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   BSG, 20.11.2017 - B 5 R 221/17 B   

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https://dejure.org/2017,48350
BSG, 20.11.2017 - B 5 R 221/17 B (https://dejure.org/2017,48350)
BSG, Entscheidung vom 20.11.2017 - B 5 R 221/17 B (https://dejure.org/2017,48350)
BSG, Entscheidung vom 20. November 2017 - B 5 R 221/17 B (https://dejure.org/2017,48350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Bereits geklärte Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Bereits geklärte Rechtsfrage

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Rente wegen Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 20.11.2017 - B 5 R 221/17 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 20.11.2017 - B 5 R 221/17 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17).
  • BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 16/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Aufenthaltserlaubnis - Berechtigung

    Auszug aus BSG, 20.11.2017 - B 5 R 221/17 B
    Auch dass Veränderungen des aufenthaltsrechtlichen Status unbeachtlich sind, die - wie von der Klägerin vorgetragen - erst nach dem Zeitraum eintreten, für den eine Kindererziehungszeit anrechenbar wäre, ist Inhalt dieser Rechtsprechung (vgl BSG Urteil vom 28.7.1992 - 5 RJ 24/91 - BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2, SozR 3-1200 § 30 Nr. 7, SozR 3-2600 § 3 Nr. 1 und nachfolgend BSG Urteil vom 27.1.1994 - 5 RJ 16/93 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 7).
  • BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91

    Ausländer - Kindeserziehung - Inland - Anrechnung von Kindeserziehungszeiten -

    Auszug aus BSG, 20.11.2017 - B 5 R 221/17 B
    Auch dass Veränderungen des aufenthaltsrechtlichen Status unbeachtlich sind, die - wie von der Klägerin vorgetragen - erst nach dem Zeitraum eintreten, für den eine Kindererziehungszeit anrechenbar wäre, ist Inhalt dieser Rechtsprechung (vgl BSG Urteil vom 28.7.1992 - 5 RJ 24/91 - BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2, SozR 3-1200 § 30 Nr. 7, SozR 3-2600 § 3 Nr. 1 und nachfolgend BSG Urteil vom 27.1.1994 - 5 RJ 16/93 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 7).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 20.11.2017 - B 5 R 221/17 B
    Soweit die Beschwerde die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aus einer Verletzung von Verfassungsrecht ableitet, darf sie sich dabei nicht auf die bloße Benennung angeblich verletzter Rechtsgrundsätze beschränken, sondern muss unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den (konkret) gerügten Verfassungsnormen bzw -prinzipien in substanzieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (stRspr, zB bereits BSG Beschluss vom 22.8.1975 - 11 BA 8/75 - BSGE 40, 158 f = SozR 1500 § 160a Nr. 11 S 13 f).
  • BSG, 20.07.2010 - B 1 KR 10/10 B

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss von Viagra bei erektiler Dysfunktion

    Auszug aus BSG, 20.11.2017 - B 5 R 221/17 B
    Hierzu müssen der Bedeutungsgehalt der in Frage stehenden einfachgesetzlichen Normen aufgezeigt, die Sachgründe der jeweiligen Ausgestaltung erörtert und die Verletzung der konkreten Regelung des GG im Einzelnen dargelegt werden (stRspr, zB BSG Beschluss vom 12.7.2013 - B 1 KR 123/12 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 20.7.2010 - B 1 KR 10/10 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 12.07.2013 - B 1 KR 123/12 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung auf Verfassungswidrigkeit der

    Auszug aus BSG, 20.11.2017 - B 5 R 221/17 B
    Hierzu müssen der Bedeutungsgehalt der in Frage stehenden einfachgesetzlichen Normen aufgezeigt, die Sachgründe der jeweiligen Ausgestaltung erörtert und die Verletzung der konkreten Regelung des GG im Einzelnen dargelegt werden (stRspr, zB BSG Beschluss vom 12.7.2013 - B 1 KR 123/12 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 20.7.2010 - B 1 KR 10/10 B - Juris RdNr 6).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BSG, 20.11.2017 - B 5 R 221/17 B
    Dafür genügt im Übrigen auch nicht die mit Schriftsatz vom 26.9.2017 - zudem erst nach Ablauf der Begründungsfrist eingegangene - wörtliche Wiedergabe von Auszügen des Pflegeversicherungsurteils des BVerfG vom 3.4.2001 (1 BvR 1629/94).
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