 60, 253, 270; vgl auch BVerfG vom 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08 - Juris RdNr 38: "wegen des verfassungsrechtlich anerkannten Grundsatzes der Bestandskraft").
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BSG, 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R
    Dem liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass unanfechtbar gewordene Akte der öffentlichen Gewalt, die auf verfassungswidriger Grundlage zu Stande gekommen sind, im Einzelfall nicht rückwirkend aufgehoben und die nachteiligen Wirkungen, die in der Vergangenheit von ihnen ausgegangen sind, im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit nicht beseitigt werden sollen (stRspr, vgl zB BVerfGE 104, 126, 150; 107, 27, 58; 94, 241, 266 auch für den Fall der Unvereinbarkeitserklärung; ebenso Graßhof in Umbach/Clemens/Dollinger , BVerfGG, 2. Aufl, § 78 RdNr 69; § 79 RdNr 27 mwN).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BSG, 20.10.2010 - B 13 R 90/09 R
    Es besteht auch ein verfassungsrechtliches Interesse daran, die Bestandskraft eines Hoheitsakts herbeizuführen, wenn die Rechtsordnung der Verwaltung die Befugnis erteilt hat, für ihren Bereich das im Einzelfall Verbindliche festzustellen, zu begründen oder zu verändern (so ausdrücklich BVerfGE 60, 253, 270; vgl auch BVerfG vom 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08 - Juris RdNr 38: "wegen des verfassungsrechtlich anerkannten Grundsatzes der Bestandskraft").
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Arbeitslosigkeit oder altersbedingtem

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 20/92

    Rentenversicherung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme

  • LSG Bayern, 18.02.2009 - L 13 R 909/08

    (Fremdrentenrecht - Übergangsregelung - Stichtagsregelung - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 20/94

    Bemessung des Altersübergangsgeldes bei rückwirkender tariflicher Lohnerhöhung

  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R

    Neubewertung von Kindererziehungszeiten wegen Zusammentreffen mit freiwilligen

  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2016 - L 7 SO 1394/16

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz

    Auf seiner Rechtsfolgenseite ist der Herstellungsanspruch auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolge gerichtet, die eingetreten wäre, wenn der Sozialleistungsträger die ihm gegenüber dem Betroffenen obliegenden Pflichten rechtmäßig erfüllt hätte (ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. Urteil vom 16. März 2016 - B 9 V 6/15 R - juris Rdnr. 29; Urteil vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 29/11 R - juris Rdnr. 35; Urteil vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 90/09 R - juris Rdnr. 29; Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 44/09 - juris Rdnr. 26; Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - juris Rdnr. 25; Urteil vom 27. August 2009 - B 13 R 14/09 R - juris Rdnr. 36; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auf seiner Rechtsfolgenseite ist der Herstellungsanspruch auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolge gerichtet, die eingetreten wäre, wenn der Sozialleistungsträger die ihm gegenüber dem Betroffenen obliegenden Pflichten rechtmäßig erfüllt hätte (ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. Urteil vom 16. März 2016 - B 9 V 6/15 R - juris Rdnr. 29; Urteil vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 29/11 R - juris Rdnr. 35; Urteil vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 90/09 R - juris Rdnr. 29; Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 44/09 - juris Rdnr. 26; Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - juris Rdnr. 25; Urteil vom 27. August 2009 - B 13 R 14/09 R - juris Rdnr. 36; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - L 7 R 4417/11

    Berücksichtigung fiktiver Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen

    Auf seiner Rechtsfolgenseite ist der Herstellungsanspruch auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolge gerichtet, die eingetreten wäre, wenn der Sozialleistungsträger die ihm gegenüber dem Betroffenen obliegenden Pflichten rechtmäßig erfüllt hätte (ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. Urteile vom 12. Dezember 2011 - juris Rdnr. 35; vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 90/09 R - juris Rdnr. 29; vom 6. Mai 2010 - B 13 R 44/09 - juris Rdnr. 26; vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - juris Rdnr. 25; vom 27. August 2009 - B 13 R 14/09 R - juris Rdnr. 36; vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht